Daten
Kommune
Bedburg
Größe
247 kB
Datum
29.10.2015
Erstellt
15.10.15, 18:01
Aktualisiert
15.10.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9126/2015
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.: 40 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Schul- und Bildungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
29.10.2015
Betreff:
Martin-Luther-Förderschule des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf
- aktueller Sachstand in Sachen Schließung
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und unterstützt ausdrücklich die Beschlussfassung der Zweckverbandsversammlung vom
27.07.2015.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Verbandsversammlung für den Schulzweckverband Bedburg – Elsdorf hat in seiner Sitzung
am 16.06.2015 bei 2 Enthaltungen die verwaltungsseits empfohlene sukzessive Schließung der
Martin-Luther-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ mit Wirkung ab dem
Schuljahresbeginn 2015/2016 einstimmig abgelehnt.
Die anwesenden Vertreter der beiden Städte aus den verschiedenen Fraktionen haben sich dabei
gegen die rechtlichen Vorgaben der Landesgesetzgebung und für den Erhalt der Schule für die
Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Förderbedarf ausgesprochen. Im Rahmen einer
Beanstandung des Beschlusses durch den Verbandsvorsteher hat am 27.07.2015 eine weitere
Sitzung der Zweckverbandsversammlung stattgefunden. Aber auch hier hat man sich bei nur einer
Gegenstimme deutlich für den Erhalt der Förderschule ausgesprochen.
Zitat „Wir geben die Schule nicht kampflos auf.“
Durch die Rechtsverordnung des Landes ist für Lernförderschulen eine Mindestgröße von 144
Schülerinnen und Schüler vorgegeben.
Diese Schülerzahl wird von der Martin-Luther-Förderschule seit 2009 nicht mehr erreicht, derzeit
liegt die Schülerzahl bei 127. Erreicht eine Schule erkennbar dauerhaft die gesetzlich
vorgegebene Mindestgröße nicht mehr, ist sie zu schließen.
Zitat der Rechtsverordnung:
„Die Schulträger fassen die erforderlichen schulorganisatorischen Beschlüsse mit Wirkung
spätestens zum Schuljahresbeginn 2015/2016“. Einen irgendwie gearteten Ermessenspielraum
wird verwaltungsseits leider nicht gesehen.
De facto ist die Schulleitung der Martin-Luther auch bereits seit Monaten durch die Schulaufsicht
angewiesen, keine neuen Schülerinnen und Schüler aufzunehmen, womit die sukzessive
Schließung bereits vollzogen wird. Schülerinnen und Schüler, die bereits auf der Schule sind,
werden zumindest in den nächsten Schuljahren weiterhin in Elsdorf beschult und „neue“ Schüler
müssen sich bereits heute eine andere Förderschule - oder soweit gewünscht - eine Grundschule
des gemeinsamen Lernens suchen.
Durch den Beschluss der Zweckverbandsversammlung hat man ein entsprechendes politisches
Signal auch gegenüber den Eltern gegeben - Ziel muss es aber sein, die Umsetzung der
bisherigen Planungen im Rhein-Erft-Kreis schnellst möglich voranzutreiben.
Wichtig ist, dass alle Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen eine Schule
entsprechend ihres Bedarfes und im Sinne des Elternwahlrechtes möglichst ortsnah besuchen
können. Das kann zum einen in einer der drei Grundschulen in Bedburg, welche bereits seit
Jahren `Gemeinsames Lernen´ sehr hervorragend anbieten, oder in einer entsprechende
Förderschule sein.
Für die Helen-Keller-Schule in Bergheim liegt, wie für viele vergleichbare Schulen, bereits ein
Auflösungsbeschluss vor.
Weitere aktuell in Frage kommende Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind derzeit nur
noch: (Quelle Schulsuche über schulministerium.nrw.de)
Martinusschule in Kerpen (27 km*)
Schirmerschule in Jülich (24 km*)
* ab Rathaus – Bedburg
Beschlussvorlage WP9-126/2015
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Die Zweckverbandsversammlung hat am 16.06.2015 weiterhin beschlossen, dass die
Verwaltungen zusammen mit der Martin-Luther-Schule die Möglichkeiten eines Schulversuches
prüfen. Im Rahmen eines Schulversuches könnte der Fortbestand der Schule verlängert werden.
Ein solcher Schulversuch ist nach hiesiger Ansicht nicht realisierbar, allein schon, weil es keine
neuen Schülerinnen und Schüler an der Martin-Luther Schule geben wird.
Die Stadt Bedburg bedauert sehr den bevorstehenden Verlust der gemeinsam mit der Stadt
Elsdorf betriebenen Schule. Das vordringlichste Ziel muss es daher sein, schnellstmöglich klare
Verhältnisse für die Eltern in Elsdorf und Bedburg, aber auch in Bergheim zu erreichen, sowie eine
wohnortnahe aber auch langfristig verlässliche Beschulung zu gewährleisten. Dies kann nur im
Verbund mehreren Kommunen bzw. bestenfalls mit dem Kreis und nur mit Förderschulen mit
einem breiten Förderspektrum gelingen. Auch wenn die personellen Voraussetzungen an den
Grundschulen (noch) nicht den Erfordernissen entsprechen, kann und muss neben dem Auf- und
Ausbau der Förderschulen in Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises, die erfolgreiche Umsetzung
einer Inklusion vor Ort ein Ziel sein.
Auch wenn die Erfolgsaussichten nicht groß sind, hat sich die Stadt Bedburg auch an die
Bezirksregierung zwecks einer Ausnahmegenehmigung für die „letzte“ Förderschule mit dem
Schwerpunkt `Lernen´ gewandt. Sobald eine Rückmeldung der Bezirksregierung eingeht, wird der
Ausschuss entsprechend kurzfristig informiert.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Es ist kaum planbar, wie sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit den jeweiligen Förderbedarfen entwickelt und
wie die Eltern das Angebot an den Grundschulen mit `Gemeinsamen Lernen´ annehmen werden. Hinzukommt, dass die
Prüfung der Förderbedarfe durch die aktuelle Rechtslage verstärkt nur durch Eltern veranlasst werden kann. Auch hier
ist die Entwicklung nicht absehbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-126/2015
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