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Beschlussvorlage (Gemeinsamer Antrag der SPD-, FWG- und Grüne-Fraktionen sowie der FDP zur zeitnahen Schließung des Rathausstandortes Bedburg bei temporärer Unterbringung der MitarbeiterInnen in Bürocontainern am Rathausstandort Kaster vom 28.04.2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
198 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:02
Aktualisiert
10.06.15, 18:02
Beschlussvorlage (Gemeinsamer Antrag der SPD-, FWG- und Grüne-Fraktionen sowie der FDP zur zeitnahen Schließung des Rathausstandortes Bedburg bei temporärer Unterbringung der MitarbeiterInnen in Bürocontainern am Rathausstandort Kaster vom 28.04.2015) Beschlussvorlage (Gemeinsamer Antrag der SPD-, FWG- und Grüne-Fraktionen sowie der FDP zur zeitnahen Schließung des Rathausstandortes Bedburg bei temporärer Unterbringung der MitarbeiterInnen in Bürocontainern am Rathausstandort Kaster vom 28.04.2015) Beschlussvorlage (Gemeinsamer Antrag der SPD-, FWG- und Grüne-Fraktionen sowie der FDP zur zeitnahen Schließung des Rathausstandortes Bedburg bei temporärer Unterbringung der MitarbeiterInnen in Bürocontainern am Rathausstandort Kaster vom 28.04.2015) Beschlussvorlage (Gemeinsamer Antrag der SPD-, FWG- und Grüne-Fraktionen sowie der FDP zur zeitnahen Schließung des Rathausstandortes Bedburg bei temporärer Unterbringung der MitarbeiterInnen in Bürocontainern am Rathausstandort Kaster vom 28.04.2015)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9109/2015 Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 23.06.2015 Betreff: Gemeinsamer Antrag der SPD-, FWG- und Grüne-Fraktionen sowie der FDP zur zeitnahen Schließung des Rathausstandortes Bedburg bei temporärer Unterbringung der MitarbeiterInnen in Bürocontainern am Rathausstandort Kaster vom 28.04.2015 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, zunächst keine Maßnahmen zur Verlegung des Rathausstandortes Bedburg zu ergreifen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 28.04.2015 beantragt das Bündnis aus SPD-, FWG- und Grüne-Fraktionen sowie der FDP die zeitnahe Schließung des Rathausstandortes Bedburg bei temporärer Unterbringung der MitarbeiterInnen in Bürocontainer am Rathausstandort Kaster. Einzelheiten können dem beigefügten Antrag entnommen werden. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von meinen Ausführungen weiter unten im Falle einer wie auch immer gearteten Maßnahme bzw. eines Beschlusses zur örtlichen Verlegung der Arbeitsplätze bzw. anderweitigen Unterbringung der Mitarbeiter/innen im Vorfeld der Personalrat als gesetzlich definierte Interessenvertretung der Bediensteten einzubinden wäre. So ist eine Maßnahme wie die beantragte nach dem Landespersonalvertretungsgesetz anhörungspflichtig (§ 75 Abs. 1 Nr. 3 LPVG), mitwirkungspflichtig (§ 73 Nr. 3 LPVG) und auch zustimmungspflichtig (§ 72 Abs. 4 Ziff. 7 u. 10 LPVG). Vor einem Beschluss gemäß Ihrem Antrag im Rat wäre somit eine Beteiligung des Personalrates alleine aus rechtlichen Gründen – aber auch aus ethischen Gründen im Sinne der Kultur des fairen Umgangs mit dem Herzstück der Stadtverwaltung – unseren Leuten – unverzichtbar. Unbestritten zutreffend sind die Anmerkungen zum Rathausgebäude Bedburg bezüglich dessen baulicher bzw. technischer Mängel. Bei dem Thema Raumluftqualität erlaube ich mir jedoch anzumerken, dass die kürzlich teilweise in der Presse zu lesende Darstellung bezüglich der Schimmelpilz-Belastung zumindest missverständlich ist. Entsprechende Untersuchungen haben ergeben, dass eine gesundheitliche Belastung aufgrund von Schimmelbefall nicht zu besorgen ist. Der Personalrat der Stadt Bedburg wurde über das Untersuchungsergebnis auch entsprechend informiert und ihm wurde das Gutachten zur Verfügung gestellt. Eine Unterbringung der MitarbeiterInnen des Rathaus Bedburg im Rathaus Kaster oder in die Nebenstelle an der Adolf-Silverberg-Straße würde jedoch an den räumlichen Kapazitäten dieser Gebäude scheitern. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 12.05.2015 die weitere Vorgehensweise (Phase 2) für die Auswahl eines Generalplaners zur Zentralisierung der Verwaltung am Standort Kaster beschlossen. Aus den Beratungen konnte entnommen werden, dass Politik und Verwaltung u. a. das gemeinsames Ziel haben, die Maßnahme vor dem zunächst planerischen Fertigstellungszeitpunkt im Jahre 2021 zu verwirklichen. Gerade vor diesem Hintergrund erscheint es zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend, Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, die möglicherweise die Planungsmöglichkeiten des noch zu beauftragenden Generalplaners einschränken. Beispielhaft sollte hier erwähnt werden, dass möglicherweise ein gewählter Standort für die Containerunterbringung der Bedburger MitarbeiterInnen den Vorstellungen des zukünftigen Generalplaners widerspricht, was in der Konsequenz gegebenenfalls zu einer – dann langfristig zu tragenden – suboptimalen Lösung der Aufgabenstellung der Zentralisierung der Verwaltung (und der hiermit verbundenen Kosten) führen kann. Auch ist vorstellbar, dass der zukünftige Planer die vorübergehende Unterbringung der MitarbeiterInnen des Rathaus in Kaster in Bürocontainer vorschlagen würde, weil damit die Sanierung oder der Teilabriss oder der Abriss des Altbestandes und der Neubau eines Verwaltungsgebäudes zeitgleich durchgeführt und damit die Bauzeit erheblich verkürzt werden könnte. Beschlussvorlage WP9-109/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Ich bitte um Verständnis dafür, dass eine Aussage darüber, ob die mit einem Sperrvermerk versehenen Mittel für das Rathaus Bedburg für die Containerlösung, die nach den bisherigen Planungen bis zum Jahre 2021 dargestellt werden müssten, ausreichend sind, zumindest fraglich ist. Ob und zu welchen Konditionen das Rathaus Bedburg verkauft werden kann, kann zurzeit auch nicht gesagt werden. Jedoch handelt es sich zweifellos um eine „Spezialimmobilie“: Das Objekt steht bekanntermaßen unter Denkmalschutz, was die Möglichkeiten eines potentiellen Interessenten im Bereich der Umgestaltung / Umbau des Objektes deutlich einschränkt bzw. gegebenenfalls zu deutlichen Mehrkosten führt. Auch müssten einem potentiellen Interessenten – soweit nicht bereits ohnehin durch entsprechende Presseberichte bekannt – schon aus rechtlichen Gründen die baulichen Mängel bzw. der Zustand des Gebäudes offenbart werden. Unabhängig hiervon dürften sich diesem die offenkundigen „Probleme“ des Objektzustandes – und der hierdurch erforderlichen Investitionsbedarf - sicherlich spätestens bei einer Objektbesichtigung offenbaren. Dies alles wird die (zeitnahe) Suche nach einem Käufer, der eine nennenswerte Summe für das Objekt zahlt, gewiss nicht erleichtern. Bezüglich der Kosten einer Containerlösung ist nicht nur eine entsprechende Miete zu berücksichtigen. Ich gebe zu Bedenken, dass auch nicht unerhebliche Erschließungskosten, z.B. für Strom, Gas, Wasser, Abwasser anfallen werden. Für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb müssen u. a. auch die Voraussetzungen, die Einrichtungen für Telefonie etc. geschaffen werden. EDV-technischen Im Rahmen eines notwendigen Baugenehmigungsverfahrens wird auch die Stellplatzfrage geprüft werden. Entsprechend dem Nutzungszweck muss davon ausgegangen werden, dass hier entsprechende Flächen hergerichtet werden müssen. Wie den vorgemachten, aber nicht abschließenden Ausführungen zu entnehmen ist, müsste vor Einrichtung einer Containerlösung umfangreiche Planungen und Kostenermittlungen durchgeführt werden. Selbst mit diesen Ermittlungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die vorzeitige Aufgabe des Rathausstandortes Bedburg sich kontraproduktiv zu den zukünftigen Planungen eines zentralen Verwaltungsstandortes auswirken könnte. Ich bitte auch um Ihr Verständnis, wenn diese umfangreichen Planungen und Kostenermittlung für eine Containerlösung nicht durch eigene Mitarbeiter durchgeführt werden können. Aufgrund der vorgenannten Argumente empfehle ich zum jetzigen Zeitpunkt aus wirtschaftlichen und planerischen Gründen von der Ergreifung einer Einzelmaßnahme abzusehen. Beschlussvorlage WP9-109/2015 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------- ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-109/2015 Seite 4