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Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012: 3. Veränderungsliste)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
08.12.11, 15:08
Aktualisiert
08.12.11, 15:08
Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012:
3. Veränderungsliste) Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012:
3. Veränderungsliste)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 8 / Datum: V 211/2011 05.12.2011 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012: 3. Veränderungsliste Nach Abschluss der Vorberatungen sowie Vorliegen der Modellrechnung zum GFG wird anliegend die 3. Veränderungsliste zum Haushalt 2012 vorgelegt. Zu den wesentlichen Änderungen (gegenüber der 2. Veränderungsliste) zählen im Ergebnishaushalt: Entlastung = + Belastung = ./. š š š + 2.421 T€ ./. 1.415 T€ ./. 600 T€ Schlüsselzuweisungen Landschaftsumlage Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII Es ergeben sich folgende Kreisumlagebeträge: Jugendamtsumlage Allgemeine Umlage Summe Kreisumlage 2011 2012 34.506.700 35.378.900 78.070.100 77.968.500 112.576.800 113.347.400 Differenz 872.200 -101.600 770.600 Die 1. Modellrechnung zum GFG weist Umlagegrundlagen in Höhe von 193,9 Mio. € aus. Es ergeben sich daher folgende Hebesätze: Jugendamtsumlage Allgemeine Umlage Summe Kreisumlage 2011 19,18% 43,38% 62,56% 2012 18,25% 40,21% 58,46% Differenz -0,93%-Pkt. -3,17%-Pkt. -4,10%-Pkt. Aufgrund der eingebrachten Einwendung zum Haushalt des LVR sowie der Tatsache, dass die Landschaftsversammlung erst im Jahr 2012 über den Umlagesatz der Landschaftsumlage entscheiden wird, schlägt die Verwaltung vor, einen Zusatzbeschluss zum Umgang mit etwaigen Differenzen bei der Landschaftsumlage zu fassen. Da die Differenz durchaus in erheblicher Höhe entstehen kann, wird eine entsprechende Auszahlung an die Städte und Gemeinden vorgeschlagen. -2- Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2012 in der Fassung der Anlage 1 zur Z 8 / V 211/2011. 2. Sollte die Landschaftsumlage im Haushaltsjahr 2012 in geringerer Höhe festgesetzt werden als im Haushalt 2012 eingeplant (36.855.800 €), so ist mit der sich daraus ergebenden Verbesserung wie folgt zu verfahren: Der Unterschiedsbetrag wird im Haushaltsjahr 2012 einmalig und außerplanmäßig an die Städte und Gemeinden ausgezahlt. Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2012 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend sind die landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern sich aufgrund von Bescheiden des Landes Änderungen der Umlagegrundlagen 2012 ergeben, führen diese zu nachträglichen Anpassungen der einzelnen Auszahlungsbeträge. gez. Rosenke Landrat