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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 51/2012)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
280 kB
Datum
22.03.2012
Erstellt
06.03.12, 06:38
Aktualisiert
06.03.12, 06:38

Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Herr Hadel, Herr Hummelsheim Entwurf Haushaltswirtschaft 2012 Für die Ausgestaltung der Haushaltssatzung 201 und die Ausrichtung des finanzpolitischen Kurses der Stadt in den Folgejahren werden folgende Leitentscheidungen getroffen: A I. Wegen der in den vergangenen Haushaltsjahren erwirtschafteten Fehlbeträge und der für das Haushaltsjahr 2012 und für die Jahre 2013 bis 2015 prognostizierten Fehlbedarfe ist die Stadt kraft Gesetzes (§ 76 Absatz 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen – GO NRW) verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen. Das HSK dient nach dem in § 76 Abs. 2 GO NRW festgelegten Ziel, „im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige dauernde Leistungsfähigkeit zu erreichen“. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Der Prozess zur Konsolidierung des städtischen Haushalts und zur Erstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzepts wird zügig fortgesetzt. II. Die folgenden Entscheidungen stellen Beiträge dar, um das Konsolidierungsziel zu erreichen: 1. Solange die Stadt kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen kann, ist für die Ausgestaltung wie für die Ausführung des Haushaltsplans 2011 die Vorschrift des § 82 GO NRW maßgeblich. Danach darf die Stadt nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten - zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder - die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. 2. Haushaltsverbesserungen sind zur Reduzierung des strukturellen Defizits zu nutzen, soweit sie nicht zur Erfüllung von pflichtigen Ausgaben benötigt werden. 2 3. In die Haushaltssatzung soll eine allgemeine Stellenbesetzungssperre aufgenommen werden, nach der freie Stellen erst nach Ablauf von zwölf Monaten (wieder-)besetzt werden dürfen; über begründete Ausnahmen soll der Verwaltungsvorstand entscheiden. 4. Straßenbaumaßnahmen, wegen derer Beitragspflichten Dritter nach dem Baugesetzbuch oder nach dem Kommunalabgabengesetz entstehen, sollen erst durchgeführt werden, wenn mit der Verwaltung verbindlich die Realisierung der Beitragsforderungen vereinbart ist (Zielvereinbarung). III. Mit der Satzung der Stadt Wesseling über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Realsteuerhebesatz-Satzung) vom __.__.____ werden die Realsteuerhebesätze gegenüber wie folgt festgesetzt:: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 220 v.H. 450 v.H. 460 v.H. IV. Die vorgestellten Mindestausstattungen der Budgets werden gebilligt, ebenso das Budget Allgemeine Finanzwirtschaft. B. I. Die Budgets werden um Mittel für Sondermaßnahmen der baulichen Unterhaltung und für Verbesserungen, die aus Gründen der Sicherheit, der Aufrechterhaltung des Betriebes, zur Substanzerhaltung oder zur Sicherung der Funktionsfähigkeit städtischer Liegenschaften notwendig sind, aufgestockt. (Anm.: Die Beträge wurden in die entsprechenden Budgets eingerechnet. Die Maßnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt.) Insgesamt werden im Ergebnisplan Haushaltsmittel für Hochbaumaßnahmen von zusammen und im Finanzplan für bauliche Investitionen von bereitgestellt. (Anm.: Zur Finanzierung der Investitionen der Sondervermögen sind keine Investitionszuweisungen zu Lasten des Kernhaushalts erforderlich. Diese Investitionen werden aus den Abschreibungen finanziert.) II. Für weitere Sondermaßnahmen, die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben erforderlich sind, werden die betreffenden Budgets um weitere Haushaltsmittel aufgestockt. Insoweit werden im Ergebnisplan zusätzlich bereitgestellt. 1.559.800 €, 653.900 € 1.658.400 € Anlage 1 Sondermaßnahmen Bau (Hochbau) Sondermaßnahmen 2012 konsumtiv 010 111 012 - Gebäudemanagement ● Dienstwagen ● Traktor Allgemein ● Energieausweise ● Rheinpark - Sanierung der Wasserleitung Altes und Neues Rathaus: ● Schließanlage 349.600 € investiv Bemerkungen 19.100 € 15.000 € Zur Optimierung der Arbeitsabläufe benötigt der Hausmeisterpool dringend ein weiteres Fahrzeug. 