Daten
Kommune
Bedburg
Größe
519 kB
Datum
29.10.2015
Erstellt
15.10.15, 18:01
Aktualisiert
15.10.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Fachdienst 4
- Schule, Bildung und Jugend -
Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, D-50173 Bedburg
Dienstgebäude: Rathaus Bedburg
An die Regierungspräsidentin
Frau Gisela Walsken
Bezirksregierung Köln
50 606 Köln
Auskunft erteilt:
Zimmer:
Durchwahl:
Telefax:
E-Mail:
Mein Zeichen:
Herr Brunken
24
(02272) 402 505
(02272) 402 812
kp.brunken@bedburg.de
Datum:
24.08.2015
_
Erhalt der Martin-Luther-Förderschule
Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Walsken,
die Martin-Luther-Förderschule, Träger ist der Schulzweckverband der Städte Bedburg und
Elsdorf, mit dem Förderschwerpunkt Lernen unterschreitet mit 123 Schülerinnen und Schülern (Schuljahr 2014/15) die Voraussetzungen der MindestgrößenverordnungVO vom
16.10.2013 bezüglich des Fortbestandes. Unter alleiniger Betrachtung der Schülerzahl müsste daher die Verbandsversammlung einen Schließungsbeschluss herbeiführen. Eine entsprechende Vorlage wurde in der Sitzung vom 16.06.2015 aber einstimmig abgelehnt. Dieser
Beschluss wurde vom Verbandsvorsteher mit Schreiben vom 18.06.2015 beanstandet, so
dass die Zweckverbandsversammlung am 27.07.2015 erneut über die Schließung der Förderschule beraten musste. Die Schließung wurde bei einer Gegenstimme erneut abgelehnt,
so dass der Verbandsvorsteher mit Schreiben vom 10.08.2015 die Kommunalaufsicht beim
Rhein-Erft-Kreis eingeschaltet hat.
Ein Schließungsbeschluss muss aber auf einer aktualisierten Schulentwicklungsplanung beruhen, welche zum einen die Nichterreichbarkeit der Mindestgrößenvorgaben, aber auch die
Sicherstellung der ordnungsgemäßen Folgebeschulung in einem hinreichende Maße dokumentiert.
Zu diesem Zweck wurde von allen kreisangehörigen Städten sehr frühzeitig die Kommunikation mit dem Rhein-Erft-Kreis gesucht. Schnell war man sich auch grundsätzlich darüber einig, dass eine langfristig gesicherte Beschulung am besten mit einer großen Lösung zu erreichen wäre, in der der Rhein-Erft-Kreis Träger von Förderschulen wird und diese an zentral
erreichbaren Standorten einrichtet. Nur so kann der Bestand von Förderschulen langfristig
gesichert und die Erreichbarkeit für förderbedürftige Schülerinnen und Schüler ermöglicht
werden.
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stadtverwaltung@bedburg.de
Seite - 2 - zum Schreiben vom 24.08.2015
Eine entsprechende kreisweite Schulentwicklungsplanung wurde gemeinsam in Auftrag gegeben und von der Projektgruppe Bildung und Region im Entwurf erstellt. Lange Zeit konnten
die Städte Elsdorf und Bedburg, aber auch die Stadt Bergheim davon ausgehen, dass es zu
einer zufriedenstellenden Lösung kommen würde.
Auf dieser Grundlage haben Sie mit Schreiben vom 21.01.2015 die Genehmigung zu einer
„auslaufenden Auflösung“ der Schule in Aussicht gestellt und die Stadt Bergheim (für die
Hellen-Keller-Schule) und den Zweckverband Bedburg-Elsdorf (für die Martin-Luther-Schule)
aufgefordert, entsprechende Schließungsbeschlüsse herbeizuführen.
Der Rhein-Erft-Kreis wurde unmittelbar (24.02.2015) in Kenntnis gesetzt, da es aus hiesiger
Sicht unerlässlich ist, dass im Rahmen eines Schließungsbeschlusses eine Folgebeschulung
für aktuelle Schülerinnen und Schüler wie auch eine ortsnahe Beschulung für Neuaufnahmen
sichergestellt ist. Vom Rhein-Erft-Kreis wurde daher eine verbindliche Zeitschiene für die
Gründung der „neuen“ Förderschulen bzw. der Umsetzung des kreisweiten Schulentwicklungsplanes eingefordert.
