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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 49/2012)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
2,8 MB
Datum
21.03.2012
Erstellt
06.03.12, 06:38
Aktualisiert
06.03.12, 06:38
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Inhalt der Datei

STADT WESSELING VORHABENBESCHREIBUNG WOHNBEBAUUNG POSTAREAL 27. FEBRUAR 2012 Stadt Wesseling Vorhabenbeschreibung 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/117 – Postareal 27.02.2012 VORHABEN Der Eigentümer des Grundstücks des Postareals in der Innenstadt von Wesseling beabsichtigt, Teilflächen des Grundstücks mit einer Wohnbebauung zu bebauen. Die Fläche ist im Eigentum der Firma Poensgen Immobilien GbR, Wesseling. Sie wird derzeit als Stellplatzfläche der Post genutzt. Geplant ist eine Bebauung des hinteren Grundstücksbereich des Postareals. Hier entfallen Teile der Stellpatzflächen der Post aufgrund von internen Umstrukturierungsmaßnahmen. Die freiwerdenden Flächen sollen einer Wohnbebauung zugeführt werden. Vorgesehen ist eine viergeschossige Bebauung mit einem Staffelgeschoss. Die Erdgeschoßzone wird vollflächig als Stellplatzanlage genutzt. Die Wohnebenen sind darüber angeordnet. Die Erschließung des Grundstücks erfolgt wie bisher über die vorhandene Grundstückszufahrt. Diese ist über den angrenzenden öffentlichen Parkplatz an die Poststraße angebunden. Damit ist die Erschließung des Grundstücks gesichert. Im südwestlichen Bereich grenzt eine städtische Wegeparzelle an. Diese bleibt bestehen. Die Fußwegeverbindung vom öffentlichen Parkplatz an der Poststraße zur Fußgängerzone (Bahnhofstraße) bleibt gesichert. Die Stellplätze der Post werden auf dem Gelände neu angeordnet und an die südwestliche Gebäudeseite verlegt. Insgesamt sind in drei Vollgeschossen 12 Wohneinheiten geplant. Im Staffelgeschoss ist eine weitere Wohneinheit vorgesehen Die Erdgeschoßzone des Gebäudes wird als Stellplatzfläche des Vorhabens genutzt. Hier befinden sich insgesamt 26 Stellplätze, davon werden 13 Stellplätze zur Deckung des Stellplatzbedarfes der neuen Wohnnutzung in Anspruch genommen. Die restlichen Stellplätze werden durch die Post mitgenutzt. Die Erschließung der Wohnungen erfolgt über zwei Erschließungskerne (Treppenhäuser/Aufzüge) an der nordöstlichen Gebäudeseite. Die Wohnungen werden teils über Laubengänge. teils direkt erschlossen. Je Geschoß befinden sich 4 Wohneinheiten. Die Höhenentwicklung des Gebäudes vermittelt zwischen der vorhandenen zweigeschossigen Bebauung der Post an der Bahnhofstraße sowie der benachbarten Wohnanlage am Alfons-Müller-Platz (4-5 Geschosse). Weitere Angaben sind dem Übersichtsplan zu entnehmen (Anlage). Die Hochbauplanung erfolgt durch das Architekturbüro Sassen, Wesseling. Die Bauleitplanung wird durch das Büro Stadt•Land•Fluss, Bonn erarbeitet. 2 Planungsrecht Das Vorhabengrundstück ist derzeit dem planungsrechtlichen Innenbereich im Sinne des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen. Da die geplante Wohnbebauung sich nicht ohne Weiteres in die Eigenart der 2 Stadt Wesseling Vorhabenbeschreibung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/117 – Postareal 27.02.2012 näheren Umgebung einfügt bzw. weitere Abstimmungsprozesse erforderlich macht, ist gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. Das Planungsverfahren soll gemäß § 12 BauGB als Vorhabenbezogener Bebauungsplan in Verbindung mit § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Vorhabenträgerin ist die Firma Poensgen Immobilien GbR. Das Vorhaben nutzt eine innerstädtische Fläche im Sinne der dort festgelegten Zielsetzung der Innenentwicklung durch Nachverdichtung funktional nicht mehr erforderlicher Postflächen. Dadurch wird die Neuinanspruchnahme von Freiflächen vermieden (sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden), die Entwicklung der Innenstadt als Wohnstandort gestärkt und vorhandene Infrastrukturen zielführend mit genutzt. Der Geltungsbereich umfaßt die für die Wohnnutzung und ihre Erschließung erforderlichen Teilflächen des Postareals (Flur 21: Flurstück 1233). Das planungsbetroffene Grundstück hat eine Größe von ca. 1.270 qm. 3 Auswirkungen der Planung Durch die Änderung der Planung sind keine nennenswerten Veränderungen der Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Eine Umweltprüfung sowie ein Umweltbericht sind nicht erforderlich. Die Schwellenwerte der zulässigen Grundfläche werden wesentlich unterschritten. Das Vorhaben unterliegt nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist nicht betroffen. Im Zuge des weiteren Planungsverfahrens werden die Auswirkungen der Neubebauung auf die Besonnungs- und Belichtungsverhältnisse der vorhandenen Wohnbebauung am Alfons-Müller-Platz sowie die zu erwartenden Lärmauswirkungen durch die Poststraße sowie die Stellplatznutzung an der Poststraße untersucht, um gesunde Wohnverhältnisse zu sichern. Die Ergebnisse werden in die Bearbeitung des Bebauungsplanes und die weitere Hochbauplanung eingearbeitet. Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling stellt die Fläche derzeit als Fläche für den Gemeinbedarf Post dar. Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Erschließung ist gesichert, sie erfolgt über die bisherige Grundstückszufahrt mit Anbindung an die Poststraße. Der durch die Neubebauung resultierende Bedarf an Stellplätzen wird auf dem Planungsgrundstück abgedeckt. 3