4.100 € Der Traktor soll u.a. für die Reinigung von Flächen vor städtischen Grundstücken und im Winterdienst eingesetzt werden. 78.800 € Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung von Energieausweisen. Die vorhandene Wasserleitung ist sanierungsbedürftig. Sie muss regelmäßig gespült werden, um die Entstehung von Keimen zu verhindern. 60.000 € 34.000 € Die vorhandene Anlage hat keinen Bestandsschutz mehr. Der Austausch ist sehr teuer. Der Einbau einer neuen Schließanlage ist daher geboten. Altes Rathaus: ● Einbau Brandschutztür im UG 6.000 € Auf Grund der erhöhten Nutzung des Flures im Untergeschoss ist der Einbau einer Brandschutztür zur Sicherung des Archivs notwendig. Neues Rathaus: ● Fortführung der Erneuerung der Sanitärkeramik 5.000 € Die Erneuerung wird vom Hausmeisterpool durchgeführt. Die Verlegung erfolgt durch den Zeitvertragspartner. ● Fortführung der Erneuerung der Bodenbeläge ● Erneuerung des Sonnenschutzes zur Bahnhofstr. 10.000 € 150.000 € Wohnhaus Vogelsang 1 (GWG) ● Erneuerung der Eingangstür 800 € Erneuerung der Innentreppe 5.000 € ● 12-126-00 - Brandschutz Feuerwache Kronenweg ● Ersatz PCB-haltige Leuchten in den Fahrzeughallen ● Aufstockung Rettungsdiensthalle 030 - Schulträgeraufgaben 70 % der Bänder des vorhandenen Sonnenschutzes sind defekt, eine Reparatur ist nicht mehr möglich. Für die beiden Maßnahmen stehen Mittel bei den Instandhaltungsrückstelllungen (3.500 € für die Eingangstür und 10.000 € für die Treppe) zur Verfügung. Veranschlagt sind die zusätzlich benötigten Beträge. 20.000 € 250.000 € 20.000 € Es besteht eine Verpflichtung zum Austausch PCBhaltiger Leuchten. 250.000 € Aufgrund des Rettungsdienstbedarfsplans musste ein zweiter Rettungswagen in Betrieb genommen und zusätzliches Personal eingestellt werden. Für dieses Personal müssen nun zusätzliche Ruheräume geschaffen werden. Zudem ist es geboten, Sanitäranlagen für die weiblichen Einsatzkräfte und einen Raum für die Jugendfeuerwehr, die bisher in einem Probvisorium untergebracht ist, zu schaffen. Deshalb soll die Rettungshalle aufgestockt werden. Durch die Aufstockung kann die Sanierung des undichten Flachdachs der Rettungshalle vermieden werden. 161.700 € Goetheschule ● Pavillon Neubau 197.000 € 150.000 € Der vorhandene Pavillon ist marode und muss dringend ersetzt werden. Grundschulen Gartenstraße ● Erstellung einer Zaunanlage 10.000 € Maßnahme zur Sicherung des Grundstücks 1 konsumtiv Johannes-Gutenberg-Schule ● Änderung Hochbeet ● Zaunanlage Rheinschule ● Sonnenschutz für die Oberlichter im Flur ● 4.000 € Mängelbeseitigung Gebäudeleittechnik Schillerschule ● Einbau einer Toranlage zum Haupteingang der Schillerschule ● Erneuerung der Parkplatzanlage investiv Die Maßnahme dient der Beseitigung einer Unfallgefahr. Es ist beabsichtigt, die Eibe zu entfernen, das Hochbeet zu ändern, einen neuen Baum zu pflanzen und die Mauer als Sitzmöglichkeit anzulegen. 10.000 € Maßnahme zur Sicherung des Grundstücks 10.000 € Vorgesehen ist das Aufbringen von Folien zur Verminderung der Sonneneinstrahlung. Es handelt sich um einen Vorsorgeansatz zur Beseitigung von im Zuge der Erstellung eines Gutachtens festgestellten Mängel. Ggf. können Erstattungsansprüche gegen Unternehmen geltend gemacht werden. 30.000 € 55.200 € Bemerkungen 7.000 € Zur Sicherung des Grundstücks, weil kein Hausmeister mehr vor Ort wohnt. Der marode Plattenbelag muss wegen bestehender Unfallgefahren erneuert werden. Realschule ● Erneuerung der Fenster im Foyer Die Fenster sind in einem desolaten Zustand und müssen aus Gründen der Sicherheit erneuert werden 27.500 € Gymnasium ● Erneuerung der Eingangstüranlage 30.000 € ● Erneuerung der elektroakustischen Alarmierung Fröbelschule ● Parkettversiegelung Die Eingangstüren sind nicht mehr reparabel und müssen erneuert werden. Es handelt sich um eine notwendige Sicherungsmaßnahme. Es wird ein Ansatz von 20.000 € für die Planung vorgesehen und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 90.000 € zu 20.000 € Lasten des Haushaltsjahres 2013 veranschlagt. 