Daten
Kommune
Bedburg
Größe
58 kB
Datum
15.09.2015
Erstellt
02.09.15, 18:01
Aktualisiert
02.09.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die Bereisung des Stadtgebietes durch den Arbeitskreis für Baumschutz- und
Landschaftspflege der Stadt Bedburg am Mittwoch, dem 10. Dezember 2014
Anwesend waren
a) von den Mitgliedern der Fraktionen und des NABU
• Herr Hans-Willi Maaßen von der CDU
• Herr Peter Spix von der SPD
• Herr Thomas Schnauder von Bündnis 90/Grüne
• Herr Franz Anderhalten vom NABU
b) von der Verwaltung
Willi Zimmermann und
Stadtamtfrau Angelika Metzmacher
Herr Steffens fehlte entschuldigt.
1. Antrag auf Beseitigung von Bäumen am Spielplatz in Bedburg, Römerstraße
Frau Lomanns hat als Eigentümerin des Objektes in Bedburg, Rotdornweg 9, den
Antrag gestellt, die vier Bäume auf dem angrenzenden Spielplatz, die in unmittelbarer Nähe zu ihrem Grundstück stehen zu beseitigen. Als Grund für die Beseitigung
wird angegeben, dass das Laub der Bäume die Dachrinne verunreinigt und mindestens dreimal im Jahr ein Unternehmer eine Reinigung der Dachrinnen vornehmen
muss. Insbesondere ist beim Sturm Ela im Mai ein Wasserschaden in der Wohnung
eines Mieters entstanden, weil die Dachrinne durch Blätter wieder verstopft war.
Die Mitglieder der Baumschutzkommission haben sich die Situation vor Ort angesehen. Herr Giesen (Schwiegersohn der Antragstellerin) hat die Sachlage vor Ort den
Anwesenden erläutert. Er hat insbesondere darauf hingewiesen, dass man Stadt Bedburg regresspflichtig machen wird, wenn es durch die Blätter der Bäume wieder zu
Schäden am Haus kommen wird.
Es handelt sich bei den Bäumen um eine Linde, eine Buche, einen Feldahorn und
eine Eiche, die zu ca. 30 % auf das Grundstück Lomanns rüberragen. Zwischen den
Bäumen und dem bebauten Teil des Grundstückes liegen ca. 10 m. Die Bäume haben augenscheinlich einen gesunden Habitus. Die Mitglieder der Baumschutzkommission haben einstimmig der Beseitigung der Bäume nicht zugestimmt. Lediglich
die Linde, die am nächsten zum Haus hin steht, soll einen Pflegeschnitt erhalten.
2. Antrag auf Beseitigung von drei Linden auf dem Grünstreifen in Bedburg,
Steifensandstraße 82
Frau Simone Funk, wohnhaft in Bedburg Steifensandstraße 82, hat beantragt, die
Bäume in dem Grünbeet vor ihrem Haus beseitigen zu lassen. Als Grund für die Beseitigung der Linden hat Frau Funk angegeben, dass eine Verschattung der Räumlichkeiten verursacht wird, sowie die Verschmutzung der geparkten Autos durch
Tröpfchenbildung der Linden und durch Verkotung durch Vögel in den Bäumen.
Der Arbeitskreis für Baumschutz und Landschaftspflege hat bei seiner Bereisung beschlossen, dass die vorhandenen Bäume nicht beseitigt werden. Zwischen dem
Grünbeet und dem Haus führt noch ein sehr breiter Geh- und Radweg. Eine Vermetz780 / H:\Azubi\Praktikanten\Bach\Niederschrift Bereisung 2014.docx
schattung ist daher nicht festzustellen. Ein Austausch der Bäume wird ebenfalls nicht
befürwortet, da dadurch das Alleenbild gestört wird.
Ein Rückschnitt der Bäume ist nicht praktikabel, da in Folge des Rückschnittes die
Bäume zu einer verstärkten Ast- und Laubbildung in den Folgejahren angeregt werden.
3. Diverse Anträge des Ortsbürgermeisters Lambertz
a) Die Anwohner der Königsberger Straße haben beantragt, die Grünhecke, die an
den Grundstücken vorbei parallel zum schwarzen Weg steht, herunterzuschneiden.
Als Maß für den Rückschnitt soll die bereits eingekürzte Grünhecke dienen.
Der Arbeitskreis für Baumschutz und Landschaftspflege hat sich für den Rückschnitt
der Grünhecke ausgesprochen.
b) Frau Kühnel, wohnhaft in Bedburg, Friedlandstraße 74, hat gebeten den Überhang
auf Ihrem Grundstück, aus der Grünanlage, die parallel zum schwarzen Weg verläuft, zu beseitigen.
