Daten
Kommune
Bedburg
Größe
198 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:02
Aktualisiert
10.06.15, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9109/2015
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
23.06.2015
Betreff:
Gemeinsamer Antrag der SPD-, FWG- und Grüne-Fraktionen sowie der FDP zur
zeitnahen Schließung des Rathausstandortes Bedburg bei temporärer Unterbringung der
MitarbeiterInnen in Bürocontainern am Rathausstandort Kaster vom 28.04.2015
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt, zunächst keine Maßnahmen zur Verlegung des Rathausstandortes Bedburg
zu ergreifen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 28.04.2015 beantragt das Bündnis aus SPD-, FWG- und Grüne-Fraktionen
sowie der FDP die zeitnahe Schließung des Rathausstandortes Bedburg bei temporärer
Unterbringung der MitarbeiterInnen in Bürocontainer am Rathausstandort Kaster.
Einzelheiten können dem beigefügten Antrag entnommen werden.
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von meinen Ausführungen weiter unten im
Falle einer wie auch immer gearteten Maßnahme bzw. eines Beschlusses zur örtlichen Verlegung
der Arbeitsplätze bzw. anderweitigen Unterbringung der Mitarbeiter/innen im Vorfeld der
Personalrat als gesetzlich definierte Interessenvertretung der Bediensteten einzubinden wäre. So
ist eine Maßnahme wie die beantragte nach dem Landespersonalvertretungsgesetz
anhörungspflichtig (§ 75 Abs. 1 Nr. 3 LPVG), mitwirkungspflichtig (§ 73 Nr. 3 LPVG) und auch
zustimmungspflichtig (§ 72 Abs. 4 Ziff. 7 u. 10 LPVG). Vor einem Beschluss gemäß Ihrem Antrag
im Rat wäre somit eine Beteiligung des Personalrates alleine aus rechtlichen Gründen – aber auch
aus ethischen Gründen im Sinne der Kultur des fairen Umgangs mit dem Herzstück der
Stadtverwaltung – unseren Leuten – unverzichtbar.
Unbestritten zutreffend sind die Anmerkungen zum Rathausgebäude Bedburg bezüglich dessen
baulicher bzw. technischer Mängel. Bei dem Thema Raumluftqualität erlaube ich mir jedoch
anzumerken, dass die kürzlich teilweise in der Presse zu lesende Darstellung bezüglich der
Schimmelpilz-Belastung zumindest missverständlich ist. Entsprechende Untersuchungen haben
ergeben, dass eine gesundheitliche Belastung aufgrund von Schimmelbefall nicht zu besorgen ist.
Der Personalrat der Stadt Bedburg wurde über das Untersuchungsergebnis auch entsprechend
informiert und ihm wurde das Gutachten zur Verfügung gestellt.
Eine Unterbringung der MitarbeiterInnen des Rathaus Bedburg im Rathaus Kaster oder in die
Nebenstelle an der Adolf-Silverberg-Straße würde jedoch an den räumlichen Kapazitäten dieser
Gebäude scheitern.
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 12.05.2015 die weitere Vorgehensweise
(Phase 2) für die Auswahl eines Generalplaners zur Zentralisierung der Verwaltung am Standort
Kaster beschlossen.
Aus den Beratungen konnte entnommen werden, dass Politik und Verwaltung u. a. das
gemeinsames Ziel haben, die Maßnahme vor dem zunächst planerischen Fertigstellungszeitpunkt
im Jahre 2021 zu verwirklichen.
Gerade vor diesem Hintergrund erscheint es zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend,
Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, die möglicherweise die Planungsmöglichkeiten des
noch zu beauftragenden Generalplaners einschränken.
