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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 248/2011 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
18 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
13.12.11, 07:35
Aktualisiert
13.12.11, 07:35
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Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling §1 Nutzungsentgelt Das Nutzungsentgelt setzt sich zusammen aus der Grundmiete (§ 2), den Nebenkosten (§ 3) und für die vom Nutzungsberechtigten gewünschten bzw. tatsächlich in Anspruch genommenen Sonderleistungen (§ 4). §2 Grundmiete Miete Rheinforum, komplett, einschl. Theater Rheinforum, komplette untere Ebene Rheinforum, untere Ebene bis Vorhang Rheinforum, nur Empore Rheinforum, kleines Theater Rheinforum, Außenbereich A 500,00 € 250,00 € 150,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 € Tarifstufen: *) B C D 1.000,00 € 1.500,00 € 2.000,00 € 600,00 € 1.200,00 € 1.300,00 € 350,00 € 500,00 € 600,00 € 300,00 € 400,00 € 400,00 € 300,00 € 350,00 € 450,00 € 300,00 € 400,00 € 400,00 € *) Tarifstufen: siehe § 5 §3 Nebenkosten (1) Reinigungskosten Tarifstufen: *) Reinigungskosten A, B, C und D Rheinforum, komplett, einschl. Theater Rheinforum, komplette untere Ebene Rheinforum, untere Ebene bis Vorhang Rheinforum, Empore Rheinforum, kleines Theater Rheinforum, Außenbereich 145,00 € 120,00 € 75,00 € 50,00 € 50,00 € 50,00 € *) Tarifstufen: siehe § 5 (2) Verbrauchskostenpauschale Verbrauchskostenpauschalen *) Rheinforum, komplett, einschl. Theater Rheinforum, komplette untere Ebene Rheinforum, untere Ebene bis Vorhang Rheinforum, nur Empore Rheinforum, kleines Theater Rheinforum, Außenbereich regelmäßige Pauschale: abweichende Pauschale für: Empfänge Tagungen 300,00 € 250,00 € 250,00 € 175,00 € 200,00 € 100,00 € 100,00 € 125,00 € 75,00 € 75,00 € 75,00 € *) Strom, Wasser, Heizung -1- 125,00 € 75,00 € 50,00 € §4 Sonderleistungen Tarifstufen: *) Nutzung aller vorhandenen Licht-, Ton u.Videotechnik im Rheinforum Nutzung der vorh. Tontechnik Nutzung der vorh. Lichttechnik Nutzung der vorh. Videotechnik Hausmeister-/Helferstunden Licht-/Tontechnikerstunden Stimmen des Flügels/Klaviers A B, C und D: 100,00 € frei frei 50,00 € 4 Std. frei 300,00 € pauschal 110,00 € pauschal 120,00 € pauschal 130,00 € pauschal 35,00 € pro Stunde/Person 39,00 € Std nach Aufwand 39,00 € pro Stunde/Person nach Aufwand *) Tarifstufen: siehe § 5 §5 Tarifstufen Wer ? Was ? I. Veranstaltungen in Kooperation mit der Stadt Wesseling II. Veranstaltungen für Kinder u. Veranstaltungen mit Jugendliche (z.B. gemeinnützigem Charakter, Jugendmusikals, Kinderkino), zur Unterstützung ehrenamtl. Wohltätigkeitsveranstaltungen Vereinsarbeit nichtöffentliche Veranstaltungen, interne Firmenveranstaltungen, Tagungen, Veranstaltungen mit gewerblichem Charakter kostenlos, kostenlos, nach nur NeKo u. nur NeKo u. Vereinbarung Sonderleistungen Sonderleistungen Wesselinger Kulturvereine Wesselinger (als gemeinnützig anerkannte) Vereine Wesselinger Sportvereine Abschlussfeiern der Wesselinger weiterführenden Schulen kostenlos, nur NeKo u. Sonderleistungen A C A B D A entfällt D Wesselinger Stiftungen Wesselinger Kirchengemeinden, Moscheegemeinde Mimar Sinan Camii Wesselinger Stadtratsparteien III. nicht-Wesselinger Vereine usw. (Katalog aus II.); Krankenhaus, Altenheime, Parteien, pol. Organisationen, Gewerkschaften, Interessenverbände, Dachorganisationen IV. sonstige Veranstaltungen, wie z.B.: gewerbliche, kommerzielle Veranstalter, Firmen, Konzerne, private Vereinigungen -2- §6 Zahlungsverpflichtung (1) Die Grundmiete muss, soweit im Nutzungsvertrag nicht anders vereinbart, zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Stadt eingegangen sein. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Beendigung der Nutzungszeit. (2) Wird eine Nutzungsgestattung nicht genutzt, so findet eine Erstattung gezahlter oder ein Erlass fälligen Entgeltes nur insoweit statt, als die Veranstaltung rechtzeitig (mindestens 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin) abgesagt worden ist oder der Wegfall der Veranstaltung auf einen Widerruf aus wichtigem Grund beruht, den die Stadt Wesseling zu vertreten hat. §7 Sicherheitsleistung Die Stadt behält sich vor, vom Nutzungsberechtigten eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe wird im Einzelfall nach Größe und Risiko der Veranstaltung festgelegt. §8 Ausnahmen (1) Die Entscheidung über die Höhe des Nutzungsentgeltes von -nichtöffentlichen Veranstaltungen, -internen Firmenveranstaltungen, -Tagungen, -Veranstaltungen mit gewerblichem Charakter, welche in Kooperation mit der Stadt Wesseling stattfinden, trifft der Bürgermeister. (2) Der Bürgermeister kann in begründeten Einzelfällen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen, weitere Ausnahmen von den Regelungen dieser Entgeltordnung zulassen. §9 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung für das Rheinforum Wesseling tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft. -3-