Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
28.03.2012
Erstellt
28.02.12, 04:11
Aktualisiert
20.03.12, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 50/2012
08.02.2012
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
07.03.2012
Kreisausschuss
28.03.2012
K 34, von der K 36 bei Roderath bis zur L 206 in Pesch
hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2012 für die Erneuerungsmaßnahmen im Bauabschnitt I
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel sind beim Produkt 54201, Zeile 25, des Teilfinanzplanes im
Haushaltsjahr 2012 eingeplant
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt den Erneuerungsmaßnahmen an der K 34 für den 1. Bauabschnitt von der K 36
bei Roderath bis zur Ortsdurchfahrt Pesch zu.
Der Kreistag beschließt die Mittel außerplanmäßig im Vorgriff auf den Haushalt 2012 bereitzustellen
sowie den vorzeitigen Baubeginn bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen und den Auftrag für
die Erneuerungsmaßnahmen im Bauabschnitt I nach vorheriger Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
-2Die abschließende Planung zum 2. Bauabschnitt in der OD Pesch ist nach erfolgter Abstimmung mit
der Gemeinde Nettersheim zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Mit Beschluss zu V 222/2011 hat der Kreisausschuss den Erneuerungsmaßnahmen an der K 34 zugestimmt und beschlossen, dass die Mittel für den Ausbau der K 34, von der K 36 bei Roderath bis
zur L 206 in Pesch, ab dem Haushaltsjahr 2012 einzuplanen sind.
Im Rahmen der weiter führenden Planungen wurde ein Baugrundgutachten erstellt. Dieses bestätigt
bis auf geringe Anpassungen das bislang geplante Erneuerungskonzept, welches in der o.g. Beschlussvorlage erläutert wurde. Da der Bereich der Außerortsstrecke ohne weitere Planungsarbeiten
umgesetzt werden kann, ist eine Teilung der Maßnahme in die zwei folgenden Bauabschnitte sinnvoll:
Bauabschnitt I:
In diesem Bauabschnitt von der K 36 bis zur Ortsdurchfahrt Pesch (km 0+0 bis km 2+800) sind lediglich Baumaßnahmen im Bereich des bituminösen Oberbaus erforderlich. Hierzu sind die vorhandenen
Deck- und Ausgleichsschichten, die bei vorangegangenen Hocheinbauten aufgebracht wurden, abzufräsen. Als Neuaufbau werden 6 cm Asphaltbinder und 4 cm Asphaltbeton aufgebracht. Hierdurch
wird die Tragfähigkeit des Straßenoberbaus verbessert. Eine Erneuerung bis in die ungebunden
Tragschichten findet nur punktuell statt. Änderungen im Lage- und Höhenplan sind nicht erforderlich.
Bauabschnitt II:
Der Bauabschnitt liegt innerhalb der Ortsdurchfahrt Pesch (km 2+800 bis km 3+310). Da für diesen
Bereich ein Vollausbau erforderlich ist, sind noch weitergehende vorbereitende Planungen sowie Abstimmungen mit der Gemeinde Nettersheim erforderlich.
Unter dem Aspekt, dass eine Trennung der Bauabschnitte aufgrund der unterschiedlichen Leistungen
sinnvoll erfolgen kann und zur Vermeidung von weiteren Verschlechterungen im Bauabschnitt I wird
vorgeschlagen, die erforderlichen Maßnahmen des Bauabschnitts I vorzuziehen. Die geplante Abschnittsunterteilung ist als Anlage 1 beigefügt.
Seitens der Verwaltung wurden die Ausführungsunterlagen soweit vorbereitet, dass nach Zustimmung der politischen Gremien und bei Vorliegen der Bewilligung des vorzeitigen Baubeginn die Umsetzung des Bauabschnitts I im Frühjahr/Sommer 2012 erfolgen kann.
Abweichend zu dem bisher dargestellten Sanierungskonzept ist die geplante Binderschicht entsprechend der Baugrunduntersuchungen um 2 cm zu verstärken. Insofern ergibt sich folgender geplanter
Straßenaufbau (siehe auch Anlage 2):
Asphaltbeton
4,0 cm
Asphaltbinder
6,0 cm
auf vorhandenen bituminösen Tragschichten
Nach entsprechenden Entscheidungen im Wege der Dringlichkeit werden die erforderlichen Leistungen öffentlich ausgeschrieben und vergeben.
Kosten und Finanzierung
Die Kostenberechnung für den Bauabschnitt I beläuft sich auf 600.000,- €. Gemäß der aktuellen Fördersätze ist mit einer Förderung von 60 % zu rechnen.
Seitens der Bezirksregierung Köln und des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Maßnahme für 2012 eingeplant. Mit einem Förderbescheid ist jedoch nicht
-3vor der Verabschiedung des Landeshaushaltes zu rechnen. Um die Maßnahme in 2012 gemäß der
o.g. Vorgehensweise förderunschädlich realisieren zu können wird daher vorgeschlagen, einen vorzeitigen Baubeginn bei der Finanzierungsbehörde zu beantragen.
Hauhaltsmittel wurden über die Veränderungsliste für das Haushaltsjahr 2012 angemeldet.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Erneuerungskonzept für den 1. Bauabschnitt der K
34 von der K 36 bis zur Ortsdurchfahrt Pesch zuzustimmen.
Die abschließende Planung zum Bauabschnitt II wird seitens der Verwaltung nach erfolgter Abstimmung mit der Gemeinde Nettersheim zur Beschlussfassung vorgelegt.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Maßnahmen müssen ab Frühjahr 2012 durchgeführt werden. Diese zeitliche Einordnung ergibt
sich aus der technischen Notwendigkeit zur Durchführung von Deckenbaumaßnahmen bei trockenen
und warmen Witterungsbedingungen sowie den absehbaren Verkehrssicherheitsproblemen bei Abwarten der nächsten Winterperiode. Bei einer Verschiebung der Maßnahmen ist zudem aufgrund der
vorliegenden Verkehrsbelastung mit zusätzlichen Schäden in tiefer gelegenen Tragschichten zu
rechnen, so dass höherer Baukosten entstehen können.
Insofern ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, zur Erhaltung der Verkehrssicherheit die Maßnahmen kurzfristig auszuschreiben und anschließend auszuführen. Des Weiteren werden mit Fortschreiten der zweiten Jahreshälfte erfahrungsgemäß schlechtere Wettbewerbspreise erzielt.
Dieser zeitliche Rahmen kann nicht eingehalten werden, wenn mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann.
Aus diesen Gründen ist eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit erforderlich.
gez. Weber
gez. Hergarten
gez. Groß
gez. Bell
gez. Dr. Pesch
gez. I. V. Poth
Landrat
gez. Kalnins
(Kreisausschussmitglieder)
-4-
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)