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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 6. vereinfachte Änderung - Teilbereich an der „Harffer Schlossallee“ – a) Vorberatung über die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
303 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 6. vereinfachte Änderung
- Teilbereich an der „Harffer Schlossallee“ –
a) Vorberatung über die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 6. vereinfachte Änderung
- Teilbereich an der „Harffer Schlossallee“ –
a) Vorberatung über die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 6. vereinfachte Änderung
- Teilbereich an der „Harffer Schlossallee“ –
a) Vorberatung über die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-95/2014 2. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 30.09.2014 Stadtentwicklungsausschuss 05.05.2015 Stadtentwicklungsausschuss 25.08.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 6. vereinfachte Änderung - Teilbereich an der „Harffer Schlossallee“ – a) Vorberatung über die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der Offenlage nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage A) ‚Abwägungsliste‘ zu fassen. b) Ferner empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat der Stadt Bedburg unter Einbeziehung der abgewogenen Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren den Satzungsbeschluss für diesen Bebauungsplan zu fassen: „Der Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 6. vereinfachte Änderung wir nebst textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), als Satzung beschlossen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises ortsüblich bekanntzumachen.“ STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Sachstand zur Sitzung am 30.09.2014: Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 16/Kaster im Bereich an der „Harffer Schlossallee“ vor. Inhalt des Antrages ist die Erweiterung der überbaubaren Fläche zum Ausbau des vorhandenen Wohnhauses an der „Harffer Schlossallee“ Nr. 11. Durch die Planänderung soll die Überbauung der seitlichen Garage mit zusätzlichem Wohnraum auf dem südlichen Teil des Grundstücks der Gemarkung Kaster, Flur 5, Flurstück-Nr. 390 ermöglicht werden. Südlich angrenzend befindet sich die ‚Marienkapelle‘. Der hier rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 1. Änderung setzt für diesen Bereich eine Bebauung mit zweigeschossigen (II) Flachdachbungalows in versetzter Doppelhausbebauung und Baukörpergrößen von größtenteils 12 m x 12 m fest. Durch diese Änderung soll eine bedarfsgerechte und gleichzeitig verträgliche Erweiterung des Gebäudes an aktuelle Wohnbedürfnisse erfolgen und dient damit der Stabilisierung und Zukunftsfähigkeit des vorhandenen Gebäudebestandes. Die übrigen Planfestsetzungen sollen voraussichtlich erhalten bleiben um eine einheitliche Gestaltung des Ortsbildes beizubehalten. Die Erweiterung fügt sich so städtebaulich gut ein und schafft keine Konflikte. Grundsätzlich sieht die Verwaltung in der Erweiterung der überbaubaren Fläche an dieser Stelle mit Übernahme der geltenden Festsetzungen eine sinnvolle Maßnahme zur städtebaulich vertretbaren Nachverdichtung. Das Verfahren wird als vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der Planung durch die Planänderung nicht berührt werden. Sachstand zur Sitzung am 05.05.2015: In der Sitzung am 30.09.2014 wurde festgelegt, dass das Plangebiet auf den Bereich zwischen „Harffer Schlossallee“, „Friedrich-Ebert-Straße“, ehemaliges ‚Hallenbadgrundstück‘ sowie rückwärtigem Fußweg erweitert werden soll. Nach Erarbeitung der entsprechenden Planunterlagen ist gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Dabei orientieren sich die Festsetzungen einerseits an dem vorhandenen Gebäudebestand, ermöglichen andererseits jedoch auch die Modernisierung des vorhandenen Bestandes durch eine Flexibilisierung einzelner baurechtlicher Regelungen. Ebenso ermöglichen die geänderten Festsetzungen eine verträgliche bauliche Nachverdichtung von großen Grundstückszuschnitten. Details hierzu sind aus den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen. Für die Fortführung des Verfahrens ist die entsprechende Beschlussfassung notwendig. Aktueller Sachstand: In Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde von der Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren (vgl. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB) abgesehen und gem. Beschlusslage vom 05.05.2015 die förmlichen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB durchgeführt. Hieraus resultierend sind die in der Anlage A) ‚Abwägungsliste‘ aufgeführten Stellungnahmen vorgetragen worden. Die dabei vorgetragenen Belange sind unter Berücksichtigung von § 1 Abs. 7 BauGB mit entsprechenden Beschlussvorschlägen versehen. Beschlussvorlage WP9-95/2014 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Wesentliche Bedenken sind nicht vorgetragen worden. Insofern bestehen die rechtlichen Voraussetzungen durch den Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 08.09.2015 den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB fassen zu können. Mit einer anschließenden ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises tritt der Bebauungsplan in Kraft. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die Fortentwicklung des Wohnungsbestands an aktuelle Wohnbedürfnisse sichert notwendige Investitionen in den vorhandenen Gebäudebestand und dient damit der Stabilität des Stadtteils Kaster als Wohnstandort. Vorliegend kann hier den Antragstellern ein Generationenwohnen ermöglicht werden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X – Es entstehen Planungskosten durch die externe Beauftragung an ein Fachplanungsbüro von ca. 6.000,- €. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 07.08.2015 ----------------------------------Lukas ----------------------------------Köster ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-95/2014 2. Ergänzung Seite 3