Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,7 kB
Datum
15.11.2010
Erstellt
17.11.10, 04:16
Aktualisiert
03.12.11, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 3 / A 163/2009
Datum: 24.02.2010
Dieser Antrag wurde durch andere Vorlage/Beschlüsse
zwischenzeitlich erledigt.
Änderung der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den
Besuch von Kindertageseinrichtungen
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Die SPD beantragt, die Beitragsatzung so abzuändern, dass auch Geschwister von Kindern in den
Betreuungsprogrammen „Dreizehn Plus“ sowie „Schule von acht bis eins“ in die Beitragsfreiheit nach
§ 3 Abs. 2 der Satzung aufgenommen werden.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 18.06.2009 beschlossen, den Antrag in einer der
nächsten Bürgermeisterkonferenzen zu beraten und über das Ergebnis in der darauf folgenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorzustellen.
Der Antrag wurde daher in der Bürgermeisterkonferenz am 19.11.2009 vorgestellt.
Die Bürgermeister baten daraufhin den Kreis, eine schriftliche Anfrage an die Städte und Gemeinden
zu richten, damit eine Abstimmung in den politischen Gremien erfolgen könne.
Mit Schreiben vom 25.11.2009 wurden die Bürgermeister nochmals schriftlich über den Antrag informiert und um Stellungnahme bis zum 15.02.2010 gebeten.
Als Ergebnis der Abfrage kann festgehalten werden, dass alle Kommunen sich gegen den Antrag
aussprechen.
Lediglich zwei Kommunen sprechen sich für den Antrag aus, sofern eine umlageneutrale Gegenfinanzierung im Kreishaushalt gefunden werden kann. Dagegen haben zwei weitere Kommunen geäußert, mit dem Antrag auch dann nicht einverstanden zu sein, wenn eine Gegenfinanzierung vorliegt.
Die Mehrzahl der Kommunen hält eine Beitragsbefreiung analog der OGS aufgrund der unterschiedlichen Beitragsverfahren für zu aufwändig. Eine kreisweit einheitliche Regelung wird aufgrund der teilweisen Übertragung verschiedene Träger ausgeschlossen.
Neben den o.g. Bedenken wurde im wesentlichen auf die Erläuterungen des Kreises in der Z 1 zu A
163/2009 vom 14.05.2009 verwiesen.
Unter den gegebenen Umständen empfiehlt die Verwaltung, von der beantragten Änderung derzeit
abzusehen.
gez. I. V. Poth