Daten
Kommune
Wesseling
Größe
280 kB
Datum
22.03.2012
Erstellt
06.03.12, 06:38
Aktualisiert
06.03.12, 06:38
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Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Herr Hadel,
Herr Hummelsheim
Entwurf
Haushaltswirtschaft 2012
Für die Ausgestaltung der Haushaltssatzung 201 und die Ausrichtung des finanzpolitischen
Kurses der Stadt in den Folgejahren werden folgende
Leitentscheidungen
getroffen:
A
I.
Wegen der in den vergangenen Haushaltsjahren erwirtschafteten Fehlbeträge und der für
das Haushaltsjahr 2012 und für die Jahre 2013 bis 2015 prognostizierten Fehlbedarfe ist die
Stadt kraft Gesetzes (§ 76 Absatz 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen – GO NRW) verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen.
Das HSK dient nach dem in § 76 Abs. 2 GO NRW festgelegten Ziel, „im Rahmen einer
geordneten Haushaltswirtschaft die künftige dauernde Leistungsfähigkeit zu erreichen“. Es
bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Der Prozess zur Konsolidierung des städtischen Haushalts und zur Erstellung eines
genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzepts wird zügig fortgesetzt.
II.
Die folgenden Entscheidungen stellen Beiträge dar, um das Konsolidierungsziel zu
erreichen:
1.
Solange die Stadt kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen kann,
ist für die Ausgestaltung wie für die Ausführung des Haushaltsplans 2011 die Vorschrift
des § 82 GO NRW maßgeblich. Danach darf die Stadt nur Aufwendungen entstehen lassen
und Auszahlungen leisten
-
zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder
-
die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
2.
Haushaltsverbesserungen sind zur Reduzierung des strukturellen Defizits zu nutzen,
soweit sie nicht zur Erfüllung von pflichtigen Ausgaben benötigt werden.
2
3.
In die Haushaltssatzung soll eine allgemeine Stellenbesetzungssperre aufgenommen
werden, nach der freie Stellen erst nach Ablauf von zwölf Monaten (wieder-)besetzt werden
dürfen; über begründete Ausnahmen soll der Verwaltungsvorstand entscheiden.
4.
Straßenbaumaßnahmen, wegen derer Beitragspflichten Dritter nach dem Baugesetzbuch
oder nach dem Kommunalabgabengesetz entstehen, sollen erst durchgeführt werden,
wenn mit der Verwaltung verbindlich die Realisierung der Beitragsforderungen
vereinbart ist (Zielvereinbarung).
III.
Mit der Satzung der Stadt Wesseling über die Festsetzung der Hebesätze für die
Realsteuern (Realsteuerhebesatz-Satzung) vom __.__.____ werden die Realsteuerhebesätze gegenüber wie folgt festgesetzt::
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
220 v.H.
450 v.H.
460 v.H.
IV.
Die vorgestellten Mindestausstattungen der Budgets werden gebilligt, ebenso das Budget
Allgemeine Finanzwirtschaft.
B.
I.
Die Budgets werden um Mittel für Sondermaßnahmen der baulichen
Unterhaltung und für Verbesserungen, die aus Gründen der Sicherheit,
der Aufrechterhaltung des Betriebes, zur Substanzerhaltung oder zur
Sicherung der Funktionsfähigkeit städtischer Liegenschaften notwendig
sind, aufgestockt. (Anm.: Die Beträge wurden in die entsprechenden
Budgets eingerechnet. Die Maßnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt.)
Insgesamt werden im Ergebnisplan Haushaltsmittel für
Hochbaumaßnahmen von zusammen
und im Finanzplan für bauliche Investitionen von
bereitgestellt.
(Anm.: Zur Finanzierung der Investitionen der Sondervermögen sind keine
Investitionszuweisungen zu Lasten des Kernhaushalts erforderlich. Diese
Investitionen werden aus den Abschreibungen finanziert.)
II.
Für weitere Sondermaßnahmen, die für die Weiterführung notwendiger
Aufgaben erforderlich sind, werden die betreffenden Budgets um weitere
Haushaltsmittel aufgestockt. Insoweit werden im Ergebnisplan
zusätzlich bereitgestellt.
1.559.800 €,
653.900 €
1.658.400 €
Anlage 1
Sondermaßnahmen Bau (Hochbau)
Sondermaßnahmen 2012
konsumtiv
010 111 012 - Gebäudemanagement
●
Dienstwagen
●
Traktor
Allgemein
● Energieausweise
●
Rheinpark - Sanierung der Wasserleitung
Altes und Neues Rathaus:
● Schließanlage
349.600 €
investiv
Bemerkungen
19.100 €
15.000 € Zur Optimierung der Arbeitsabläufe benötigt der
Hausmeisterpool dringend ein weiteres Fahrzeug.
4.100 € Der Traktor soll u.a. für die Reinigung von Flächen
vor städtischen Grundstücken und im Winterdienst
eingesetzt werden.
78.800 €
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur
Erstellung von Energieausweisen.
Die vorhandene Wasserleitung ist
sanierungsbedürftig. Sie muss regelmäßig gespült
werden, um die Entstehung von Keimen zu
verhindern.
60.000 €
34.000 €
Die vorhandene Anlage hat keinen Bestandsschutz
mehr. Der Austausch ist sehr teuer. Der Einbau einer
neuen Schließanlage ist daher geboten.
