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Info GB (Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) hier: Baudenkmal Oleftalbahn)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
07.03.2012
Erstellt
03.02.12, 04:05
Aktualisiert
03.02.12, 04:05
Info GB (Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW)
hier: Baudenkmal Oleftalbahn)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung Info 118/2012 24.01.2012 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 07.03.2012 Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) hier: Baudenkmal Oleftalbahn In der als Anlage beigefügten Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 21.11.2011 wird ausgeführt, dass die vom Kreis Euskirchen vorgebrachten Argumente nicht geeignet seien, die Denkmaleigenschaft des Baudenkmals Oleftalbahn infrage zu stellen. Das Unterschutzstellungsverfahren werde daher fortgeführt. Die Unteren Denkmalbehörden der Gemeinden Kall und Hellenthal sowie der Stadt Schleiden würden nun durch die Bezirksregierung Köln angewiesen, das Baudenkmal Oleftalbahn in die kommunale Denkmalliste einzutragen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)