Die Mitglieder des Arbeitskreises für Baumschutz und Landschaftspflege beschließen, dass durch den Bauhof eine Überprüfung der Grünanlage durchgeführt werden
soll. Hierbei soll insbesondere die Weide hinter dem o.a. Grundstück hinsichtlich der
Standsicherheit geprüft werden. Sollte dann festgestellt, dass die Weide nicht mehr
standfest ist, ist diese zu beseitigen.
c) Weiterhin teilt Herr Lambertz mit, dass er des öfteren Beschwerden über den Zustand der Grünanlage auf dem alten Bahndamm, beginnend ab dem Friedhof Kaster
bis hin zur Unterführung der Landstraße L 279, erhält. Er fragt nach, ob die Kommission bei jeder Baumbeseitigung beteiligt werden muss, oder ob der Eigentümer eigenverantwortlich entscheiden kann.
Herr Zimmermann erläutert gegenüber den Mitgliedern der Kommission, dass die
Fläche zum Teil im Eigentum der Fa. RWE steht. Sofern es sich nicht um Bäume
handelt, die unter die Baumschutzsatzung fallen und von denen eine Gefahr ausgeht, kann der Eigentümer nach Rücksprache mit der Stadt Bedburg die Bäume ohne Beteiligung der Kommission beseitigen. Da die Fläche jedoch in absehbarer Zeit
auf die Stadt Bedburg übertragen werden soll, ist demnächst für die Beseitigung von
Bäumen in diesem Bereich die Stadt Bedburg zuständig.
4. Beseitigung des Bewuchses am Radweg in der Grünanlage, parallel zur
Friedlandstraße zwischen Harffer Schloßallee und K 36
Mehrere Anwohner beklagen den Überhang aus der städtischen Grünfläche hinter
den Grundstücken an der Friedlandstraße und bitten um Beseitigung des Bewuchses
in ca. 1 m Breite, wie im vorderen Bereich auch.
Herr Zimmermann erläutert, dass im oberen Bereich von der Harffer Schloßallee aus
gesehen, bereits ein 1 m breiter Streifen hinter den Grundstücken vor Jahren frei
gemacht worden ist. Die Mitglieder des Arbeitskreises für Baumschutz und Landschaftspflege haben der Beseitigung des Strauchwerkes zugestimmt. Bei schützenswerten Bäumen in diesem Bereich soll durch den Bauhof geprüft werden, ob
eine Beseitigung zwingend erforderlich ist, z.B. durch Gefährdung der Standsicherheit, wenn das Strauchwerk beseitigt wird.
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Im weiteren Verlauf der Bereisung weist Herr Zimmermann darauf hin, dass die Kastanien an der Steifensandstraße von der Miniermotte befallen sind, und teilweise in
einem schlechten Zustand sind. Hier ist der Austausch der Kastanien durch Säulenhainbuchen vorgesehen. Der Austausch soll nach und nach erfolgen.
5. Beseitigung einer chilenischen Andentanne in Bedburg, Am Zelenberg 3
Herr Wilfried Grabski, wohnhaft in Bedburg, Am Zelenberg 3, hat den Antrag gestellt,
die chilenische Andentanne in seinem Vorgarten zu beseitigen. Als Grund für die Beseitigung wird angegeben, dass der Baum eine starke Verschattung der Räumlichkeiten verursacht und dass er einen Pilzbefall hat.
Die Mitglieder der Baumschutzkommission wollen zunächst den Baum erhalten. Es
wird allerdings von Frau Metzmacher darauf hingewiesen, dass der Baum nicht unter
die Baumschutzsatzung fällt, da an Nadelbäumen nur die Eibe zum schützenswerten
Baumbestand gehört. Der Arbeitskreis Baumschutz fordert allerdings bei einer Gegenstimme, dass für die Beseitigung des Baumes ein entsprechender Ersatz von der
Stadt gefordert werden muss. Hierbei kann der Ersatz auch dem Bauhof zur Pflanzung an geeigneter Stelle zur Verfügung gestellt werden.
6. Beseitigung von Bäumen im Bereich Am Zelenberg Haus-Nr. 25-41
Die Anwohner Hirsch, Weber und Maaßen haben über den Ortsbürgermeister Lambertz beantragt, die Bäume im vorgenannten Bereich zu beseitigen. Als Begründung
wird angegeben, dass die Wurzeln die Gasleitungen und den Gehweg beschädigen
könnten. Hier ist insbesondere die Fläche am Hydranten in Höhe Haus-Nr. 39 zu begutachten.
