Daten
Kommune
Bedburg
Größe
222 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9130/2015
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: 36 11 34
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
25.08.2015
Betreff:
Antrag des Ortsbürgermeisters Herr Dr. Georg Kippels vom 30.06.2015
hier: Umwidmung der Straße "Johanneslust" zur Spielstraße
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, unter der Voraussetzung, dass sich die
Mehrheit der Anwohner für die Verkehrsberuhigung ausspricht, die Straße „Johanneslust“
in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwidmen.
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Begründung:
Mit Schreiben vom 30.06.2015 beantragt der Ortsbürgermeister von Bedburg im Auftrag von
einigen Anwohnern die Änderung der geschwindigkeitsreduzierten 30-km/h-Zone der Straße
„Johanneslust“ in eine Spielstraße umzuwandeln. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung geht davon aus, dass hier die Umwidmung der Straße in einen verkehrsberuhigten
Bereich gemeint ist und nicht in eine Spielstraße.
Bei einer Spielstraße ist die Straße durch Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem
Zusatzzeichen „Spielstraße“ beschildert. Dies würde bedeuten, dass dort keinerlei
Fahrzeugverkehr, also auch kein Anliegerverkehr stattfindet. Wenn dort kein Verkehr stattfindet,
gibt es auch keinen ruhenden Verkehr in diesem Bereich. Dies würde zu erheblichen Problemen
hinsichtlich der Erreichbarkeit der Wohnungen der Anlieger in diesem Bereich führen.
Ausweichflächen zum Abstellen der Fahrzeuge sind in unmittelbarer Nähe jedoch nicht vorhanden.
Der verkehrsberuhigte Bereich ist eine Mischverkehrsfläche, in der es keinen Fahrbahnbereich
und keinen Gehwegbereich gibt, er wird mit Zeichen 325 beschildert.
Innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone gelten folgende Randbedingungen:
- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall
erlaubt.
- Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
- Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig
müssen sie warten.
- Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen
zum Ein- und Aussteigen, oder zum Be- oder Entladen.
Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht
kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen des
Straßenbaulastträgers oder der Straßenbaubehörde, überwiegend Aufenthalts- und
Erschließungsfunktion haben. Das bedeutet, der verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so
angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit den getrennten Funktionen Fahrbahn,
Gehweg, Radweg nicht vorherrscht (Einheitlichkeit von Bau und Betrieb). In der Regel wird dies
durch einen niveaugleichen Ausbau (Pflasterung), einheitlicher Fahrbahnbelag, Pflanzbeete,
wechselseitige Parkstände, Plateau-Aufpflasterungen und Einengungen erreicht.
Die örtliche Lage der Straße „Johanneslust“ in Bedburg, zwischen Bergheimer
Straße/Schlossallee (verkehrsberuhigter Bereich) und Johannesstraße (Tempo-30-Zone) zeigt,
dass es sich hier um eine Straße mit Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion handelt. Ein
niveaugleicher Ausbau ist in der Straße „Johanneslust“ vorhanden, obwohl der Mittelteil der Straße
asphaltiert ist und ein Seitenteil mit rotem Pflaster ausgelegt ist. Dies suggeriert trotz des
niveaugleichen Ausbaus, dass hier eine Fahrbahn und ein Gehwegbereich vorhanden sind.
Bereits heute befinden sich Einbauten (Grünbeete) im Bereich der Fahrbahn, die für eine
Verkehrsberuhigung sorgen. Weitere Einbauten sind nicht zwingend erforderlich. Lediglich die
Markierung von Parkflächen ist in diesem Bereich nicht vorhanden. Von Plateau-Aufpflasterungen
wird abgesehen, da durch Abbremsen und erneutem Anfahren eine erhebliche Lärmbelästigung
verursacht wird..
Sofern ein Austausch des Asphaltbelages gegen eine Pflasterung vorgenommen werden soll, ist
zu prüfen, ob hier erneut Anliegerbeiträge erhoben werden müssen, da diese Veränderung
erhebliche Kosten verursachen würde.
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Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, einen Entwurf allen Anwohnern der Straße
„Johanneslust“ zur Verfügung zu stellen und abzufragen, ob sie mit der Einrichtung eines
verkehrsberuhigten Bereiches einverstanden sind und ob die Standorte für die vorgesehenen
Stellplätze hier Akzeptanz finden. Dieser Entwurf wird nach Beschluss des Ausschusses erstellt
werden.
Sollten sich herbei weitere Bedenken und Anregungen durch die Anwohner ergeben, wird die
Verwaltung vor Einrichtung der verkehrsberuhigten Zone, die Angelegenheit erneut dem
Stadtentwicklungsausschuss vorlegen.
Das Abstellen von Fahrzeugen im verkehrsberuhigten Bereich ist dann nur noch in den markierten
Parkständen zulässig. Jedes Abstellen eines Fahrzeuges auf der freien Fläche kann entsprechend
geahndet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches
die Einbauten im Fahrbahnbereich so angelegt sein müssen, dass Rettungsdienste und
Feuerwehr diesen Straßenbereich ungehindert passieren können. Ob durch die Änderung der
Beschilderung und die Einrichtung von Stellplätzen in der Straße „Johanneslust“, da wie oben
beschrieben die Einheitlichkeit von Bau und Betrieb nicht gegeben ist, tatsächlich eine
Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit erreicht werden kann, bleibt abzuwarten.
Kontrollmöglichkeiten hierzu sind von Seiten der Stadt Bedburg und dem Kreisordnungsamt nur
äußerst begrenzt.
Es wurde auch zwischenzeitlich eine Messung mit dem Seitenradarmessgerät im Teil der Straße
Johanneslust durchgeführt, der unmittelbar auf die Johannesstraße mündet. Die Messung erfolgte
im Zeitraum zwischen dem 10.07.2015 und 17.07.2015. In dieser Zeit waren insgesamt 595 Kfz im
o.a. Straßenbereich unterwegs. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der Anwohner die Straße
Johanneslust über die Bergheimer Straße an- und abfährt und daher nicht von der Messung
erfasst wird. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass die V85 bei durchschnittlich 35 km/h liegt und
die vavg (durchschnittliche Geschwindigkeit) bei durchschnittlich 27 km/h. Daher ist die derzeitige
Beschilderung entsprechend dem Ausbau und der gefahrenen Geschwindigkeit korrekt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 07. August 2015
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter(in)
Bürgermeister
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