Daten
Kommune
Wesseling
Größe
118 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
13.12.11, 07:35
Aktualisiert
13.12.11, 07:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
248/2011 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benutzungs- und Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
07.12.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 248/2011 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt
07.12.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Benutzungs- und Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling
Beschlussentwurf:
Auf Empfehlung des Hauptausschusses wird beschlossen:
1. Die in der Anlage dargestellte Allgemeine Nutzungsordnung für das Rheinforum Wesseling tritt ab dem 1.
Januar 2012 in Kraft.
2. Die in der Anlage dargestellte Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling tritt ab dem 1. Januar 2012
in Kraft.
3. Der Bürgermeister ist verpflichtet, dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss jährlich nach Abschluss des
Haushaltsjahres über die gegenüber der Allgemeinen Nutzungsordnung und der Entgeltordnung erteilten
Ausnahmen zu den Regelungen zu berichten.
Sachdarstellung:
1. Problem
Auf Beschluss des Kultur- und Partnerschaftsausschusses in seiner Sitzung am 21.06.2011 hat die Verwaltung Entwürfe einer Nutzungsordnung für das Rheinforum Wesseling und einer Entgeltordnung für das
Rheinforum Wesseling erarbeitet.
Sowohl der Kultur- und Partnerschaftsausschuss in seiner Sitzung am 24.11.2011 als auch der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 6.12.2011 haben eingehend über diese Entwürfe beraten und mehrere Änderungen beschlossen.
2. Lösung
Zur grundsätzlichen Regelung der Nutzung des Rheinforums durch Dritte sollen ab dem 1. Januar
2012 die beigefügten „Allgemeine Nutzungsordnung für das Rheinforum Wesseling“ und die „Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling“ gelten.
Ausgenommen von der Anwendung der ab dem 1. Januar 2012 geltenden Entgeltordnung sollen nur
diejenigen Veranstaltungen sein, für die bereits vor dem Beschluss des Rates der Stadt Wesseling
über die Entgeltordnung ein verbindlicher Überlassungsvertrag abgeschlossen wurde.
Ergänzend haben der Ausschuss für Kultur- und Partnerschaft und der Hauptausschuss die Empfehlung an den Rat ausgesprochen, dass der Bürgermeister verpflichtet werden soll, dem Kultur- und
Partnerschaftsausschuss jährlich nach Abschluss des Haushaltsjahres über die gegenüber der Allgemeinen Nutzungsordnung und der Entgeltordnung erteilten Ausnahmen zu den Regelungen zu
berichten.
In den beigefügten Entwürfen der Benutzungsordnung und der Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling sind die in den beiden Ausschüssen beschlossenen Änderungen eingearbeitet.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen können noch nicht ermittelt werden. Die Verwaltung erwartet mit der Einführungen einer klaren und transparenten Nutzungs- und Entgeltordnung eine steigende Nachfrage nach dem
Rheinforum Wesseling als Tagungs- und Veranstaltungshalle und in der Folge steigende Einnahmen.