Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
29.11.11, 10:04
Aktualisiert
03.01.12, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 243/2011
23.11.2011
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
28.11.2011
Kreisausschuss
28.11.2011
Kreistag
14.12.2011
Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für die Kindergartenjahre
2011/2012 und 2012/2013 in Abweichung von § 20 KiBiz
Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich
Tel.: 15 624
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 15
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
x
Produkt:
Zeile:
gez.
I. V.
Steffens
Kreiskämmerer
Mittel für das Jahr 2012 werden im Haushalt 2012 eingeplant
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die Kindergärten der kommunalen Träger für die Kindergartenjahre
2011/2012 und 2012/2013 in Abweichung von § 20 KiBiz wie folgt zu bezuschussen:
Statt eines Zuschusses von 79% der Kindpauschalen wird ein Zuschuss von 85% der Kindpauschalen gewährt.
-2-
Begründung:
Die Kreistagsfraktionen der CDU und SPD hatten mit Antrag vom 28.01.2010 (A 12/2010) beantragt,
den kommunalen Träger im Kindergartenjahr 2010/2011 in Abweichung von § 20 KiBiz einen Zuschuss von 85 % der Kindpauschalen zu bewilligen.
Diesem Antrag ist der Kreistag in seiner Sitzung am 15.04.2010 mit großer Mehrheit nachgekommen.
Ziel des Antrags war, vorhandene Ungerechtigkeiten im Finanzierungssystem auf Dauer ausschließen zu können sowie die Kindergartenlandschaft des Kreises in ihrer Trägervielfalt zu erhalten.
Damit sollte nach Auffassung der Verwaltung auch sichergestellt werden, dass die vorhandenen
kommunalen Träger ihre Kindertageseinrichtungen weiter betreiben können.
Da sich an den Rahmenbedingungen des KiBiz sowie den finanziellen Möglichkeiten der Städte und
Gemeinden nichts geändert hat, schlägt die Verwaltung vor, die freiwillige Bezuschussung der kommunalen Träger zumindest für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 fortzuführen.
Folgekostenberechnung:
Bezüglich der finanziellen Auswirkungen kann lediglich auf die entsprechenden Kindpauschalen des
Kindergartenjahres 2011/2012 zurückgegriffen werden (Datengrundlage: Kibiz.web).
Für das Kindergartenjahr 2012/2013 wird die gesetzliche Erhöhung der Kindpauschalen von 1,5 %
berücksichtigt.
Im Kindergartenjahr 2011/2012 werden die kommunalen Träger wie folgt bezuschusst:
13.706.285,11 €
79 %
=
10.827.965,24 €
Bei einer Bezuschussung von 85 % ergibt sich somit:
13.706.285,11 €
85 % =
Differenz:
11.650.342,34 €
822.377,10 € (Kindergartenjahr 2011/2012)
Damit ergäben sich folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Haushalt 2011:
5/12 von 822.377,10 €
=
342.657,13 €
=
=
479.719,98 €
347.796,98 €
827.516,96 €
=
486.915,78 €.
Haushalt 2012:
7/12 von 822.377,10 €
5/12 von 834.712,76 €
Haushalt 2013:
7/12 von 834.712,76 €
-3-
Im Haushalt 2011 steht noch ein Ansatz in Höhe von 416.156,55 € zur Verfügung, für den Haushalt
2012 wurde ein Ansatz von 830.000 € berücksichtigt.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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