Altes Rathaus:
● Einbau Brandschutztür im UG
6.000 €
Auf Grund der erhöhten Nutzung des Flures im
Untergeschoss ist der Einbau einer Brandschutztür
zur Sicherung des Archivs notwendig.
Neues Rathaus:
● Fortführung der Erneuerung der Sanitärkeramik
5.000 €
Die Erneuerung wird vom Hausmeisterpool
durchgeführt.
Die Verlegung erfolgt durch den Zeitvertragspartner.
●
Fortführung der Erneuerung der Bodenbeläge
●
Erneuerung des Sonnenschutzes zur Bahnhofstr.
10.000 €
150.000 €
Wohnhaus Vogelsang 1 (GWG)
● Erneuerung der Eingangstür
800 €
Erneuerung der Innentreppe
5.000 €
●
12-126-00 - Brandschutz
Feuerwache Kronenweg
● Ersatz PCB-haltige Leuchten in den
Fahrzeughallen
● Aufstockung Rettungsdiensthalle
030 - Schulträgeraufgaben
70 % der Bänder des vorhandenen Sonnenschutzes
sind defekt, eine Reparatur ist nicht mehr möglich.
Für die beiden Maßnahmen stehen Mittel bei den
Instandhaltungsrückstelllungen (3.500 € für die
Eingangstür und 10.000 € für die Treppe) zur
Verfügung. Veranschlagt sind die zusätzlich
benötigten Beträge.
20.000 €
250.000 €
20.000 €
Es besteht eine Verpflichtung zum Austausch PCBhaltiger Leuchten.
250.000 € Aufgrund des Rettungsdienstbedarfsplans musste ein
zweiter Rettungswagen in Betrieb genommen und
zusätzliches Personal eingestellt werden. Für dieses
Personal müssen nun zusätzliche Ruheräume
geschaffen werden. Zudem ist es geboten,
Sanitäranlagen für die weiblichen Einsatzkräfte und
einen Raum für die Jugendfeuerwehr, die bisher in
einem Probvisorium untergebracht ist, zu schaffen.
Deshalb soll die Rettungshalle aufgestockt werden.
Durch die Aufstockung kann die Sanierung des
undichten Flachdachs der Rettungshalle vermieden
werden.
161.700 €
Goetheschule
● Pavillon Neubau
197.000 €
150.000 € Der vorhandene Pavillon ist marode und muss
dringend ersetzt werden.
Grundschulen Gartenstraße
● Erstellung einer Zaunanlage
10.000 € Maßnahme zur Sicherung des Grundstücks
1
konsumtiv
Johannes-Gutenberg-Schule
● Änderung Hochbeet
●
Zaunanlage
Rheinschule
● Sonnenschutz für die Oberlichter im Flur
●
4.000 €
Mängelbeseitigung Gebäudeleittechnik
Schillerschule
● Einbau einer Toranlage zum Haupteingang der
Schillerschule
● Erneuerung der Parkplatzanlage
investiv
Die Maßnahme dient der Beseitigung einer
Unfallgefahr. Es ist beabsichtigt, die Eibe zu
entfernen, das Hochbeet zu ändern, einen neuen
Baum zu pflanzen und die Mauer als Sitzmöglichkeit
anzulegen.
10.000 € Maßnahme zur Sicherung des Grundstücks
10.000 €
Vorgesehen ist das Aufbringen von Folien zur
Verminderung der Sonneneinstrahlung.
Es handelt sich um einen Vorsorgeansatz zur
Beseitigung von im Zuge der Erstellung eines
Gutachtens festgestellten Mängel. Ggf. können
Erstattungsansprüche gegen Unternehmen geltend
gemacht werden.
30.000 €
55.200 €
Bemerkungen
7.000 € Zur Sicherung des Grundstücks, weil kein
Hausmeister mehr vor Ort wohnt.
Der marode Plattenbelag muss wegen bestehender
Unfallgefahren erneuert werden.
Realschule
● Erneuerung der Fenster im Foyer
Die Fenster sind in einem desolaten Zustand und
müssen aus Gründen der Sicherheit erneuert werden
27.500 €
Gymnasium
● Erneuerung der Eingangstüranlage
30.000 €
●
Erneuerung der elektroakustischen Alarmierung
Fröbelschule
● Parkettversiegelung
Die Eingangstüren sind nicht mehr reparabel und
müssen erneuert werden.
Es handelt sich um eine notwendige
Sicherungsmaßnahme. Es wird ein Ansatz von
20.000 € für die Planung vorgesehen und eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 90.000 € zu
20.000 € Lasten des Haushaltsjahres 2013 veranschlagt.
5.000 €
Zum Erhalt der Bausubstanz erforderlich.
Summe Kernhaushalt:
531.300 €
466.100 €
Sondervermögen Sportstätten
728.700 €
19.300 €
Gartenhallenbad
● Sanierung Blockhaussauna
26.700 €
●
Erweiterung Freiluftraum Sauna
●
Arbeiten bei Schließung des Bades zur Wartung
30.000 €
●
Erneuerung der Elektroverteilung
500.000 €
Kronenbuschhalle - Umkleide
● Erneuerung der Wasserleitung zu den Duschen
Turnhallen Keldenich Alt
● Sanierung Sporthallenboden
50.000 €
100.000 €
Sporthalle Berzdorf
2
4.300 € Für die notwendige Sanierung der Sauna werden
insgesamt MIttel von 30.000 € benötigt. Bestandteil
der Maßnahme ist der Ersatz des Saunaofens, der
investiv zu veranschlagen ist.
