Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
03.11.11, 14:20
Aktualisiert
03.01.12, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 241/2011
31.10.2011
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
15.11.2011
Kreisausschuss
28.11.2011
Kreistag
14.12.2011
Vereinbarung zur schulpsychologischen Versorgung im Kreis Euskirchen
hier: Verlängerung der Vereinbarung vom 15.10.2007
Sachbearbeiter: Herr Ney
Tel.: 15 531
Abt.: 40
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
---/--X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt: 242
Zeile:
Kreiskämmerer
Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2013 zu veranschlagen
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Kreis
Euskirchen zur schulpsychologischen Versorgung im Kreis Euskirchen vom 15.10.2007 über den
31.12.2012 hinaus unbefristet zu verlängern.
-2Begründung:
Am 15.10.2007 schlossen das Land Nordrhein-Westfalen und der Kreis Euskirchen die Vereinbarung
zur schulpsychologischen Versorgung im Kreis Euskirchen. Mit dieser Vereinbarung verpflichtete sich
das Land, dem Kreis Euskirchen zwei Stellen für Schulpsychologen/innen zur Verfügung zu stellen.
Im Gegenzug verpflichtete sich der Kreis Euskirchen, ½ Stelle für eine/n Schulpsychologen/in einzurichten. Die Laufzeit dieser Vereinbarung begann am 1.11.2007 und endet am 31.12.2012. Eine Verlängerung des Vertrages im Einvernehmen der Vertragsparteien ist möglich.
Gemäß Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 25.5.2011 hat das Land mit allen Kreisen und
kreisfreien Städten eine derartige Vereinbarung geschlossen. Die meisten dieser Vereinbarungen
haben ebenfalls eine Befristung bis zum 31.12.2012. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung
hat der Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass diese Vereinbarungen grundsätzlich entfristet werden
können.
Im Hinblick auf die wichtige und erfolgreiche Arbeit der Schulberatungsstelle wird verwaltungsseitig
empfohlen, einer unbefristeten Vertragsverlängerung zuzustimmen, zumal der Vertrag selbst Kündigungsmöglichkeiten enthält.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)