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Mitteilungsvorlage (Verkehrssicherheit im Zuge der L 751 (Heipke))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
08.12.2005
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Mitteilungsvorlage (Verkehrssicherheit im Zuge der L 751 (Heipke)) Mitteilungsvorlage (Verkehrssicherheit im Zuge der L 751 (Heipke))

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 84/2005 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bürgerservice Auskunft erteilt: Herr Taron Telefon: 05208/991-300 Datum: 24. November 2009 Verkehrssicherheit im Zuge der L 751 (Heipke) Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 30. November 2005 Haupt- und Finanzausschuss 8. Dezember 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 09.06.2005 haben Einwohner des Ortsteils Krentrup/Heipke einen Bürgerantrag auf Durchführung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Bereich der L 751 gestellt. Insbesondere wird die Errichtung einer Überquerungshilfe (Mittelinsel) und die Anordnung zur Aufstellung des Verkehrszeichens VZ 276 (Überholverbot) gefordert. Der Antrag ist nochmals zur Kenntnisnahme beigefügt. Auch die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 07.11.2005 die Aufstellung des VZ 276 für den Abschnitt von der Einmündung Roonstr. bis Einmündung Alter Postweg. Darüber hinaus wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h gefordert. Bekanntlich ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW für die Durchführung von baulichen Maßnahmen im Bereich der L 751 zuständig. Hinsichtlich der Beschilderung hat das Straßenverkehrsamt in Absprache mit dem Straßenbaulastträger die entsprechenden Anordnungen zu treffen. Insofern haben in der o.a. Angelegenheit bereits verschiedene Ortstermine stattgefunden, um die Problematik zu erörtern. In diesem Zusammenhang wird auf einen Vermerk des Kreises Lippe hingewiesen, der sich auf ein Gespräch bezieht, das am 26.09.2005 mit Behördenvertretern und Anliegern geführt wurde. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Straßenbaulastträger zur Zeit keinen Handlungsbedarf für weitere Maßnahmen sieht. Die Beschilderung sei erst vor wenigen Monaten ergänzt worden (Hinweis auf Bushaltestellen und Tempo 70 zwischen Heipke und der Einmündung Alter Postweg). Im übrigen würden sehr gute Sichtverhältnisse bestehen, so dass eine Überquerungshilfe nicht zwingend erforderlich sei. Diese Bewertung wurde kürzlich noch einmal telefonisch bestätigt. Abgesehen davon ist auch die Frage erörtert worden, wie die Fußgänger besser geschützt werden können, die den Bus in Richtung Schötmar nutzen. Diesbezüglich wird die Gemeinde Leopoldshöhe (Bauhof) in den nächsten Tagen einen provisorischen Gehweg an der östlichen Seite der L 751 errichten, was eigentlich auch Aufgabe des Straßenbaulastträgers wäre. Darüber hinaus sieht die Verwaltung allerdings keine Möglichkeiten, für andere Aufgabenträger tätig -2- zu werden. Der Bau einer Überquerungshilfe würde nach einer Schätzung des Bauamtes ca. 7.500,- € kosten. Bereits im Rahmen der Verkehrsschau am 15.06.2005 wurde darauf hingewiesen, dass im Mai 2005 eine Verkehrszählung durchgeführt wurde. Hier noch einmal die Ergebnisse: Anzahl der Fahrzeuge insges. Fahrtrichtung Schötmar: Fahrtrichtung Leopoldshöhe Anzahl der Fußgänger (Querung der L 751) von 7.00 – 8.00 Uhr 4.277/ 24 Std. 4.188/ 24 Std. 13 Die Durchschnittsgeschwindigkeit (V 85) lag bei knapp über 80 km/h. Nach Kenntnis der Verwaltung wird sich die zuständige Fachabteilung des Kreises Lippe wiederholt mit dieser Thematik beschäftigen und sich vor Ort ein Bild über die Verkehrsabläufe machen. Die Verwaltung wird in der Sitzung über den aktuellen Stand der Überlegungen berichten. Schemmel