15.000 € Die Mittel werden für die Schaffung eines
Sichtschutzes benötigt.
Die Mittel werden für notwendig
Reparaturmaßnahmen bei Schließung des Bades für
den Wasseraustausch benötigt.
Die Niederspannungshauptverteilung, die
elektroakustische Alarmierung, die Notbeleuchtung
sowie die Steuerung der Elektrotechnik stammen aus
der Zeit der Errichtung des Gebäudes und müssen
erneuert werden.
notwendige Bauunterhaltungsmaßnahme wegen
häufiger Störungen in der Wasserversorgung
Der Parkettboden wurde auf Grund eines
Wasserschadens provisorisch repariert, eine
Erneuerung muss auf Grund der defekten
Unterkonstruktion erfolgen.
konsumtiv
●
Anstrich Fenster
●
Änderung Regenwasseranschluss
Sondervermögen Kindertageseinrichtungen
investiv
5.000 €
17.000 €
299.800 €
Bemerkungen
Notwendige Unterhaltsmaßnahme; wenn diese
unterbleibt, müssen die Fenster in drei bis vier Jahren
komplett erneuert werden.
Notwendige Unterhaltungsmaßnahme, um das
Eindringen von Wasser ins Gebäude zu unterbinden
168.500 €
Kindertageseinrichtung Bonner Straße
●
Beseitigung von Rissen und Innenanstrich
Kindertageseinrichtung Jahnstraße
● Umgestaltung Außengelände
20.000 €
notwendige Bauunterhaltungsmaßnahme
64.300 €
Das Außengelände muss zur Beseitigung von
Unfallgefahren überarbeitet werden.
Kindertageseinrichtung Im Blauen Garn
● eine Kinderküche
●
●
Fassadenanstrich
Erlebnispark für U3
●
Fallschutzplatten
25.000 €
4.300 €
200 €
Kindertageseinrichtung Taunusstraße
● Ersatzbeschaffung Spielgeräte inkl. Fallschutz
●
Schallschutzmaßnahmen zur Senkung des
Lärmpegels und zur besseren
Sprachverständlichkeit
Kita Lahnstr.
● Schallschutzmaßnahmen zur Senkung des
Lärmpegels und zur besseren
Sprachverständlichkeit, gemäß Messung
10.000 €
5.500 € Die Küche befindet sich in einem maroden Zustand
und muss dringend erneuert werden.
notwendige Bauunterhaltungsmaßnahme
Beschaffung eines Spielgeräts für die neue U-3Gruppe
Der Fallschutz wird für den Erlebnispark benötigt
26.000 € Die vorh. Spielgeräte wurden aus Sicherheitsgründen
demontiert.
Aufgrund des § 17 Abs. 1 und § 19 SGB VII wurde
eine Besichtigung von der Unfallkasse (UK) NRW
durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die
gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben zur
Raumakustik nicht eingehalten werden. Die Änderung
lt. DIN 18041 "Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen
Räumen" ist umzusetzen.
10.000 €
Aufgrund des § 17 Abs. 1 und § 19 SGB VII wurde
eine Besichtigung von der Unfallkasse (UK) NRW
durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die
gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben zur
Raumakustik nicht eingehalten werden. Die Änderung
lt. DIN 18041 "Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen
Räumen" ist umzusetzen.
100.000 € Der Rat hat in seiner Sitzung vom 24.05.2011 der
Erweiterung der Kita durch den Anbau eines
Differenzierungsraums zugestimmt, damit die
Einrichtung dreigruppig weitergeführt werden kann (s.
Vorlage 103/2011).
30.000 € Die vorh. Spielgeräte sind nicht mehr reparabel
Kindertageseinrichtung Entenfang
● Anstrich Remise
10.000 €
notwendige Bauunterhaltungsmaßnahme
Kindertageseinrichtung Weidenweg
● Erneuerung Aussenfassade
● Regenwasserversickerung
40.000 €
3.000 €
notwendige Bauunterhaltungsmaßnahme
Das Regenwasser überflutet die Spielfläche und
verschlammt somit immer mehr. Hier soll das
Regenwasser an eine Versickerungsanlage
angeschlossen werden, so dass die Spielwiese
wieder ohne Einschränkung genutzt werden kann
●
Anbau für zusätzliche Gruppe
●
neues Spielgerät
Kindertageseinrichtung Waldstraße
● Einbruchmeldeanlage
7.000 € Sicherungsmaßnahmen
3
konsumtiv
●
Erneuerung der Sanitäranlage
74.000 €
●
Schaffung Personalraum im Dachgeschoss
39.000 €
investiv
Summe Sondervermögen:
1.028.500 €
187.800 €
Gesamtsumme (Kernhaushalt +
Sondervermögen)
1.559.800 €
653.900 €
4
Bemerkungen
Vom LVR wurden für die Betriebserlaubnis Auflagen
gestellt, unter anderem die Sanierung der
Sanitäranlage und Änderung des Wickelbereiches.
