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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
214 kB
Datum
12.05.2015
Erstellt
29.04.15, 18:01
Aktualisiert
29.04.15, 18:01
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Bedburg) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Bedburg) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Bedburg) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Bedburg) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Bedburg)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-62/2015 1. Ergänzung Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bauausschuss 14.04.2015 Rat der Stadt Bedburg 12.05.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt Alternative 1: die als Anlage 1 beigefügte Gebührensatzung für die Nutzung des Freibades Bedburg (= Abschaffung der Warmduschgebühren, Wiedereinführung des Feierabendtickets) oder Alternative 2: die als Anlage 2 beigefügte Gebührensatzung für die Nutzung des Freibades Bedburg (= Abschaffung der Warmduschgebühren, Wiedereinführung des Feierabendtickets, Einführung der Möglichkeit des mehrfachen Ein- und Austrittes am selben Tag) oder Alternative 3: die als Anlage 3 beigefügte Gebührensatzung für die Nutzung des Freibades Bedburg (=Abschaffung der Warmduschgebühren, ansonsten Beibehaltung der bisherigen Regelungen). . STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung vom 14.04.2015 unter TOP 8 „Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Bedburg“ (Drucksache WP9-62/2015), einstimmig die Beschlussempfehlung an den Rat gefasst, die Gebührensatzung für die Erhebung der Gebühren für die Benutzung des Freibades Bedburg dahingehend zu ändern, dass die „Benutzungsgebühr Warmduschen“ (bislang EURO 0,50) entfällt. Weiterhin wurde einstimmig beschlossen, bezüglich der Einführung eines Feierabend-Tickets und der Einführung der Möglichkeit des beliebig häufigen Wiedereintrittes ins Freibad nach Lösung eines Einzeleintrittes keine Beschlussempfehlung auszusprechen, jedoch die Verwaltung zu beauftragen, diese Möglichkeiten im Beschlussvorschlag zur Ratssitzung am 12. Mai 2015 als Beschlussoptionen einzuarbeiten: In selbiger Sitzung des Bauausschusses wurde von Seiten der SPD-Fraktion der Vorschlag unterbreitet, das Abendschwimm- bzw. Feierabend-Ticket wieder einzuführen und gleichfalls eine Regelung einzuführen, welche es den Lösern von Einzeleintritten ermöglicht, beliebig oft das Bad am selben Tag wieder zu verlassen und neu zu betreten, ohne hierfür erneut Eintritt zu zahlen. Als Möglichkeit wurde hier die Markierung des jeweiligen Badegastes mittels eines Stempels genannt, ähnlich wie dies in Discotheken üblich ist. Im Ausschuss konnten über beide Vorschläge (Feierabend-Ticket, Wiedereintritt nach Verlassen des Bades) keine eindeutigen Positionen gefunden werden: Der Vorschlag bezüglich der Einführung des Feierabend-Tickets stieß in der Bauausschusssitzung zwar nicht auf grundsätzliche Ablehnung. Jedoch wurde in der Bauausschusssitzung von Seiten der CDU-Fraktion signalisiert, dass aufgrund der fehlenden Beratungsmöglichkeit im Vorfeld aktuell keine Möglichkeit gesehen wird, diesem Vorschlag zuzustimmen und man im Falle einer Abstimmung daher dagegen stimmen würde. Der Vorschlag bezüglich der Eröffnung der Möglichkeit des beliebig häufigen Wiedereintritts in das Freibad wurde von Seiten der CDU-Fraktion –auch mit Hinweis auf entsprechende Erkundigungen beim Bäderpersonal - eher kritisch gesehen. Von Seiten der Fachdienstleitung des FD 6 wurde eindringlich von der Einführung dieser Möglichkeit abgeraten. Die Verwaltung präferiert die Alternative 1 des Beschlussvorschlages (Abschaffung der Warmduschgebühren, Wiedereinführung des Feierabendtickets). Weiterhin rät die Verwaltung von der Alternative 2 des Beschlussvorschlages (Abschaffung der Warmduschgebühren, Wiedereinführung des Feierabendtickets und Einführung der Möglichkeit des mehrfachen Ein- und Austrittes am selben Tag) ab. Wiedereinführung des Feierabend-Tickets (In Alternative 1 / Anlage 1 sowie Alternative 2 / Anlage 2 jeweils in § 1 jeweils unter „aa“ eingefügt): In der bis 2011 gültigen Gebührensatzung für das Freibad gab es bei den Einzelkarten auch die Möglichkeit, im Vergleich zu den „regulären“ Einzeltickets vergünstigte „Einzelkarten Feierabendtickets“ zu erwerben, welche ab 2 Stunden vor Schließung des Bades gültig waren. Diese Möglichkeit ist seinerzeit im Zuge des Beschlusses einer neuen Gebührensatzung durch den Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung vom 