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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
204 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 18:01
Aktualisiert
02.06.15, 18:01
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-88/2015 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss 16.06.2015 Rat der Stadt Bedburg 23.06.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die Anpassung der Elternbeitragssatzung wie von der Verwaltung vorgeschlagen. Die Satzungsänderung soll zum 01.08.2015 (Beginn des neuen Kindergartenjahres) erfolgen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In den letzten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses wurde über die verschiedenen Parameter der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege diskutiert. Auch der Jugendamtselternbeirat war von Beginn an der Thematik beteiligt. Für die in der 2. Änderungssatzung eingepflegten Parameter konnte ein einstimmiger Beschluss im Jugendhilfeausschuss am 10.03.2015 gefasst werden. Die übergreifenden Regelungen zur Beitragssatzung der Elternbeiträge zum Besuch einer Offenen Ganztagsschule (Geschwisterkindregelung) sind bereits im Schul- und Bildungsausschuss am 21.04.2015 beraten und beschlossen worden. Zum konkreten Vergleich sind die Satzungsänderung (Anlage 1) und die aktuelle Satzung (Anlage 2) der Vorlage als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt sind die aktuelle (Anlage 3) und neue (Anlage 4) Betragstabelle. Die wesentlichen, abgestimmten Veränderungen sind: - Kaufmännische Rundung der Elternbeiträge - Einheitlicher Zuschlag für alle Kinder unter 3 Jahren (30%) - Gleichstellung Tagespflege – Kindertagesstätte - Wegfall besonderer Bemessung von integrativer Betreuung - Ergänzungsbeitrag Tagespflege / Limitierung der max. Betreuungsstunden - Wegfall besonderer Bemessung der Eingewöhnung in der Tagespflege - Einführung Zuzahlungsverbot für Betreuungsleistungen - Betreuungsangebotsübergreifende Geschwisterkindregelung - Festlegung Beitrag Pflegeeltern - Regelung bei Rückstellung (Landesvorschrift) Die Parameter können zeitnah in das neu erworbene Beitragsberechnungsprogramm eingepflegt werden, so dass eine Umsetzung der Satzungsänderung zum 01.08.2015 realisierbar ist. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die Erhebung von Elternbeiträgen und die Höhe derer liegen in kommunaler Selbstbestimmung und sind für viele Familien ein nicht unerheblicher Zuzugsfaktor. Neben der Bereitstellung von ausreichend Betreuungsplätzen, ist dieser Faktor demnach ebenso maßgeblich für die Attraktivität einer Kommune für Eltern mit Kindern. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja  Durch die Senkung des Beitrages für Kinder unter 3 Jahren werden die Einnahmen durch Elternbeiträge geringer ausfallen; die politisch beschlossene Rückholquote von 19% wird dennoch – nach Kalkulationen der zu erwartenden Beiträge - erreicht werden können. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Stellv. Fachdienstleiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-88/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-88/2015 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3