Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH hier: KKM Servicegesellschaft mbH – Aufgabe des Geschäftszweiges Personalgestellung zum 30.11.2011)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
16.04.2012
Erstellt
01.02.12, 04:06
Aktualisiert
01.02.12, 04:06
Info GB (Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
hier: KKM Servicegesellschaft mbH – Aufgabe des Geschäftszweiges Personalgestellung zum 30.11.2011) Info GB (Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
hier: KKM Servicegesellschaft mbH – Aufgabe des Geschäftszweiges Personalgestellung zum 30.11.2011)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Öffentliche Sitzung Datum: Info 119/2012 27.01.2012 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 19.03.2012 Kreisausschuss 28.03.2012 Kreistag 16.04.2012 Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH hier: KKM Servicegesellschaft mbH – Aufgabe des Geschäftszweiges Personalgestellung zum 30.11.2011 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 22.05.2002 (V 5/2002) der Gründung einer Servicegesellschaft (Kreiskrankenhaus Mechernich Service GmbH) als 100 %-ige Tochtergesellschaft der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH zugestimmt. Gegenstand der Gesellschaft ist gem. Gesellschaftsvertrag die Erbringung von Serviceleistungen gegenüber der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM GmbH) und den mit ihr verbundenen Unternehmen. Serviceleistungen in dem Sinne sind Personalgestellung, Übernahme von Verwaltungsaufgaben, EDV, Einkauf, Speisenversorgung und Gebäudereinigung. Bis zum 30.11.2011 hat die Gesellschaft die folgenden Aufgaben wahrgenommen: š š š Zentraleinkauf (incl. Betrieb des Zentrallagers) Gebäudereinigung über die 100 %-ige Tochtergesellschaft KKM Gebäudedienste GmbH und Personalgestellung. Im Rahmen der Personalgestellung sind in der KKM Servicegesellschaft mbH alle geringfügig oder im Gleitzonenbereich beschäftigten Mitarbeiter eingestellt und an die Konzernunternehmen überlassen worden. Die Übernahme erfolgte seinerzeit zum 01.06.2002 von den Konzernunternehmen in die KKM Servicegesellschaft mbH. Zum Stand September 2011 waren insgesamt 324 geringfügig Beschäftigte/Gleitzonenmitarbeiter in den Konzernunternehmen š Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH š Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH š Liebfrauenhof Schleiden GmbH š Vivant – Ihr Pflegedienst im Kreis Euskirchen gGmbH und š AmbuMed-Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH tätig. Die maßgeblichen Regelungen für die Personalgestellung finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. -2- Nach § 1 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) bedarf ein Arbeitgeber, der als Verleiher Dritter (Entleiher) Arbeitnehmer gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen will, einer Erlaubnis. Nach bisheriger Rechtslage ist für die Beantwortung der Frage, ob das AÜG auf die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung Anwendung findet, darauf abzustellen, ob es sich bei der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung um eine Form der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung handelt. Bei der Frage nach der Gewerbsmäßigkeit ist die Gewinnerzielungsabsicht des konzerneigenen Verleihers von besonderer Bedeutung. Die KKM Servicegesellschaft mbH wurde in 2002 als Unternehmen gegründet, welches nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, sondern die Aufgaben für die Konzernunternehmen zu Selbstkosten umsetzt. Nach bisheriger Rechtsprechung bedurfte eine nichtgewerbliche Arbeitnehmerüberlassung keiner Erlaubnis. Vor dem Hintergrund des missbräuchlichen Einsatzes der Leiharbeit (z.B. Fall Schlecker) sowie zur Umsetzung der EU-Leiharbeitsrichtlinie ist das AÜG mit Wirkung zum 01.12.2011 novelliert worden. Hiernach ist zukünftig jede Arbeitnehmerüberlassung erlaubnispflichtig. Hätte die Personalgestellung auch nach dem 30.11.2011 weiterhin über die KKM Servicegesellschaft mbH umgesetzt werden sollen, hätten dort die gleichen Voraussetzungen wie bei gewerblich tätigen Zeitarbeitsunternehmen (z. B. eigene Betriebsorganisation, Anwendung eines Tarifvertrages für die Zeitarbeitsbranche, nur vorübergehende Überlassung von Mitarbeitern an das Entleihunternehmen, laufende Mitteilung des Bestandes an Leiharbeitern und der Veränderungen an die Bundesagentur für Arbeit etc.) erfüllt sein müssen. Nach eingehenden Beratungen und Analysen hat der Verwaltungsrat der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH in seiner Sitzung am 23.09.2011 der Aufgabe des Geschäftszweiges Personalgestellung zum 30.11.2011 in der KKM Servicegesellschaft mbH und der Übernahme der Beschäftigten in die Einsatzunternehmen sowie der Eingruppierung nach den entsprechenden tariflichen Regelungen mit Wirkung zum 01.12.2011 zugestimmt. Der Kreistag wird um Kenntnisnahme gebeten. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)