14.02.2012 (TOP 3 „Beschluss einer neuen Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades Bedburg“, WP8-27/2012) entfallen. Diese Gebührensatzung kam jedoch faktisch nicht zum Tragen, da der Rat der Stadt Bedburg diese Gebührensatzung durch erneuten Beschluss einer geänderten Gebührensatzung (welche bis jetzt gültig ist) in seiner Sitzung vom 27.03.2012 (TOP 10 „Gebührensatzung für die Benutzung des Beschlussvorlage WP9-62/2015 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Freibades Bedburg: Aufhebung der am 14.02.2012 beschlossenen Gebührensatzung im Wege der Beschlussfassung einer neuen Gebührensatzung, Drucksache WP8-27/2012 1. Ergänzung) wieder aufgehoben hat. Es handelt sich um die aktuell gültige Gebührensatzung, welche als Anlage 4 beigefügt ist. Hierbei wurde jedoch das Feierabendticket nicht wieder eingeführt. Die Wiedereinführung des Feierabend-Tickets ist aus Sicht der Verwaltung eine Maßnahme, die den Nutzen des Freibades bzw. die Zufriedenheit der Besucher stärken kann, ohne dass die Besorgnis besteht, dass hierbei wesentliche Nachteile entstehen. Es kann vielmehr erwartet werden, dass bei Wiedereinführung des Feierabendtickets mehr Personen das Freibad nutzen, die nur kurze Zeit vor Schließung Zeit bzw. Lust auf einen Badbesuch haben und aktuell dadurch „abgeschreckt“ werden, für die nur kurze Nutzungszeit den vollen Preis zahlen zu müssen. Belastbare Aussagen über die Elastizität der Nachfrage in diesem Segment können naturgemäß jedoch nicht getroffen werden. Die Besucherzahlen in einem Freibad sind in erster Linie wetterabhängig. Ein Vergleich der einzelnen Jahre untereinander in Bezug auf Besucherzahlen und Einnahmen oder gar eine belastbare Aussage über die Auswirkung von Eintrittspreisänderungen auf Besucherzahlen anhand von Jahresvergleichen ist daher nur bedingt, wenn überhaupt, möglich. Weiterhin gibt es noch diverse andere Umstände, welche die Aussagekraft eines Vergleiches von Besucher- und Eintrittspreisstatistiken schwächen. So hat unsere Nachbarkommune Grevenbroich nach dem Ende der Saison 2014 ihr Freibad und das damit kombinierte Hallenbad abgerissen und baut zurzeit ein neues Bad (welches aber kein klassisches Freibad, sondern ein Hallenbad mit Außenbecken und Liegewiese sein wird). Laut Medienberichten ist die Eröffnung des neuen Grevenbroicher Bades für das Frühjahr 2017 geplant. Es ist möglich, dass daher in den Jahren 2015 und 2016 (und gegebenenfalls über diese Jahre hinaus / evtl. dauerhaft) eine deutliche Zunahme an Badegästen in Bedburg aus Grevenbroich verzeichnet werden. Ermöglichung des beliebigen Wiedereintrittes: Von der Ermöglichung des beliebigen Wiedereintrittes (in Alternative 2, Anlage 2, hier in § 1 Abs.. 2 Ziffern 1 + 2 textlich ausgeführt) rät die Verwaltung aus folgenden Erwägungen ab: -Besucher, die das Bad verlassen würden und wieder eintreten möchten, müssten sich, soweit kein zusätzliches Personal eingestellt wird, bei der Kasse melden – gegenläufig zum Eintrittsstrom - und sich dort einer Maßnahme der Wieder-Zutrittskontrolle unterziehen (Stempelabdruck auf die Hand oder ähnliches). Beim Wiedereintritt müssten sich die Besucher dann wieder in die „Schlange“ einreihen zwecks Kontrolle der Zutrittsberechtigung durch die Kasse. An besucherstarken Tagen wird dies zwangsläufig zu erheblichen Wartezeiten an der Kasse führen, verbunden mit den entsprechenden negativen Folgeerscheinungen (zunehmende Gereiztheit und in Einzelfällen auch Aggressivität bei einzelnen Badegästen, steigende Unzufriedenheit bei den Besuchern, Diskussionen mit dem Personal). Auch besteht aus Erfahrungen des Bäderpersonals / der Verwaltung aus der Vergangenheit die Wahrscheinlichkeit, dass sich einzelne Besucher bezüglich der Pflicht, sich einen Stempel oder ähnliches anbringen zu lassen, um das Bad wieder betreten zu können, in ihren persönlichen Rechten verletzt sehen und dies in Form von „juristischen Grundsatzgesprächen“ vor Ort „aus Prinzipgründen“ ausführlich ausdiskutieren möchten und sich von diesem Wunsch nur schwerlich abbringen lassen. Dies mag absurd klingen, aber es gab in wenigen Einzelfällen auch in der Vergangenheit Einzelpersonen, welche sich sehr ambitioniert zeigten bezüglich der Diskussionswilligkeit um prinzipielle Fragen nach Recht und Unrecht und Gerechtigkeit vor Ort. Die Verwaltung scheut sich nicht, entsprechende Fragen zu klären und sich entsprechenden Diskussionen zu stellen. Jedoch ist das Freibad / die Freibadkasse insbesondere bei größerem Beschlussvorlage WP9-62/2015 