Daten
Kommune
Bedburg
Größe
303 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-95/2014
2. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
30.09.2014
Stadtentwicklungsausschuss
05.05.2015
Stadtentwicklungsausschuss
25.08.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 6. vereinfachte Änderung
- Teilbereich an der „Harffer Schlossallee“ –
a) Vorberatung über die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im
Wege der Offenlage nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.
2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB
durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage A)
‚Abwägungsliste‘ zu fassen.
b) Ferner empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat der Stadt Bedburg unter
Einbeziehung der abgewogenen Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren den
Satzungsbeschluss für diesen Bebauungsplan zu fassen:
„Der Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 6. vereinfachte Änderung wir nebst textlichen
Festsetzungen und der Begründung sowie dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1
BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748),
als Satzung beschlossen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung
der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises ortsüblich bekanntzumachen.“
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Sachstand zur Sitzung am 30.09.2014:
Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 16/Kaster im Bereich
an der „Harffer Schlossallee“ vor.
Inhalt des Antrages ist die Erweiterung der überbaubaren Fläche zum Ausbau des vorhandenen
Wohnhauses an der „Harffer Schlossallee“ Nr. 11. Durch die Planänderung soll die Überbauung
der seitlichen Garage mit zusätzlichem Wohnraum auf dem südlichen Teil des Grundstücks der
Gemarkung Kaster, Flur 5, Flurstück-Nr. 390 ermöglicht werden. Südlich angrenzend befindet sich
die ‚Marienkapelle‘.
Der hier rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 1. Änderung setzt für diesen Bereich eine
Bebauung mit zweigeschossigen (II) Flachdachbungalows in versetzter Doppelhausbebauung und
Baukörpergrößen von größtenteils 12 m x 12 m fest. Durch diese Änderung soll eine
bedarfsgerechte und gleichzeitig verträgliche Erweiterung des Gebäudes an aktuelle
Wohnbedürfnisse erfolgen und dient damit der Stabilisierung und Zukunftsfähigkeit des
vorhandenen Gebäudebestandes.
Die übrigen Planfestsetzungen sollen voraussichtlich erhalten bleiben um eine einheitliche
Gestaltung des Ortsbildes beizubehalten. Die Erweiterung fügt sich so städtebaulich gut ein und
schafft keine Konflikte.
Grundsätzlich sieht die Verwaltung in der Erweiterung der überbaubaren Fläche an dieser Stelle
mit Übernahme der geltenden Festsetzungen eine sinnvolle Maßnahme zur städtebaulich
vertretbaren Nachverdichtung.
Das Verfahren wird als vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB durchgeführt, da die
Grundzüge der Planung durch die Planänderung nicht berührt werden.
Sachstand zur Sitzung am 05.05.2015:
In der Sitzung am 30.09.2014 wurde festgelegt, dass das Plangebiet auf den Bereich zwischen
„Harffer
Schlossallee“,
„Friedrich-Ebert-Straße“,
ehemaliges
‚Hallenbadgrundstück‘
sowie rückwärtigem Fußweg erweitert werden soll.
Nach Erarbeitung der entsprechenden Planunterlagen ist gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Dabei orientieren sich die
Festsetzungen einerseits an dem vorhandenen Gebäudebestand, ermöglichen andererseits
jedoch auch die Modernisierung des vorhandenen Bestandes durch eine Flexibilisierung einzelner
baurechtlicher Regelungen. Ebenso ermöglichen die geänderten Festsetzungen eine verträgliche
bauliche Nachverdichtung von großen Grundstückszuschnitten. Details hierzu sind aus den
beigefügten Planunterlagen zu entnehmen.
Für die Fortführung des Verfahrens ist die entsprechende Beschlussfassung notwendig.
Aktueller Sachstand:
In Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde von der Durchführung der frühzeitigen
Beteiligungsverfahren (vgl. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB) abgesehen und gem. Beschlusslage
vom 05.05.2015 die förmlichen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 13
Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB durchgeführt.
Hieraus resultierend sind die in der Anlage A) ‚Abwägungsliste‘ aufgeführten Stellungnahmen
vorgetragen worden. Die dabei vorgetragenen Belange sind unter Berücksichtigung von § 1 Abs. 7
BauGB mit entsprechenden Beschlussvorschlägen versehen.
Beschlussvorlage WP9-95/2014 2. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Wesentliche Bedenken sind nicht vorgetragen worden. Insofern bestehen die rechtlichen
Voraussetzungen durch den Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 08.09.2015 den
Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB fassen zu können.
Mit einer anschließenden ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Fortentwicklung des Wohnungsbestands an aktuelle Wohnbedürfnisse sichert notwendige Investitionen in den
vorhandenen Gebäudebestand und dient damit der Stabilität des Stadtteils Kaster als Wohnstandort. Vorliegend kann
hier den Antragstellern ein Generationenwohnen ermöglicht werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X – Es entstehen Planungskosten durch die externe Beauftragung an ein
Fachplanungsbüro von ca. 6.000,- €.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 07.08.2015
----------------------------------Lukas
----------------------------------Köster
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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