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Mitteilungsvorlage (Senioren- und Behindertenangelegenheiten in Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 105/2005 zur Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gleichstellung der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Frau Siebert Telefon: 05208/991153 Datum: 24. November 2009 Senioren- und Behindertenangelegenheiten in Leopoldshöhe Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Soziales und Gleichstellung Termin 29. November 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag der SPD-Fraktion vom 15.11.05 wie folgt Stellung: Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB IV haben die Versicherungsämter in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung Auskunft zu erteilen und die sonstigen, Ihnen durch Gesetz oder durch sonstiges Recht übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Darüber hinaus haben sie Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegenzunehmen und auf Verlangen des Versicherungsträgers den Sachverhalt aufzuklären, Beweismittel beizufügen, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern und Unterlagen unverzüglich an den Versicherungsträger weiterzuleiten. Für die Gemeinden stellen diese übertragenen Aufgaben Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung dar. Im Rahmen der Antragsaufnahme (erfolgt in Leopoldshöhe über EDV) ist jeweils eine umfassende Prüfung erforderlich. Es handelt sich hierbei nicht nur um die bloße Abnahme von Erklärungen der Versicherten zur Weiterleitung an den Sozialversicherungsträger (Briefkastenfunktion), sondern um eine Unterstützung bei der Antragsausfüllung und um eine besondere Versichertenberatung. Da es sich beim Rentenrecht um eine sehr komplexe Rechtsmaterie handelt, wobei ständig neue Rechtsvorschriften zu berücksichtigen sind, ist ein sehr hoher Beratungsbedarf seitens der Bürgerinnen und Bürger zu verzeichnen. In Leopoldshöhe wurde diese Aufgabe bis Juni 2005 von zwei Vollzeitkräften der Gemeindeverwaltung wahrgenommen, wobei eine der beiden Mitarbeiterinnen auch zuständig für Fragen im Zusammenhang mit der Seniorenbetreuung und für Behindertenangelegenheiten war. Nach der Abordnung dieser Kraft zur ARGE „Lippe pro Arbeit“ steht für sämtliche Angelegenheiten der Rentenstelle nur noch eine Bedienstete zur Verfügung. Hinsichtlich der Seniorenbetreuung erfolgte eine Verteilung der Aufgaben auf andere Kräfte des Fachbereichs. -2- Die Erfahrungen, die in den vergangenen Monaten gemacht wurden, haben ganz klar gezeigt, dass dieses Modell so nicht beibehalten werden kann. Es muss eine andere Struktur gefunden werden, um die Versichertenberatung so zu optimieren, dass die langen, unzumutbaren Wartezeiten reduziert werden. Ferner ist eine Vertretungsregelung dringend notwendig. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass in diesem Bereich mind. 1,5 Stellen auszuweisen sind, also eine halbe Stelle mehr als zur Zeit. Gegenüber der Regelung, die vor Juni 2005 bestand, würde sich dann immer noch eine Einsparung (1/2 Stelle) ergeben. Die Anzahl der Stellen lt. Stellenplan 2005 muss demnach nicht erhöht werden, der vorgegebene Rahmen würde eingehalten. Eine bloße Verlagerung/Aufteilung der Arbeit auf andere MitarbeiterInnen kommt aufgrund der besonderen Struktur des Sachgebietes (umfangreiche Detailkenntnisse sind unbedingt erforderlich) nicht in Frage. Bei einer Umsetzung des vg. Vorschlags wäre es möglich, dass die Aufgaben im Rahmen der Renten- und Seniorenberatung und der Behindertenbetreuung wieder zusammengeführt werden könnten. Den Bürgern und Bürgerinnen stünden dann feste Ansprechpartner zur Verfügung. Hinsichtlich der bekannten gesellschaftlichen Entwicklung (demografischer Wandel) kommt insbesondere diesem Bereich eine immer größer werdende Bedeutung zu. Dieser Verantwortung möchte sich die Gemeinde mit einem kompetenten und engagierten Team stellen, um auch hier guten Service anbieten zu können. Wenn darüber hinaus in der Bürgerschaft eine Person zur Verfügung stehen würde, die sich ehrenamtlich um die Belange der Senioren und Behinderten im Sinne eines „Beauftragten“ kümmert, wäre dies sicherlich eine optimale Ergänzung. Diesbezüglich sollten aber auf jeden Fall die Vereine und Verbände, die sich bereits jetzt schon mit derartigen Aufgaben beschäftigen, um eine Stellungnahme gebeten werden. Ferner ist zu berücksichtigen, dass kein bürokratischer Aufwand entstehen darf. Eine Übersicht über die anfallenden Arbeiten in der hiesigen Rentenstelle ist beigefügt. Schemmel