Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
105/2005
zur Sitzung
des Ausschusses für Jugend, Soziales
und Gleichstellung
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Frau Siebert
Telefon:
05208/991153
Datum:
24. November 2009
Senioren- und Behindertenangelegenheiten in Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Soziales
und Gleichstellung
Termin
29. November 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag der SPD-Fraktion vom 15.11.05 wie folgt Stellung:
Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB IV haben die Versicherungsämter in allen Angelegenheiten der
Sozialversicherung Auskunft zu erteilen und die sonstigen, Ihnen durch Gesetz oder durch sonstiges Recht
übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Darüber hinaus haben sie Anträge auf Leistungen aus der
Sozialversicherung entgegenzunehmen und auf Verlangen des Versicherungsträgers den Sachverhalt
aufzuklären, Beweismittel beizufügen, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern und
Unterlagen unverzüglich an den Versicherungsträger weiterzuleiten. Für die Gemeinden stellen diese
übertragenen Aufgaben Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung dar.
Im Rahmen der Antragsaufnahme (erfolgt in Leopoldshöhe über EDV) ist jeweils eine umfassende Prüfung
erforderlich. Es handelt sich hierbei nicht nur um die bloße Abnahme von Erklärungen der Versicherten zur
Weiterleitung an den Sozialversicherungsträger (Briefkastenfunktion), sondern um eine Unterstützung bei
der Antragsausfüllung und um eine besondere Versichertenberatung.
Da es sich beim Rentenrecht um eine sehr komplexe Rechtsmaterie handelt, wobei ständig neue
Rechtsvorschriften zu berücksichtigen sind, ist ein sehr hoher Beratungsbedarf seitens der Bürgerinnen und
Bürger zu verzeichnen.
In Leopoldshöhe wurde diese Aufgabe bis Juni 2005 von zwei Vollzeitkräften der Gemeindeverwaltung
wahrgenommen, wobei eine der beiden Mitarbeiterinnen auch zuständig für Fragen im Zusammenhang mit
der Seniorenbetreuung und für Behindertenangelegenheiten war. Nach der Abordnung dieser Kraft zur
ARGE „Lippe pro Arbeit“ steht für sämtliche Angelegenheiten der Rentenstelle nur noch eine Bedienstete
zur Verfügung. Hinsichtlich der Seniorenbetreuung erfolgte eine Verteilung der Aufgaben auf andere Kräfte
des Fachbereichs.
-2-
Die Erfahrungen, die in den vergangenen Monaten gemacht wurden, haben ganz klar gezeigt, dass dieses
Modell so nicht beibehalten werden kann. Es muss eine andere Struktur gefunden werden, um die
Versichertenberatung so zu optimieren, dass die langen, unzumutbaren Wartezeiten reduziert werden.
Ferner ist eine Vertretungsregelung dringend notwendig. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass in diesem
Bereich mind. 1,5 Stellen auszuweisen sind, also eine halbe Stelle mehr als zur Zeit. Gegenüber der
Regelung, die vor Juni 2005 bestand, würde sich dann immer noch eine Einsparung (1/2 Stelle) ergeben.
Die Anzahl der Stellen lt. Stellenplan 2005 muss demnach nicht erhöht werden, der vorgegebene Rahmen
würde eingehalten. Eine bloße Verlagerung/Aufteilung der Arbeit auf andere MitarbeiterInnen kommt
aufgrund der besonderen Struktur des Sachgebietes (umfangreiche Detailkenntnisse sind unbedingt
erforderlich) nicht in Frage.
Bei einer Umsetzung des vg. Vorschlags wäre es möglich, dass die Aufgaben im Rahmen der Renten- und
Seniorenberatung und der Behindertenbetreuung wieder zusammengeführt werden könnten. Den Bürgern
und Bürgerinnen stünden dann feste Ansprechpartner zur Verfügung. Hinsichtlich der bekannten
gesellschaftlichen Entwicklung (demografischer Wandel) kommt insbesondere diesem Bereich eine immer
größer werdende Bedeutung zu. Dieser Verantwortung möchte sich die Gemeinde mit einem kompetenten
und engagierten Team stellen, um auch hier guten Service anbieten zu können.
Wenn darüber hinaus in der Bürgerschaft eine Person zur Verfügung stehen würde, die sich ehrenamtlich
um die Belange der Senioren und Behinderten im Sinne eines „Beauftragten“ kümmert, wäre dies sicherlich
eine optimale Ergänzung. Diesbezüglich sollten aber auf jeden Fall die Vereine und Verbände, die sich
bereits jetzt schon mit derartigen Aufgaben beschäftigen, um eine Stellungnahme gebeten werden. Ferner
ist zu berücksichtigen, dass kein bürokratischer Aufwand entstehen darf.
Eine Übersicht über die anfallenden Arbeiten in der hiesigen Rentenstelle ist beigefügt.
Schemmel