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Beschlussvorlage (Benutzungs- und Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
125 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
08.11.11, 07:09
Aktualisiert
13.12.11, 07:35
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 248/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport, Städtepartnerschaften Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Benutzungs- und Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 31.10.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 248/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weidenhaupt 31.10.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Hauptausschuss Rat Betreff: Benutzungs- und Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling Beschlussentwurf: Der Anwendung der in der Anlage dargestellten  Nutzungsordnung für das Rheinforum Wesseling,  Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling ab dem 1. Januar 2012 wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem 1. Problem Das städtische Rheinforum wird gemäß § 1 der Betriebssatzung für die Kulturbetriebe der Stadt Wesseling als kulturelle Einrichtung („Veranstaltungshalle Rheinforum“) nach Maßgabe der Betriebssatzung entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) betrieben. Eine Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen wurde bislang nicht beschlossen. Bislang dienen die in der Vorlage-Nr. 340/2004, „Benutzungs- und Entgeltordnung für das Rheinforum der Stadt Wesseling“ und der Vorlage-Nr. 263/2005 „Allgemeine Benutzungsordnung und Entgeltordnung für städtische Räumlichkeiten bei geselligen und gesellschaftlichen Veranstaltungen“ beschriebenen Entgeltberechnungen der Verwaltung als Anhalt bei der Vergabe des Objektes und der Festlegung des zu zahlenden Entgelts. Wie die Praxis gezeigt hat, ist es schwierig, in dem breiten Spektrum von Veranstaltern (von kleinen, gemeinnützigen Vereinen bis zu internationalen Großkonzernen) und unter Berücksichtigung des individuellen Zwecks einer Veranstaltung (von Benefizveranstaltungen bis zu rein kommerziellen, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Veranstaltungen) ein jeweils angemessenes Entgelt festzulegen. Beispiel: Einem kleinen, gemeinnützigen Verein sollte für die Veranstaltung eines Benefizkonzertes kein oder nur ein geringes Entgelt abverlangt werden. Würde das gleiche Konzert von einer Bank oder Sparkasse veranstaltet, wäre eine höheres Entgelt durchaus angemessen und zumutbar. 2. Lösung Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.06.2011 beschlossen, das die Verwaltung einen Entwurf für eine „Allgemeine Nutzungs- und Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling“ vorlegen soll. Grundlage dieses Entwurfes sollen die in der Vorlage Nr. 190/2011 vorgestellten Eckwerte einer Entgeltordnung unter Berücksichtigung der in der Ausschusssitzung beschlossenen Änderungswünsche sein.    Zur grundsätzlichen Regelung der Nutzung des Rheinforums durch Dritte sollen ab dem 1. Januar 2012 die beigefügten „Allgemeine Nutzungsordnung für das Rheinforum Wesseling“ und die „Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling“ gelten. Ausgenommen von der Anwendung der ab dem 1. Januar 2012 geltenden Entgeltordnung sollen nur diejenigen Veranstaltungen sein, für die bereits vor dem Beschluss des Rates der Stadt Wesseling über die Entgeltordnung ein verbindlicher Überlassungsvertrag abgeschlossen wurde. Ergänzend überarbeitet der Bereich Kultur, Sport und Städtepartnerschaften zusammen mit der Stabsstelle Recht die Hausordnung für das Rheinforum und die Nutzungsordnung für die Szenenflächen. In diesem Zusammenhang werden neue (Muster-)Überlassungsverträge für das Rheinforum Wesseling erstellt. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen können noch nicht ermittelt werden. Die Verwaltung erwartet mit der Einführung einer klaren und transparenten Nutzungs- und Entgeltordnung eine steigende Nachfrage nach dem Rheinforum Wesseling als Tagungs- und Veranstaltungshalle und in der Folge steigende Einnahmen.