Die Sanitäranlage stammt noch aus der Zeit der
Errichtung des Gebäudes und ist somit auf eine
schulische Nutzung ausgerichtet. Diese muss nun auf
die Bedürfnisse der Kindergartenkinder geändert
werden. Dazu werden der Mädchen- und
Jungensanitärbereich mit tiefer hängenden
Waschtischen und mit kleineren WC-Anlagen
ausgestattet. Zusätzlich wird ein Wickelbereich mit
Dusche eingerichtet.
Der vorhandene Personalraum ist nicht ausreichend.
Weitere Sondermaßnahmen
Anlage 2
Budget
Erhöhungsbetrag
2012
Fachausschuss
Kostenträger
Budget 11 - Innere Verwaltung
Fachausschuss: Hauptausschuss
11-111-01 - Politische Gremien
Rat, Ausschüsse, Ortsbürgermeister
19.000 €
Zur Mitte der Ratsperiode (Mai 2012) erfolgt eine Anpassung der Aufwandsentschädigung der kommunalen
Mandatsträger (§ 45 VI 2 GO). Über die Höhe der Anpassungen können derzeit noch keine Angaben gemacht
werden. Für die Mittelanmeldung 2012 wird daher von einer Anpassung von ~2,5% ab Mai 2012 ausgegangen,
so dass der Ansatz gerundet auf 243.500 € erhöht werden muss.
11-111-02 - Verwaltungsführung und deren Unterstützung
Städtepartnerschaften
3.200 €
Für Maßnahmen aufgrund der 40-jährigen Städtepartnerschaft mit Pontivy wird der Haushaltsansatz um 3.200
€ angehoben.
Förderung European Energie Award
European Energie Award
-15.300 €
17.000 €
Für die Teilnahme der Stadt am European Energie Award werden nach ersten überschlägigen Berechnungen
in den nächsten Jahren Haushaltsmittel von rd. 50.000 € benötigt. Die Teilnahme wird gefördert; Kommunen
im Nothaushalt erhalten einen Fördersatz von 90%.
11-111-04 - Beschäftigtenvertretung
Geschäftsausgaben
5.400 €
Im Jahr 2012 stehen Neuwahlen der Beschäftigtenvertretung an. Für die Schulung der neuen Mitglieder
werden 5.400 € veranschlagt.
11-111-05 - Rechnungsprüfung
Geschäftsaufwendungen
3.000 €
Teilnahme an Fortbildungen mit dem Ziel der eigenständigen Prüfung von Jahresabschlüssen.
Gebühren Gemeindeprüfungsanstalt
16.300 €
Für die nächste überörtliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt (vorauss. im HJ 2016) müssen Mittel
bereitgestellt werden. Der Betrag wird in die Rückstellungen eingestellt.
Prüfentgelte Wirtschaftsprüfer
76.800 €
Die Mittel werden benötigt, um sowohl den Jahresabschluss als auch den Konzernabschluss von einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen zu lassen. Ab 2013 sind lediglich Mittel für die Prüfung des
Konzernabschlusses veranschlagt. Die Ansatzbildung berücksichtigt die Beschlüsse des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 15.11.2011 (s. Vorlage 232/2011).
11-111-08 - Personalmanagement
Personalaufwendungen
Als Ersatz für einen zur KDVZ Rhein-Erft-Rur abgeordneten Mitarbeiter wurde ein anderer Mitarbeiter in den
Bereich umgesetzt. Die Personalaufwendungen für den abgeordneten Mitarbeiter werden erstattet (s. Budget
11-111-18-Allgemeine Personalwirtschaft)
11-111-09 - Finanzmanagement und Rechnungswesen
Kostenerstattung Entsorgungsbetriebe PR
Die Kostenerstattung beinhaltet Personal- und Arbeitsplatzkosten von Mitarbeitern der Stadt, die für die
Entsorgungsbetriebe Aufgaben erledigen.
1
-22.000 €
Budget
Erhöhungsbetrag
2012
Fachausschuss
Kostenträger
11-111-10- IT-Service
Geräte, Ausstattung
Verbrauchsmittel
34.500 €
2.000 €
Bedingt durch die Erweiterung und Verbesserung der EDV-Ausstattung steigen die Aufwendungen für die
Unterhaltung der EDV-Anlage, für die Beschaffung von Geräten und für Verbrauchsmittel an. Verringert wurde
der Ansatz der Buchungsstelle "Leasing von Geräten".
Umlage KDVZ
60.400 €
Die Anhebung der Umlage geht ausschließlich auf die Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen, wie die
Einführung zusätzlicher Softwaremodule im Bereich Jugendhilfe, die Einführung eines Abrechnungsverfahrens
für den Rettungsdienst (LIS), die Nutzung eines Verfahrens für die Berechnung und Zahlbarmachung von
Dienstbezügen und Vergütungen (LOGA), zurück. Das Verfahren LIS wird über die Rettungsdienstgebühren
refinanziert, den Aufwendungen für das Verfahren LOGA stehen Einsparungen bei den Entgelten für die RVK
in Höhe von 41.000 € gegenüber, die bisher die Abrechnung vorgenommen hat. Ohne die zusätzlichen
Leistungen, würde die Umlage nicht ansteigen. Trotz der zusätzlichen Leistungen fällt sie um rd. 37.200 €
geringer als im Haushaltsjahr 2010 aus.
