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Info GB (Anlage zur Info GB Info 118/2012)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
210 kB
Datum
07.03.2012
Erstellt
03.02.12, 04:05
Aktualisiert
03.02.12, 04:05
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Inhalt der Datei

· " B81irksreg~e(ung}ol~ Datum. 21. n .20ll Sene 1 voo 3 Kreis Euskirchen Herrn Landrat Gun1er Rosenke JOlicher Ring 32 53879 Euskirchen Kreis Euskirchen 2 2. NOV. 2a11 All 1en2 eich eo' 35.4.16-46.11 EI Auskunrt l!{lej ,: : Herr Dr. K{elZS mar bruno kretzsdlmar@cezreg­ Icoeln.nrw.de 'mmer: H ~14 Telefcn: (0221) 1"'7 - 27601 Fax: (0221) 147 ·2615 Verfahren zur Eintragung von Denkrnalern in die Denkmalliste gemaB § 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) BaudenkmalOleftalbahn Ihr Schreiben vom 22 .07.2011 Zeughau.sstralk 2- to. 50667 KOIn DB Cis KC*'l Hbl. lJ-8aM 3.4.5.16.18 bis Appef1110rplatz Sesucheletngaf\9 (Ha,Jl::p'o rte s ­ letJghausstt. 8 Telelorisch6 SprechZeiten : mo • 00. : 8;30 - 15':00 Uhf Senr geehrter Herr Landrat, Be:suchenag: d£lMef'3lags 8:30 ·15:COU· · (weiler! Termme nach mit Schreiben vorn 22.07.2011 haben Sie Bedenken dagegen geaul1ert. Vere :"barv ~g l die Oleftalbahn als rechtskraftiges Baudenkmal in die Denkmalliste lar.des\(asse Dusseldorf: Wesli.8. Dii ss_ c rf einzutragen. BLZ 300 500 • Sie fuhren unter Punkt 1 an, dass eine Unterschutzstellung zukOnftigen Konlonummer 965 60 Verkehrsplanungen sowie der Wirtschaftlichkeit nicht im Wege stehen OE343005QC000000096550 IBAN ' BIC:WELADEDD durfen. Punkt 2 bezieht sich auf eventuelle Planungen zur Barrierefreiheit im und am Batmhof Kall. Der Punkt 3.1 gehl auf zukunftiqe Umnutzungen und Maf1nahmen gem . § 9 DSchG NW ein und 3.2 sieht die Haupl,silZ: Ausklammerung der Hache hinter der katholischen Kirche entlang der Z~ssu. 2·10.50667 KOln Teiefcn: (0221) 147 - 0 Olef vor . Punkt 4.1 benennt die fehlende Aktualitat der Beschreibung des Ernpfanqscerbaudes des Bahnhofs Ka .l, da dieses zwischenzeitlich Fax: 0221) 141 - 3185 po$ISIe-;le@brlc.r.rw.de www .bezreg·koo!n.ruw .de • Bel.irksregi erung Kol n umgebaut worden ist. Aufserdern wird in Punk.t 4.2 auf die Wiederaufnahme der Streckennutzung durch die RSE hingewiesen. Die Unterschulzstellung eines Oenkmals hat seine Grundlage in § 3 DSchG NW, demnach Objekte in die Denkmalliste einzutragen sind, wenn sie die Tatbestandsvoraussetzungen gemal) § 2 Abs. 1 OSchG - NW erii..illen. Dies wurde durch das Gutachen des Fachamtes vom 23.11 .2006 gem. § 22 (3} DSchG NVl/ zum Denkm alwert gem. § 2 (1) DSchG NW eindeutig festgesti!lIt. Es besteht also die qesetzliche Verpfiichtung Z"ur Unterschutzstellung von Oenkmalern. wenn die ~nk ma le ig~n sch aft erkanntist. Das LVR-Amt fur Denkmalpflege irn Rheinland hat die Eintragung gem . § 3 OSchG NW am 23.11.2006 beantragt. Der nordrhein-westtalische GeselZgeber hat das Oenkmalschutzgesetz zweistufig ausgestaltet. Die erste Stufe gem. § 3 DSchG NW belriffl ausschliel1lich das Veriahren der Unterschulzstellung, in dem sich die Eintragung in die Denkrnaurste nach den objektiven Kriterien des Denkmalbegriffs richtet und voJlig unabhagig von der zweiten Stufe durchzufuhran ist. Zur zweilen Stufe gem. § 9 OSchG NW gehbren aile moqticherwaise anschliel1ende Folqe verfal ren der Unterschutzstellung. Die zweite Sture wird erst dann wirksam. wenn konkrete Mal'1nahmen du-rchgefUhrt werden. Erst In diesem Rahmen kann eine Abwagung der unterschiedlichen Interessenlagen stat inden. Die Ausklammerung der Flache hinter der katholischen Kirche in Hellenthal entlang cer Olef w;rd von Ihnen darnlt beqrundet, dass sie fUr den Bahnbetrieb keine Bedeutung hat. Dadurch, dass das LVR-Amt fur Denkmalpflege im Rheinland im o.g . Gutachten als Fachamt feststellt. dass diese Flache dem Schutzgegenstand des Baudenkmals zugehorig rst , gehe ich weiterhin davon aus , dass hier kein belastbarer Grund einer Einlragung entgeg~nste h t. Datum: 2L 11_2011 Seile 2."on 3 Bezirksre.gierung K61 n Die Ausklammerung des Babnhofs Kall wird von Ihnen damit beqrundet, dass zwiscnenzeitlich Sanierungs- und Dalvm 21. \1.2011 Seile 3 von 3 UmbaumaBnahmen durcbqefuhrt worden sind. Ein Ortstermin der Bezirksregierung Kbln hat in Abstimmung mit dem LVR-Amt fur Denkmalpflege im Rheinland ergeben, dass die Baurnafsnahrnen den Oenkmalwert des Inneren aufgehoben haben , jedoch die Au~enhulle des Bahnho fs weiterhin einen Denkma!wert besitzt uno deshalb das Au ~re Bestandteil der Unterschutzstellung sein wird. Das Gutachten des Fachamtes wurde - dahingehend am 17.10.2011 korrigiert. Des Weiteren ist unter Denkmalschutzaspekten die Wieder- inbelriebnahme der Eisenbahnstrecke Bin GJQcksfall, da dadurch die ursprUngliche Nutzung auch fur die Zukunft gesichert ist. Zusammenfassend is! testzusteuen. das die von Ihnen ausgefuhrten Argumente - nicht geeignet sind, die Denkmaleigenschaft des Baudenkmals o rertaioahn infrage zu steHen. Das Unlerschutzstellungs- verfahren wird daher fortgefUhrt. --= • Die Unteren Oenkmalbeh6rden der Gernelnden Kall und HellenthaJ -- - sowie der Stadt Schleiden werden nun durch die Bezirksregierung Kbln angewiese n werden, cas 8audenkmal Oleftalbahn in die kommunale --::.------ Denkmalliste einzutragen. Mit freundlichen GrU~en 1m Auftra"g (Dr. Kretzschmar) ..