Trotz mehrfacher Sitzungen beim Rhein-Erft-Kreis unter Beteiligung der Vertreter aller kreisangehörigen Städte und aller Leitungen der Förderschulen im Kreis hat es bis zum heutigen
Tag keine Beratung (schon gar keine verbindliche Willenserklärung) in politischen Gremien
des Kreises bezüglich der Übernahme einer kreisweiten Schulträgerschaft für Förderschulen
gegeben. Eine Umsetzung, wenn sie denn überhaupt betrieben würde, wäre sicherlich nicht
mehr zeitnah möglich. Daher kann der Auflösungsbeschluss sich meines Erachtens auch
nicht (mehr) auf die dort vorliegende Schulentwicklungsplanung berufen.
De facto wurde bereits der Auflösungbeschluss für die Hellen-Keller-Schule durch die Stadt
Bergheim getroffen und die Schulleitung der Martin-Luther-Schule von der Schulaufsicht angewiesen, für das Schuljahr 2015/ 16 keine neuen Schülerinnen und Schüler aufzunehmen.
Somit besteht für (neue) Schülerinnen und Schüler der Städte Elsdorf und Bedburg mit dem
Förderschwerpunkt `Lernen´ bei einem entsprechenden Elternwillen nur noch die Möglichkeit
die Martinusschule in Kerpen oder die Schirmerschule in Jülich zu besuchen.
Im Übrigen ist beispielsweise in der Stadt Kerpen, als Schulträger der Martinusschule, kein
Schülerspezialverkehr eingerichtet. Man würde daher voraussichtlich auf den Linienverkehr
verweisen. Je nach Anschrift der Eltern in Bedburg bedeutet dies eine Fahrzeit von mehr als
einer Stunde bei bis zu 3 Umstiegen. Dies ist weder im Primar- noch im Sekundarbereich
zumutbar, schon gar nicht für Schülerinnen und Schüler mit den vorliegenden Förderbedarfen.
Aber auch die aktuellen Schülerinnen und Schüler an der Martin-Luther-Schule und deren
Eltern werden zunehmend verunsichert, weil sie die Schließung einer gut funktionierenden
Schule nicht verstehen und bezüglich der Schullaufbahn insgesamt zu Recht nicht darauf
vertrauen, dass diese am bestehenden Ort abgeschlossen werden kann. Durch Abwanderung jeglicher Art werden die Klassen kleiner und die Wahrscheinlichkeit eines frühzeitigen
Endes immer größer. Was wiederum zu möglichen Abwanderungen von Schülerinnen und
Schülern führen wird. Dieser Teufelskreis ist bereits eingeläutet.
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Seite - 3 - zum Schreiben vom 24.08.2015
Durch die aktuell stattfindende flächendeckende Schließung der Förderschulen wird aus
meiner Sicht aber auch dauerhaft eine wohnortnahe Beschulung von Schülerinnen und
Schülern mit besonderen Förderbedarfen in Förderschulen ausgeschlossen. Schülerinnen
und Schüler, für welche aktuell eine entsprechende Förderschule benötigt wird, werden nach
erfolgter Beschulung an einer alternativen Schule, diese wahrscheuinlich nicht mehr wechseln (wollen). Hierdurch könnte die Gründung einer eigentlich benötigten, geeigneten Förderschule unnötig erschwert werden.
Ich bitte Sie daher eindringlich, sich für den Erhalt der letzten Förderschule mit dem
Schwerpunkt `Lernen´ im Umkreis auszusprechen. Dies sollte zumindest solange möglich
sein, bis die Umsetzung der avisierten Schulentwicklung durch den Rhein-Erft-Kreis eine
anderweitige Beschulung im Sinne des Elternwillens ermöglicht.
Gerne stehe ich Ihnen auch für ein klärendes Gespräch zur Verfügung und hoffe auf eine
Lösung im Interesse der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Solbach
Bürgermeister
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