Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Martin-Luther-Förderschule des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf - aktueller Sachstand in Sachen Schließung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
247 kB
Datum
29.10.2015
Erstellt
15.10.15, 18:01
Aktualisiert
15.10.15, 18:01
Beschlussvorlage (Martin-Luther-Förderschule des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf
- aktueller Sachstand in Sachen Schließung) Beschlussvorlage (Martin-Luther-Förderschule des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf
- aktueller Sachstand in Sachen Schließung) Beschlussvorlage (Martin-Luther-Förderschule des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf
- aktueller Sachstand in Sachen Schließung)

öffnen download melden Dateigröße: 247 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9126/2015 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 29.10.2015 Betreff: Martin-Luther-Förderschule des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf - aktueller Sachstand in Sachen Schließung Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und unterstützt ausdrücklich die Beschlussfassung der Zweckverbandsversammlung vom 27.07.2015. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Verbandsversammlung für den Schulzweckverband Bedburg – Elsdorf hat in seiner Sitzung am 16.06.2015 bei 2 Enthaltungen die verwaltungsseits empfohlene sukzessive Schließung der Martin-Luther-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ mit Wirkung ab dem Schuljahresbeginn 2015/2016 einstimmig abgelehnt. Die anwesenden Vertreter der beiden Städte aus den verschiedenen Fraktionen haben sich dabei gegen die rechtlichen Vorgaben der Landesgesetzgebung und für den Erhalt der Schule für die Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Förderbedarf ausgesprochen. Im Rahmen einer Beanstandung des Beschlusses durch den Verbandsvorsteher hat am 27.07.2015 eine weitere Sitzung der Zweckverbandsversammlung stattgefunden. Aber auch hier hat man sich bei nur einer Gegenstimme deutlich für den Erhalt der Förderschule ausgesprochen. Zitat „Wir geben die Schule nicht kampflos auf.“ Durch die Rechtsverordnung des Landes ist für Lernförderschulen eine Mindestgröße von 144 Schülerinnen und Schüler vorgegeben. Diese Schülerzahl wird von der Martin-Luther-Förderschule seit 2009 nicht mehr erreicht, derzeit liegt die Schülerzahl bei 127. Erreicht eine Schule erkennbar dauerhaft die gesetzlich vorgegebene Mindestgröße nicht mehr, ist sie zu schließen. Zitat der Rechtsverordnung: „Die Schulträger fassen die erforderlichen schulorganisatorischen Beschlüsse mit Wirkung spätestens zum Schuljahresbeginn 2015/2016“. Einen irgendwie gearteten Ermessenspielraum wird verwaltungsseits leider nicht gesehen. De facto ist die Schulleitung der Martin-Luther auch bereits seit Monaten durch die Schulaufsicht angewiesen, keine neuen Schülerinnen und Schüler aufzunehmen, womit die sukzessive Schließung bereits vollzogen wird. Schülerinnen und Schüler, die bereits auf der Schule sind, werden zumindest in den nächsten Schuljahren weiterhin in Elsdorf beschult und „neue“ Schüler müssen sich bereits heute eine andere Förderschule - oder soweit gewünscht - eine Grundschule des gemeinsamen Lernens suchen. Durch den Beschluss der Zweckverbandsversammlung hat man ein entsprechendes politisches Signal auch gegenüber den Eltern gegeben - Ziel muss es aber sein, die Umsetzung der bisherigen Planungen im Rhein-Erft-Kreis schnellst möglich voranzutreiben. Wichtig ist, dass alle Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen eine Schule entsprechend ihres Bedarfes und im Sinne des Elternwahlrechtes möglichst ortsnah besuchen können. Das kann zum einen in einer der drei Grundschulen in Bedburg, welche bereits seit Jahren `Gemeinsames Lernen´ sehr hervorragend anbieten, oder in einer entsprechende Förderschule sein. Für die Helen-Keller-Schule in Bergheim liegt, wie für viele vergleichbare Schulen, bereits ein Auflösungsbeschluss vor. Weitere aktuell in Frage kommende Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind derzeit nur noch: (Quelle Schulsuche über schulministerium.nrw.de) Martinusschule in Kerpen (27 km*) Schirmerschule in Jülich (24 km*) * ab Rathaus – Bedburg Beschlussvorlage WP9-126/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Die Zweckverbandsversammlung hat am 16.06.2015 weiterhin beschlossen, dass die Verwaltungen zusammen mit der Martin-Luther-Schule die Möglichkeiten eines Schulversuches prüfen. Im Rahmen eines Schulversuches könnte der Fortbestand der Schule verlängert werden. Ein solcher Schulversuch ist nach hiesiger Ansicht nicht realisierbar, allein schon, weil es keine neuen Schülerinnen und Schüler an der Martin-Luther Schule geben wird. Die Stadt Bedburg bedauert sehr den bevorstehenden Verlust der gemeinsam mit der Stadt Elsdorf betriebenen Schule. Das vordringlichste Ziel muss es daher sein, schnellstmöglich klare Verhältnisse für die Eltern in Elsdorf und Bedburg, aber auch in Bergheim zu erreichen, sowie eine wohnortnahe aber auch langfristig verlässliche Beschulung zu gewährleisten. Dies kann nur im Verbund mehreren Kommunen bzw. bestenfalls mit dem Kreis und nur mit Förderschulen mit einem breiten Förderspektrum gelingen. Auch wenn die personellen Voraussetzungen an den Grundschulen (noch) nicht den Erfordernissen entsprechen, kann und muss neben dem Auf- und Ausbau der Förderschulen in Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises, die erfolgreiche Umsetzung einer Inklusion vor Ort ein Ziel sein. Auch wenn die Erfolgsaussichten nicht groß sind, hat sich die Stadt Bedburg auch an die Bezirksregierung zwecks einer Ausnahmegenehmigung für die „letzte“ Förderschule mit dem Schwerpunkt `Lernen´ gewandt. Sobald eine Rückmeldung der Bezirksregierung eingeht, wird der Ausschuss entsprechend kurzfristig informiert. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Es ist kaum planbar, wie sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit den jeweiligen Förderbedarfen entwickelt und wie die Eltern das Angebot an den Grundschulen mit `Gemeinsamen Lernen´ annehmen werden. Hinzukommt, dass die Prüfung der Förderbedarfe durch die aktuelle Rechtslage verstärkt nur durch Eltern veranlasst werden kann. Auch hier ist die Entwicklung nicht absehbar. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-126/2015 Seite 3