Geschäftsaufwendungen
1.000 €
Anhebung der Mindestausstattung
11-111-11 - Recht
Versicherungen, Schadensfälle
2.000 €
Anhebung der Mindestausstattung
Es wird mit Anhebung des Beitrags zur Haftpflichtversicherung gerechnet.
11-111-12 - Gebäudemanagement
Gutachten, Planung, Vermessung
35.000 €
Es entstehen Kosten für die Ausschreibung von Reinigungsverträgen inkl. Beschaffung nicht vorhandener
Daten.
11-111-13 - Bauverwaltung
Personalaufwendungen
Aufgrund der Umsetzung eines Mitarbeiters in den Bereich Liegenschaften verringern sich die
Personalaufwendungen.
11-111-15 - Liegenschaften
Personalaufwendungen
Aufgrund der Umsetzung eines Mitarbeiters zum Bereich Liegenschaften (bisher Budget 11-111-13Bauverwaltung) steigen Personalaufwendungen an.
11-111-16 - Hausmeisterpool
Fahrzeughaltung
6.500 €
Anhebung der Mindestausstattung
Es wurde ein neues (zusätzliches) Fahrzeug angeschafft. Zudem steigt der Unterhaltungsaufwand für die
älteren Fahrzeuge an. Der Ansatz muss daher angehoben werden.
11-111-18 - Allgemeine Personalwirtschaft
Kostenerstattung KDVZ
-57.000 €
Die Personalaufwendungen für einen zur KDVZ abgeordneten Mitarbeiter werden erstattet.
2
Budget
Erhöhungsbetrag
2012
Fachausschuss
Kostenträger
Beihilfe aktive Beschäftigte
12.500 €
Anhebung der Mindestausstattung
Beihilfe inaktive Beschäftigte
12.500 €
Anhebung der Mindestausstattung
Budget 12 - Sicherheit und Ordnung
Fachausschuss: Hauptausschuss
12-122-02 - Einwohnermeldeangelegenheiten
Herstellungskosten BPA, RPA
Anhebung der Mindestausstattung aufgrund der Entwicklung im Haushaltsjahr 2011 um 20.000 €. Gleichzeitig
steigten die Erträge aus Verwaltungsgebühren um 60.000 € an.
12-126-00 - Brandschutz
Geräte, Ausstattung
20.000 €
1.200 €
Zahlreiche Endgeräte und Ladestationen der Telefonzentrale Kronenweg sind mittlerweile defekt oder weisen
altersbedingte Störungen auf. Es ist ein Austausch erforderlich, der im Jahr 2012 als Sondermaßnahme
erfolgen soll.
Dienst- und Schutzbekleidung
6.300 €
Brandschutzkleidung: Durch die Inbetriebnahme eines zweiten Rettungswagens wurden Rettungsassistenten
eingestellt, die über eine ehrenamtliche Feuerwehrgrundausbildung verfügen bzw. diese nun erwerben, damit
sie bei Feuerwehreinsätzen unterstützend tätig werden können. Der Betrag ist notwendig, um alle sachgerecht
auszustatten.
Aus- und Fortbildung
Anhebung der Mindestausstattung:
Fortbildung von Atemschutzgerätewarten: Um weiterhin die verschiedenen sicherheitstechnischen Arbeiten in
der Atemschutzwerkstatt ausführen zu dürfen, werden von den Herstellern regelmäßige Fortbildungen
gefordert. Hierbei entstehen Seminar- und Lehrgangskosten, für die Haushaltsmittel bereitgestellt werden
müssen.
Kostenbeitrag für die feuerwehrtechnische Ausbildung von Nachwuchskräften bei einer anderen Wehr
1.400 €
5.500 €
12-127-00 - Rettungsdienst
Anhebung der Mindestausstattung:
Fahrzeughaltung
16.500 €
Aufgrund der Inbetriebnahme des zweiten Rettungstransportwagens muss die Mindestausstattung für die
Fahrzeughaltung (Versicherung, Kraftstoff, zu erwartende Wartungs- und Reparaturkosten) erhöht werden.
Geräte, Ausstattung
3.500 €
Aufgrund der Inbetriebnahme des zweiten Rettungstransportwagens steigt die Anzahl der jährlich zu
überprüfenden medizinischen Gerätschaften (Sicherheitsüberprüfung gemäß Medizinproduktgesetz) an.
Verbrauchsmittel
4.000 €
Aufgrund der Inbetriebnahme des zweiten Rettungstransportwagens mit ca. 700 Einsätzen mehr im Jahr,
steigen auch die Kosten der Verbrauchsmittel. Der Ansatz ist entsprechend anzupassen.
Aufwendungen für Notärzte
40.000 €
Durch die Steigerungen der NEF- Einsatzzahlen und der damit verbundenen Steigerung der vereinbarten
Einsatzkostenpauschale sind die tasächlichen Aufwendungen in den letzten beiden Jahren gestiegen. Der
Ansatz muss auf 230.000 € erhöht werden.
3
Budget
Erhöhungsbetrag
2012
Fachausschuss
Kostenträger
Sondermaßnahmen:
Geräte, Ausstattung
3.200 €
Durch die Einführung eines Abrechnungsverfahrens für den Rettungsdienst (LIS) entstehen Supportkosten von
3.200 €
Budget 21 - Schulen
Fachausschuss: Schulausschuss
21-211-06 - Rheinschule
5.000 €
Sondermaßnahme
Bewirtsch.Grundst.u.baul.Anl.
