Daten
Kommune
Wesseling
Größe
125 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
08.11.11, 07:09
Aktualisiert
13.12.11, 07:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
248/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benutzungs- und Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
31.10.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 248/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt
31.10.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Benutzungs- und Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling
Beschlussentwurf:
Der Anwendung der in der Anlage dargestellten
Nutzungsordnung für das Rheinforum Wesseling,
Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling
ab dem 1. Januar 2012 wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
1. Problem
Das städtische Rheinforum wird gemäß § 1 der Betriebssatzung für die Kulturbetriebe der Stadt Wesseling
als kulturelle Einrichtung („Veranstaltungshalle Rheinforum“) nach Maßgabe der Betriebssatzung entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) betrieben.
Eine Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen wurde
bislang nicht beschlossen.
Bislang dienen die in der Vorlage-Nr. 340/2004, „Benutzungs- und Entgeltordnung für das Rheinforum der
Stadt Wesseling“ und der Vorlage-Nr. 263/2005 „Allgemeine Benutzungsordnung und Entgeltordnung für
städtische Räumlichkeiten bei geselligen und gesellschaftlichen Veranstaltungen“ beschriebenen Entgeltberechnungen der Verwaltung als Anhalt bei der Vergabe des Objektes und der Festlegung des zu zahlenden
Entgelts.
Wie die Praxis gezeigt hat, ist es schwierig, in dem breiten Spektrum von Veranstaltern (von kleinen, gemeinnützigen Vereinen bis zu internationalen Großkonzernen) und unter Berücksichtigung des individuellen
Zwecks einer Veranstaltung (von Benefizveranstaltungen bis zu rein kommerziellen, auf Gewinnerzielung
ausgerichtete Veranstaltungen) ein jeweils angemessenes Entgelt festzulegen.
Beispiel: Einem kleinen, gemeinnützigen Verein sollte für die Veranstaltung eines Benefizkonzertes kein
oder nur ein geringes Entgelt abverlangt werden. Würde das gleiche Konzert von einer Bank oder Sparkasse
veranstaltet, wäre eine höheres Entgelt durchaus angemessen und zumutbar.
2. Lösung
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.06.2011 beschlossen, das die Verwaltung einen Entwurf für eine „Allgemeine Nutzungs- und Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling“ vorlegen soll. Grundlage dieses Entwurfes sollen die in der Vorlage Nr. 190/2011 vorgestellten Eckwerte einer
Entgeltordnung unter Berücksichtigung der in der Ausschusssitzung beschlossenen Änderungswünsche
sein.
Zur grundsätzlichen Regelung der Nutzung des Rheinforums durch Dritte sollen ab dem 1. Januar
2012 die beigefügten „Allgemeine Nutzungsordnung für das Rheinforum Wesseling“ und die „Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling“ gelten.
Ausgenommen von der Anwendung der ab dem 1. Januar 2012 geltenden Entgeltordnung sollen nur
diejenigen Veranstaltungen sein, für die bereits vor dem Beschluss des Rates der Stadt Wesseling
über die Entgeltordnung ein verbindlicher Überlassungsvertrag abgeschlossen wurde.
Ergänzend überarbeitet der Bereich Kultur, Sport und Städtepartnerschaften zusammen mit der
Stabsstelle Recht die Hausordnung für das Rheinforum und die Nutzungsordnung für die Szenenflächen. In diesem Zusammenhang werden neue (Muster-)Überlassungsverträge für das Rheinforum
Wesseling erstellt.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen können noch nicht ermittelt werden. Die Verwaltung erwartet mit der Einführung einer klaren und transparenten Nutzungs- und Entgeltordnung eine steigende Nachfrage nach dem
Rheinforum Wesseling als Tagungs- und Veranstaltungshalle und in der Folge steigende Einnahmen.