Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsentscheidung GB (Anlage 3 zur Dringlichkeitsentscheidung GB D 50/2012)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
28.03.2012
Erstellt
28.02.12, 04:11
Aktualisiert
20.03.12, 04:07
Dringlichkeitsentscheidung GB (Anlage 3 zur Dringlichkeitsentscheidung GB D 50/2012)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Az.: Anlage zu D.: 50/2012 Folgekostenberechnung X Ersatzinvestition Neuinvestition Maßnahme: I. II. K 34, von der K 36 bei Roderath bis zur L 206 in Pesch Investitionsausgaben: 600.000,00 € Zuweisungen/Zuschüsse: 360.000,00 € Eigenfinanzierung (Netto-Investition): 240.000,00 € Restwert im Jahr der Ausbaumaßnahme 486.866,00 € Abschreibung pro Jahr bei einer durchschnittlichen Restnutzungsdauer von Abschreibung pro Jahr zukünftig beio einer Nutzungsdauer III. 12 Jahren 45 Jahren 37.938,00 € 10.819,24 € 293.727,00 € Vorhandener Sonderposten im Jahr der Ausbaumaßnahme Auflösung der Sonderposten pro Jahr bisher Auflösung der Sonderposten pro Jahr zukünftig IV. 1. 2. 22.888,00 € 6.527,27 € Folgekosten p.a. Personalkosten (mit dem Betrieb/Einsatz des Investitionsgutes verbundener Personaleinsatz) zzgl. 20 % Verwaltungsgemeinkostenzuschlag 0,00 € 0,00 € Unterhaltungs-/Betriebs- und Bewirtschaftungskosten 0,00 € 0,00 € 3. Weitere Sachkosten 0,00 € 4. Kalkulatorische Kosten: 4.1. Abschreibungen Bezeichnung des Anlageguts Nutzungsdauer (Jahre)* Abschreibungssatz Anschaffungswert a) 600.000,00 45,00 2% 13.333,33 € 4.2. Verzinsung des Anlagekapitals (Durchschnittswertverzinsung) Netto-Investitionssumme 50% Zinssatz 240.000,00 4,00% Summe Folgekosten p.a. V. VI. 28.952,58 € Erwartete maßnahmebezogene Erlöse (Folgeeinnahmen) Auflösung Sonderposten aus Zuwendung 14.527,27 € Sonderabschreibung im Jahr der Ausbaumaßnahme Sonderabschreibung für Vollausbauabschnitt * vorbehaltlich einer Überprüfung der Restnutzungsdauer gem. § 35, Abs. 4 GemHVO 4.800,00 € 0,00 € Budgetverantwortliche/r (Unterschrift)