Es entstehen Mehrkosten für die Sonderpflege der Fußböden.
21-218-00 - Schulzentrum
Kostenerstattung Schulzentralbibliothek
21.700 €
Gemäß Vorschlag des Kultur- und Partnerschaftsausschusses sollen die Aufwendungen für die
Schulzentralbibliothek aus dem Schuletat finanziert werden. Die Schulzentralbibliothek bleibt Teil des
Sondervermögens "Kulturbetriebe der Stadt Wesseling". Die anteiligen Aufwendungen werden an das
Sondervermögen erstattet.
21-243-00 - Sonstige schulische Aufgaben
Gutachter- Planungskosten
2.500 €
Die Mittel sollen zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 für eine Elternbefragung der Dritt- und Viertklässler
eingesetzt werden, um herauszufinden, aus welchen Gründen viele Schüler nach der Grundschule nicht eine
weiterführende Schule in Wesseling besuchen. Die Gestaltung des Fragebogens und die Auswertung soll der
Projektgruppe Bildung und Region, die auch den Schulentwicklungsplan für die Stadt erstellt, übertragen
werden.
Budget 25 - Kultur und Wissenschaft
Fachausschuss: Kultur- und Partnerschaftsausschuss
25-271-00 - Volkshochschulen
Umlage VHS Rhein-Erft
3.100 €
Anhebung der Mindestausstattung wegen des Anstiegs der Umlage
Der Gesamtumlagebedarf der VHS hat sich nicht erhöht, jedoch die Verteilung auf die Mitglieder. Diese ist
abhängig vom Kursangebot.
25-281-00 - Heimat- und sonstige Kulturpflege
Geräte, Ausstattung
1.500 €
Für die Unterhaltung der Bühnenelemente werden Haushaltsmittel in Höhe von 1.500 € benötigt.
Stadtfest
20.000 €
Für die Durchführung des Stadtfestes werden Mittel in Höhe von 20.000 € benötigt.
Städt. Veranstaltungen
15.000 €
Für die Durchführung des Weihnachtsmarktes werden Mittel i.H.v. 20.000 € benötigt. Dem stehen Einnahmen
i.H.v. 5.000 € gegenüber, so dass sich ein Nettobedarf von 15.000 € ergibt.
4
Budget
Erhöhungsbetrag
2012
Fachausschuss
Kostenträger
Budget 31 - Soziale Leistungen
Fachausschuss: Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
31-313-00 - Leistungen für Asylbewerber
KiTA-Ausflüge und eintägige Schulausflüge
mehrtägige Klassenfahrten
Schulbedarf
Schülerbeförderung
Lernförderung
Mittagsverpflegung
soziale / kulturelle Teilhabe
Kostenerstattung
2.000 €
2.000 €
2.500 €
100 €
2.000 €
2.500 €
2.500 €
-13.600 €
Auch Kinder von Asylbewerbern sind in den Leistungsbezug nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz
einbezogen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Leistungen Gegenstand von Erstattungen werden.
Budget 36 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Fachausschuss: Jugendhilfeausschuss
36-361-00 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
Kindertagespflege
61.700 €
Anhebung der Mindestausstattung
Die Aufwendungen für die Kindertagespflege steigen gegenüber dem Haushaltsjahr 2011 um 66.000 € an, weil
im Rahmen der Aufbauphase zur Sicherstellung des gesetzlichen Auftrages zusätzliche Pflegeplätze
geschaffen werden. Die Schaffung der Pflegeplätze wird durch das Land mit einer Zuweisung von 60.900 € (+
4.300 €) gefördert. Die Belastung für die Stadt erhöht sich somit netto um 61.700 €.
36-363-01- Verwaltung Jugendhilfe
Mieten und Pachten
13.700 €
Anhebung der Mindestausstattung
Aufgrund gestiegener Nebenkosten für das Rheinforum sowie der Anmietung zusätzlicher Räume im Gebäude
Kölner Straße 37 muss die Mindestausstattung angehoben werden.
Geschäftsaufwendungen
5.000 €
Im Jahr 2012 sollen 5 Mitarbeiter zur Kinderschutzkraft qualifiziert werden. Aufgrund des Kinderschutzgesetzes
muss die Stadt ausreichend geschultes Personal vorhalten.
Personalaufwendungen
Aufgrund einer Änderung des Vormundschaftsrechts, nach der u.a. die von den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern bearbeiteten Fallzahlen begrenzt werden, mussten Personalverstärkungen vorgenommen werden.
36-363-02- Jugendsozialarbeit
Bundeszuweisungen
-114.000 €
Zur Verbesserung der Schulsozialarbeit erhält die Stadt in den Haushaltsjahre 2011 bis 2013 im Rahmen des
"Bildungs- und Teilhabepakets" Zuweisungen.
soz.päd. Angebot in Schulen
8.000 €
Für zusätzliche sozial-pädagogische Angebote in Schulen wird der Haushaltsansatz angehoben. Der
zusätzliche Mittelbedarf wird aus den Bundeszuweisungen zur Verbesserung der Schulsozialarbeit finanziert
Fahrzeughaltung
2.000 €
Aus den Mitteln des Bundes zur Verbesserung der Schulsozialarbeit wurde 2011 ein Kleinbus angeschafft. Die
Mittel für die Fahrzeughaltung werden ebenfalls aus den Zuweisungen finanziert.