5.000 € Zum Erhalt der Bausubstanz erforderlich. Summe Kernhaushalt: 531.300 € 466.100 € Sondervermögen Sportstätten 728.700 € 19.300 € Gartenhallenbad ● Sanierung Blockhaussauna 26.700 € ● Erweiterung Freiluftraum Sauna ● Arbeiten bei Schließung des Bades zur Wartung 30.000 € ● Erneuerung der Elektroverteilung 500.000 € Kronenbuschhalle - Umkleide ● Erneuerung der Wasserleitung zu den Duschen Turnhallen Keldenich Alt ● Sanierung Sporthallenboden 50.000 € 100.000 € Sporthalle Berzdorf 2 4.300 € Für die notwendige Sanierung der Sauna werden insgesamt MIttel von 30.000 € benötigt. Bestandteil der Maßnahme ist der Ersatz des Saunaofens, der investiv zu veranschlagen ist. 15.000 € Die Mittel werden für die Schaffung eines Sichtschutzes benötigt. Die Mittel werden für notwendig Reparaturmaßnahmen bei Schließung des Bades für den Wasseraustausch benötigt. Die Niederspannungshauptverteilung, die elektroakustische Alarmierung, die Notbeleuchtung sowie die Steuerung der Elektrotechnik stammen aus der Zeit der Errichtung des Gebäudes und müssen erneuert werden. notwendige Bauunterhaltungsmaßnahme wegen häufiger Störungen in der Wasserversorgung Der Parkettboden wurde auf Grund eines Wasserschadens provisorisch repariert, eine Erneuerung muss auf Grund der defekten Unterkonstruktion erfolgen. konsumtiv ● Anstrich Fenster ● Änderung Regenwasseranschluss Sondervermögen Kindertageseinrichtungen investiv 5.000 € 17.000 € 299.800 € Bemerkungen Notwendige Unterhaltsmaßnahme; wenn diese unterbleibt, müssen die Fenster in drei bis vier Jahren komplett erneuert werden. Notwendige Unterhaltungsmaßnahme, um das Eindringen von Wasser ins Gebäude zu unterbinden 168.500 € Kindertageseinrichtung Bonner Straße ● Beseitigung von Rissen und Innenanstrich Kindertageseinrichtung Jahnstraße ● Umgestaltung Außengelände 20.000 € notwendige Bauunterhaltungsmaßnahme 64.300 € Das Außengelände muss zur Beseitigung von Unfallgefahren überarbeitet werden. Kindertageseinrichtung Im Blauen Garn ● eine Kinderküche ● ● Fassadenanstrich Erlebnispark für U3 ● Fallschutzplatten 25.000 € 4.300 € 200 € Kindertageseinrichtung Taunusstraße ● Ersatzbeschaffung Spielgeräte inkl. Fallschutz ● Schallschutzmaßnahmen zur Senkung des Lärmpegels und zur besseren Sprachverständlichkeit Kita Lahnstr. ● Schallschutzmaßnahmen zur Senkung des Lärmpegels und zur besseren Sprachverständlichkeit, gemäß Messung 10.000 € 5.500 € Die Küche befindet sich in einem maroden Zustand und muss dringend erneuert werden. notwendige Bauunterhaltungsmaßnahme Beschaffung eines Spielgeräts für die neue U-3Gruppe Der Fallschutz wird für den Erlebnispark benötigt 26.000 € Die vorh. Spielgeräte wurden aus Sicherheitsgründen demontiert. Aufgrund des § 17 Abs. 1 und § 19 SGB VII wurde eine Besichtigung von der Unfallkasse (UK) NRW durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben zur Raumakustik nicht eingehalten werden. Die Änderung lt. DIN 18041 "Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen" ist umzusetzen. 10.000 € Aufgrund des § 17 Abs. 1 und § 19 SGB VII wurde eine Besichtigung von der Unfallkasse (UK) NRW durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben zur Raumakustik nicht eingehalten werden. Die Änderung lt. DIN 18041 "Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen" ist umzusetzen. 100.000 € Der Rat hat in seiner Sitzung vom 24.05.2011 der Erweiterung der Kita durch den Anbau eines Differenzierungsraums zugestimmt, damit die Einrichtung dreigruppig weitergeführt werden kann (s. Vorlage 103/2011). 30.000 € Die vorh. Spielgeräte sind nicht mehr reparabel Kindertageseinrichtung Entenfang ● Anstrich Remise 10.000 € notwendige Bauunterhaltungsmaßnahme Kindertageseinrichtung Weidenweg ● Erneuerung Aussenfassade ● Regenwasserversickerung 40.000 € 3.000 € notwendige Bauunterhaltungsmaßnahme Das Regenwasser überflutet die Spielfläche und verschlammt somit immer mehr. Hier soll das Regenwasser an eine Versickerungsanlage angeschlossen werden, so dass die Spielwiese wieder ohne Einschränkung genutzt werden kann ● Anbau für zusätzliche Gruppe ● neues Spielgerät Kindertageseinrichtung Waldstraße ● Einbruchmeldeanlage 7.000 € Sicherungsmaßnahmen 3 konsumtiv ● Erneuerung der Sanitäranlage 74.000 € ● Schaffung Personalraum im Dachgeschoss 39.000 € investiv Summe Sondervermögen: 1.028.500 € 187.800 € Gesamtsumme (Kernhaushalt + Sondervermögen) 1.559.800 € 653.900 € 4 Bemerkungen Vom LVR wurden für die Betriebserlaubnis