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Besucherandrang nicht der geeignete Ort, um derartige Grundsatzdiskussionen erschöpfend zu führen und würde das Personal vor Ort über Gebühr belasten und von den vordringlichen Pflichten und Aufgaben vor Ort abhalten: Auch diese wenigen Einzelfälle sind bei Tagen mit großem Besucherandrang durchaus geeignet, den ordnungsgemäßen Badebetrieb, insbesondere den Zutritt der anderen wartenden Besucher an der Kasse merklich zu behindern. Gerade an besucherstarken Tagen ist aber das vermittelnde Eingreifen der Schwimmmeister / Fachangestellten für Bäderbetriebe und Rettungsschwimmer problematisch, da diese in einer solchen Besucherlage aus Sicherheitsgründen vordringlich der Badeaufsicht verpflichtet sind. -Der Anreiz, sich auch nach Eintritt preisgünstig bei den anliegenden Discountern zu versorgen, wird gesteigert. Dies wird gegebenenfalls dazu führen, dass verstärkt Alkohol ins Bad hineingebracht und konsumiert wird oder problematisches Besucherklientel (welches in der absoluten Minderheit ist, aber überproportional Aufmerksamkeit erfordert) auch verstärkt außerhalb des Bades Alkohol konsumiert und dann energisch auf das Recht zum Wiedereintritt pocht (der Alkoholkonsum im Bad und der Zutritt für Betrunkene ist zwar nicht gestattet, aber eine wirksame Kontrolle und Durchsetzung des Hausrechtes wird sich zunehmend schwieriger gestalten). Auch besteht die Möglichkeit, dass hierdurch der Betrieb des Freibad-Kioskes auf Dauer unwirtschaftlich wird und dessen Betrieb schlimmstenfalls eingestellt wird. Der Kiosk und dessen Bestand ist jedoch eine Einrichtung, die aus Sicht der Verwaltung für die Besucherqualität des Freibades eine wichtige Rolle spielt. -An „Rekordtagen“ kann es erforderlich werden, dass das Freibad (zeitweise) für weitere Zutritte zu sperren, um die Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Wasserqualität zu gewährleisten (die Kapazität jeglicher Wasseraufbereitungssysteme ist technisch bedingt begrenzt) und um einen ordnungsgemäßen, sicheren Badebetrieb aufrecht zu erhalten (Wasser- bzw. Badeaufsicht). Es wird sich dann in der Praxis als „kniffelig“ erweisen, wie man bei Sperrung des Bades mit Besuchern umgeht, die das Bad bereits verlassen haben und dann ihr Recht auf Wiedereintritt einfordern. -Die aktuelle Gebührensatzung wird von der überwiegenden Mehrheit der Badbesucher in ihrer Grundstruktur akzeptiert. Ein nachhaltiges Bedürfnis der Besucher, das Freibad am selben Tag zu verlassen und wieder einzutreten, ist laut Rücksprache mit dem Bäderpersonal bis auf wenige Einzelfälle nicht bekannt. Das Bäderpersonal der Stadt Bedburg kennt die Besucher und den Betriebsablauf sehr gut und ist in der Lage, angemessen und besucherfreundlich auf verschiedene Situationen zu reagieren. -Die Möglichkeit des Wiedereintrittes ist bei den Bädern im weitläufigen Umkreis auch nicht gegeben. Genauer gesagt ist der Verwaltung kein einziges Freibad bekannt, in dem ein mehrmaliger Wiedereintritt ins Bad nach dem Lösen eines Einzeleintrittes möglich ist. Dies ist eher in Diskotheken, Schützenzelten und ähnlichen Einrichtungen üblich. Dort obliegt regelmäßig „Türstehern“ oder anderem Personal die (Wieder-)Zutrittskontrolle. Beim Freibad der Stadt Bedburg ist jedoch bislang nur eine Person – an der Kasse – sowohl mit dem Verkauf der Eintrittskarten als auch der Zutrittskontrolle betraut. Zusammenfassend vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass bei Einführung der Ermöglichung des beliebigen Wiedereintritts in das Freibad die potentiellen Nachteile, gerade auch für das Gros der Badegäste, gegenüber dem Vorteil für einzelne Besucher deutlich überwiegen. Sollte dennoch die Einführung beschlossen werden, sollte zumindest Finanzmittel für zusätzliches Personal oder Beauftragung externer für die Eintrittskontrolle zugestanden werden, um einen ordnungsgemäßen Badebetrieb weiter zu gewährleisten. Beschlussvorlage WP9-62/2015 1. Ergänzung Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Bei Beauftragung Dritter, z. B. eines Sicherheits-Unternehmens, wäre bei kostengünstiger Beauftragung mit einem Stundensatz von ca. EURO 16,00 zu rechnen (Internet-Recherche). Bei grob gerechnet 100 Öffnungstagen á 10 Öffnungsstunden sind hier rund 16.000 € zusätzlich zu veranschlagen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Hier sind keine spezielle demographiespezifische Auswirkungen zu sehen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Coenen ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-62/2015 1. Ergänzung Seite 5