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Dringlichkeitsentscheidung GB (RWE-Aktien: Inanspruchnahme von Bezugsrechten)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
13.12.11, 14:52
Aktualisiert
13.12.11, 14:52
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Kreis Euskirchen Der Landrat D 45/2011 12.12.2011 Datum: Dringlichkeitsentscheidung Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 14.12.2011 RWE-Aktien: Inanspruchnahme von Bezugsrechten Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden ggf. außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: 111 14 Zeile: 27 gez. Hessenius Kreiskämmerer Liquide Mittel Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt im Wege der Dringlichkeit ohne vorherige Vorbereitung durch den Kreisausschuss: (wird in der Sitzung formuliert) -2Begründung: Am 12.12.2011 gingen die beiliegenden Schreiben der Kreissparkasse Euskirchen (Anlage 1 und Anlage 2) ein, wonach dem Kreis Euskirchen ein Bezugsrecht für 4.939 neue RWE-Aktien zusteht (die Anzahl ergibt sich aus einem Bezugsverhältnis von 19:1). Dieses Bezugsrecht wäre allerdings sehr kurzfristig, und zwar bis zum 16.12.2011, geltend zu machen. Bei Inanspruchnahme des Bezugsrechtes entstehen Kosten in Höhe von 128.414 € (4.939 x 26 €). Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung, könnten aber ggf. außerplanmäßig bereitgestellt werden. In der Aufgabenkritik wurde am 11.01.2011 der politische Wille festgehalten, die vorhandenen RWEAktien "zum gegebenen Zeitpunkt" zu verkaufen. Die Diskussionen fanden allerdings zu einem Zeitpunkt statt, als der Aktienkurs noch höher als der Wert der Eröffnungsbilanz notierte. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt könnte durchaus argumentiert werden, dass bei dem derzeit niedrigen Kurs eine neue Geschäftsgrundlage gegeben ist. Vor diesem Hintergrund wird die Angelegenheit hiermit dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt. Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus der kurzen Fristsetzung der Kreissparkasse Euskirchen (Weisung bis zum 16.12.2011). gez. I. V. Poth _________________________________ Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)