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Beschlussvorlage (Antrag des Ortsbürgermeisters Herr Dr. Georg Kippels vom 30.06.2015 hier: Umwidmung der Straße "Johanneslust" zur Spielstraße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
222 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
Beschlussvorlage (Antrag des Ortsbürgermeisters Herr Dr. Georg Kippels vom 30.06.2015
hier: Umwidmung der Straße "Johanneslust" zur Spielstraße) Beschlussvorlage (Antrag des Ortsbürgermeisters Herr Dr. Georg Kippels vom 30.06.2015
hier: Umwidmung der Straße "Johanneslust" zur Spielstraße) Beschlussvorlage (Antrag des Ortsbürgermeisters Herr Dr. Georg Kippels vom 30.06.2015
hier: Umwidmung der Straße "Johanneslust" zur Spielstraße) Beschlussvorlage (Antrag des Ortsbürgermeisters Herr Dr. Georg Kippels vom 30.06.2015
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9130/2015 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: 36 11 34 öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 25.08.2015 Betreff: Antrag des Ortsbürgermeisters Herr Dr. Georg Kippels vom 30.06.2015 hier: Umwidmung der Straße "Johanneslust" zur Spielstraße Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, unter der Voraussetzung, dass sich die Mehrheit der Anwohner für die Verkehrsberuhigung ausspricht, die Straße „Johanneslust“ in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwidmen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 30.06.2015 beantragt der Ortsbürgermeister von Bedburg im Auftrag von einigen Anwohnern die Änderung der geschwindigkeitsreduzierten 30-km/h-Zone der Straße „Johanneslust“ in eine Spielstraße umzuwandeln. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Verwaltung geht davon aus, dass hier die Umwidmung der Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich gemeint ist und nicht in eine Spielstraße. Bei einer Spielstraße ist die Straße durch Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen „Spielstraße“ beschildert. Dies würde bedeuten, dass dort keinerlei Fahrzeugverkehr, also auch kein Anliegerverkehr stattfindet. Wenn dort kein Verkehr stattfindet, gibt es auch keinen ruhenden Verkehr in diesem Bereich. Dies würde zu erheblichen Problemen hinsichtlich der Erreichbarkeit der Wohnungen der Anlieger in diesem Bereich führen. Ausweichflächen zum Abstellen der Fahrzeuge sind in unmittelbarer Nähe jedoch nicht vorhanden. Der verkehrsberuhigte Bereich ist eine Mischverkehrsfläche, in der es keinen Fahrbahnbereich und keinen Gehwegbereich gibt, er wird mit Zeichen 325 beschildert. Innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone gelten folgende Randbedingungen: - Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. - Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. - Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten. - Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. - Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen, oder zum Be- oder Entladen. Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen des Straßenbaulastträgers oder der Straßenbaubehörde, überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben. Das bedeutet, der verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit den getrennten Funktionen Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht (Einheitlichkeit von Bau und Betrieb). In der Regel wird dies durch einen niveaugleichen Ausbau (Pflasterung), einheitlicher Fahrbahnbelag, Pflanzbeete, wechselseitige Parkstände, Plateau-Aufpflasterungen und Einengungen erreicht. Die örtliche Lage der Straße „Johanneslust“ in Bedburg, zwischen Bergheimer Straße/Schlossallee (verkehrsberuhigter Bereich) und Johannesstraße (Tempo-30-Zone) zeigt, dass es sich hier um eine Straße mit Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion handelt. Ein niveaugleicher Ausbau ist in der Straße „Johanneslust“ vorhanden, obwohl der Mittelteil der Straße asphaltiert ist und ein Seitenteil mit rotem Pflaster ausgelegt ist. Dies suggeriert trotz des niveaugleichen Ausbaus, dass hier eine Fahrbahn und ein Gehwegbereich vorhanden sind. Bereits heute befinden sich Einbauten (Grünbeete) im Bereich der Fahrbahn, die für eine Verkehrsberuhigung sorgen. Weitere Einbauten sind nicht zwingend erforderlich. Lediglich die Markierung von Parkflächen ist in diesem Bereich nicht vorhanden. Von Plateau-Aufpflasterungen wird abgesehen, da durch Abbremsen und erneutem Anfahren eine erhebliche Lärmbelästigung verursacht wird.. Sofern ein Austausch des Asphaltbelages gegen eine Pflasterung vorgenommen werden soll, ist zu prüfen, ob hier erneut Anliegerbeiträge erhoben werden müssen, da diese Veränderung erhebliche Kosten verursachen würde. Beschlussvorlage WP9-130/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, einen Entwurf allen Anwohnern der Straße „Johanneslust“ zur Verfügung zu stellen und abzufragen, ob sie mit der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches einverstanden sind und ob die Standorte für die vorgesehenen Stellplätze hier Akzeptanz finden. Dieser Entwurf wird nach Beschluss des Ausschusses erstellt werden. Sollten sich herbei weitere Bedenken und Anregungen durch die Anwohner ergeben, wird die Verwaltung vor Einrichtung der verkehrsberuhigten Zone, die Angelegenheit erneut dem Stadtentwicklungsausschuss vorlegen. Das Abstellen von Fahrzeugen im verkehrsberuhigten Bereich ist dann nur noch in den markierten Parkständen zulässig. Jedes Abstellen eines Fahrzeuges auf der freien Fläche kann entsprechend geahndet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches die Einbauten im Fahrbahnbereich so angelegt sein müssen, dass Rettungsdienste und Feuerwehr diesen Straßenbereich ungehindert passieren können. Ob durch die Änderung der Beschilderung und die Einrichtung von Stellplätzen in der Straße „Johanneslust“, da wie oben beschrieben die Einheitlichkeit von Bau und Betrieb nicht gegeben ist, tatsächlich eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit erreicht werden kann, bleibt abzuwarten. Kontrollmöglichkeiten hierzu sind von Seiten der Stadt Bedburg und dem Kreisordnungsamt nur äußerst begrenzt. Es wurde auch zwischenzeitlich eine Messung mit dem Seitenradarmessgerät im Teil der Straße Johanneslust durchgeführt, der unmittelbar auf die Johannesstraße mündet. Die Messung erfolgte im Zeitraum zwischen dem 10.07.2015 und 17.07.2015. In dieser Zeit waren insgesamt 595 Kfz im o.a. Straßenbereich unterwegs. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der Anwohner die Straße Johanneslust über die Bergheimer Straße an- und abfährt und daher nicht von der Messung erfasst wird. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass die V85 bei durchschnittlich 35 km/h liegt und die vavg (durchschnittliche Geschwindigkeit) bei durchschnittlich 27 km/h. Daher ist die derzeitige Beschilderung entsprechend dem Ausbau und der gefahrenen Geschwindigkeit korrekt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 07. August 2015 ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-130/2015 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-130/2015 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4