Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
16.04.2012
Erstellt
29.02.12, 04:10
Aktualisiert
29.02.12, 04:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1/A 83/2012
Datum: 23.02.2012
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeitpflege
hier: Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Euskirchen, vom
22.02.2012
Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) ist seit dem 01.10.1994 mit dem Aufbau eines Verbundes
von sozialpädagogischen Pflegestellen beauftragt. Ab dem 01.10.1997 übernahm der DKSB in Delegation des Kreises die Aufgabe der Koordinierung, Schulung und Betreuung der Pflegestellen im
Kreisgebiet (V 443/1996). Bis zum 01.08.2003 wurde diese Aufgabe durch eine Fachkraft erledigt; ab
diesem Zeitpunkt wurde eine weitere halbe Fachkraft für die Koordination der Bereitschaftspflegestellen bezuschusst (A 485/2002, V 317/2007). Ab 2009 wurde letztmalig aufgrund der Fallzahlenentwicklung der Stellenanteil für die Koordination erhöht (im Umfang von 25% einer Vollzeitstelle,
A 147/2008). Die derzeitige Leistungs-, Qualitäts- und Zielvereinbarung gilt noch bis zum 31.12.2012.
Durch die gute Zusammenarbeit zwischen dem Allgemeinen Sozialen Dienst und den Fachkräften
des DKSB konnte es weiterhin gelingen, verstärkt Kindern und Jugendlichen in geschulten und gut
betreuten Pflegefamilien die angemessene Hilfe zu leisten. Dies schlägt sich in der weiterhin steigenden Fallentwicklung wieder (Stichtag jeweils 31.12.):
2007
2008
2009
2010
2011
177
183
200
206
237
Auch im Verhältnis der Vollzeitpflege zu anderen stationären Maßnahmen ist die Kooperation sehr
erfolgreich. Im jüngsten Bericht der GPA (Bezug: 2009) heißt es u.a.: "Das gute Ergebnis beim Anteil
der Vollzeitpflege an den stationären Hilfen insgesamt ist das Resultat einer guten Konzeption, die
die teilweise Delegation an den Deutschen Kinderschutzbund beinhaltet und zu einer zielgerichteten
Aufgabenwahrnehmung im Pflegekinderdienst führt."
Die in den Jahren 2009 bis jetzt steigenden Fallzahlen wurden fortlaufend mit dem Deutschen Kinderschutzbund kommuniziert. Dabei wurden alle Standards erneut überprüft und mögliche Prozessoptimierungen vorgenommen. Der Spielraum hierfür ist jedoch auch vor dem Hintergrund der erhöhten öffentlichen Aufmerksamkeit von Kindesschutzfällen in Pflegefamilien sehr begrenzt und kann nur
mit Augenmaß vorgenommen werden.
-2-
Damit sowohl die ausreichende Schulung von Pflegeeltern als auch die Betreuung während des ersten Jahres nach Aufnahme eines Pflegekindes durch den deutschen Kinderschutzbund weiterhin gewährleistet wird, ist die beantragte Erhöhung des bezuschussten Stellenbedarfs für diesen Bereich
aus Sicht der Fachabteilung nachvollziehbar und erforderlich, um die erfolgreiche Zusammenarbeit
fortzusetzen.
Die erforderlichen Mittel für diese Aufstockung betragen ca. 15.000 € im Jahr 2012 (bei einer angenommenen Realisierung zum 01.07.2012).
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Kosten im Budget 300 510 003 aufgefangen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses
a) die Mittel werden im Haushalt 2012 bei Produkt 363 10 bereitgestellt
b) die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Koordination der Vollzeitpflege im Kreis Euskirchen für das Haushaltsjahr
2012 entsprechend anzupassen.
gez. I. V. Poth