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Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Ülpenich, Falkenweg 5)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
08.11.12, 04:07
Aktualisiert
08.11.12, 04:07
Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Ülpenich, Falkenweg 5) Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Ülpenich, Falkenweg 5)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 289/2012 10.07.2012 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 15.11.2012 Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Ülpenich, Falkenweg 5 Sachbearbeiter/in: Frau Kremer Tel.: 15-625 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 365 01 Zeile: 28 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Zülpich zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Ülpenich, Falkenweg 5, einen Zuschuss in Höhe von 72.000,00 € zu gewähren. Begründung: -2Die Stadt Zülpich bittet mit Antrag vom 13.01.2012 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Typs I für Kinder unter drei Jahren an der Kindertageseinrichtung in 53909 Zülpich-Ülpenich, Falkenweg 5. Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden. Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 beschlossen (V 238), dass die Investitionsmaßnahmen zur Schaffung von U3-Plätzen gem. der Prioritätenlisten 2012-2014 durchgeführt werden sollen. Eine Bezuschussung kann auch dann erfolgen, wenn keine Fördermittel Dritter zur Verfügung stehen. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Stadt Zülpich auf 77.754,00 €. Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 72.000,00 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag 2. Kreiszuschuss 3. Trägeranteil 72.000,00 € 72.000,00 € 5.754,00 € gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)