Geschäftsaufwendungen Schulsozialarbeit
4.000 €
Aus den Mitteln des Bundes zur Verbesserung der Schulsozialarbeit werden die Geschäftsaufwendungen der
Schulsozialarbeiter finanziert.
5
Budget
Erhöhungsbetrag
2012
Fachausschuss
Kostenträger
Personalaufwendungen
Zur Verbesserung der Schulsozialarbeit wurden 2 Vollzeit- und eine 16-Stunden-Stelle (zeitlich befristet)
zusätzlich eingerichtet. Auch zur Finanzierung der Personalaufwendungen erhält die Stadt Zuwendungen des
Bundes.
36-363-03 - Erziehungshilfe
Bundeszuweisungen
-300.000 €
Für die Aufwendungen zur Unterbringung von 5 Kindern in Therapieeinrichtungen wurden Anträge auf
Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz gestellt, die voraussichtlich im Haushaltsjahr 2012
kassenwirksam werden.
Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen für die Mitarbeiterinnen der SPFH waren bisher -unzutreffend- im Budget 36-36600 - Einrichtungen der Jugendarbeit veranschlagt. Sie werden nun im Budget Erziehungshilfe ausgewiesen.
Der wesentliche Teil des Anstiegs der Personalaufwendungen geht auf die Umveranschlagung zurück.
Betreutes Wohnen aE § 34 SGB VIII
60.000 €
Aufgrund eines zusätzlichen Hilfefalles muss der Haushaltsansatz angehoben werden.
Eingliederungshilfe aE § 35a SGB VIII
15.000 €
Aufgrund des Anstiegs der Fallzahlen muss der Haushaltsansatz angehoben werden.
Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII
Erziehungsbeistandsschaften § 30 SGB VIII
Aus Gründen der Haushaltsklarheit wurden zwei neue Produksachkonten eingerichtet. Die Mittel wurden bisher
zu Lasten des Ansatzes für Flexible Hilfen gemäß § 27 SGB VIII geleistet. Der Ansatz für diese Hilfen wurde
entsprechend verringert.
700.000 €
Heimerziehung § 34 SGB VIII
Im Jahr 2011 sind 9 Fälle mit besonderem Betreuungsbedarf hinzugetreten: 5 Kinder, die in
Therapieeinrichtungen untergebracht werden mussten, sowie 4 Jugendliche, die - z.T. auf Anordnung des
Gerichts - in geschlossene Einrichtungen eingewiesen wurden. Deshalb muss der Haushaltsansatz gegenüber
dem Vorjahr deutlich angehoben werden.
Inobhutnahme
20.000 €
Der bisherige Vertragspartner hat den Vertrag mit der Stadt über die Unterbringung von Kindern, die in Obhut
genommen werden müssen, gekündigt. Ein neuer Vertragspartner wurde gefunden, allerdings war ein
Vertragsabschluss zu den bisherigen Kosten nicht möglich. Der Ansatz muss daher angehoben werden.
Gemeinsame Wohnform §19 SGB VIII
50.000 €
Aufgrund des Anstiegs der Fallzahlen muss der Haushaltsansatz angehoben werden.
36-365-00 - Tageseinrichtungen für Kinder
Kostenerstattung Land ÖR
Betriebskostenzuschüsse
-354.500 €
470.300 €
Aufgrund der Schaffung zusätzlicher Plätze in Kindertageseinrichtungen (für die Betreuung von Kindern unter 3
Jahren) steigen die Aufwendungen (Betriebskostenzuschüsse) und die Zuweisungen (Kostenerstattungen) des
Landes an.
Budget 51 - Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation
Fachausschuss: Ausschuss für Stadentwicklung und Umweltschutz
51-511-00 - Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation
Geoinformationssystem
Anhebung der Mindestausstattung
Es entstehen Mehrkosten für den Betrieb nach den Vorgaben von INSPIRE
6
10.000 €
Budget
Erhöhungsbetrag
2012
Fachausschuss
Kostenträger
Budget 53 - Ver- und Entsorgung
Fachausschuss: Ausschuss für Stadentwicklung und Umweltschutz
53-533-00 - Wasserversorgung
Gewinnanteile Stadtwerke
Bis zum Haushaltsjahr 2011 wurde im Haushalt die Gewinnausschüttung der Stadtwerke Wesseling GmbH
netto, d.h. nach Abzug der Kapitalertragsteuer, veranschlagt. Nunmehr ist es erforderlich, die BruttoAusschüttung und die Kapitalertragsteuer im Haushaltsplan darzustellen.
-71.300 €
Der Gewinn der Stadtwerke Wesseling GmbH, der im Haushaltsjahr 2012 ausgeschüttet wird, fällt vermutlich
um rd. 40.000 € geringer als im Vorjahr aus.
40.000 €
Kapitalertagssteuer
71.300 €
Bis zum Haushaltsjahr 2011 wurde im Haushalt die Gewinnausschüttung der Stadtwerke Wesseling GmbH
netto, d.h. nach Abzug der Kapitalertragssteuer, veranschlagt. Ab 2012 werden die Brutto-Ausschüttung und
die Kapitalertragsteuer im Haushaltsplan dargestellt.
