Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
210 kB
Datum
07.03.2012
Erstellt
03.02.12, 04:05
Aktualisiert
03.02.12, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
· "
B81irksreg~e(ung}ol~
Datum. 21. n .20ll
Sene 1 voo 3
Kreis Euskirchen
Herrn Landrat Gun1er Rosenke
JOlicher Ring 32
53879 Euskirchen
Kreis Euskirchen
2 2. NOV. 2a11
All 1en2 eich eo'
35.4.16-46.11
EI
Auskunrt l!{lej ,: :
Herr Dr. K{elZS
mar
bruno kretzsdlmar@cezreg
Icoeln.nrw.de
'mmer: H ~14
Telefcn: (0221) 1"'7 - 27601
Fax: (0221) 147 ·2615
Verfahren zur Eintragung von Denkrnalern in die Denkmalliste
gemaB § 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW)
BaudenkmalOleftalbahn
Ihr Schreiben vom 22 .07.2011
Zeughau.sstralk 2- to.
50667 KOIn
DB Cis KC*'l Hbl.
lJ-8aM 3.4.5.16.18
bis Appef1110rplatz
Sesucheletngaf\9 (Ha,Jl::p'o rte s
letJghausstt. 8
Telelorisch6 SprechZeiten :
mo • 00. : 8;30 - 15':00 Uhf
Senr geehrter Herr Landrat,
Be:suchenag:
d£lMef'3lags 8:30 ·15:COU· ·
(weiler! Termme nach
mit Schreiben vorn 22.07.2011 haben Sie Bedenken dagegen geaul1ert.
Vere :"barv ~g l
die Oleftalbahn als rechtskraftiges Baudenkmal in die Denkmalliste lar.des\(asse Dusseldorf:
Wesli.8. Dii ss_ c rf
einzutragen.
BLZ 300 500
•
Sie fuhren unter Punkt 1 an, dass eine Unterschutzstellung zukOnftigen
Konlonummer 965 60
Verkehrsplanungen sowie der Wirtschaftlichkeit nicht im Wege stehen
OE343005QC000000096550
IBAN '
BIC:WELADEDD
durfen.
Punkt 2 bezieht sich auf eventuelle Planungen zur Barrierefreiheit im
und am Batmhof Kall. Der Punkt 3.1 gehl auf zukunftiqe Umnutzungen
und Maf1nahmen gem . § 9 DSchG NW ein und 3.2 sieht die Haupl,silZ:
Ausklammerung der Hache hinter der katholischen Kirche entlang der Z~ssu.
2·10.50667 KOln
Teiefcn: (0221) 147 - 0
Olef vor .
Punkt 4.1 benennt die fehlende Aktualitat der Beschreibung des
Ernpfanqscerbaudes des Bahnhofs Ka .l, da dieses zwischenzeitlich
Fax: 0221) 141 - 3185
po$ISIe-;le@brlc.r.rw.de
www .bezreg·koo!n.ruw .de
•
Bel.irksregi erung Kol n
umgebaut
worden
ist.
Aufserdern
wird
in
Punk.t 4.2
auf
die
Wiederaufnahme der Streckennutzung durch die RSE hingewiesen.
Die Unterschulzstellung eines Oenkmals hat seine Grundlage in § 3
DSchG NW, demnach Objekte in die Denkmalliste einzutragen sind,
wenn sie die Tatbestandsvoraussetzungen gemal) § 2 Abs. 1 OSchG
-
NW erii..illen. Dies wurde durch das Gutachen des Fachamtes vom
23.11 .2006 gem. § 22 (3} DSchG NVl/ zum Denkm alwert gem. § 2 (1)
DSchG NW eindeutig festgesti!lIt. Es besteht also die qesetzliche
Verpfiichtung Z"ur Unterschutzstellung von
Oenkmalern. wenn
die
~nk ma le ig~n sch aft erkanntist.
Das LVR-Amt fur Denkmalpflege irn Rheinland hat die Eintragung gem .
§ 3 OSchG NW am 23.11.2006 beantragt.
Der nordrhein-westtalische GeselZgeber hat das Oenkmalschutzgesetz
zweistufig ausgestaltet. Die erste Stufe gem. § 3 DSchG NW belriffl
ausschliel1lich das Veriahren der Unterschulzstellung, in dem sich die
Eintragung in die Denkrnaurste nach den objektiven Kriterien des
Denkmalbegriffs richtet und voJlig unabhagig von der zweiten Stufe
durchzufuhran ist.
Zur zweilen Stufe gem. § 9 OSchG NW gehbren aile moqticherwaise
anschliel1ende Folqe verfal ren der Unterschutzstellung. Die zweite Sture
wird erst dann wirksam. wenn konkrete Mal'1nahmen du-rchgefUhrt
werden.
Erst
In
diesem
Rahmen
kann
eine
Abwagung
der
unterschiedlichen Interessenlagen stat inden.
Die Ausklammerung der Flache hinter der katholischen Kirche in
Hellenthal entlang cer Olef w;rd von Ihnen darnlt beqrundet, dass sie fUr
den Bahnbetrieb keine Bedeutung hat. Dadurch, dass das LVR-Amt fur
Denkmalpflege im Rheinland im o.g . Gutachten als Fachamt feststellt.
dass diese Flache dem Schutzgegenstand des Baudenkmals zugehorig
rst , gehe ich weiterhin davon aus , dass hier kein belastbarer Grund einer
Einlragung entgeg~nste h t.
Datum: 2L 11_2011
Seile 2."on 3
Bezirksre.gierung K61 n
Die Ausklammerung des Babnhofs Kall wird von Ihnen damit beqrundet,
dass
zwiscnenzeitlich
Sanierungs-
und
Dalvm 21. \1.2011
Seile 3 von 3
UmbaumaBnahmen
durcbqefuhrt worden sind. Ein Ortstermin der Bezirksregierung Kbln hat
in Abstimmung mit dem LVR-Amt fur Denkmalpflege im Rheinland
ergeben, dass die Baurnafsnahrnen den Oenkmalwert des Inneren
aufgehoben haben , jedoch die Au~enhulle des Bahnho fs weiterhin
einen Denkma!wert besitzt uno deshalb das
Au ~re
Bestandteil der
Unterschutzstellung sein wird. Das Gutachten des Fachamtes wurde
-
dahingehend am 17.10.2011 korrigiert.
Des
Weiteren
ist
unter
Denkmalschutzaspekten
die
Wieder-
inbelriebnahme der Eisenbahnstrecke Bin GJQcksfall, da dadurch die
ursprUngliche Nutzung auch fur die Zukunft gesichert ist.
Zusammenfassend is! testzusteuen. das die von Ihnen ausgefuhrten
Argumente
-
nicht
geeignet
sind,
die
Denkmaleigenschaft
des
Baudenkmals o rertaioahn infrage zu steHen. Das Unlerschutzstellungs-
verfahren wird daher fortgefUhrt.
--=
•
Die Unteren Oenkmalbeh6rden der Gernelnden Kall und HellenthaJ
--
-
sowie der Stadt Schleiden werden nun durch die Bezirksregierung Kbln
angewiese n werden, cas 8audenkmal Oleftalbahn in die kommunale
--::.------
Denkmalliste einzutragen.
Mit freundlichen GrU~en
1m Auftra"g
(Dr. Kretzschmar)
..