Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
27.10.11, 04:06
Aktualisiert
02.03.12, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 214/2011
05.10.2011
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
09.11.2011
Kreisausschuss
28.11.2011
Kreistag
14.12.2011
Änderung des Droschkentarifes
Sachbearbeiter/in: Herr Schmitz
Tel.: 432
Abt.: 36
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die 10. Verordnung vom 10.12.2008 über die Festsetzung von Beförderungsentgelten im Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxentarif) entsprechend der
Anlage 1 zu ändern.
Der Kreistag beschließt die Änderung der Droschkenordnung vom 19.04.1973 entsprechend der Anlage 2.
-2-
Begründung:
1. Durch Beschluss des Kreistages vom 10.12.2008 ist folgender Kraftdroschkentarif im Kreis Euskirchen in Kraft:
a) Grundgebühr einschließlich einer Wegstrecke von 68,97 m
b) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 68,97 m)
werktags von 06.00 – 22.00 Uhr pro km
c) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 66,66 m)
werktags von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an
Sonn- und Feiertagen pro km
d) Zuschlag Großraumtaxi
e) Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern
f) Entgelt für Wartezeiten pro Stunde
2,45 Euro
1,45 Euro
1,50 Euro
5,20 Euro
7,50 Euro
25,00 Euro
Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein –Taxi-Mietwagen eV.-, hat mit Schreiben vom
17.03.2011 eine Erhöhung des Kraftdroschkentarifes um durchschnittlich 10,3 % wie folgt beantragt:
a) Grundgebühr einschließlich einer Wegstrecke von 62,50 m
b) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 62,50 m)
werktags von 06.00 – 22.00 Uhr pro km
c) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 58,82 m)
werktags von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an
Sonn- und Feiertagen pro km
d) Zuschlag Großraumtaxi
e) Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern
f) Entgelt für Wartezeiten pro Stunde
2,70 Euro (+ 10,2% )
1,60 Euro (+ 10,3%)
1,70 Euro (+ 13,3%)
5,50 Euro (+ 5,8%)
7,50 Euro
28,00 Euro (+ 12,0%)
Das nach § 51 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorgeschriebene Anhörverfahren wurde
in den Städten und Gemeinden des Kreises und bei den Taxi-Unternehmern durch-geführt. Dem Antrag der Fachvereinigung stimmten 6 Gemeinden (55%) zu, 5 (45%) gaben keine Stellungnahme ab.
Bei den Taxi-Unternehmern befürworteten 26 (76,4%) den Antrag, 3 (8,9%) sind gegen eine Tariferhöhung, 5 (14,7%) Unternehmer äußerten sich nicht.
Im Hinblick auf die gutachtliche Äußerung der IHK Aachen vom 31.05.2011 hält die Verwaltung
eine Erhöhung bei den wesentlichen Tarifelementen von 7% für gerechtfertigt:
a) Grundgebühr einschließlich einer Wegstrecke von 64,52 m
b) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 64,52 m)
werktags von 06.00 – 22.00 Uhr pro km
c) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 62,50 m)
werktags von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an
Sonn- und Feiertagen pro km
d) Zuschlag Großraumtaxi
e) Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern
f) Entgelt für Wartezeiten pro Stunde
2,62 Euro
1,55 Euro
1,60 Euro
5,56 Euro
7,50 Euro
26,75 Euro
2. Die geltende Droschkenordnung wurde 1973 erlassen. Der Antrag auf Tarifänderung war Anlass,
die Rechtsverordnung redaktionell zu überarbeiten und dem heutigen Standard anzupassen.
-3-
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)