Auflagen gestellt, unter anderem die Sanierung der Sanitäranlage und Änderung des Wickelbereiches. Die Sanitäranlage stammt noch aus der Zeit der Errichtung des Gebäudes und ist somit auf eine schulische Nutzung ausgerichtet. Diese muss nun auf die Bedürfnisse der Kindergartenkinder geändert werden. Dazu werden der Mädchen- und Jungensanitärbereich mit tiefer hängenden Waschtischen und mit kleineren WC-Anlagen ausgestattet. Zusätzlich wird ein Wickelbereich mit Dusche eingerichtet. Der vorhandene Personalraum ist nicht ausreichend. Weitere Sondermaßnahmen Anlage 2 Budget Erhöhungsbetrag 2012 Fachausschuss Kostenträger Budget 11 - Innere Verwaltung Fachausschuss: Hauptausschuss 11-111-01 - Politische Gremien Rat, Ausschüsse, Ortsbürgermeister 19.000 € Zur Mitte der Ratsperiode (Mai 2012) erfolgt eine Anpassung der Aufwandsentschädigung der kommunalen Mandatsträger (§ 45 VI 2 GO). Über die Höhe der Anpassungen können derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Für die Mittelanmeldung 2012 wird daher von einer Anpassung von ~2,5% ab Mai 2012 ausgegangen, so dass der Ansatz gerundet auf 243.500 € erhöht werden muss. 11-111-02 - Verwaltungsführung und deren Unterstützung Städtepartnerschaften 3.200 € Für Maßnahmen aufgrund der 40-jährigen Städtepartnerschaft mit Pontivy wird der Haushaltsansatz um 3.200 € angehoben. Förderung European Energie Award European Energie Award -15.300 € 17.000 € Für die Teilnahme der Stadt am European Energie Award werden nach ersten überschlägigen Berechnungen in den nächsten Jahren Haushaltsmittel von rd. 50.000 € benötigt. Die Teilnahme wird gefördert; Kommunen im Nothaushalt erhalten einen Fördersatz von 90%. 11-111-04 - Beschäftigtenvertretung Geschäftsausgaben 5.400 € Im Jahr 2012 stehen Neuwahlen der Beschäftigtenvertretung an. Für die Schulung der neuen Mitglieder werden 5.400 € veranschlagt. 11-111-05 - Rechnungsprüfung Geschäftsaufwendungen 3.000 € Teilnahme an Fortbildungen mit dem Ziel der eigenständigen Prüfung von Jahresabschlüssen. Gebühren Gemeindeprüfungsanstalt 16.300 € Für die nächste überörtliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt (vorauss. im HJ 2016) müssen Mittel bereitgestellt werden. Der Betrag wird in die Rückstellungen eingestellt. Prüfentgelte Wirtschaftsprüfer 76.800 € Die Mittel werden benötigt, um sowohl den Jahresabschluss als auch den Konzernabschluss von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen zu lassen. Ab 2013 sind lediglich Mittel für die Prüfung des Konzernabschlusses veranschlagt. Die Ansatzbildung berücksichtigt die Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses vom 15.11.2011 (s. Vorlage 232/2011). 11-111-08 - Personalmanagement Personalaufwendungen Als Ersatz für einen zur KDVZ Rhein-Erft-Rur abgeordneten Mitarbeiter wurde ein anderer Mitarbeiter in den Bereich umgesetzt. Die Personalaufwendungen für den abgeordneten Mitarbeiter werden erstattet (s. Budget 11-111-18-Allgemeine Personalwirtschaft) 11-111-09 - Finanzmanagement und Rechnungswesen Kostenerstattung Entsorgungsbetriebe PR Die Kostenerstattung beinhaltet Personal- und Arbeitsplatzkosten von Mitarbeitern der Stadt, die für die Entsorgungsbetriebe Aufgaben erledigen. 1 -22.000 € Budget Erhöhungsbetrag 2012 Fachausschuss Kostenträger 11-111-10- IT-Service Geräte, Ausstattung Verbrauchsmittel 34.500 € 2.000 € Bedingt durch die Erweiterung und Verbesserung der EDV-Ausstattung steigen die Aufwendungen für die Unterhaltung der EDV-Anlage, für die Beschaffung von Geräten und für Verbrauchsmittel an. Verringert wurde der Ansatz der Buchungsstelle "Leasing von Geräten". Umlage KDVZ 60.400 € Die Anhebung der Umlage geht ausschließlich auf die Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen, wie die Einführung zusätzlicher Softwaremodule im Bereich Jugendhilfe, die Einführung eines Abrechnungsverfahrens für den Rettungsdienst (LIS), die Nutzung eines Verfahrens für die Berechnung und Zahlbarmachung von Dienstbezügen und Vergütungen (LOGA), zurück. Das Verfahren LIS wird über die Rettungsdienstgebühren refinanziert, den Aufwendungen für das Verfahren LOGA stehen Einsparungen bei den Entgelten für die RVK in Höhe von 41.000 € gegenüber, die bisher die Abrechnung vorgenommen hat. Ohne die zusätzlichen Leistungen, würde die Umlage nicht ansteigen. Trotz der zusätzlichen Leistungen fällt sie um rd. 37.200 € geringer als im Haushaltsjahr 2010 aus. Geschäftsaufwendungen 1.000 € Anhebung der Mindestausstattung 11-111-11 - Recht Versicherungen, Schadensfälle 2.000 € Anhebung der Mindestausstattung Es wird mit Anhebung des Beitrags zur Haftpflichtversicherung gerechnet. 