Bei den besagten Bäumen handelt es sich um Blutahornbäume. Der Arbeitskreis für
Baumschutz und Landschaftspflege hat die Beseitigung der Bäume abgelehnt, da
sich sämtliche Bäume in einem guten Zustand befinden. Beeinträchtigungen im
Gehwegbereich konnten nicht festgestellt werden. Lediglich im Bereich des Hydranten kommt es zu einer starken Anhebung des Gehweges. Hier soll zunächst geprüft
werden, ob mit einfachen Maßnahmen aus dem Straßenbau diese Unebenheiten
ausgeglichen werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, ist zu prüfen, ob eine
Kappung der Wurzeln in diesem Bereich möglich ist. Erst nach Prüfung der o.a.
Maßnahmen mit dem Ergebnis, dass keine Abhilfe geschaffen werden kann, kann
lediglich dieser eine Baum beseitigt werden.
Im weiteren Verlauf weist Herr Zimmermann die Mitglieder des Arbeitskreises darauf
hin, dass in Höhe Morkener Straße 98 der Blutahornbaum stark geschädigt ist. Er
wird durch einen Blutahornbaum ausgetauscht. Auch der Blutahornbaum in Höhe
Morkener Straße 92 weist eine Beschädigung im Stamm auf. Zunächst wird der
Baum einer regelmäßigen Kontrolle unterzogen. Sollte sich der Zustand verschlechtern, wird auch dieser Baum gegen ausgetauscht. In Höhe Morkener Straße 52 wurden schon Bäume ausgetauscht. Der Eigentümer des Objektes hat auf dem Dach
eine Solaranlage installieren lassen und macht nun geltend, dass durch den vorhandenen Baum eine Verschattung der Anlage verursacht wird und diese nicht optimal
arbeiten kann. Die Beseitigung des Baumes wurde von der Stadt abgelehnt, da der
Baum noch zu klein ist, um eine Verschattung zu verursachen.
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7. Grünfläche am Eiscafé Marino in Bedburg, Lindenstraße
Das Eiscafé Marino hat zwischenzeitlich seine Betriebsstätte nach Bedburg, Lindenstraße 3, verlegt und dort auch eine Außengastronomie angelegt. Die unmittelbar im
Bereich der Tische und Stühle stehende Blutbuche hat einen erheblichen Pilzbefall.
Hier besteht die Gefahr, dass Äste ausbrechen können und die Besucher gefährden.
Im Bereich des Spielplatzes steht eine Esche. Da es bei Eschen von Natur aus immer wieder zu Astausbrüchen kommen kann, ist auch hier eine Gefährdung der
spielenden Kinder vorhanden.
Die Mitglieder des Arbeitskreises waren sich einig, diese beiden Bäume zu beseitigen. Es soll geprüft werden, ob im Bereich des Grünstreifens, in dem bereits schon
mehrere Bäume stehen, eine Blutbuche als Ersatz angepflanzt werden kann.
Herr Anderhalten vom NABU weist darauf hin, dass zukünftig vor Fällung von Bäumen der Naturschutzbund, Herr Thiemann, Tel. 02272/81153, mit der Kontrolle zu
beauftragen ist, zu prüfen, ob Nester von Vögeln oder Fledermäuse o.ä. in den Bäumen sind. Erforderlichenfalls muss vor der Fällung dann die Umsiedlung der Tiere
vorgenommen werden.
Herr Zimmermann weist bei der Weiterfahrt darauf hin, dass die Bäume in der Innenstadt in diesem Jahr wieder zurückgeschnitten werden.
8. Beseitigung einer Eiche in Bedburg, Flemingstraße
Herr Nöcker, wohnhaft in Bedburg, Flemingstraße 23, hat auf seinem Grundstück
eine Eiche und eine Buche stehen. Die Eiche wird durch die Buche in Richtung Haus
gedrückt und kann sich nicht richtig entwickeln. Außerdem wird befürchtet, dass
durch die Wurzeln der Eiche Schäden am Mauerwerk des Hauses verursacht werden.
Der Arbeitskreis Baumschutz und Landschaftspflege hat einstimmig beschlossen,
dass die Eiche beseitigt werden kann. Durch die Beseitigung der Eiche wird die Buche sich als Solitärbaum weiter entwickeln können.
9. Beseitigung einer Platane in Bedburg, Theodor-Heuss-Straße 8 in unmittelbarer Nähe des Kindergartens
Die Katholische Kirchengemeinde St. Willibrord hat beantragt, die Platane am Eingang des Kindergartens zu fällen. Nach dem letzten Sturm hat die Platane eine leichte Schräglage. Die Platane droht auf das Kindergartengebäude zu stürzen und
dadurch kommen die Kinder in Gefahr.
