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Beschlussvorlage GB (Einrichtung einer zusätzlichen Arztstelle A 13 in der Abteilung 53)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
15.10.11, 04:05
Aktualisiert
03.11.11, 04:12
Beschlussvorlage GB (Einrichtung einer zusätzlichen Arztstelle A 13 in der Abteilung 53) Beschlussvorlage GB (Einrichtung einer zusätzlichen Arztstelle A 13 in der Abteilung 53)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 224/2011 13.10.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 18.10.2011 Kreisausschuss 28.11.2011 Kreistag 14.12.2011 Einrichtung einer zusätzlichen Arztstelle A 13 in der Abteilung 53 Sachbearbeiter/in: Frau Geschwind Tel.: (02251) 15 180 Abt.: 10 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. I. V. Steffens Kreiskämmerer Die Haushaltsmittel werden in den Haushaltsplan 2012 aufgenommen. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Einrichtung einer zusätzlichen Arztstelle A 13 in der Abteilung 53 im Stellenplan 2011. Begründung: Der Verwaltung beabsichtigt die Einrichtung einer zusätzlichen Arztstelle A 13 in der Abt. 53 zum 01.02.2012. -2- Hierdurch wird die Verwaltung in die Lage versetzt, die nach dem Bestattungsgesetz vorgeschriebenen Leichenschauen im neuen Krematorium in Mechernich durchzuführen. Die erforderlichen Leichenschauen obliegen der unteren Gesundheitsbehörde des Kreises Euskirchen. Nach Aussage des Krematoriumbetreibers wird für 2012 mit ca. 2.000 Kremierungen gerechnet (Gebühreneinnahmen je Leichenschau: 50 €). Der Personal- und sonstige Aufwand ist mit ca. 4 Stunden täglich (inkl. Fahrten sowie Vor- und Nacharbeiten) anzusetzen. Die ordnungsgemäße Durchführung dieser Aufgabe ist nur durch eine Personalaufstockung zu realisieren. Die Vertretung bei Urlaub, Krankheit oder Fortbildung wird durch das bereits vorhandene Arzt-Personal (Arbeitsverdichtung) übernommen. Neben der Wahrnehmung dieser neuen Aufgabe soll durch die Stelleninhaberin bzw. den Stelleninhaber die Nachfolge stv. Amtsarztes (Freizeitphase Alterteilzeit 28.02.2014) sichergestellt werden. In Anbetracht der Altersstruktur des (amts-)ärztlichen Personals und zur perspektivischen Sicherung der qualitativen Arbeit der Abt. 53 ist eine Personalentwicklung dringend angezeigt. Die Ausbildung zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen könnte bis zum Ausscheiden des stv. Amtsarztes erfolgen. Da das Gesundheitsamt als Weiterbildungsstätte für den Facharzt Öffentliches Gesundheitswesen von der Ärztekammer Nordrhein zugelassen ist, würde die Ausbildung vor Ort erfolgen. Neben der Ausbildung ist ein multifunktionaler Einsatz der/des neuen Stelleninhaber/in vorgesehen. Die (Teil-)Finanzierung der Stelle wird durch die Gebühreneinnahmen im Rahmen der Leichenschau im Krematorium Mechernich erfolgen. Zusätzlich werden Einsparungen durch die Altersteilzeit des stv. Amtsarztes sowie durch (zunächst befristete) Stundenreduzierungen des Psychiatriekoordinators (9 WStd.) erzielt. Letztere werden ebenfalls durch Arbeitsverdichtung in der Abt. 53 aufgefangen. Im Besetzungszeitpunkt wird der Haushalt 2012 voraussichtlich noch nicht rechtswirksam sein. Die stellenplanmäßige Ermächtigung ist deshalb noch im Haushaltsjahr 2011 zu schaffen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)