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Beschlussvorlage (Bauleitplanung Wesseling, Bereich Postareal hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/117 "Postareal")

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
131 kB
Datum
21.03.2012
Erstellt
06.03.12, 06:38
Aktualisiert
06.03.12, 06:38
Beschlussvorlage (Bauleitplanung Wesseling, Bereich Postareal
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/117 "Postareal") Beschlussvorlage (Bauleitplanung Wesseling, Bereich Postareal
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/117 "Postareal") Beschlussvorlage (Bauleitplanung Wesseling, Bereich Postareal
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/117 "Postareal") Beschlussvorlage (Bauleitplanung Wesseling, Bereich Postareal
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/117 "Postareal")

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 49/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 66 - - 80 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bauleitplanung Wesseling, Bereich Postareal hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/117 "Postareal" Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 66 - - 80 - 28.02.2012 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 49/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 28.02.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Bauleitplanung Wesseling, Bereich Postareal hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/117 "Postareal" Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/117 „Postareal“ gemäß den §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 und 12 Abs. 2 Baugesetzbuch. Das Aufstellungsverfahren wird entsprechend § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Sachdarstellung: 1. Problem Die Fa. Poensgen Immobilien GbR, Eigentümerin des Postgeländes zwischen Bahnhofstraße und Poststraße, beabsichtigt im Zuge von Umstrukturierungsmaßnahmen bei der Postnutzung, einen Teil des bestehenden Parkplatzes der Post mit einem 4 1/2-geschossigen Wohngebäude zu bebauen. Das Nutzungskonzept des Gebäudes sieht im Erdgeschoss die vollflächige Unterbringung einer Stellplatzanlage vor. Ein Teil dieser Stellplätze soll den Bewohnern der insgesamt 13 Wohneinheiten dienen, die übrigen 13 Stellplätze können von der Post genutzt werden. Im 1., 2. und 3. OG sind jeweils 4 Wohneinheiten geplant, das Staffelgeschoss bietet zudem Raum für eine große Penthouse-Wohnung. Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über die bestehende Zufahrt von der Poststraße. Der fußläufige Durchgang zwischen der Fußgängerzone und dem öffentlichen Parkplatz an der Poststraße wird durch das Vorhaben nicht tangiert und bleibt erhalten. Detalliertere Informationen sind der Vorhabenbeschreibung in der Anlage zu dieser Vorlage zu entnehmen. Planungsrechtlich ist die Vorhabenfläche derzeit dem unbeplanten Innenbereich i.S.v. § 34 BauGB zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling stellt das gesamte Postareal als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Postgebäude“ dar. 2. Lösung Nach § 1 Abs. 3 BauGB besteht das Erfordernis zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Grundstücksareal des Postparkplatzes, um Planungsrecht für die Realisierung des Planvorhabens zu schaffen. Eine Genehmigung des Vorhabens auf Grundlage von § 34 BauGB scheidet aufgrund des fehlenden Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung aus. Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und zur Abstimmung des Vorhabens mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit ist die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. Es wird vorgeschlagen, dem Antrag der Vorhabenträgerin zu entsprechen und den Beschluss zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/117 „Postareal“ zu fassen (s. Karte räumlicher Geltungsbereich). Das Aufstellungsverfahren wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt. Das beschleunigte Verfahren kann angewendet werden für Bebauungspläne, die die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung zum Ziel haben. Bei der geplanten Bebauung auf dem Postgelände handelt es sich eindeutig um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die für die Anwendung des § 13a- Verfahrens vorgegebene Obergrenze von maximal 20.000 qm zulässiger Grundfläche wird bei dem geplanten Bauvorhaben deutlich unterschritten. Auch die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB sind erfüllt, da kein Baurecht für ein Vorhaben geschaffen wird, das der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Im näheren Umfeld des geplanten Vorhabens befindet sich kein FFH- Gebiet (Flora- Fauna- Habitat- Gebiet), so dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele oder Schutzzwecke eines solchen Gebietes erkennbar sind. Die Belange des Umweltschutzes werden auch im § 13a-Verfahren als abwägungsrelevante Belange in die Planung eingestellt, die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich Umweltbericht wird jedoch nicht erforderlich. Im Rahmen des § 13a- Verfahrens kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden abgesehen werden. Es kann der Öffentlichkeit und den Behörden entweder Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder eine Offenlage/Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden (§ 13 Abs. 2 BauGB). Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/117 ist die Durchführung einer Offenlage/Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/117 erfolgt die Erarbeitung eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Wesseling, der Regelungen zur Durchführung des Planvorhabens umfassen wird. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB kann der Flächennutzungsplan nachträglich und ohne ein gesondertes Verfahren im Wege der Berichtigung durch einen Beschluss des Rates angepasst werden. 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/117 „Postareal“ sowie die Kosten für die Realisierung des Planvorhabens werden von der Vorhabenträgerin übernommen (Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB). Anlagen      Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/117 „Postareal“ Luftbild und Fotos zur näheren Umgebung des Vorhabenbereichs Gebäudeplanung (M 1:500) Vorhabenbeschreibung Antrag der Vorhabenträgerin zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/117 „Postareal“ Die Fraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar des Präsentationsplanes zum Vorhaben (M 1:500, M 1: 100).