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Beschlussvorlage (Erhalt des Spielplatzes `Allhovener Straße´ - Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
128 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
02.06.15, 18:01
Aktualisiert
02.06.15, 18:01
Beschlussvorlage (Erhalt des Spielplatzes `Allhovener Straße´
- Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW) Beschlussvorlage (Erhalt des Spielplatzes `Allhovener Straße´
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- Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9101/2015 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 16.06.2015 Betreff: Erhalt des Spielplatzes `Allhovener Straße´ - Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss den vorliegenden Bürgerantrag auf Erhalt des Spielplatzes `Allhovener Straße´ zuzustimmen, soweit und solange eine Interessensgemeinschaft oder ein Verein die Patenschaft für diesen Spielplatz unter den im Jugendhilfeausschuss getroffenen Regelungen (siehe Mustervertrag) übernimmt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Am 31.03.2014 legten die Initiatoren einen Antrag gem. § 24 GO NRW auf Erhalt des Spielplatzes `Allhovener Straße´ dem damaligen Bürgermeister Koerdt zusammen mit 42 Unterschriften vor. Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt. Die Unterschriftenliste ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Über den Fortbestand, bzw. die weitere Unterhaltung von einzelnen Spielplätzen durch die Stadt Bedburg wurde im Jugendhilfeausschuss am 11.03.2014 (WP8-40/2014), somit vor Einreichung des Bürgerantrages beraten und einstimmig, fraktionsübergreifend beschlossen. Ziel war und ist es, kleinere Flächen zu Gunsten größerer Flächen aufzugeben und die verbleibenden Spielplätze mit den freigesetzten Ressourcen attraktiver zu gestalten. Grundlage war eben ausdrücklich kein Sparkonzept, sondern das Ergebnis einer größeren Bedarfserhebung bei dem auch die Nutzer, also die Kinder beteiligt wurden. Wie bei jeder Veränderung kommt es dabei zu `Gewinnern´ und `Verlierer´, weil ein Spielplatz vor der Haustür aufgegeben oder vergrößert wird oder ob man einen Spielplatz überhaupt als Vorteil ansieht. Grundsätzlich besteht somit eine aktuelle Beschlusslage, welche nicht ohne weiteres wieder geändert werden kann, soweit sich der Sachverhalt nicht verändert hat. Dieses Konzept sieht aber auch ausdrücklich vor, dass `aufzugebende Spielplatzflächen´ durch Verbände, Vereine oder private Träger im Rahmen einer Patenschaft weitergeführt werden können. Die Initiatoren wurden daher mit Schreiben vom 04.04.2014 explizit auf diese Möglichkeit hingewiesen und es wurde eine Beratung, wie Patenschaften umgesetzt werden können, im nächsten Jugendhilfeausschuss zugesichert. Die Beratungen zu dem Thema Spielplätze erfolgte sodann unter TOP 10 (WP 9-102/2014) `Erweiterung des Spielplatzkonzeptes´ auf Antrag der FWG Fraktion sowie unter TOP 11 (WP 928/2014) `Übernahme von Spielplatzpatenschaften´. Bezüglich der dort beschlossenen Regelungen zur Übernahme von Spielplätzen durch Interessensgemeinschaften / Spielplatzpatenschaften fanden nachfolgend mit einem Verein, exemplarisch und stellv. für andere Gruppierungen Sondierungsgespräche statt. Hierbei wurde im Ausschuss mündlich auch vorgetragen, dass es mehr als einen Interessenten für eine Patenschaft gab/gibt. Leider wurde seitens der Verwaltung der vorliegende Bürgerantrag eben nicht explizit im Jugendhilfeausschuss im September 2014 zu einer Beratung vorgelegt. Dies hätte auf jeden Fall erfolgen müssen. Über die grundsätzlichen Voraussetzungen einer Spielplatzpatenschaft wurden die Initiatoren nochmals per Mail im Dezember 2014 informiert und eine Rückmeldung zugesichert, sobald die konkreten vertraglichen Grundlagen für eine solche Vereinbarung abgestimmt wurden. Im März diesen Jahres wurde durch die Initiatoren die Beratung und Entscheidung über ihren Antrag gefordert. Das Schreiben ist als Anlage 2 beigefügt. Über das Ergebnis und die weitere Vorgehensweise mit der Möglichkeit von Patenschaften wird unter einem separaten Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung beraten. Die Verwaltung begrüßt den Bürgerantrag ausdrücklich und würde sich freuen, wenn das hier gezeigte ehrenamtliche Engagement das Angebot für Kinder erweitern kann. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-101/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Bei einer sich ständig verändernden Zusammensetzung der Bevölkerung in einem Wohnort, Ortsteil oder eines Baugebietes sind langfristige Planungen schwierig. Lösungsansätze müssen Bedarfe daher entweder flexibel oder weiträumig decken. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Gehring ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-101/2015 Seite 3