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Beschlussvorlage GB (Änderung des Droschkentarifes)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
27.10.11, 04:06
Aktualisiert
02.03.12, 04:09
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 214/2011 05.10.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 09.11.2011 Kreisausschuss 28.11.2011 Kreistag 14.12.2011 Änderung des Droschkentarifes Sachbearbeiter/in: Herr Schmitz Tel.: 432 Abt.: 36 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die 10. Verordnung vom 10.12.2008 über die Festsetzung von Beförderungsentgelten im Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxentarif) entsprechend der Anlage 1 zu ändern. Der Kreistag beschließt die Änderung der Droschkenordnung vom 19.04.1973 entsprechend der Anlage 2. -2- Begründung: 1. Durch Beschluss des Kreistages vom 10.12.2008 ist folgender Kraftdroschkentarif im Kreis Euskirchen in Kraft: a) Grundgebühr einschließlich einer Wegstrecke von 68,97 m b) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 68,97 m) werktags von 06.00 – 22.00 Uhr pro km c) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 66,66 m) werktags von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen pro km d) Zuschlag Großraumtaxi e) Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern f) Entgelt für Wartezeiten pro Stunde 2,45 Euro 1,45 Euro 1,50 Euro 5,20 Euro 7,50 Euro 25,00 Euro Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein –Taxi-Mietwagen eV.-, hat mit Schreiben vom 17.03.2011 eine Erhöhung des Kraftdroschkentarifes um durchschnittlich 10,3 % wie folgt beantragt: a) Grundgebühr einschließlich einer Wegstrecke von 62,50 m b) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 62,50 m) werktags von 06.00 – 22.00 Uhr pro km c) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 58,82 m) werktags von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen pro km d) Zuschlag Großraumtaxi e) Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern f) Entgelt für Wartezeiten pro Stunde 2,70 Euro (+ 10,2% ) 1,60 Euro (+ 10,3%) 1,70 Euro (+ 13,3%) 5,50 Euro (+ 5,8%) 7,50 Euro 28,00 Euro (+ 12,0%) Das nach § 51 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorgeschriebene Anhörverfahren wurde in den Städten und Gemeinden des Kreises und bei den Taxi-Unternehmern durch-geführt. Dem Antrag der Fachvereinigung stimmten 6 Gemeinden (55%) zu, 5 (45%) gaben keine Stellungnahme ab. Bei den Taxi-Unternehmern befürworteten 26 (76,4%) den Antrag, 3 (8,9%) sind gegen eine Tariferhöhung, 5 (14,7%) Unternehmer äußerten sich nicht. Im Hinblick auf die gutachtliche Äußerung der IHK Aachen vom 31.05.2011 hält die Verwaltung eine Erhöhung bei den wesentlichen Tarifelementen von 7% für gerechtfertigt: a) Grundgebühr einschließlich einer Wegstrecke von 64,52 m b) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 64,52 m) werktags von 06.00 – 22.00 Uhr pro km c) Wegstreckenentgelt (jeweils weitere 62,50 m) werktags von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen pro km d) Zuschlag Großraumtaxi e) Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern f) Entgelt für Wartezeiten pro Stunde 2,62 Euro 1,55 Euro 1,60 Euro 5,56 Euro 7,50 Euro 26,75 Euro 2. Die geltende Droschkenordnung wurde 1973 erlassen. Der Antrag auf Tarifänderung war Anlass, die Rechtsverordnung redaktionell zu überarbeiten und dem heutigen Standard anzupassen. -3- gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)