Daten
Kommune
Bedburg
Größe
244 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 6. vereinfachte Änderung (Teilgebiet an der „Harffer Schlossallee“)
Lfd.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
1.
Landesbetrieb
NRW,
02.07.2015
Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens
Euskirchen, der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine
Bedenken.
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen
Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der A 61/ L 213, auch
künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin,
dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen
zu Lasten der Stadt Bedburg.
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder
textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm,
Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden
Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB).
Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu
Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und
nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
Der Stadtentwicklungsausschuss
empfiehlt
dem Rat der Stadt Bedburg ...
Die verkehrliche Anbindung erfolgt über die Ge- … den Hinweis zur
meindestraße „Harffer Schlossallee“, welche dem Kenntnis zu nehmen.
Straßenbaulastträger ‚Bürgermeister der Stadt Bedburg‘ zuzuordnen ist. Darüber handelt es sich um
primäre Maßnahmen der Innenverdichtung im durch
Erweiterung im Bestand. Immissionsschutzrechtliche
Aspekte, wie hier aufgeworfen, sind in keinen Maßnahmen zu erwarten. Folgemaßnahmen oder eine
Änderung/Ergänzung der Festsetzungen, gleich ob
zeichnerisch oder textlich, sind nicht erforderlich. Die
Festsetzung von Flächen zum Schutz bzw. für die
Errichtung von Schutzmaßnahmen (§ 9 Abs. 1 Ziff.
24 BauGB) ist weder erforderlich noch geboten.
Der Hinweis ist hier als unzutreffend abzuweisen.
2.
Erftverband,
26.06.2015
Bergheim, Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen
durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste
Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen
Flurnahen Zustand erreichen. Einen Sonderfall
stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg
dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse nicht mehr zuzulassen. Es ist vorgesehen,
dass der Erftverband zukünftig durch Grundwasserhaltungsmaßnahmen den Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale Bebauung (Wohnhaus mit normaler Gründungstiefe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau begrenzt. Diese
Maßnahmen werden erst Anfang nächstens Jahrhunderts erforderlich werden, so dass zum jetzigen
Zeitpunkt noch keine konkreten Planungen vorliegen.
Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhaltungsmaßnahmen empfehlen wir, von natürlichen
Grundwasserflurabständen auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“,
und hier insbesondere die Blätter 4 – 6 „Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit“, Abdichtungen
gegen nichtdrückendes Wasser“, vorzusehen.
Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte
an den zuständigen Mitarbeiter Herrn Diez, Abteilung G1 – Grundwasser, Tel.-Nr.: 02271 88-1296.
Es wird begrüßt, auch zukünftig abgeminderte … den Hinweis zur
Grundwasserhaltungsmaßnahmen durchzuführen.
Kenntnis zu nehmen.
Es wird die Notwendigkeit zur Beachtung der DIN … den Hinweis zur
18195 „Bauwerksabdichtungen“ geteilt und ein ent- Beachtung der DIN
sprechender Hinweis aufgenommen.
18195
„Bauwerksabdichtungen“ aufzunehmen.
… den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
3.
Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 12.06.2015 teilen Sie uns Entfällt.
mund, 18.06.2015
die o. g. Maßnahme/n mit:
Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen
betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns
zZ. nicht vorgesehen.
4.
Westnetz GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Soweit bekannt, wurden alle möglicherweise tangier- … den Hinweis zur
23.06.2015
keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der West- ten Unternehmen am Verfahren beteiligt.
Kenntnis zu nehmen.
netz GmbH.
Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht
auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE
Deutschland AG als Eigentümerin des 110 kV
Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
Bitte nehmen Sie unsere neue Anschrift zur
Kenntnis. Sie lautet nun:
Westnetz GmbH, DRW-S-LK-TM, Florianstr. 15 –
21, 44139 Dortmund.
5.
Bezirksregierung Köln, Köln, Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt.
01.07.2015
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
keine Bedenken vorzubringen.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33
in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
… den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
6.
Westnetz GmbH, Bergheim, In Ihrem Schreiben vom 12.06.2015 bitten Sie uns
22.06.2015
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben.
Eine Erweiterung unserer Versorgungsleitungen
soll im Zuge des Baufortschrittes erfolgen. Da
Netzbaumaßnahmen erforderlich werden, binden
Sie uns bitte in die weiteren Planungen mit ein.
Eine Erschließung mit Erdgas erfolgt nur, wenn
Kundenanträge vorliegen.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage
zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen,
bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus
sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit
uns abzustimmen.
Entfällt.
… den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
Für den Fall etwaiger Gründungsarbeiten mit entsprechenden Erdarbeiten, wird die Notwendigkeit
zur Beachtung der DVGW Richtlinie GW 125 geteilt
und der Hinweis aufgenommen.
… den Hinweis zur
Beachtung der DVGW
Richtlinie GW 125 aufzunehmen.
7.
IHK zu Köln,
10.07.2015
Bergheim, Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Un- Entfällt.
terlagen sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt
die Belange der gewerblichen Wirtschaft nicht
berührt.
… den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
8.
Bezirksregierung Arnsberg, Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich
Dortmund, 08.07.2015
über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern „Arnold Josef“ und „Kaster“. Eigentümerin
dieser Bergwerksfelder ist die RV Rheinbraun
Handel und Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg
2 in Köln.
Ausweislich der hier vorliegenden Unterlagen ist
im Bereich der Planmaßnahme kein Abbau von
Mineralien dokumentiert. Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen.
Jedoch ist der Bereich des Planungsgebietes nach
den hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2012 aus dem
Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der
Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides
– 61.42.63 -2001 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen.