11-111-12 - Gebäudemanagement Gutachten, Planung, Vermessung 35.000 € Es entstehen Kosten für die Ausschreibung von Reinigungsverträgen inkl. Beschaffung nicht vorhandener Daten. 11-111-13 - Bauverwaltung Personalaufwendungen Aufgrund der Umsetzung eines Mitarbeiters in den Bereich Liegenschaften verringern sich die Personalaufwendungen. 11-111-15 - Liegenschaften Personalaufwendungen Aufgrund der Umsetzung eines Mitarbeiters zum Bereich Liegenschaften (bisher Budget 11-111-13Bauverwaltung) steigen Personalaufwendungen an. 11-111-16 - Hausmeisterpool Fahrzeughaltung 6.500 € Anhebung der Mindestausstattung Es wurde ein neues (zusätzliches) Fahrzeug angeschafft. Zudem steigt der Unterhaltungsaufwand für die älteren Fahrzeuge an. Der Ansatz muss daher angehoben werden. 11-111-18 - Allgemeine Personalwirtschaft Kostenerstattung KDVZ -57.000 € Die Personalaufwendungen für einen zur KDVZ abgeordneten Mitarbeiter werden erstattet. 2 Budget Erhöhungsbetrag 2012 Fachausschuss Kostenträger Beihilfe aktive Beschäftigte 12.500 € Anhebung der Mindestausstattung Beihilfe inaktive Beschäftigte 12.500 € Anhebung der Mindestausstattung Budget 12 - Sicherheit und Ordnung Fachausschuss: Hauptausschuss 12-122-02 - Einwohnermeldeangelegenheiten Herstellungskosten BPA, RPA Anhebung der Mindestausstattung aufgrund der Entwicklung im Haushaltsjahr 2011 um 20.000 €. Gleichzeitig steigten die Erträge aus Verwaltungsgebühren um 60.000 € an. 12-126-00 - Brandschutz Geräte, Ausstattung 20.000 € 1.200 € Zahlreiche Endgeräte und Ladestationen der Telefonzentrale Kronenweg sind mittlerweile defekt oder weisen altersbedingte Störungen auf. Es ist ein Austausch erforderlich, der im Jahr 2012 als Sondermaßnahme erfolgen soll. Dienst- und Schutzbekleidung 6.300 € Brandschutzkleidung: Durch die Inbetriebnahme eines zweiten Rettungswagens wurden Rettungsassistenten eingestellt, die über eine ehrenamtliche Feuerwehrgrundausbildung verfügen bzw. diese nun erwerben, damit sie bei Feuerwehreinsätzen unterstützend tätig werden können. Der Betrag ist notwendig, um alle sachgerecht auszustatten. Aus- und Fortbildung Anhebung der Mindestausstattung: Fortbildung von Atemschutzgerätewarten: Um weiterhin die verschiedenen sicherheitstechnischen Arbeiten in der Atemschutzwerkstatt ausführen zu dürfen, werden von den Herstellern regelmäßige Fortbildungen gefordert. Hierbei entstehen Seminar- und Lehrgangskosten, für die Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssen. Kostenbeitrag für die feuerwehrtechnische Ausbildung von Nachwuchskräften bei einer anderen Wehr 1.400 € 5.500 € 12-127-00 - Rettungsdienst Anhebung der Mindestausstattung: Fahrzeughaltung 16.500 € Aufgrund der Inbetriebnahme des zweiten Rettungstransportwagens muss die Mindestausstattung für die Fahrzeughaltung (Versicherung, Kraftstoff, zu erwartende Wartungs- und Reparaturkosten) erhöht werden. Geräte, Ausstattung 3.500 € Aufgrund der Inbetriebnahme des zweiten Rettungstransportwagens steigt die Anzahl der jährlich zu überprüfenden medizinischen Gerätschaften (Sicherheitsüberprüfung gemäß Medizinproduktgesetz) an. Verbrauchsmittel 4.000 € Aufgrund der Inbetriebnahme des zweiten Rettungstransportwagens mit ca. 700 Einsätzen mehr im Jahr, steigen auch die Kosten der Verbrauchsmittel. Der Ansatz ist entsprechend anzupassen. Aufwendungen für Notärzte 40.000 € Durch die Steigerungen der NEF- Einsatzzahlen und der damit verbundenen Steigerung der vereinbarten Einsatzkostenpauschale sind die tasächlichen Aufwendungen in den letzten beiden Jahren gestiegen. Der Ansatz muss auf 230.000 € erhöht werden. 3 Budget Erhöhungsbetrag 2012 Fachausschuss Kostenträger Sondermaßnahmen: Geräte, Ausstattung 3.200 € Durch die Einführung eines Abrechnungsverfahrens für den Rettungsdienst (LIS) entstehen Supportkosten von 3.200 € Budget 21 - Schulen Fachausschuss: Schulausschuss 21-211-06 - Rheinschule 5.000 € Sondermaßnahme Bewirtsch.Grundst.u.baul.Anl. Es entstehen Mehrkosten für die Sonderpflege der Fußböden. 