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Beschlussvorlage GB (Instandsetzung der Kreisstraßen sowie Herstellung von Oberflächenbehandlungen auf Kreisstraßen für das Jahr 2012 hier: Zustimmung zur Auftragsvergabe an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter nach vorheriger Ausschreibung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
28.03.2012
Erstellt
08.03.12, 04:08
Aktualisiert
08.03.12, 04:08
Beschlussvorlage GB (Instandsetzung der Kreisstraßen sowie Herstellung von Oberflächenbehandlungen auf Kreisstraßen für das Jahr 2012
hier: Zustimmung zur Auftragsvergabe an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter nach vorheriger Ausschreibung) Beschlussvorlage GB (Instandsetzung der Kreisstraßen sowie Herstellung von Oberflächenbehandlungen auf Kreisstraßen für das Jahr 2012
hier: Zustimmung zur Auftragsvergabe an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter nach vorheriger Ausschreibung) Beschlussvorlage GB (Instandsetzung der Kreisstraßen sowie Herstellung von Oberflächenbehandlungen auf Kreisstraßen für das Jahr 2012
hier: Zustimmung zur Auftragsvergabe an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter nach vorheriger Ausschreibung)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 258/2012 07.03.2012 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 07.03.2012 Kreisausschuss 28.03.2012 Instandsetzung der Kreisstraßen sowie Herstellung von Oberflächenbehandlungen auf Kreisstraßen für das Jahr 2012 hier: Zustimmung zur Auftragsvergabe an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter nach vorheriger Ausschreibung Sachbearbeiter/in: Herr Bornhold Tel.: 15-534 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 54201 Zeile: 13 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. I. V. Steffens Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss beschließt, den Auftrag zur Instandsetzung der Kreisstraßen sowie zur Herstellung von Oberflächenbehandlungen auf den Kreisstraßen nach vorheriger Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. -2Begründung: Gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen-Asphaltbauweisen (ZTV BEA-StB 98/03, Ausgabe 1998/Fassung 2003) sollten Oberflächenbehandlungen nur von Mitte April bis Mitte September ausgeführt werden, um die günstigen Witterungsbedingungen der trockenen und warmen Sommermonate auszunutzen. Um auch den gewünschten Erfolg bei den Fahrbahndeckenerneuerungen zu erzielen, ist es auch hier empfehlenswert, die günstigen Witterungsbedingungen der trockenen und warmen Sommermonate auszunutzen. Folgende Maßnahmen sind nach derzeitigem Stand vorgesehen: A) Fahrbahndeckenerneuerung 1. der Kreisstraße 66, freie Strecke zwischen Landstraße 207 und OD Scheuren, Stadtgebiet Schleiden, km 0,000 und km 3,291 Dieser Streckenabschnitt ist aufgrund von Oberflächenschäden (Rissbildung, Versprödungen, Abplatzungen und Flickstellen) stark beeinträchtigt. Bei dieser Instandsetzungsmaßnahme wird der vorhandene Fahrbahnbelag bis 8 cm tief gefräst und eine ca. 4 cm Asphaltbinder- sowie eine 4 cm Asphaltdeckschicht wieder eingebaut. 2. der Kreisstraße 25, freie Strecke von OD Hostel bis OD Glehn, Stadtgebiet Mechernich, km 1,822 bis km 3,041 Die v.g. Kreisstraße ist nicht ausgebaut und weist erhebliche Substanzmängel (Netzrisse, Ausmagerungen und Kornausbrüche bzw. polierte Kornoberflächen) auf. Da dieser Teilabschnitt der Kreisstraße 25 jedoch im derzeitigen Zustand gut im Profil liegt, können die vor genannten Substanzmängel vor weiterem Verschleiß durch eine Fahrbahndeckenerneuerung geschützt werden. Bei dieser Instandsetzungsmaßnahme wird auf den vorhandenen Fahrbahnbelag eine ca. 4 cm Asphaltdeckschicht eingebaut. B) Oberflächenbehandlungen 1. der Kreisstraße 3, freie Strecke von OD Dom-Esch bis Kreisgrenze Rhein-Sieg-Kreis, Stadtgebiet Euskirchen, km 0,707 bis km 1,127 sowie km 0,000 bis km 0,692, 2. der Kreisstraße 10, freie Strecke von Kreisgrenze Düren bis OD Berg, Stadtgebiet Mechernich, km 0,000 bis km 2,250, 3. der Kreisstraße 10, freie Strecke von OD Floisdorf (Stadtgebiet Mechernich) bis OD Schwerfen (Stadtgebiet Zülpich), km 0,165 bis 1,980 und 4. der Kreisstraße 28, innerorts und Teilstück freie Strecke von OD Kallmuth bis km 0,375, km 0,020 bis km 0,375. -3Die v.g. Kreisstraßen sind nicht ausgebaut und weisen erhebliche Substanzmängel (Netzrisse, Ausmagerungen und Kornausbrüche bzw. polierte Kornoberflächen) auf. Diese können vor weiterem Verschleiß nur durch eine Oberflächenbehandlung geschützt werden. Die tatsächliche Rangfolge der Maßnahmen ist abhängig vom weiteren Verlauf des Winters und der damit verbundenen Entwicklung der Straßenzustände. Die erforderlichen Leistungen zur Fahrbahninstandsetzung werden öffentlich und die Herstellung der Oberflächenbehandlungen in einem nicht offenem Verfahren entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben und vergeben. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)