Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
24 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
29.11.11, 10:04
Aktualisiert
03.01.12, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
V 238/2011
21.11.2011
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
10.11.2011
Jugendhilfeausschuss
28.11.2011
Kreisausschuss
28.11.2011
Kreistag
14.12.2011
Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für
Kinder unter 3 Jahren
Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich/ Herr Hermes
Tel.: 624 / 617
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen teilweise haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 365 01
x
Mittel stehen teilweise haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
x
Produkt:
Zeile: 28
Kreiskämmerer
Zeile:
Veranschlagung in Haushalt 2012 (siehe Begründungsteil)
Es entstehen Folgekosten - siehe Begründungsteil.
gez.
Hessenius
-2-
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt:
a ) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder
unter 3 Jahren unter Berücksichtigung anderer Zuschüsse/Förderungen bis zur Höhe der vom Land
gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 anerkannten Ausgaben werden wie folgt gefördert:
Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.:
bis zu 20.000 € pro Platz
Ausbau- und Umbaumaßnahmen:
bis zu 8.500 € pro Platz
Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen:
bis zu 3.500 € pro Platz.
b) Der Kreistag stimmt den in der Anlage 1 aufgeführten Investitionen und Ausstattungen entsprechend der Kindergartenbedarfsplanung grundsätzlich zu.
c) Der Kreistag stimmt der Förderung von Investitionen und Ausstattungen bis zu einer Höhe von insgesamt 3.840.000 € im Haushaltsjahr 2012 zu.
d) Der Jugendhilfeausschuss wird ermächtigt, in eigener Zuständigkeit im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel gemäß der beigefügten Prioritätenliste (Anlage 3) über die Bezuschussung der Maßnahmen zu entscheiden. Können prioritäre Maßnahmen im jeweiligen Zeitraum nicht
realisiert werden, rücken die nachfolgenden Maßnahmen nach.
e) Eine Bezuschussung kann auch dann erfolgen, wenn keine Fördermittel Dritter zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin mit Nachdruck weitere Fördermittel des Landes NRW
einzufordern.
f) Gemäß § 22 GemHVO werden im Jahresabschluss 2011 die in Zeile 28 des Produktes 365 01 verbleibenden Auszahlungsermächtigungen übertragen.
Begründung:
Im Rahmen des zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetzes (KiföG) wurde u.a.
zum 01.08.2013 ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder
in Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr eingeführt.
Der Kreis hat daher im Jugendhilfeausschuss vom 12.03.2009 (S. V 510/2009) beschlossen, den o.g.
Rechtsanspruch durch einen stufenweisen Ausbau der Betreuungsquote auf 35 % für die Kinder vom
vollendeten 1. bis vollendeten 3. Lebensjahr bis zum 01.08.2013 umzusetzen.
-3Vorgesehen ist die Umsetzung folgenden kreisweiten Bedarfs:
Alter der Kinder
Angestrebte Betreuungsquote 01.08.2013
Voraussichtliche kreisweite
Anzahl der Kinder 2013/14
3,5 %
Kindertages-pflege
2 Monate bis 10
Monate
10 Monate bis 1
Jahr 10 Monate
5%
20%
1 Jahr 10 Monate
bis 2 Jahre 10 Monate
50%
2 Jahre, 10 Monate
bis Beginn der
Schulpflicht
98%
1,50%
Kindertageseinrichtung
5%
Kindertages-pflege
15%
Kindertageseinrichtung
50%
Kindertageseinrichtung
98%
Kindertageseinrichtung
Anzahl der kreisweit benötigten
Betreuungsplätze zum
01.08.2013
30
857
13
74
1475
221
1501
750
4534
4443
Zwischenzeitlich wird nach einer Information des Landkreistages vom 07.11.2011 seitens des Landes
eine andere Betreuungsquote zur Bedarfsdeckung diskutiert. Danach soll durchschnittlich 35 % aller
Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren ein Betreuungsangebot zur Verfügung gestellt werden; hiervon
70 % in Kindertageseinrichtungen und 30 % in Tagespflege.
Im Rahmen der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung (s. Anlage 2) sollen 2013 insgesamt ca. 1.000
Plätze für U3-Kinder (= 22,5 % aller Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren) zur Verfügung stehen, von
denen dann ca. 900 Plätze investiv gefördert wurden.
Die Verwaltung hält daher bis auf weiteres an der in der V 510/2009 beschlossenen und aktualisierten Bedarfsplanung bezüglich der Tageseinrichtungen fest.
Um den Rechtsanspruch umsetzen zu können, hat das Land eine Investitionskostenrichtlinie zum
Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren (Rd.Erl. des MGFFI vom 09.05.2008 – 321 –6252.2)
erlassen. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege, die im Zeitraum zwischen dem 18.10.2007 und dem 31.12.2013 durchgeführt und abgeschlossen werden, und die der Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren dienen.
Die Förderung umfasst im wesentlichen:
-
Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.:
Ausbau- und Umbaumaßnahmen:
Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen:
bis zu 20.000 € pro Platz
bis zu 8.500 € pro Platz
bis zu 3.500 € pro Platz.
Der Fördersatz des Landes beträgt bis zu 90 % der nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit anerkannten Ausgaben.
Der Trägeranteil von 10 % wird entsprechend der V 166/2011 vom Kreis übernommen.
-4Ein Beginn der Maßnahme vor Bewilligung eines Förderantrags ist förderschädlich.