21-218-00 - Schulzentrum Kostenerstattung Schulzentralbibliothek 21.700 € Gemäß Vorschlag des Kultur- und Partnerschaftsausschusses sollen die Aufwendungen für die Schulzentralbibliothek aus dem Schuletat finanziert werden. Die Schulzentralbibliothek bleibt Teil des Sondervermögens "Kulturbetriebe der Stadt Wesseling". Die anteiligen Aufwendungen werden an das Sondervermögen erstattet. 21-243-00 - Sonstige schulische Aufgaben Gutachter- Planungskosten 2.500 € Die Mittel sollen zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 für eine Elternbefragung der Dritt- und Viertklässler eingesetzt werden, um herauszufinden, aus welchen Gründen viele Schüler nach der Grundschule nicht eine weiterführende Schule in Wesseling besuchen. Die Gestaltung des Fragebogens und die Auswertung soll der Projektgruppe Bildung und Region, die auch den Schulentwicklungsplan für die Stadt erstellt, übertragen werden. Budget 25 - Kultur und Wissenschaft Fachausschuss: Kultur- und Partnerschaftsausschuss 25-271-00 - Volkshochschulen Umlage VHS Rhein-Erft 3.100 € Anhebung der Mindestausstattung wegen des Anstiegs der Umlage Der Gesamtumlagebedarf der VHS hat sich nicht erhöht, jedoch die Verteilung auf die Mitglieder. Diese ist abhängig vom Kursangebot. 25-281-00 - Heimat- und sonstige Kulturpflege Geräte, Ausstattung 1.500 € Für die Unterhaltung der Bühnenelemente werden Haushaltsmittel in Höhe von 1.500 € benötigt. Stadtfest 20.000 € Für die Durchführung des Stadtfestes werden Mittel in Höhe von 20.000 € benötigt. Städt. Veranstaltungen 15.000 € Für die Durchführung des Weihnachtsmarktes werden Mittel i.H.v. 20.000 € benötigt. Dem stehen Einnahmen i.H.v. 5.000 € gegenüber, so dass sich ein Nettobedarf von 15.000 € ergibt. 4 Budget Erhöhungsbetrag 2012 Fachausschuss Kostenträger Budget 31 - Soziale Leistungen Fachausschuss: Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren 31-313-00 - Leistungen für Asylbewerber KiTA-Ausflüge und eintägige Schulausflüge mehrtägige Klassenfahrten Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsverpflegung soziale / kulturelle Teilhabe Kostenerstattung 2.000 € 2.000 € 2.500 € 100 € 2.000 € 2.500 € 2.500 € -13.600 € Auch Kinder von Asylbewerbern sind in den Leistungsbezug nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz einbezogen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Leistungen Gegenstand von Erstattungen werden. Budget 36 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Fachausschuss: Jugendhilfeausschuss 36-361-00 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Kindertagespflege 61.700 € Anhebung der Mindestausstattung Die Aufwendungen für die Kindertagespflege steigen gegenüber dem Haushaltsjahr 2011 um 66.000 € an, weil im Rahmen der Aufbauphase zur Sicherstellung des gesetzlichen Auftrages zusätzliche Pflegeplätze geschaffen werden. Die Schaffung der Pflegeplätze wird durch das Land mit einer Zuweisung von 60.900 € (+ 4.300 €) gefördert. Die Belastung für die Stadt erhöht sich somit netto um 61.700 €. 36-363-01- Verwaltung Jugendhilfe Mieten und Pachten 13.700 € Anhebung der Mindestausstattung Aufgrund gestiegener Nebenkosten für das Rheinforum sowie der Anmietung zusätzlicher Räume im Gebäude Kölner Straße 37 muss die Mindestausstattung angehoben werden. Geschäftsaufwendungen 5.000 € Im Jahr 2012 sollen 5 Mitarbeiter zur Kinderschutzkraft qualifiziert werden. Aufgrund des Kinderschutzgesetzes muss die Stadt ausreichend geschultes Personal vorhalten. Personalaufwendungen Aufgrund einer Änderung des Vormundschaftsrechts, nach der u.a. die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bearbeiteten Fallzahlen begrenzt werden, mussten Personalverstärkungen vorgenommen werden. 36-363-02- Jugendsozialarbeit Bundeszuweisungen -114.000 € Zur Verbesserung der Schulsozialarbeit erhält die Stadt in den Haushaltsjahre 2011 bis 2013 im Rahmen des "Bildungs- und Teilhabepakets" Zuweisungen. soz.päd. Angebot in Schulen 8.000 € Für zusätzliche sozial-pädagogische Angebote in Schulen wird der Haushaltsansatz angehoben. Der zusätzliche Mittelbedarf wird aus den Bundeszuweisungen zur Verbesserung der Schulsozialarbeit finanziert Fahrzeughaltung 2.000 € Aus den Mitteln des Bundes zur Verbesserung der Schulsozialarbeit wurde 2011 ein Kleinbus angeschafft. Die Mittel für die Fahrzeughaltung werden ebenfalls aus den Zuweisungen finanziert. Geschäftsaufwendungen Schulsozialarbeit 4.000 € Aus den Mitteln des Bundes zur Verbesserung der Schulsozialarbeit werden die Geschäftsaufwendungen der Schulsozialarbeiter finanziert. 