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Beschlussvorlage (Zuschussantrag des Vereins Rot Gelb Wesseling 1992 e.V. - Abteilung Fußball -)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
115 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
29.11.11, 07:04
Aktualisiert
30.11.11, 07:16
Beschlussvorlage (Zuschussantrag des Vereins Rot Gelb Wesseling 1992 e.V. - Abteilung Fußball -) Beschlussvorlage (Zuschussantrag des Vereins Rot Gelb Wesseling 1992 e.V. - Abteilung Fußball -) Beschlussvorlage (Zuschussantrag des Vereins Rot Gelb Wesseling 1992 e.V. - Abteilung Fußball -) Beschlussvorlage (Zuschussantrag des Vereins Rot Gelb Wesseling 1992 e.V. - Abteilung Fußball -)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 279/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport, Städtepartnerschaften -65- Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuschussantrag des Vereins Rot Gelb Wesseling 1992 e.V. - Abteilung Fußball - Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche -65- 22.11.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 279/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weidenhaupt, Fr.Mühle 22.11.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Zuschussantrag des Vereines Rot Gelb Wesseling 1992 e.V. - Abteilung Fußball - Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem Der Verein beantragt (siehe Anlage) 1. die kostenlose Überlassung von vier von der Stadt angeschafften und bezahlten Jugend-Tore, 2. die kostenlose Überlassung eines von der Stadt angeschafften und bezahlten Übungstores für Erwachsene, 3. einen Zuschuss für Granulat (für den neu erstellten Kunstrasenplatz), 4. einen Zuschuss für die Lohnkosten für die vom Verein auf 400 €-Basis bezahlten Putzkräfte in Höhe von 4.800 €, 5. einen Zuschuss für die Lohnkosten für einen vom Verein auf 400 €-Basis bezahlten Platzwart in Höhe von 4.800 €, 6. die Kostenübernahme für die Neuanschaffung von insgesamt 7 Tornetzen: 700 €, 7. die Kostenübernahme für die Reparatur der Sanitäranlagen auf dem Vereinsgelände: 8.000 €. Der Verein hat die von der Stadt zur Verfügung gestellten Tore mit Gewichten und Rädern ausgestattet (Kosten inkl. Montage: 3.800 €) und der Stadt 50 Säcke Kalk sowie 2 schwere Abzieh-Eisenmatten geschenkt. 2. Lösung Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Überlassung von vier Jugendtoren Am 7. März 2008 hat der Verein Rot Gelb Wesseling 1992 e.V. einen Antrag auf Kostenübernahme für Jugendtore und Tornetze gestellt. Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat in seiner 20. Sitzung am 5. Juni 2008 die Verwaltung ermächtigt, 2 Sätze Jugendtore (= 4 Tore) einschließlich Tornetze zu beschaffen. Kosten: 3.409,35 €. Der Ausschuss hat weiter beschlossen, dass die Tore im Eigentum der Stadt bleiben sollen. Nach Auskunft des Fachbereiches -20/Finanzservice- haben die Tore zum Stichtag 31.10.2011 einen Restwert von 2.310,95 €. Der Geschäftsführer Ralf Laus bittet im Hinblick auf die bereits getätigten Ausgaben um kostenlose Übereignung der Tore an den Verein. Zu 2. Überlassung eines Übungstores für Erwachsene Am 24. November 2008 hat der Verein Rot Gelb Wesseling 1992 e.V. einen Antrag auf Kostenübernahme (u.a.) für ein tragbares Erwachsenen-Tor gestellt. Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat in seiner 24. Sitzung am 29. Januar 2009 die Verwaltung ermächtigt, ein tragbares Erwachsenen-Tor incl. Tornetz zu beschaffen. Kosten: 1.373,36 €. Der Ausschuss hat weiter beschlossen, dass das Tor im Eigentum der Stadt bleiben soll. Nach Auskunft des Fachbereiches -20/Finanzservice- hat das Tor zum Stichtag 31.10.2011 einen Restwert von 1.054,19 €. Der Geschäftsführer Ralf Laus bittet im Hinblick auf die bereits getätigten Ausgaben um kostenlose Übereignung der Tore an den Verein. Zu 3., 4. und 5. Zuschuss für Granulat / Lohnzuschüsse für Reinigungs-/Platzwartkräfte Am 8. Dezember 2003 hat der Verein Rot Gelb Wesseling 1992 e.V. einen Antrag auf Übernahme aller zur Pflege und Unterhaltung des Platzes notwendigen Arbeiten durch städtische Bedienstete oder auf Kostenübernahme dieser Arbeiten zu Lasten der Stadt Wesseling gestellt. Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat in seiner 22. Sitzung am 3. März 2004 die Zurverfügungstellung eines eigenen Platzwartes abgelehnt. Der Werkssportplatz solle jedoch weiterhin durch städt. Personal abgezogen und dem Verein benötigtes Verbrauchsmaterial (z.B. Platzmarkierungsmittel) kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Derzeit wird der Sportplatz Waldstraße einmal wöchentlich von städtischem Personal egalisiert und mit Granulat aufgefüllt. Der Fachbereich -65/Immobilienmanagement- ermittelt zur Zeit die Kosten, eine Aufstellung soll zur Ausschusssitzung nachgereicht werden. 6. Kostenübernahme für 7 Tornetze Wie unter 1. und 2. dargestellt, hat die Stadt Wesseling zuletzt im Jahre 2008 auf ihre Kosten insgesamt 5 Tornetze durch den Kauf von Trainingstoren zu Gunsten von Rot Gelb Wesseling angeschafft. 7. Kostenübernahme für die Reparatur der Sanitäranlage Am 28. Februar 2006 hat der Verein Rot Gelb Wesseling 1992 e.V. einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Instandsetzung des Sportplatzes Waldstrasse gestellt. Wie in der Verwaltungsvorlage 188/2006 dargestellt, wurden u.a. 8.000 € für die Instandhaltung der Duschanlagen veranschlagt. Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat in seiner 10. Sitzung am 24. August 2006 beschlossen, dem Verein einen Zuschuss in Höhe von 4.300 € aus der Budgetausstockung zu gewähren. Auf Empfehlung des Ausschusses für Sport und Freizeit hat dann der Rat der Stadt Wesseling in seiner 15. Sitzung am 5. September 2006 eine über- und außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 34.700 € für die Instandsetzung des Platzes beschlossen. Im Jahre 2006 wurden dem Verein also insgesamt 39.000 € für Instandsetzungsarbeiten zur Verfügung gestellt. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Sind unter 2. dargestellt. Aufgrund der derzeitigen vorläufigen Haushaltsführung der Stadt Wesseling und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des § 82 Abs. I Satz 1 GO darf die Stadt Wesseling nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist, oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben. Als Aufwand ist auch die kostenlose Übereignung von bilanzierten Gegenständen zu verstehen.