Daten
Kommune
Wesseling
Größe
18 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
13.12.11, 07:35
Aktualisiert
13.12.11, 07:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling
§1
Nutzungsentgelt
Das Nutzungsentgelt setzt sich zusammen aus der Grundmiete (§ 2), den Nebenkosten (§ 3) und für die
vom Nutzungsberechtigten gewünschten bzw. tatsächlich in Anspruch genommenen Sonderleistungen (§ 4).
§2
Grundmiete
Miete
Rheinforum, komplett, einschl. Theater
Rheinforum, komplette untere Ebene
Rheinforum, untere Ebene bis Vorhang
Rheinforum, nur Empore
Rheinforum, kleines Theater
Rheinforum, Außenbereich
A
500,00 €
250,00 €
150,00 €
100,00 €
100,00 €
100,00 €
Tarifstufen: *)
B
C
D
1.000,00 € 1.500,00 € 2.000,00 €
600,00 € 1.200,00 € 1.300,00 €
350,00 €
500,00 €
600,00 €
300,00 €
400,00 €
400,00 €
300,00 €
350,00 €
450,00 €
300,00 €
400,00 €
400,00 €
*) Tarifstufen: siehe § 5
§3
Nebenkosten
(1)
Reinigungskosten
Tarifstufen: *)
Reinigungskosten
A, B, C und D
Rheinforum, komplett, einschl. Theater
Rheinforum, komplette untere Ebene
Rheinforum, untere Ebene bis Vorhang
Rheinforum, Empore
Rheinforum, kleines Theater
Rheinforum, Außenbereich
145,00 €
120,00 €
75,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
*) Tarifstufen: siehe § 5
(2)
Verbrauchskostenpauschale
Verbrauchskostenpauschalen *)
Rheinforum, komplett, einschl.
Theater
Rheinforum, komplette untere Ebene
Rheinforum, untere Ebene bis
Vorhang
Rheinforum, nur Empore
Rheinforum, kleines Theater
Rheinforum, Außenbereich
regelmäßige
Pauschale:
abweichende
Pauschale für:
Empfänge Tagungen
300,00 €
250,00 €
250,00 €
175,00 €
200,00 €
100,00 €
100,00 €
125,00 €
75,00 €
75,00 €
75,00 €
*) Strom, Wasser, Heizung
-1-
125,00 €
75,00 €
50,00 €
§4
Sonderleistungen
Tarifstufen: *)
Nutzung aller vorhandenen Licht-, Ton
u.Videotechnik im Rheinforum
Nutzung der vorh. Tontechnik
Nutzung der vorh. Lichttechnik
Nutzung der vorh. Videotechnik
Hausmeister-/Helferstunden
Licht-/Tontechnikerstunden
Stimmen des Flügels/Klaviers
A
B, C und D:
100,00 €
frei
frei
50,00 €
4 Std. frei
300,00 € pauschal
110,00 € pauschal
120,00 € pauschal
130,00 € pauschal
35,00 € pro Stunde/Person
39,00 € Std
nach
Aufwand
39,00 € pro Stunde/Person
nach Aufwand
*) Tarifstufen: siehe § 5
§5
Tarifstufen
Wer ?
Was ?
I.
Veranstaltungen in Kooperation
mit der Stadt Wesseling
II.
Veranstaltungen für Kinder u.
Veranstaltungen mit
Jugendliche (z.B.
gemeinnützigem Charakter,
Jugendmusikals, Kinderkino), zur Unterstützung ehrenamtl.
Wohltätigkeitsveranstaltungen
Vereinsarbeit
nichtöffentliche
Veranstaltungen,
interne Firmenveranstaltungen,
Tagungen,
Veranstaltungen mit
gewerblichem
Charakter
kostenlos,
kostenlos,
nach
nur NeKo u.
nur NeKo u.
Vereinbarung
Sonderleistungen Sonderleistungen
Wesselinger Kulturvereine
Wesselinger (als gemeinnützig
anerkannte) Vereine
Wesselinger Sportvereine
Abschlussfeiern der Wesselinger
weiterführenden Schulen
kostenlos,
nur NeKo u.
Sonderleistungen
A
C
A
B
D
A
entfällt
D
Wesselinger Stiftungen
Wesselinger Kirchengemeinden,
Moscheegemeinde Mimar Sinan
Camii
Wesselinger Stadtratsparteien
III. nicht-Wesselinger Vereine usw.
(Katalog aus II.); Krankenhaus,
Altenheime,
Parteien, pol. Organisationen,
Gewerkschaften,
Interessenverbände,
Dachorganisationen
IV. sonstige Veranstaltungen, wie
z.B.: gewerbliche, kommerzielle
Veranstalter,
Firmen, Konzerne, private
Vereinigungen
-2-
§6
Zahlungsverpflichtung
(1)
Die Grundmiete muss, soweit im Nutzungsvertrag nicht anders vereinbart, zwei Wochen vor
Veranstaltungsbeginn bei der Stadt eingegangen sein. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach
Beendigung der Nutzungszeit.
(2)
Wird eine Nutzungsgestattung nicht genutzt, so findet eine Erstattung gezahlter oder ein Erlass
fälligen Entgeltes nur insoweit statt, als die Veranstaltung rechtzeitig (mindestens 60 Tage vor dem
Veranstaltungstermin) abgesagt worden ist oder der Wegfall der Veranstaltung auf einen Widerruf aus
wichtigem Grund beruht, den die Stadt Wesseling zu vertreten hat.
§7
Sicherheitsleistung
Die Stadt behält sich vor, vom Nutzungsberechtigten eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe wird
im Einzelfall nach Größe und Risiko der Veranstaltung festgelegt.
§8
Ausnahmen
(1)
Die Entscheidung über die Höhe des Nutzungsentgeltes von
-nichtöffentlichen Veranstaltungen,
-internen Firmenveranstaltungen,
-Tagungen,
-Veranstaltungen mit gewerblichem Charakter,
welche in Kooperation mit der Stadt Wesseling stattfinden, trifft der Bürgermeister.
(2)
Der Bürgermeister kann in begründeten Einzelfällen, sofern keine öffentlichen Interessen
entgegenstehen, weitere Ausnahmen von den Regelungen dieser Entgeltordnung zulassen.
§9
Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft.
-3-