Daher sollte bei den Planungen folgendes bereits
Berücksichtigung finden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Entfällt.
Aus der Mitteilung des Erftverbandes (siehe Ziffer 2) … den Hinweis zur
ist ersichtlich, dass auch zukünftig für „normale“ Kenntnis zu nehmen.
Gründungsarbeiten, wie sie bei der Errichtung von
Einfamilienhäusern zu erwarten sind, aufgrund der
Absicht zur dauerhaften Durchführung von Grundwasserhaltungsmaßnahmen,
keine
natürlichen
Grundwasserstände erwartet werden. Da dennoch
zumindest Anstiege des Grundwasserspiegels erwartet und damit Bodenbewegungen nicht ausgeschlossen werden, wurde die RWE Power AG in
Köln sowie der Erftverband beteiligt.
9.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als
auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind
hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Die Änderungen der Grundwasserflurabstände
sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung
finden. Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2,
50935 Köln eine Anfrage zu stellen und für konkrete Grundwasserdaten den Erftverband um Stellungnahme zu bitten.
Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zu- Siehe oben.
künftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeit bekannt. Diesbezüglich
empfehle ich Ihnen, auch die o. g. RV Rheinbraun
Handel und Dienstleistungen GmbH als Eigentümerin des bestehenden Bergwerkseigentums an
der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses
nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur
Verfügung.
Deutsche Bahn AG, Region Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt.
West, Köln, 12.06.2015
der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen,
übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zur o. g. Verfahren:
Bezüglich der oben genannten Bauleitplanung
bestehen unsererseits keine Anregungen oder
Bedenken.
Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
… den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
10.
Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
18.06.2015
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380 kV-Netzes.
Wir gehen davon aus, dass sie bezüglich weiterer
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
… den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
11.
Unitymedia NRW
Kassel, 18.06.2015
GmbH, Vielen Dank für Ihre Information.
Entfällt.
Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände.
Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht
geplant.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben
stehende Vorgangsnummer an.
… den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
12.
EVONIK Industries
Essen, 15.06.2015
AG, An dem im Betreff näher bezeichneten Stellen Entfällt.
verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
… den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
13.
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten21.07.2015
den Belange werden keine Bedenken zur o. g.
Bauleitplanung, jedoch folgende Hinweise der
unteren Wasserbehörde vorgebracht:
Das anfallende Niederschlagswasser soll nicht
mehr, wie im § 51a Landeswassergesetz NRW
vorgesehen, vor Ort versickert werden. Sie planen
von einer Ausnahmeregelung im § 51a Landeswassergesetz NRW Gebrauch zu machen und
das anfallende Niederschlagswasser über die vorhandene Kanalisation abzuleiten. Sie begründen
diesen Schritt mit einem unverhältnismäßig hohen
technischen und wirtschaftlichen Aufwand sowie
der vorhandenen Kanalisation und der bereits erhobenen Erschießungskosten. Bei dieser Vorgehensweise findet der Grundwasserschutz keine
Berücksichtigung im Sinne einer Grundwasseranreicherung. Es wird weiterhin kein Versuch unternommen, Niederschlagswasser im Mischwasserkanal zu vermeiden oder zu minimieren. Auch
Festlegungen zur Rückhaltung des Niederschlagswassers fehlen ganz. Hohe Regenwassermengen führen zu einer starken Verdünnung
des Schmutzwassers und so zu einer schlechteren
Reinigungsleistung der Kläranlage sowie vermehrt
zu Abschlägen (Entlastungen) aus dem Mischwassersystem in die Gewässer und dort zu Stoßbelastungen. Hier gilt es zu beachten, dass nach der
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an allen
Gewässern ein Verschlechterungsverbot gilt. Die
Einhaltung dieser Richtlinie wäre also in diesem
Fall zu prüfen. Sachbearbeiterin Frau Schröder,
Telefon 02271/83-4729
Der Großteil der Flächen ist bereits bebaut und … den Hinweis zur
durch die Beibehaltung der GRZ ist keine weitere Kenntnis zu nehmen.
Versiegelung über das bereits heute zulässige Maß
möglich. Eine zusätzliche Flächenversiegelung und
damit verbundene erhebliche Belastungen sind somit nicht zu erwarten. Einen negativen Einfluss oder
gar Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot
der Europäische Wasserrahmenrichtlinie, auch unter
Würdigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (C-461/13) vom 01.07.2015, sind nicht zu befürchten. Dies lässt sich bedenkenlos prognostizieren, da die Abwässer aus dem Bereich in das
Regenüberlaufbecken (RÜB) 3 („Alt-Kaster“) geleitet
werden, welches nicht nur dem aktuellen Stand der
Technik entspricht, sondern zusätzlich auch mittels
Bodenfiltersystems im Falle von Abschlägen in die
„Kasterer Mühlenerft“ entsprechende Filtertechnik
aufweist. Darüber hinaus wurden die Anforderungen
aus der o.g. europäischen Wasserrahmenrichtlinie
bei der erst vor kurzem durchgeführten Erweiterung
der Kläranlage Bedburg im Prüfungsverfahren hinlänglich berücksichtigt. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass dabei eine Kapazitätserweiterung
auf 65.000 EW erfolgte. Hiervon entfallen jeweils 50
% auf die Städte Bedburg und Bergheim. Damit
stehen noch wesentliche Kapazitäten zur Verfügung.
14.
PLEDOC GmbH,
16.06.2015
Essen,
-
Open Grid Europe GmbH, Essen
Entfällt.
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
-
Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher
Gasversorungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
-
-
-
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die
Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten
Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen
sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen
Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen.
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des
Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns.
… den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.