Daten
Kommune
Bedburg
Größe
205 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:02
Aktualisiert
10.06.15, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-88/2015
1. Ergänzung
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss
16.06.2015
Rat der Stadt Bedburg
23.06.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und in der
Kindertagespflege
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Anpassung der Elternbeitragssatzung gemäß
Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 16.06.2015. Die Satzungsänderung soll
zum 01.08.2015 (Beginn des neuen Kindergartenjahres) erfolgen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In den letzten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses wurde über die verschiedenen Parameter
der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege
diskutiert. Auch der Jugendamtselternbeirat war von Beginn an der Thematik beteiligt. Für die in
der 2. Änderungssatzung eingepflegten Parameter konnte ein einstimmiger Beschluss im
Jugendhilfeausschuss am 10.03.2015 gefasst werden. Die übergreifenden Regelungen zur
Beitragssatzung
der
Elternbeiträge
zum
Besuch
einer
Offenen
Ganztagsschule
(Geschwisterkindregelung) sind bereits im Schul- und Bildungsausschuss am 21.04.2015 beraten
und beschlossen worden.
Zum konkreten Vergleich sind die Satzungsänderung (Anlage 1) und die aktuelle Satzung (Anlage
2) der Vorlage als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt sind die aktuelle (Anlage 3) und neue
(Anlage 4) Betragstabelle.
Die wesentlichen, abgestimmten Veränderungen sind:
- Kaufmännische Rundung der Elternbeiträge
- Einheitlicher Zuschlag für alle Kinder unter 3 Jahren (30%)
- Gleichstellung Tagespflege – Kindertagesstätte
- Wegfall besonderer Bemessung von integrativer Betreuung
- Ergänzungsbeitrag Tagespflege / Limitierung der max. Betreuungsstunden
- Wegfall besonderer Bemessung der Eingewöhnung in der Tagespflege
- Einführung Zuzahlungsverbot für Betreuungsleistungen
- Betreuungsangebotsübergreifende Geschwisterkindregelung
- Festlegung Beitrag Pflegeeltern
- Regelung bei Rückstellung (Landesvorschrift)
Die Parameter können zeitnah in das neu erworbene Beitragsberechnungsprogramm eingepflegt
werden, so dass eine Umsetzung der Satzungsänderung zum 01.08.2015 realisierbar ist.
Die Sitzung des Jugendhilfeausschusses fand am 16.06.2015 statt; das Beratungsergebnis wird
zeitnah nachgereicht.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Erhebung von Elternbeiträgen und die Höhe derer liegen in kommunaler Selbstbestimmung und sind für viele
Familien ein nicht unerheblicher Zuzugsfaktor. Neben der Bereitstellung von ausreichend Betreuungsplätzen, ist dieser
Faktor demnach ebenso maßgeblich für die Attraktivität einer Kommune für Eltern mit Kindern.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Durch die Senkung des Beitrages für Kinder unter 3 Jahren werden die Einnahmen durch
Elternbeiträge geringer ausfallen; die politisch beschlossene Rückholquote von 19% wird dennoch
– nach Kalkulationen der zu erwartenden Beiträge - erreicht werden können.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP9-88/2015 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
----------------------------------Eßer
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Stellv. Fachdienstleiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-88/2015 1. Ergänzung
Seite 3