Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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99 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
46/2005
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt,
federführendes Amt:
60 Bauamt
Friedhöfe und Abfallwirtschaft
Auskunft erteilt:
Herr Loer
Telefon:
05208/991-266
Datum:
29. Januar 2008
der Gemeinde Leopoldshöhe
Gewässermaßnahme am Hinnaksteich
hier: Antrag des NABU Leopoldshöhe vom 27.07.2005
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe
und Abfallwirtschaft
Termin
15. September 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag des NABU vom 27.07.2005
Der Hinnaksteich befindet sich im Privatbesitz von Herrn Kipp, der als Eigentümer auch für die Unterhaltung
des Teiches zuständig ist.
Die Entschlammung des Teiches und die Anlage eines Schlammfanges sind nicht die einzigen Maßnahmen,
die zu berücksichtigen sind. Vorrangig ist der Verbleib des aus dem Teich entfernten Schlammes zu klären.
Vorher muss der Schlamm untersucht werden. Für den Verbleib des Schlammes kommen aus derzeitiger
Sicht nur angrenzende (gemeindeeigene) Flächen in Frage, alles andere ist zu kostenintensiv. Um den
Schlammfang zu erreichen, der vor der Eintrittsstelle des Pansbaches in den Teich angelegt werden muss,
bedarf es eines Wirtschaftsweges. Der Schlammfang muss, um seiner Funktion gerecht zu werden,
regelmäßig, d. h. ca. alle 1-2 Jahre, entleert werden. Auch hier ist wieder der Verbleib des Schlammes zu
klären.
Weder für die Entschlammung noch für die Reinigung des Schlammfanges gibt es Zuschüsse vom Land.
Im Gewässerkonzept wird eine Umflut vorgeschlagen, die den Eintrag von Sedimenten in den Teich
verhindert. Hierfür können Fördermittel beantragt werden.
Es gibt noch eine Reihe weiterer Privatteiche, die entschlammt werden müssten. Bei der momentanen
Haushaltslage stehen keine Mittel für Entschlammungsmaßnahmen zur Verfügung.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag des NABU abzulehnen.
-2-
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft lehnt den Antrag des NABU vom 27.07.2005 auf
Entschlammung des Hinnaksteiches ab.
Schemmel