Budget 54 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
Fachausschuss: Ausschuss für Stadentwicklun und Umweltschutz
54-541-00 - Gemeindestraßen
Unterhaltung Straßen
56.000 €
Anhebung der Mindestausstattung
Der bisherige Mindestausstattung von 144.000 € reicht für die verkehrssichere Unterhaltung der Straßen insbesondere unter Berücksichtigung der immer stärker auftretenden Winterschäden - nicht aus. Die
Mindestausstattung wird deshalb auf 200.000 € angehoben.
265.000 €
Sondermaßnahmen:
Beseitigung eines Unfallschwerpunktes am Kreisel Flach-Fengler-Str. / Westring (Forderung der
Unfallkommission nach Verschiebung der Fußgänger-/ Radfahrerquerung dichter an den Kreisel heran):
20.000€
Beseitigung von im Zuge der vorgeschriebenen Brückenprüfungen festgestellten Mängeln an
Brückenbauwerken: 72.000 €
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße
(Plattenregulierung, Baumscheibensanierung, Beseitigung von Wurzelanhebungen etc.): 40.000 €
Sanierung / Austausch von Entwässerungsrinnen im Fußgängerzonenbereich: 45.000 €
Beseitigung einer Fahrbahnabsenkung in der Elsässer Straße: 22.000 €
Austausch von 6 Straßenabläufen im Tannenweg: 6.000€
Bordsteinsanierung in der Waldorfer Str. zwischen Kronenweg und Kardorfer Str. nach Neuverlegung einer
Wasserleitung: 60.000 €
Unterhaltung Straßenbeleuchtung
168.000 €
Weiterführung des mehrjährigen Programms zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf quecksilberfreie
Leuchtmittel / energiesparende Leuchten (165.000€ pro Jahr bis 2015); Erweiterung der Straßenbeleuchtung
Carl-von-Joest-Straße: 3.000 € (Lücke im vorh. Netz)
Unterhaltung Straßen durch EBW
Aufgrund von Sponsoringleistungen und die Herabsetzung der Pflanzstandards kann die Mindestausstattung
reduziert werden.
Unterhaltung Fußgängerunterführung
11.000 €
Die Anhebung der Wartungspauschale bedingt eine Anhebung der Mindestausstattung um 1.000 €. Für den
Austausch von abgenutzten Fahrstufen werden zusätzliche Mittel in Höhe von 10.000 € benötigt.
7
Budget
Erhöhungsbetrag
2012
Fachausschuss
Kostenträger
Strom Straßenbeleuchtung
Durch die Umrüstung auf energiesparende Leuchten und die teilweise Nachtabschaltung werden Kosten
eingespart. Der Einsparung steht eine Anhebung der Strompreise ab 01.04.2012 entgegen. Saldiert verbleibt
eine Einsparung von 41.500 €
54-542-00 - Kreistraßen
Unterhaltung Straßen durch EBW
Aufgrund von Sponsoringleistungen und die Herabsetzung der Pflanzstandards kann die Mindestausstattung
reduziert werden.
Erstattung für Straßenentwässerung
Die Entwässerung der Kreisstraßen wurde bisher aus dem Produkt 54-541-00-Gemeindestraßen gezahlt. Die
Mittel werden nun -zutreffend- beim Produkt "Kreisstraßen" ausgewiesen.
54-546-00 - Parkeinrichtungen
Unterhaltung Parkeinrichtungen
30.000 €
Sondermaßnahme: Erhöhung eines Geländers des Parkhauses Birkenstraße aufgrund einer
Mangelfeststellung bei der Bauwerksprüfung: 30.000 €. Es handelt sich um eine Maßnahme zur Einhaltung der
Verkehrssicherungspflicht.
Budget 55 - Natur- und Landschaftspflege
Fachausschuss: Ausschuss für Stadentwicklung und Umweltschutz
55-551-00- Öffentliches Grün, Landschaftsbau
Unterhalt. Park- und Gartenanl.
29.000 €
Rückbau von Spielplätzen
55-553-00- Friedhof- und Bestattungswesen
Gutachter-, Planungskosten
5.000 €
Als Sondermaßnahme ist die Verbesserung des GIS-System für die Anwender des Betriebshof erforderlich.
Budget 57 - Wirtschaft und Tourismus
Fachausschuss: Hauptausschuss
57-571-00 - Wirtschaftsförderung
Wirtschaftsförderung
12.000 €
Durch die zeitliche Verschiebung der Innenstadtsanierung und der Leerstandsproblematik ist die Durchführung
von Stadtmarketing-Aktionen in der Innenstadt unerlässlich. Mit dem Budget ließen sich mit den Händlern und
Immobilieneigentümern mehrere Aktionen erarbeiten.
Vom Rhein-Erft-Kreis soll ein Büro mit der Erstellung eines kreisweiten Gewerbeflächenkonzeptes beauftragt
werden. Dafür werden 4.000 € zusätzlich bereitgestellt.
Geschäftsausfwendungen
2.000 €
Für 2012 sind höhere Aufwendungen aufgrund von Fortbildungsmaßnahmen für die neuen Mitarbeiter in den
Teilbereichen Liegenschaften und Wirtschaftsförderung zu erwarten.
1.662.400 €
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