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Beschlussvorlage Stab (Regionale Strukturreform a) Bildung eines Zweckverbandes „Region Aachen“ b) Neuausrichtung AGIT mbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
16.04.2012
Erstellt
09.03.12, 04:07
Aktualisiert
09.03.12, 04:07
Beschlussvorlage Stab (Regionale Strukturreform 
a) Bildung eines Zweckverbandes „Region Aachen“
b) Neuausrichtung AGIT mbH) Beschlussvorlage Stab (Regionale Strukturreform 
a) Bildung eines Zweckverbandes „Region Aachen“
b) Neuausrichtung AGIT mbH) Beschlussvorlage Stab (Regionale Strukturreform 
a) Bildung eines Zweckverbandes „Region Aachen“
b) Neuausrichtung AGIT mbH) Beschlussvorlage Stab (Regionale Strukturreform 
a) Bildung eines Zweckverbandes „Region Aachen“
b) Neuausrichtung AGIT mbH)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 257/2012 08.03.2012 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 19.03.2012 Kreisausschuss 28.03.2012 Kreistag 16.04.2012 Regionale Strukturreform a) Bildung eines Zweckverbandes „Region Aachen“ b) Neuausrichtung AGIT mbH Sachbearbeiter/in: Frau Poth x Tel.: (02251) 15 369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse: 1) Er bekräftigt seinen Willen zur Stärkung der Region Aachen durch eine Reform der aktuellen Strukturen (REGIO Aachen e.V./AGIT mbH). 2) Er unterstützt auf der Grundlage des als Anlage 2 zu V 257/2012 beigefügten Satzungsentwurfs die Bildung eines Zweckverbandes „Region Aachen“ als schlagkräftige politisch- -2strategische Plattform für regional bedeutsame Aufgaben. Der Zweckverband tritt an die Stelle der Regio Aachen e.V. (einschl. Regionalkonferenz und RegioRat) und übernimmt die strukturpolitisch relevanten Aufgaben der AGIT mbH. 3) Er beauftragt die kommunalen Vertreter in den Gremien der AGIT mbH, deren strategische und organisatorische Neuaufstellung unter Einbeziehung externen Sachverstandes aktiv voranzutreiben. Dabei soll sich der künftige Aufgabenkanon der AGIT an direkten wirtschaftsfördernden Maßnahmen insbesondere in Zusammenarbeit mit Unternehmen ausrichten. 4) Er beauftragt die im Rahmen der regionalen Strukturreform federführende Arbeitsgruppe, weiterhin die notwendigen Beschlussfassungen in den zuständigen Gremien der Region Aachen auf Grundlage gleichlautender Vorlagen und präziser Darstellung der finanziellen und personellen Auswirkungen vorzubereiten. Begründung: Die Region Aachen steht aufgrund ihrer geographischen Lage inmitten dominanter Metropolregionen vor besonderen Herausforderungen. Angesichts des zunehmenden Wettbewerbs der europäischen Regionen ist daher die Stärkung der regionalen Strukturen ein dauerhaftes Thema. Am 8. Juli 2011 hat die sogenannte „Große Runde“ mit den Hauptverwaltungs-beamten in der Region Aachen, den Hauptgeschäftsführern der Kammern, den Fraktionsvorsitzenden der fünf regionalen Gebietskörperschaften sowie den Mitgliedern des REGIO-Rates auf Grundlage eines detaillierten Pflichtenheftes die Weiterentwicklung des REGIO Aachen e.V. und der AGIT mbH auf den Weg gebracht. Anstatt der ursprünglich angedachten integrierten Organisationsform ist in der Folge mit Unterstützung eines externen Beraters ein duales Modell mit einem politisch legitimierten Zweckverband zur Erfüllung aller gesamtregional bedeutsamen Aufgaben der Strukturentwicklung sowie einer regional aufgestellten Gesellschaft zur operativen Wirtschaftsförderung unter Beteiligung der Wirtschaft/Hochschulen entwickelt worden. Um Doppelarbeit zu vermeiden und eine stringente politische Steuerung zu ermöglichen, hat die für die regionale Strukturreform federführende Arbeitsgruppe (zur Zusammensetzung siehe Anlage 1 zu V 257/2012) erste Anforderungen an eine entsprechende Schnittstelle formuliert, die im weiteren Verlauf noch detaillierter zu definieren ist. Die „Große Runde“ hat am 14.12.2011 auf Basis der geschilderten Arbeitsergebnisse einstimmig Empfehlungen an die zuständigen Gremien ausgesprochen. Am 30.01.2012 ist die Regionalkonferenz diesen Empfehlungen - ebenfalls einstimmig - gefolgt. Der Aufsichtsrat sowie der Aufsichtsratsvorstand der AGIT mbH haben in ihren Sitzungen am 16.01.2012 und 10.02.2012 noch keine abschließenden Entscheidungen getroffen. a) Zum Zweckverband „Region Aachen“ Die Arbeitsgruppe hat zwischenzeitlich in einem arbeitsintensiven Prozess die Strukturen und Aufgaben des Zweckverbandes in einen Satzungsentwurf eingearbeitet, der mit der Kommunalaufsicht abgestimmt und als Anlage 2 zu V 257/2012 beigefügt ist. Zur weiteren Erläuterung: -3§ 1: Der Zweckverband als politisch-strategische Plattform der Region Aachen wird gemäß GkG durch die fünf Gebietskörperschaften gegründet und ist für weitere regional bedeutsame Akteure offen – hier prüfen insbesondere die beiden Kammern aktuell eine Mitgliedschaft. Die Satzung wäre entsprechend anzupassen. Nach Gründung des Zweckverbandes entscheidet die Verbandsversammlung über ggf. weitere Aufnahmeanträge. § 