Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
08.12.11, 15:08
Aktualisiert
08.12.11, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 /
Datum:
V 240/2011
05.12.2011
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012:
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Die Kollegiale Konferenz der Bürgermeister im Kreis Euskirchen hat mit Schreiben vom 28.11.2011
(siehe Anlage) zu den Eckdaten des Haushaltsentwurfs 2012 Stellung genommen. Auf Grundlage der
Beratungen in den Ausschüssen sowie der Daten der 3. Veränderungsliste wird die Stellungnahme
wie folgt behandelt:
1. Der Kreistag sieht es, wie im Schreiben gefordert, als seine Aufgabe an, die Kreisumlage möglichst niedrig zu halten. Zu diesem Zwecke stellt sich der Kreistag einer dauernden Überprüfung
der Aufgabenstellungen des Kreises. Mittels Aufgabenkritik und Personalausgabeneinsparkonzept konnten Erfolge erzielt werden. Diese Erfolge können leider nicht darüber hinwegtäuschen,
dass insbesondere die steigenden Soziallasten sowie zusätzliche, gesetzlich auferlegte Aufgaben
in den letzten Jahren dazu geführt haben, dass die Einsparerfolge im Gesamtergebnis kaum noch
sichtbar werden.
Im Rahmen der Aufgabenkritik wurden auch die pflichtigen Aufgaben des Kreises betrachtet. Die
derzeitigen Standards werden seitens des Kreistages als kaum noch absenkbar angesehen. So
lässt sich denn auch im Stellenplan 2012 nur ein Teil der zusätzlich notwendigen Stellen durch
Einsparungen, Umorganisation etc. an anderer Stelle auffangen.
Bei der Schulsozialarbeit wurde seitens des Kreistages ein Beschluss über befristete Zeitverträge
gefasst, so dass bisher noch keine Stellen im Stellenplan eingerichtet wurden. Es ist im Jahr 2013
zu entscheiden, ob und wie diese Aufgabe ggf. fortgeführt wird. Dabei ist auch abzuwarten, ob
weiterhin Mittel des Bundes zur Verfügung gestellt werden. Eine Finanzierung über Personaleinsparungen an anderer Stelle in der Kreisverwaltung dürfte kaum realistisch sein. Diese Problematik wurde im Rahmen einer Sozialkonferenz mit den Städten und Gemeinden bereits ausführlich
erörtert.
Die aktuellen Erkenntnisse zur voraussichtlichen Höhe des Belastungsausgleichs in der Versorgungs- und in der Umweltverwaltung sind bereits seit der 2. Veränderungsliste Inhalt des Haushaltes 2012.
2. Ob sich aufgrund des Schreibens der Oberbürgermeister und Landräte eine Änderung des Hebesatzes der Landschaftsumlage ergeben wird, bleibt abzuwarten. Etwaige Verbesserungen sollen
ggf. unterjährig an die Städte und Gemeinden weitergereicht werden.
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3. Die Vorarbeiten zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen wurden bereits begonnen. Die Städte und Gemeinden wurden um Stellungnahme und Darlegung möglicher Prüfungen gebeten. Derzeit werden der Umfang zur Fortschreibung und der Umfang der gutachterlichen
Begleitung erarbeitet. Das Maßnahmenpaket wird auch den Prüfauftrag umfassen, die Linien
nach Integration der Verkehre nach § 43.2 PBefG auf Synergien und Einsparpotenziale hin zu
überprüfen und ggf. eine komplett neue Linienstruktur zu erarbeiten.
Zur Einführung des Sozialtickets verfolgt der Kreistag das Ziel, Kostenbelastungen für den Kreis
Euskirchen zu verhindern. Aus diesem Grunde wurde am 14.12.2011 (siehe V 219/2011) beschlossen, dass die VRS GmbH aufgefordert wird, dafür Sorge zu tragen, dass eine jährliche
Überprüfung der Auskömmlichkeit erfolgt und im Falle der Nichtauskömmlichkeit das Ticket
schnellstmöglich vom Markt genommen wird.
gez. I. V. Poth
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Landrat