5 Budget Erhöhungsbetrag 2012 Fachausschuss Kostenträger Personalaufwendungen Zur Verbesserung der Schulsozialarbeit wurden 2 Vollzeit- und eine 16-Stunden-Stelle (zeitlich befristet) zusätzlich eingerichtet. Auch zur Finanzierung der Personalaufwendungen erhält die Stadt Zuwendungen des Bundes. 36-363-03 - Erziehungshilfe Bundeszuweisungen -300.000 € Für die Aufwendungen zur Unterbringung von 5 Kindern in Therapieeinrichtungen wurden Anträge auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz gestellt, die voraussichtlich im Haushaltsjahr 2012 kassenwirksam werden. Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen für die Mitarbeiterinnen der SPFH waren bisher -unzutreffend- im Budget 36-36600 - Einrichtungen der Jugendarbeit veranschlagt. Sie werden nun im Budget Erziehungshilfe ausgewiesen. Der wesentliche Teil des Anstiegs der Personalaufwendungen geht auf die Umveranschlagung zurück. Betreutes Wohnen aE § 34 SGB VIII 60.000 € Aufgrund eines zusätzlichen Hilfefalles muss der Haushaltsansatz angehoben werden. Eingliederungshilfe aE § 35a SGB VIII 15.000 € Aufgrund des Anstiegs der Fallzahlen muss der Haushaltsansatz angehoben werden. Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII Erziehungsbeistandsschaften § 30 SGB VIII Aus Gründen der Haushaltsklarheit wurden zwei neue Produksachkonten eingerichtet. Die Mittel wurden bisher zu Lasten des Ansatzes für Flexible Hilfen gemäß § 27 SGB VIII geleistet. Der Ansatz für diese Hilfen wurde entsprechend verringert. 700.000 € Heimerziehung § 34 SGB VIII Im Jahr 2011 sind 9 Fälle mit besonderem Betreuungsbedarf hinzugetreten: 5 Kinder, die in Therapieeinrichtungen untergebracht werden mussten, sowie 4 Jugendliche, die - z.T. auf Anordnung des Gerichts - in geschlossene Einrichtungen eingewiesen wurden. Deshalb muss der Haushaltsansatz gegenüber dem Vorjahr deutlich angehoben werden. Inobhutnahme 20.000 € Der bisherige Vertragspartner hat den Vertrag mit der Stadt über die Unterbringung von Kindern, die in Obhut genommen werden müssen, gekündigt. Ein neuer Vertragspartner wurde gefunden, allerdings war ein Vertragsabschluss zu den bisherigen Kosten nicht möglich. Der Ansatz muss daher angehoben werden. Gemeinsame Wohnform §19 SGB VIII 50.000 € Aufgrund des Anstiegs der Fallzahlen muss der Haushaltsansatz angehoben werden. 36-365-00 - Tageseinrichtungen für Kinder Kostenerstattung Land ÖR Betriebskostenzuschüsse -354.500 € 470.300 € Aufgrund der Schaffung zusätzlicher Plätze in Kindertageseinrichtungen (für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren) steigen die Aufwendungen (Betriebskostenzuschüsse) und die Zuweisungen (Kostenerstattungen) des Landes an. Budget 51 - Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation Fachausschuss: Ausschuss für Stadentwicklung und Umweltschutz 51-511-00 - Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation Geoinformationssystem Anhebung der Mindestausstattung Es entstehen Mehrkosten für den Betrieb nach den Vorgaben von INSPIRE 6 10.000 € Budget Erhöhungsbetrag 2012 Fachausschuss Kostenträger Budget 53 - Ver- und Entsorgung Fachausschuss: Ausschuss für Stadentwicklung und Umweltschutz 53-533-00 - Wasserversorgung Gewinnanteile Stadtwerke Bis zum Haushaltsjahr 2011 wurde im Haushalt die Gewinnausschüttung der Stadtwerke Wesseling GmbH netto, d.h. nach Abzug der Kapitalertragsteuer, veranschlagt. Nunmehr ist es erforderlich, die BruttoAusschüttung und die Kapitalertragsteuer im Haushaltsplan darzustellen. -71.300 € Der Gewinn der Stadtwerke Wesseling GmbH, der im Haushaltsjahr 2012 ausgeschüttet wird, fällt vermutlich um rd. 40.000 € geringer als im Vorjahr aus. 40.000 € Kapitalertagssteuer 71.300 € Bis zum Haushaltsjahr 2011 wurde im Haushalt die Gewinnausschüttung der Stadtwerke Wesseling GmbH netto, d.h. nach Abzug der Kapitalertragssteuer, veranschlagt. Ab 2012 werden die Brutto-Ausschüttung und die Kapitalertragsteuer im Haushaltsplan dargestellt. Budget 54 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Fachausschuss: Ausschuss für Stadentwicklun und Umweltschutz 54-541-00 - Gemeindestraßen Unterhaltung Straßen 56.000 € Anhebung der Mindestausstattung Der bisherige Mindestausstattung von 144.000 € reicht für die verkehrssichere Unterhaltung der Straßen insbesondere unter Berücksichtigung der immer stärker auftretenden Winterschäden - nicht aus. Die Mindestausstattung wird deshalb auf 200.000 € angehoben. 