2: Da die REGIO Aachen e.V. aufgelöst wird, tritt der Zweckverband in der Rechtsnachfolge verbindlich und transparent in alle vertraglichen Verpflichtungen des Vereins ein. § 3: Neben den Aufgaben des REGIO Aachen e.V. (einschließlich Regionalkonferenz und RegioRat) übernimmt der Zweckverband die strukturpolitisch relevanten Aufgaben der AGIT mbH. Der Aufgabenkatalog definiert neben formellen Kompetenzen strategische Entwicklungsziele. In engem Bezug zum regionalen Leitbild wird aktuell in den Fachausschüssen auf Grundlage definierter Kriterien ein regional abgestimmter Projektkanon erarbeitet, der die Ziele operationalisiert und der Verbandsversammlung zum Start des Zweckverbandes Orientierung geben soll. Durch einen jährlichen veranstalteten „Tag der Region“, der sich an die Bürgerschaft sowie die kommunale Politik richtet und die Bürgermeister im Verbandsgebiet einbindet, könnten zielgruppengerecht Arbeitsbilanz und Entwicklungsziele transportiert sowie regionale Identität vermittelt werden. § 4: Die Organisation des Zweckverbandes entspricht dem Reformziel, die regionalen Strukturen zu straffen und gleichzeitig politische Verantwortlichkeit transparent zu verorten. § 5: Die Verbandsversammlung bildet mit 60 Mitgliedern die politischen Verhältnisse in der Region Aachen adäquat ab und wird im Sinne des regionalen Konsenses durch die fünf Gebietskörperschaften paritätisch zu je einem Fünftel besetzt. Der Vorsitzende der Verbandsversammlung erhält vier Stellvertreter, um jede Teilregion abbilden zu können. § 6: Die auf die Region Aachen entfallenden Mitglieder des Euregio-Rates werden gemäß einer zu vereinbarenden Geschäftsordnung aus der Verbandsversammlung entsandt. § 8: Es besteht ein einseitiges Kündigungsrecht. Gemäß § 14 beträgt die entsprechende Frist 2 Jahre, um angesichts der politischen Bedeutung eines solchen Schrittes die Handlungsfähigkeit zu erhalten. § 9: Die Ausschüsse haben – soweit von der Verbandsversammlung nicht anders bestimmt – empfehlenden Charakter und ersetzen die aktuell etablierten regionalen Fachausschüsse. Sie binden neben der Politik fachlich ausgewiesene regionale Akteure und Verwaltungsmitarbeiter ein. § 10: Der Verbandsvorsteher wird gemäß GkG aus den Reihen der Hauptverwaltungsbeamten im dreijährigen Rotationsverfahren gestellt. Er hat ebenfalls vier Stellvertreter, um alle Teilregionen einzubinden und wird durch eine Verwaltung (Geschäftsführung mit hauptamtlichen Mitarbeitern) unterstützt. Sie setzt sich im Kern aus aktuellen Mitarbeitern des REGIO Aachen e.V. sowie der AGIT mbH zusammen. Zur Präzisierung des Personal- und Finanzaufwandes wird durch die Arbeitsgruppe ein Modellhaushalt erarbeitet. Hierbei sollen die für die übertragenen Aufgaben bislang aufgebrachten finanziellen Mittel als Obergrenze gelten. § 11 Insbesondere bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten nimmt die Regierungspräsidentin eine herausgehobene Stellung als Verbandspräsidentin ein. § 12: Die Verbandsumlage bemisst sich – abweichend von der Regelung zur Besetzung der Verbandsversammlung - an der Bevölkerungszahl. Hierdurch wird der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Verbandsmitglieder Rechnung getragen. -4b) Zur „AGIT „neu“ Die Finanz-, Struktur- und Inhaltsanalyse der AGIT mbH hat erheblichen Reformbedarf aufgezeigt. Die Gesellschaft soll sich nach einer auch wirtschaftlichen Reorganisation in Zukunft auf die Kernaufgaben der gesamtregionalen operativen Wirtschaftsförderung konzentrieren. Die regionale Wirtschaft, ggf. über Kammern oder bestehende Clusterinitiativen, sowie die Hochschulen und das Forschungszentrum Jülich sollen stärker eingebunden werden. Die zukünftigen Aufgaben und damit verbundenen Projekte und Leistungen werden anhand einer vorher festzulegenden Zielvorgabe implementiert und kontrolliert. Entsprechende Beschlussfassungen in den zuständigen Gremien vorausgesetzt, soll die Neuausrichtung der AGIT mbH in einem parallelen Prozess im Laufe des Jahres 2012 vorangetrieben werden. Eine Weiterbeauftragung des Beraters mit definierten Meilensteinen für den Umsetzungszeitraum 2012 - beginnend mit einer im Schwerpunkt wirtschaftlichen Reorganisation der AGIT mbH - wird seitens der „AG Regionale Strukturreform“ und der Hauptverwaltungsbeamten als Vertreter der Hauptgesellschafter der AGIT mbH empfohlen. c) Zur Zeitplanung Die Vorlage wird im März 2012 textgleich in die relevanten Gremien der Gebietskörperschaften sowie in den REGIO-Vorstand (22.03.2012) und den Lenkungsausschuss der Region Aachen (30.03.2012) eingebracht. Unter dem Vorbehalt der Abarbeitung der beschriebenen Arbeitsaufträge sollen in einer weiteren Beratungsphase vor der Sommerpause die notwendigen Entscheidungen zur Auflösung des REGIO Aachen e.V. sowie zur Gründung des Zweckverbandes Region Aachen nach der Sommerpause gefasst werden. gez. I. V. Poth Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)