Daten
Kommune
Wesseling
Größe
131 kB
Datum
21.03.2012
Erstellt
06.03.12, 06:38
Aktualisiert
06.03.12, 06:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
49/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 66 -
- 80 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bauleitplanung Wesseling, Bereich Postareal
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/117 "Postareal"
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 66 -
- 80 -
28.02.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 49/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
28.02.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Bauleitplanung Wesseling, Bereich Postareal
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 1/117 "Postareal"
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling beschließt die Einleitung des
Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/117 „Postareal“ gemäß den §§
1 Abs. 3, 2 Abs. 1 und 12 Abs. 2 Baugesetzbuch. Das Aufstellungsverfahren wird entsprechend § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Fa. Poensgen Immobilien GbR, Eigentümerin des Postgeländes zwischen Bahnhofstraße und Poststraße, beabsichtigt im Zuge von Umstrukturierungsmaßnahmen bei der Postnutzung, einen Teil des bestehenden Parkplatzes der Post mit einem 4 1/2-geschossigen Wohngebäude zu bebauen.
Das Nutzungskonzept des Gebäudes sieht im Erdgeschoss die vollflächige Unterbringung einer Stellplatzanlage vor. Ein Teil dieser Stellplätze soll den Bewohnern der insgesamt 13 Wohneinheiten dienen, die übrigen
13 Stellplätze können von der Post genutzt werden. Im 1., 2. und 3. OG sind jeweils 4 Wohneinheiten geplant, das Staffelgeschoss bietet zudem Raum für eine große Penthouse-Wohnung.
Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über die bestehende Zufahrt von der Poststraße. Der fußläufige
Durchgang zwischen der Fußgängerzone und dem öffentlichen Parkplatz an der Poststraße wird durch das
Vorhaben nicht tangiert und bleibt erhalten.
Detalliertere Informationen sind der Vorhabenbeschreibung in der Anlage zu dieser Vorlage zu entnehmen.
Planungsrechtlich ist die Vorhabenfläche derzeit dem unbeplanten Innenbereich i.S.v. § 34 BauGB zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling stellt das gesamte Postareal als Gemeinbedarfsfläche
mit der Zweckbestimmung „Postgebäude“ dar.
2. Lösung
Nach § 1 Abs. 3 BauGB besteht das Erfordernis zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Grundstücksareal des Postparkplatzes, um Planungsrecht für die Realisierung des Planvorhabens zu schaffen. Eine Genehmigung des Vorhabens auf Grundlage von § 34 BauGB scheidet aufgrund des
fehlenden Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung aus. Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und zur Abstimmung des Vorhabens mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange sowie der
Öffentlichkeit ist die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. Es wird vorgeschlagen, dem Antrag der Vorhabenträgerin zu entsprechen und den Beschluss zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/117 „Postareal“ zu fassen (s. Karte räumlicher Geltungsbereich).
Das Aufstellungsverfahren wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt. Das beschleunigte Verfahren kann angewendet werden für Bebauungspläne,
die die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung zum Ziel haben.
Bei der geplanten Bebauung auf dem Postgelände handelt es sich eindeutig um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die für die Anwendung des § 13a- Verfahrens vorgegebene Obergrenze von maximal 20.000
qm zulässiger Grundfläche wird bei dem geplanten Bauvorhaben deutlich unterschritten. Auch die weiteren
Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB sind erfüllt, da kein Baurecht für ein Vorhaben geschaffen wird, das der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Im näheren
Umfeld des geplanten Vorhabens befindet sich kein FFH- Gebiet (Flora- Fauna- Habitat- Gebiet), so dass
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele oder Schutzzwecke eines solchen Gebietes erkennbar sind. Die Belange des Umweltschutzes werden auch im § 13a-Verfahren als abwägungsrelevante Belange in die Planung eingestellt, die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich Umweltbericht wird jedoch nicht erforderlich.
Im Rahmen des § 13a- Verfahrens kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
abgesehen werden. Es kann der Öffentlichkeit und den Behörden entweder Gelegenheit zur Stellungnahme
innerhalb angemessener Frist gegeben oder eine Offenlage/Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs.
2 BauGB durchgeführt werden (§ 13 Abs. 2 BauGB). Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 1/117 ist die Durchführung einer Offenlage/Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4
Abs. 2 BauGB vorgesehen.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/117 erfolgt die Erarbeitung eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Wesseling, der Regelungen zur
Durchführung des Planvorhabens umfassen wird.
Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB kann der Flächennutzungsplan nachträglich und ohne ein gesondertes Verfahren im Wege der Berichtigung durch einen Beschluss des Rates angepasst werden.
3. Alternativen
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/117 „Postareal“ sowie die
Kosten für die Realisierung des Planvorhabens werden von der Vorhabenträgerin übernommen (Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB).
Anlagen
Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/117 „Postareal“
Luftbild und Fotos zur näheren Umgebung des Vorhabenbereichs
Gebäudeplanung (M 1:500)
Vorhabenbeschreibung
Antrag der Vorhabenträgerin zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/117
„Postareal“
Die Fraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar des Präsentationsplanes zum Vorhaben (M 1:500, M 1: 100).