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Verwaltungsergänzung (Kreissparkasse Offenlegung der Bezüge der Sparkassenvorstände und Darstellung der Personalentwicklung der Jahre 2009 bis 2011 hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,1 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
30.11.11, 04:09
Aktualisiert
30.11.11, 04:09
Verwaltungsergänzung (Kreissparkasse
Offenlegung der Bezüge der Sparkassenvorstände und Darstellung der Personalentwicklung der Jahre 2009 bis 2011
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / A 78/2011 Datum: 18.11.2011 Kreissparkasse Offenlegung der Bezüge der Sparkassenvorstände und Darstellung der Personalentwicklung der Jahre 2009 bis 2011 hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE Mit Schreiben vom 03.05.2010 hat der Landrat die Mitglieder des Vorstandes und des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen über die Regelungen des Gesetzes zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Nordrhein-Westfalen (Transparenzgesetz) vom 17.12.2009 informiert und gleichzeitig um Beachtung und Einhaltung der Vorschrift gebeten (Anlage 2 zu V 74/2010 vom 04.05.2010). Der Kreistag hat dieses Schreiben in seiner Sitzung am 23.06.2010 zustimmend zu Kenntnis genommen. Die durch den Kreistag bestellten Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreissparkasse sind nach § 15 Abs. 6 Sparkassengesetz (SpkG) an Weisungen nicht gebunden. Sie handeln im Rahmen der geltenden Gesetze nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das öffentliche Wohl und die Aufgabe der Sparkasse bestimmten Überzeugung. gez. Rosenke