Die Mitglieder der Baumschutzkommission konnten lediglich eine leichte Schräglage
der Platane feststellen, wobei nicht ermittelbar ist, ob die Schräglage schon immer
bestanden hat, oder erst nach dem letzten Sturm eingetreten ist. Der Baum macht
einen vitalen Eindruck. Daher wurde einstimmig eine Beseitigung abgelehnt. Der katholischen Kirchengemeinde soll es jedoch freigestellt werden, einen Gutachter zu
beauftragen. Sollte in dem Gutachten festgestellt werden, dass eine Gefahr von dem
Baum ausgeht, ist die Genehmigung zur Fällung zu erteilen.
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10. Beseitigung einer Kastanie in Bedburg, Pfarrgasse/Ecke Pfarrer-SteinStraße
Herrn Ulrich Dünnwald, wohnhaft in Bedburg, Pfarrgasse 8, hat beantragt die Kastanie auf seinem Grundstück zu fällen. Als Begründung wird angegeben, dass die Kastanie sich im letzten Sturm stark gebogen hat und dass erhebliche Astbrüche zu verzeichnen waren. Außerdem ist die Kastanie von der Miniermotte befallen.
Auch hier hat der Arbeitskreis Baumschutz die Fällung der Kastanie abgelehnt. Es
soll von Herrn Dünnwald ein Gutachter beauftragt werden, der die Kastanie begutachtet. Sollte dabei festgestellt werden, dass die Kastanie nicht mehr erhaltenswert
ist, kann die Fällgenehmigung erteilt werden.
11. Beseitigung einer Linde in Bedburg, Pulverturm
Frau Sibilla Weinhag, wohnhaft in Bedburg, Pulverturm 20, hat beantragt die beiden
Linden auf ihrem Grundstück zu beseitigen. Für eine Linde war bereits nach dem
Sturm Ela eine Fällgenehmigung erteilt worden, da von diesem Baum riesige Äste
ausgebrochen waren und der Baum drohte umzustürzen. Auch aus dem zweiten
Baum waren Äste ausgebrochen, jedoch drohte hier keine Umsturzgefahr.
Die Mitglieder des Arbeitskreises Baumschutz haben der Beseitigung des Lindenbaumes zugestimmt, da er zu nah am Gebäude steht. Als Ersatzpflanzung wurde
von Frau Weinhag vorgeschlagen, dass sie zwei Obstbäume auf ihrem Grundstück
pflanzt. Dies wurde vom Arbeitskreis akzeptiert.
12. Beseitigung einer städtischen Buche in Bedburg Lambertsweg/Ecke Weidgasse
Herr Reiner Heym, wohnhaft in Bedburg, Lambertsweg 17, hat beantragt, die ca. 8 m
hohe Buche an seinem Grundstück zu beseitigen bzw. zurück zu schneiden. Bisher
wäre dieser Baum noch nie zurückgeschnitten worden. Er steht unmittelbar an der
Mauer zu seinem Grundstück.
Der Arbeitskreis Baumschutz hat eine Beseitigung der Buche abgelehnt. Ein Rückschnitt der Buche ist nicht zweckmäßig, da nach dem Rückschnitt der Austrieb von
Ästen und damit die Laubentwicklung sich verdoppelt. Der Baum soll einer regelmäßigen Kontrolle durch den Bauhof unterzogen werden, damit sichergestellt ist, dass
durch den Baum keine Schäden an der Grundstücksmauer des Herrn Heym verursacht werden.
13. Beiseitigung des Mammutbaumes an der Neuen Bergstraße im Bereich des
Übergang von der Zone-30 zum verkehrsberuhigten Bereich
Herr Maaßen, als Mitglied des Arbeitskreises Baumschutz fragt nach, ob die Genehmigung zur Beseitigung des Mammutbaumes an der Neuen Bergstraße durch die
Stadt Bedburg erteilt worden ist.
Verwaltungsseitig wird mitgeteilt, dass hierzu keine Genehmigung erteilt worden ist.
Außerdem gehört der Mammutbaum nicht zum schützenswerten Baumbestand gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Bedburg. Bei den Nadelgehölzen wird lediglich die Eibe geschützt.
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Die Mitglieder des Arbeitskreises Baumschutz sind sich dahingehend einig, dass der
Mammutbaum nach Möglichkeit zu erhalten ist, da er den Charakter eines Naturdenkmales hat. Vielmehr sollte im laufenden Bebauungsverfahren, darauf hingewirkt
werden, dass eine Baulast auf das vordere Grundstück einzutragen ist, dass der Hinterlieger über das vordere Grundstück erreichbar ist. Sollte eine Erhaltung nicht möglich sein, ist die Genehmigung zur Fällung des Baumes erst nach Erteilung der entsprechenden Baugenehmigung zu erteilen.
Ende der Bereisung war gegen 16.50 Uhr. Die weitere Beratung im Rathaus mit den
o.a. dargestellten Ergebnissen dauerte bis 17.40 Uhr.
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Gesehen:
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Zimmermann