-5-
Ergänzend zu der Investitionskostenrichtlinie hat das Land im Rahmen des Haushalts 2011 ein Sonderprogramm zum U3-Ausbau aufgelegt. Hieraus erhält der Kreis eine Fördersumme von 1.040.914
für 2011 und 624.548 € für 2012. In diesem Förderprogramm wurden die Fördersätze nach unten
korrigiert (s. V 192/2011).
Auch nach Abschluss des o.g. Sonderprogramms werden im Kreis Euskirchen zur Umsetzung des
Rechtsanspruches für U3-Kinder noch Investitionsmittel in Höhe von ca. 8.012.960 € benötigt, um die
fehlenden 505 Plätze zu schaffen. Im Einzelnen sind dies 317 neu zu schaffende Betreuungsplätze
und 188 Plätze, die derzeit lediglich vorläufig mit Aussicht auf entsprechende Maßnahmen vom
Landschaftsverband Rheinland (LVR) genehmigt wurden (Provisorien).
Die einzelnen Maßnahmen sind in der Anlage 1 mit den Auswirkungen auf den Haushalt dargestellt.
Da die Planung in enger Abstimmung mit den jeweiligen Städten und Gemeinden erfolgte, ist sichergestellt, dass nur die absolut notwendigen Maßnahmen berücksichtigt werden. Andere geeignete
Räumlichkeiten stehen nicht zur Verfügung.
Fehlende konkrete Aussagen des Landes (Förderhöhe, Maßnahmenbeginn, Haushaltsverabschiedung, etc.) sowie die Tatsache, dass ein vorzeitiger Baubeginn förderschädlich ist, führen dazu, dass
eine ausreichende Umsetzung des Rechtsanspruches zum 01.08.2013 fraglich erscheint.
Die Verwaltung sieht sich daher veranlasst, zur Sicherstellung des Rechtsanspruches gegenüber
dem örtlichen Träger der Jugendhilfe handlungsfähig zu sein. Sie sieht im Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren einen wesentlichen Beitrag zur familienfreundlichen Gestaltung des Kreises.
Um sicherzustellen, dass der Kreis an evtl. noch nicht absehbaren Landesmitteln partizipieren kann,
schlägt die Verwaltung vor, die Förderung der Maßnahmen auf die Jahre 2012 bis 2014 zu verteilen.
Die Verwaltung schlägt folgende Verteilung vor (siehe Anlage 3):
2012: Förderung in Höhe von insgesamt ca. 3.840.000 €
2013: Förderung in Höhe von insgesamt ca. 3.160.000 €
2014: Förderung in Höhe von insgesamt ca. 1.020.000 €
Die Reihenfolge der Förderung orientiert sich hierbei an folgenden Kriterien:
a) Förderung von Maßnahmen, deren Umsetzung ansonsten gefährdet ist (Verfall von Mitteln, etc.)
b) Förderung fehlender Gruppen bzw. Einrichtungen (aufgrund der Bauzeit)
c) Förderung von Einrichtungen, die aufgrund provisorischer U3 - Betreuung eine vorläufige Betriebserlaubnis besitzen, deren Weiterbewilligung seitens der Heimaufsicht und der Jugendhilfe-planung als
schwierig betrachtet wird.
d) Förderung fehlender Differenzierungsräume und Sanitäranlagen
e) sonstige Maßnahmen nach Antragseingang.
Ein weiterer Anhaltspunkt kann im Einzelfall auch die bisherige Ausbauquote sowie die Bedarfsabdeckung im Ü 3-Bereich in den Gemeinden sein.
-6Folgekosten:
Die erforderlichen Mittel stehen unter Annahme von 90 % Landeszuweisungen zur Verfügung, und
zwar aus den Haushaltsansätzen 2011 und 2012 (HH-Entwurf, Basis 15.04.2011), dem Finanzplanansatz 2013 sowie durch teilweise Inanspruchnahme übertragener Mittel.
Sollte das Land Zuweisungen in geringerer Höhe zur Verfügung stellen, stünde noch ein Rest aus
übertragenen Mitteln zur teilweisen Risikoabdeckung zur Verfügung. Sollten diese Mittel nicht ausreichen, wären Restmittel ggf. in 2013 neu zu veranschlagen oder bei vorherigem Bedarf überplanmäßig
bereitzustellen.
Vor dem Hintergrund der derzeit bestehenden Unsicherheit im Hinblick auf das Ob und die Höhe der
Landeszuweisungen sollten die aktuellen Haushaltsplanveranschlagungen derzeit nicht verändert
werden. Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit wird der bisherige Finanzplanansatz 2013 mit einer Verpflichtungsermächtigung versehen.
Die geplanten Maßnahmen in Höhe von insgesamt 8.012.960 € wirken sich auf die Kreisumlage folgt
aus:
Ergebnis:
Kreisumlagebelastung
Jahr 1 bis 5
Jahr 6 bis 20
Landesförderung
0%
767.137 €
492.164 €
Landesförderung
90%
76.714 €
49.216 €
Da der Kreis auch bisher einen nicht unerheblichen Anteil an der Finanzierung des U 3-Ausbaus trägt
und das Risiko gegeben ist, dass sich dieser Anteil aufgrund fehlender oder geringerer Landesförderung deutlich erhöhen wird, schlägt die Verwaltung vor, auf eine Ausweitung der Geschwisterkindbefreiung zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten (siehe Z 1 A 66,A 67, A 68/2011).
Die dieser Vorlage zugrunde liegende Kindergartenbedarfsplanung wurde mit den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden anlässlich einer Sozialkonferenz am 21.11.2011 abgestimmt.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)