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Beschlussvorlage GB (Vereinbarung zur schulpsychologischen Versorgung im Kreis Euskirchen hier: Verlängerung der Vereinbarung vom 15.10.2007)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
03.11.11, 14:20
Aktualisiert
03.01.12, 04:09
Beschlussvorlage GB (Vereinbarung zur schulpsychologischen Versorgung im Kreis Euskirchen
hier: Verlängerung der Vereinbarung vom 15.10.2007) Beschlussvorlage GB (Vereinbarung zur schulpsychologischen Versorgung im Kreis Euskirchen
hier: Verlängerung der Vereinbarung vom 15.10.2007)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 241/2011 31.10.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur 15.11.2011 Kreisausschuss 28.11.2011 Kreistag 14.12.2011 Vereinbarung zur schulpsychologischen Versorgung im Kreis Euskirchen hier: Verlängerung der Vereinbarung vom 15.10.2007 Sachbearbeiter: Herr Ney Tel.: 15 531 Abt.: 40 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---/--X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: 242 Zeile: Kreiskämmerer Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2013 zu veranschlagen Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Kreis Euskirchen zur schulpsychologischen Versorgung im Kreis Euskirchen vom 15.10.2007 über den 31.12.2012 hinaus unbefristet zu verlängern. -2Begründung: Am 15.10.2007 schlossen das Land Nordrhein-Westfalen und der Kreis Euskirchen die Vereinbarung zur schulpsychologischen Versorgung im Kreis Euskirchen. Mit dieser Vereinbarung verpflichtete sich das Land, dem Kreis Euskirchen zwei Stellen für Schulpsychologen/innen zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug verpflichtete sich der Kreis Euskirchen, ½ Stelle für eine/n Schulpsychologen/in einzurichten. Die Laufzeit dieser Vereinbarung begann am 1.11.2007 und endet am 31.12.2012. Eine Verlängerung des Vertrages im Einvernehmen der Vertragsparteien ist möglich. Gemäß Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 25.5.2011 hat das Land mit allen Kreisen und kreisfreien Städten eine derartige Vereinbarung geschlossen. Die meisten dieser Vereinbarungen haben ebenfalls eine Befristung bis zum 31.12.2012. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat der Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass diese Vereinbarungen grundsätzlich entfristet werden können. Im Hinblick auf die wichtige und erfolgreiche Arbeit der Schulberatungsstelle wird verwaltungsseitig empfohlen, einer unbefristeten Vertragsverlängerung zuzustimmen, zumal der Vertrag selbst Kündigungsmöglichkeiten enthält. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)