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Beschlussvorlage (Gewässermaßnahme am Hinnaksteich hier: Antrag des NABU Leopoldshöhe vom 27.07.2005)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
99 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (Gewässermaßnahme am Hinnaksteich
hier: Antrag des NABU Leopoldshöhe vom 27.07.2005) Beschlussvorlage (Gewässermaßnahme am Hinnaksteich
hier: Antrag des NABU Leopoldshöhe vom 27.07.2005)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 46/2005 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, federführendes Amt: 60 Bauamt Friedhöfe und Abfallwirtschaft Auskunft erteilt: Herr Loer Telefon: 05208/991-266 Datum: 29. Januar 2008 der Gemeinde Leopoldshöhe Gewässermaßnahme am Hinnaksteich hier: Antrag des NABU Leopoldshöhe vom 27.07.2005 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft Termin 15. September 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag des NABU vom 27.07.2005 Der Hinnaksteich befindet sich im Privatbesitz von Herrn Kipp, der als Eigentümer auch für die Unterhaltung des Teiches zuständig ist. Die Entschlammung des Teiches und die Anlage eines Schlammfanges sind nicht die einzigen Maßnahmen, die zu berücksichtigen sind. Vorrangig ist der Verbleib des aus dem Teich entfernten Schlammes zu klären. Vorher muss der Schlamm untersucht werden. Für den Verbleib des Schlammes kommen aus derzeitiger Sicht nur angrenzende (gemeindeeigene) Flächen in Frage, alles andere ist zu kostenintensiv. Um den Schlammfang zu erreichen, der vor der Eintrittsstelle des Pansbaches in den Teich angelegt werden muss, bedarf es eines Wirtschaftsweges. Der Schlammfang muss, um seiner Funktion gerecht zu werden, regelmäßig, d. h. ca. alle 1-2 Jahre, entleert werden. Auch hier ist wieder der Verbleib des Schlammes zu klären. Weder für die Entschlammung noch für die Reinigung des Schlammfanges gibt es Zuschüsse vom Land. Im Gewässerkonzept wird eine Umflut vorgeschlagen, die den Eintrag von Sedimenten in den Teich verhindert. Hierfür können Fördermittel beantragt werden. Es gibt noch eine Reihe weiterer Privatteiche, die entschlammt werden müssten. Bei der momentanen Haushaltslage stehen keine Mittel für Entschlammungsmaßnahmen zur Verfügung. Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag des NABU abzulehnen. -2- Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft lehnt den Antrag des NABU vom 27.07.2005 auf Entschlammung des Hinnaksteiches ab. Schemmel