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Antrag SPD (Änderung der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
26 kB
Datum
15.11.2010
Erstellt
17.11.10, 04:16
Aktualisiert
03.12.11, 04:05
Antrag SPD (Änderung der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Antrag SPD (Änderung der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

SPD - Fraktion im Kreistag Euskirchen Datum: A 163/2009 03.04.2009 Dieser Antrag wurde durch andere Vorlage/Beschlüsse zwischenzeitlich erledigt. X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 18.06.2009 Jugendhilfeausschuss 11.03.2010 Jugendhilfeausschuss 22.03.2010 Kreisausschuss 24.03.2010 Jugendhilfeausschuss 15.11.2010 Änderung der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen hier: Antrag der SPD-Fraktion Sehr geehrter Herr Landrat, die SPD-Fraktion im Kreistag Euskirchen beantragt, §3 Abs. 2 der Satzung des Kreis Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen so abzuändern, dass auch Geschwister von Kindern, die an Programmen wie „Dreizehn Plus“ oder „Schule von acht bis eins“ teilnehmen, in den Genuss eines beitragsfreien Besuchs einer Kindertageseinrichtung im Kreis Euskirchen gelangen. Begründung Die Regelung für Geschwisterkinder in der Elternbeitragssatzung für Kindergärten im Kreis Euskirchen ist zum einen für Eltern von mehreren Kindern als eine finanzielle Erleichterung gedacht, wenn ältere Kinder im Rahmen einer Ganztagsbetreuung an Schulen verbleiben, zum anderen soll so ein Ausbau der Ganztagsbetreuung im Kreis gefördert werden. Dies fördert somit auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die derzeitige Regelung des Kreises Euskirchen lässt dabei allerdings neben dem Besuch einer Offenen Ganztagsschule mehrere andere, ebenfalls mit Kosten für die Eltern verbundene Programme außer acht. Programme wie „Dreizehn plus“ und „Schule von acht bis eins“ sind gerade im ländlichen Umfeld eine Ergänzung zur Offenen Ganztagsschule und verfolgen die gleichen Zielsetzungen wie diese. Deshalb sind die Geschwister von Kindern, die im Rahmen dieser Förderprogramme eine längere Betreuung an den Schulen erhalten ebenfalls von den Beiträgen für eine Kindertageseinrichtung zu befreien. -2- Mit diesem Schritt kann der Kreis Euskirchen ein Zeichen im Bereich Bildungsförderung setzen und gleichzeitig für mehr Chancengleichheit sorgen. Mit freundlichem Gruß gez. Uwe Schmitz (Fraktionsvorsitzender) F. d. R.: gez. Oliver Minich (Fraktionsgeschäftsführer)