Beispielhaft sollte hier erwähnt werden, dass möglicherweise ein gewählter Standort für die
Containerunterbringung der Bedburger MitarbeiterInnen den Vorstellungen des zukünftigen
Generalplaners widerspricht, was in der Konsequenz gegebenenfalls zu einer – dann langfristig zu
tragenden – suboptimalen Lösung der Aufgabenstellung der Zentralisierung der Verwaltung (und
der hiermit verbundenen Kosten) führen kann.
Auch ist vorstellbar, dass der zukünftige Planer die vorübergehende Unterbringung der
MitarbeiterInnen des Rathaus in Kaster in Bürocontainer vorschlagen würde, weil damit die
Sanierung oder der Teilabriss oder der Abriss des Altbestandes und der Neubau eines
Verwaltungsgebäudes zeitgleich durchgeführt und damit die Bauzeit erheblich verkürzt werden
könnte.
Beschlussvorlage WP9-109/2015
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Ich bitte um Verständnis dafür, dass eine Aussage darüber, ob die mit einem Sperrvermerk
versehenen Mittel für das Rathaus Bedburg für die Containerlösung, die nach den bisherigen
Planungen bis zum Jahre 2021 dargestellt werden müssten, ausreichend sind, zumindest fraglich
ist.
Ob und zu welchen Konditionen das Rathaus Bedburg verkauft werden kann, kann zurzeit auch
nicht gesagt werden. Jedoch handelt es sich zweifellos um eine „Spezialimmobilie“: Das Objekt
steht bekanntermaßen unter Denkmalschutz, was die Möglichkeiten eines potentiellen
Interessenten im Bereich der Umgestaltung / Umbau des Objektes deutlich einschränkt bzw.
gegebenenfalls zu deutlichen Mehrkosten führt. Auch müssten einem potentiellen Interessenten –
soweit nicht bereits ohnehin durch entsprechende Presseberichte bekannt – schon aus rechtlichen
Gründen die baulichen Mängel bzw. der Zustand des Gebäudes offenbart werden. Unabhängig
hiervon dürften sich diesem die offenkundigen „Probleme“ des Objektzustandes – und der
hierdurch erforderlichen Investitionsbedarf - sicherlich spätestens bei einer Objektbesichtigung
offenbaren. Dies alles wird die (zeitnahe) Suche nach einem Käufer, der eine nennenswerte
Summe für das Objekt zahlt, gewiss nicht erleichtern.
Bezüglich der Kosten einer Containerlösung ist nicht nur eine entsprechende Miete zu
berücksichtigen.
Ich gebe zu Bedenken, dass auch nicht unerhebliche Erschließungskosten, z.B. für Strom, Gas,
Wasser, Abwasser anfallen werden.
Für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb müssen u. a. auch die
Voraussetzungen, die Einrichtungen für Telefonie etc. geschaffen werden.
EDV-technischen
Im Rahmen eines notwendigen Baugenehmigungsverfahrens wird auch die Stellplatzfrage geprüft
werden. Entsprechend dem Nutzungszweck muss davon ausgegangen werden, dass hier
entsprechende Flächen hergerichtet werden müssen.
Wie den vorgemachten, aber nicht abschließenden Ausführungen zu entnehmen ist, müsste vor
Einrichtung einer Containerlösung umfangreiche Planungen und Kostenermittlungen durchgeführt
werden.
Selbst mit diesen Ermittlungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die vorzeitige Aufgabe
des Rathausstandortes Bedburg sich kontraproduktiv zu den zukünftigen Planungen eines
zentralen Verwaltungsstandortes auswirken könnte.
Ich bitte auch um Ihr Verständnis, wenn diese umfangreichen Planungen und Kostenermittlung für
eine Containerlösung nicht durch eigene Mitarbeiter durchgeführt werden können.
Aufgrund der vorgenannten Argumente empfehle ich zum jetzigen Zeitpunkt aus wirtschaftlichen
und planerischen Gründen von der Ergreifung einer Einzelmaßnahme abzusehen.
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Sitzungsvorlage
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
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----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter(in)
Bürgermeister
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