265.000 € Sondermaßnahmen: Beseitigung eines Unfallschwerpunktes am Kreisel Flach-Fengler-Str. / Westring (Forderung der Unfallkommission nach Verschiebung der Fußgänger-/ Radfahrerquerung dichter an den Kreisel heran): 20.000€ Beseitigung von im Zuge der vorgeschriebenen Brückenprüfungen festgestellten Mängeln an Brückenbauwerken: 72.000 € Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße (Plattenregulierung, Baumscheibensanierung, Beseitigung von Wurzelanhebungen etc.): 40.000 € Sanierung / Austausch von Entwässerungsrinnen im Fußgängerzonenbereich: 45.000 € Beseitigung einer Fahrbahnabsenkung in der Elsässer Straße: 22.000 € Austausch von 6 Straßenabläufen im Tannenweg: 6.000€ Bordsteinsanierung in der Waldorfer Str. zwischen Kronenweg und Kardorfer Str. nach Neuverlegung einer Wasserleitung: 60.000 € Unterhaltung Straßenbeleuchtung 168.000 € Weiterführung des mehrjährigen Programms zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf quecksilberfreie Leuchtmittel / energiesparende Leuchten (165.000€ pro Jahr bis 2015); Erweiterung der Straßenbeleuchtung Carl-von-Joest-Straße: 3.000 € (Lücke im vorh. Netz) Unterhaltung Straßen durch EBW Aufgrund von Sponsoringleistungen und die Herabsetzung der Pflanzstandards kann die Mindestausstattung reduziert werden. Unterhaltung Fußgängerunterführung 11.000 € Die Anhebung der Wartungspauschale bedingt eine Anhebung der Mindestausstattung um 1.000 €. Für den Austausch von abgenutzten Fahrstufen werden zusätzliche Mittel in Höhe von 10.000 € benötigt. 7 Budget Erhöhungsbetrag 2012 Fachausschuss Kostenträger Strom Straßenbeleuchtung Durch die Umrüstung auf energiesparende Leuchten und die teilweise Nachtabschaltung werden Kosten eingespart. Der Einsparung steht eine Anhebung der Strompreise ab 01.04.2012 entgegen. Saldiert verbleibt eine Einsparung von 41.500 € 54-542-00 - Kreistraßen Unterhaltung Straßen durch EBW Aufgrund von Sponsoringleistungen und die Herabsetzung der Pflanzstandards kann die Mindestausstattung reduziert werden. Erstattung für Straßenentwässerung Die Entwässerung der Kreisstraßen wurde bisher aus dem Produkt 54-541-00-Gemeindestraßen gezahlt. Die Mittel werden nun -zutreffend- beim Produkt "Kreisstraßen" ausgewiesen. 54-546-00 - Parkeinrichtungen Unterhaltung Parkeinrichtungen 30.000 € Sondermaßnahme: Erhöhung eines Geländers des Parkhauses Birkenstraße aufgrund einer Mangelfeststellung bei der Bauwerksprüfung: 30.000 €. Es handelt sich um eine Maßnahme zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht. Budget 55 - Natur- und Landschaftspflege Fachausschuss: Ausschuss für Stadentwicklung und Umweltschutz 55-551-00- Öffentliches Grün, Landschaftsbau Unterhalt. Park- und Gartenanl. 29.000 € Rückbau von Spielplätzen 55-553-00- Friedhof- und Bestattungswesen Gutachter-, Planungskosten 5.000 € Als Sondermaßnahme ist die Verbesserung des GIS-System für die Anwender des Betriebshof erforderlich. Budget 57 - Wirtschaft und Tourismus Fachausschuss: Hauptausschuss 57-571-00 - Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung 12.000 € Durch die zeitliche Verschiebung der Innenstadtsanierung und der Leerstandsproblematik ist die Durchführung von Stadtmarketing-Aktionen in der Innenstadt unerlässlich. Mit dem Budget ließen sich mit den Händlern und Immobilieneigentümern mehrere Aktionen erarbeiten. Vom Rhein-Erft-Kreis soll ein Büro mit der Erstellung eines kreisweiten Gewerbeflächenkonzeptes beauftragt werden. Dafür werden 4.000 € zusätzlich bereitgestellt. Geschäftsausfwendungen 2.000 € Für 2012 sind höhere Aufwendungen aufgrund von Fortbildungsmaßnahmen für die neuen Mitarbeiter in den Teilbereichen Liegenschaften und Wirtschaftsförderung zu erwarten. 1.662.400 € 8