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Beschlussvorlage (Benutzungs- und Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
118 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
13.12.11, 07:35
Aktualisiert
13.12.11, 07:35
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 248/2011 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport, Städtepartnerschaften Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Benutzungs- und Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 07.12.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 248/2011 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weidenhaupt 07.12.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Benutzungs- und Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling Beschlussentwurf: Auf Empfehlung des Hauptausschusses wird beschlossen: 1. Die in der Anlage dargestellte Allgemeine Nutzungsordnung für das Rheinforum Wesseling tritt ab dem 1. Januar 2012 in Kraft. 2. Die in der Anlage dargestellte Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling tritt ab dem 1. Januar 2012 in Kraft. 3. Der Bürgermeister ist verpflichtet, dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss jährlich nach Abschluss des Haushaltsjahres über die gegenüber der Allgemeinen Nutzungsordnung und der Entgeltordnung erteilten Ausnahmen zu den Regelungen zu berichten. Sachdarstellung: 1. Problem Auf Beschluss des Kultur- und Partnerschaftsausschusses in seiner Sitzung am 21.06.2011 hat die Verwaltung Entwürfe einer Nutzungsordnung für das Rheinforum Wesseling und einer Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling erarbeitet. Sowohl der Kultur- und Partnerschaftsausschuss in seiner Sitzung am 24.11.2011 als auch der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 6.12.2011 haben eingehend über diese Entwürfe beraten und mehrere Änderungen beschlossen. 2. Lösung    Zur grundsätzlichen Regelung der Nutzung des Rheinforums durch Dritte sollen ab dem 1. Januar 2012 die beigefügten „Allgemeine Nutzungsordnung für das Rheinforum Wesseling“ und die „Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling“ gelten. Ausgenommen von der Anwendung der ab dem 1. Januar 2012 geltenden Entgeltordnung sollen nur diejenigen Veranstaltungen sein, für die bereits vor dem Beschluss des Rates der Stadt Wesseling über die Entgeltordnung ein verbindlicher Überlassungsvertrag abgeschlossen wurde. Ergänzend haben der Ausschuss für Kultur- und Partnerschaft und der Hauptausschuss die Empfehlung an den Rat ausgesprochen, dass der Bürgermeister verpflichtet werden soll, dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss jährlich nach Abschluss des Haushaltsjahres über die gegenüber der Allgemeinen Nutzungsordnung und der Entgeltordnung erteilten Ausnahmen zu den Regelungen zu berichten. In den beigefügten Entwürfen der Benutzungsordnung und der Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling sind die in den beiden Ausschüssen beschlossenen Änderungen eingearbeitet. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen können noch nicht ermittelt werden. Die Verwaltung erwartet mit der Einführungen einer klaren und transparenten Nutzungs- und Entgeltordnung eine steigende Nachfrage nach dem Rheinforum Wesseling als Tagungs- und Veranstaltungshalle und in der Folge steigende Einnahmen.