Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
08.12.11, 15:08
Aktualisiert
08.12.11, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 8 /
Datum:
V 211/2011
05.12.2011
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012:
3. Veränderungsliste
Nach Abschluss der Vorberatungen sowie Vorliegen der Modellrechnung zum GFG wird anliegend
die 3. Veränderungsliste zum Haushalt 2012 vorgelegt.
Zu den wesentlichen Änderungen (gegenüber der 2. Veränderungsliste) zählen im Ergebnishaushalt:
Entlastung = +
Belastung = ./.
+ 2.421 T€
./. 1.415 T€
./. 600 T€
Schlüsselzuweisungen
Landschaftsumlage
Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII
Es ergeben sich folgende Kreisumlagebeträge:
Jugendamtsumlage
Allgemeine Umlage
Summe Kreisumlage
2011
2012
34.506.700 35.378.900
78.070.100 77.968.500
112.576.800 113.347.400
Differenz
872.200
-101.600
770.600
Die 1. Modellrechnung zum GFG weist Umlagegrundlagen in Höhe von 193,9 Mio. € aus. Es ergeben
sich daher folgende Hebesätze:
Jugendamtsumlage
Allgemeine Umlage
Summe Kreisumlage
2011
19,18%
43,38%
62,56%
2012
18,25%
40,21%
58,46%
Differenz
-0,93%-Pkt.
-3,17%-Pkt.
-4,10%-Pkt.
Aufgrund der eingebrachten Einwendung zum Haushalt des LVR sowie der Tatsache, dass die Landschaftsversammlung erst im Jahr 2012 über den Umlagesatz der Landschaftsumlage entscheiden
wird, schlägt die Verwaltung vor, einen Zusatzbeschluss zum Umgang mit etwaigen Differenzen bei
der Landschaftsumlage zu fassen. Da die Differenz durchaus in erheblicher Höhe entstehen kann,
wird eine entsprechende Auszahlung an die Städte und Gemeinden vorgeschlagen.
-2-
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1. Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2012
in der Fassung der Anlage 1 zur Z 8 / V 211/2011.
2. Sollte die Landschaftsumlage im Haushaltsjahr 2012 in geringerer Höhe festgesetzt werden als im
Haushalt 2012 eingeplant (36.855.800 €), so ist mit der sich daraus ergebenden Verbesserung
wie folgt zu verfahren:
Der Unterschiedsbetrag wird im Haushaltsjahr 2012 einmalig und außerplanmäßig an die Städte
und Gemeinden ausgezahlt.
Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis
der Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2012 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend sind die
landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern sich aufgrund von Bescheiden des Landes
Änderungen der Umlagegrundlagen 2012 ergeben, führen diese zu nachträglichen Anpassungen
der einzelnen Auszahlungsbeträge.
gez. Rosenke
Landrat