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Beschlussvorlage (a) Abwägungsliste WP9-95/2014 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
244 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 6. vereinfachte Änderung (Teilgebiet an der „Harffer Schlossallee“) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 1. Landesbetrieb NRW, 02.07.2015 Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens Euskirchen, der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der A 61/ L 213, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Die verkehrliche Anbindung erfolgt über die Ge- … den Hinweis zur meindestraße „Harffer Schlossallee“, welche dem Kenntnis zu nehmen. Straßenbaulastträger ‚Bürgermeister der Stadt Bedburg‘ zuzuordnen ist. Darüber handelt es sich um primäre Maßnahmen der Innenverdichtung im durch Erweiterung im Bestand. Immissionsschutzrechtliche Aspekte, wie hier aufgeworfen, sind in keinen Maßnahmen zu erwarten. Folgemaßnahmen oder eine Änderung/Ergänzung der Festsetzungen, gleich ob zeichnerisch oder textlich, sind nicht erforderlich. Die Festsetzung von Flächen zum Schutz bzw. für die Errichtung von Schutzmaßnahmen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB) ist weder erforderlich noch geboten. Der Hinweis ist hier als unzutreffend abzuweisen. 2. Erftverband, 26.06.2015 Bergheim, Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen Flurnahen Zustand erreichen. Einen Sonderfall stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse nicht mehr zuzulassen. Es ist vorgesehen, dass der Erftverband zukünftig durch Grundwasserhaltungsmaßnahmen den Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale Bebauung (Wohnhaus mit normaler Gründungstiefe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau begrenzt. Diese Maßnahmen werden erst Anfang nächstens Jahrhunderts erforderlich werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Planungen vorliegen. Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhaltungsmaßnahmen empfehlen wir, von natürlichen Grundwasserflurabständen auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“, und hier insbesondere die Blätter 4 – 6 „Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit“, Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser“, vorzusehen. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter Herrn Diez, Abteilung G1 – Grundwasser, Tel.-Nr.: 02271 88-1296. Es wird begrüßt, auch zukünftig abgeminderte … den Hinweis zur Grundwasserhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Kenntnis zu nehmen. Es wird die Notwendigkeit zur Beachtung der DIN … den Hinweis zur 18195 „Bauwerksabdichtungen“ geteilt und ein ent- Beachtung der DIN sprechender Hinweis aufgenommen. 18195 „Bauwerksabdichtungen“ aufzunehmen. … den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 3. Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 12.06.2015 teilen Sie uns Entfällt. mund, 18.06.2015 die o. g. Maßnahme/n mit: Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zZ. nicht vorgesehen. 4. Westnetz GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Soweit bekannt, wurden alle möglicherweise tangier- … den Hinweis zur 23.06.2015 keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der West- ten Unternehmen am Verfahren beteiligt. Kenntnis zu nehmen. netz GmbH. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110 kV Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Bitte nehmen Sie unsere neue Anschrift zur Kenntnis. Sie lautet nun: Westnetz GmbH, DRW-S-LK-TM, Florianstr. 15 – 21, 44139 Dortmund. 5. Bezirksregierung Köln, Köln, Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt. 01.07.2015 wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. … den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 6. Westnetz GmbH, Bergheim, In Ihrem Schreiben vom 12.06.2015 bitten Sie uns 22.06.2015 um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Eine Erweiterung unserer Versorgungsleitungen soll im Zuge des Baufortschrittes erfolgen. Da Netzbaumaßnahmen erforderlich werden, binden Sie uns bitte in die weiteren Planungen mit ein. Eine Erschließung mit Erdgas erfolgt nur, wenn Kundenanträge vorliegen. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Entfällt. … den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Für den Fall etwaiger Gründungsarbeiten mit entsprechenden Erdarbeiten, wird die Notwendigkeit zur Beachtung der DVGW Richtlinie GW 125 geteilt und der Hinweis aufgenommen. … den Hinweis zur Beachtung der DVGW Richtlinie GW 125 aufzunehmen. 7. IHK zu Köln, 10.07.2015 Bergheim, Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Un- Entfällt. terlagen sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Belange der gewerblichen Wirtschaft nicht berührt. … den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 8. Bezirksregierung Arnsberg, Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich Dortmund, 08.07.2015 über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern „Arnold Josef“ und „Kaster“. Eigentümerin dieser Bergwerksfelder ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg 2 in Köln. Ausweislich der hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planmaßnahme kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen. Jedoch ist der Bereich des Planungsgebietes nach den hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – 61.42.63 -2001 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Daher sollte bei den Planungen folgendes bereits Berücksichtigung finden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Entfällt. Aus der Mitteilung des Erftverbandes (siehe Ziffer 2) … den Hinweis zur ist ersichtlich, dass auch zukünftig für „normale“ Kenntnis zu nehmen. Gründungsarbeiten, wie sie bei der Errichtung von Einfamilienhäusern zu erwarten sind, aufgrund der Absicht zur dauerhaften Durchführung von Grundwasserhaltungsmaßnahmen, keine natürlichen Grundwasserstände erwartet werden. Da dennoch zumindest Anstiege des Grundwasserspiegels erwartet und damit Bodenbewegungen nicht ausgeschlossen werden, wurde die RWE Power AG in Köln sowie der Erftverband beteiligt. 9. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln eine Anfrage zu stellen und für konkrete Grundwasserdaten den Erftverband um Stellungnahme zu bitten. Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zu- Siehe oben. künftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeit bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch die o. g. RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH als Eigentümerin des bestehenden Bergwerkseigentums an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Deutsche Bahn AG, Region Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt. West, Köln, 12.06.2015 der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zur o. g. Verfahren: Bezüglich der oben genannten Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. … den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 10. Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 18.06.2015 keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380 kV-Netzes. Wir gehen davon aus, dass sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. … den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 11. Unitymedia NRW Kassel, 18.06.2015 GmbH, Vielen Dank für Ihre Information. Entfällt. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. … den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 12. EVONIK Industries Essen, 15.06.2015 AG, An dem im Betreff näher bezeichneten Stellen Entfällt. verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. … den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 13. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten21.07.2015 den Belange werden keine Bedenken zur o. g. Bauleitplanung, jedoch folgende Hinweise der unteren Wasserbehörde vorgebracht: Das anfallende Niederschlagswasser soll nicht mehr, wie im § 51a Landeswassergesetz NRW vorgesehen, vor Ort versickert werden. Sie planen von einer Ausnahmeregelung im § 51a Landeswassergesetz NRW Gebrauch zu machen und das anfallende Niederschlagswasser über die vorhandene Kanalisation abzuleiten. Sie begründen diesen Schritt mit einem unverhältnismäßig hohen technischen und wirtschaftlichen Aufwand sowie der vorhandenen Kanalisation und der bereits erhobenen Erschießungskosten. Bei dieser Vorgehensweise findet der Grundwasserschutz keine Berücksichtigung im Sinne einer Grundwasseranreicherung. Es wird weiterhin kein Versuch unternommen, Niederschlagswasser im Mischwasserkanal zu vermeiden oder zu minimieren. Auch Festlegungen zur Rückhaltung des Niederschlagswassers fehlen ganz. Hohe Regenwassermengen führen zu einer starken Verdünnung des Schmutzwassers und so zu einer schlechteren Reinigungsleistung der Kläranlage sowie vermehrt zu Abschlägen (Entlastungen) aus dem Mischwassersystem in die Gewässer und dort zu Stoßbelastungen. Hier gilt es zu beachten, dass nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an allen Gewässern ein Verschlechterungsverbot gilt. Die Einhaltung dieser Richtlinie wäre also in diesem Fall zu prüfen. Sachbearbeiterin Frau Schröder, Telefon 02271/83-4729 Der Großteil der Flächen ist bereits bebaut und … den Hinweis zur durch die Beibehaltung der GRZ ist keine weitere Kenntnis zu nehmen. Versiegelung über das bereits heute zulässige Maß möglich. Eine zusätzliche Flächenversiegelung und damit verbundene erhebliche Belastungen sind somit nicht zu erwarten. Einen negativen Einfluss oder gar Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot der Europäische Wasserrahmenrichtlinie, auch unter Würdigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (C-461/13) vom 01.07.2015, sind nicht zu befürchten. Dies lässt sich bedenkenlos prognostizieren, da die Abwässer aus dem Bereich in das Regenüberlaufbecken (RÜB) 3 („Alt-Kaster“) geleitet werden, welches nicht nur dem aktuellen Stand der Technik entspricht, sondern zusätzlich auch mittels Bodenfiltersystems im Falle von Abschlägen in die „Kasterer Mühlenerft“ entsprechende Filtertechnik aufweist. Darüber hinaus wurden die Anforderungen aus der o.g. europäischen Wasserrahmenrichtlinie bei der erst vor kurzem durchgeführten Erweiterung der Kläranlage Bedburg im Prüfungsverfahren hinlänglich berücksichtigt. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass dabei eine Kapazitätserweiterung auf 65.000 EW erfolgte. Hiervon entfallen jeweils 50 % auf die Städte Bedburg und Bergheim. Damit stehen noch wesentliche Kapazitäten zur Verfügung. 14. PLEDOC GmbH, 16.06.2015 Essen, - Open Grid Europe GmbH, Essen Entfällt. Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt - - - Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. … den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.