Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,1 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
30.11.11, 04:09
Aktualisiert
30.11.11, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / A 78/2011
Datum: 18.11.2011
Kreissparkasse
Offenlegung der Bezüge der Sparkassenvorstände und Darstellung der Personalentwicklung
der Jahre 2009 bis 2011
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE
Mit Schreiben vom 03.05.2010 hat der Landrat die Mitglieder des Vorstandes und des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen über die Regelungen des Gesetzes zur Schaffung von mehr
Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Nordrhein-Westfalen (Transparenzgesetz) vom
17.12.2009 informiert und gleichzeitig um Beachtung und Einhaltung der Vorschrift gebeten (Anlage 2
zu V 74/2010 vom 04.05.2010).
Der Kreistag hat dieses Schreiben in seiner Sitzung am 23.06.2010 zustimmend zu Kenntnis genommen.
Die durch den Kreistag bestellten Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreissparkasse sind nach § 15
Abs. 6 Sparkassengesetz (SpkG) an Weisungen nicht gebunden. Sie handeln im Rahmen der geltenden Gesetze nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das öffentliche Wohl und die Aufgabe
der Sparkasse bestimmten Überzeugung.
gez. Rosenke