Daten
Kommune
Bedburg
Größe
282 kB
Datum
27.10.2015
Erstellt
14.10.15, 18:02
Aktualisiert
14.10.15, 18:02
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z
t
a
l
p
51
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
Dorfgebiete (MD) (§ 5 BauNVO)
1.1
Innerhalb des Dorfgebietes (MD) sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO allgemein zulässige Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse nur ausnahmsweise zugelassen.
Allgemein zulässige landwirtschaftliche Betriebe mit Intensivtierhaltung, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind
gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nicht zulässig.
Ausnahmsweise zulässige Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO werden gemäß § 1 Abs. 6
BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
2.
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
Höhe baulicher Anlagen (§ 9 (2) BauGB; § 18 BauNVO)
Höhenlage im Baugebiet (§ 9 (3) BauGB)
2.1
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzung der Firsthöhen gemäß Einschrieb bestimmt. Bezugshöhen der Höhenfestsetzungen sind die im Plan angegebenen Höhen (BZH).
Die im Plan angegebenen Werte der Bezugshöhen (BZH) beziehen sich auf die Höhe des Bezugspunktes 1
(BZP1) innerhalb der Jahnstraße.
Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugshöhe und der 1633
Höhe des obersten Gebäudeabschlusses.
Das Maß der Höhenlage des Baugrundstücks entspricht der Höhe der jeweils im Plan angegebenen Bezugshöhe
52
(BZH).
3.
47
Inhalt:
Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 23 (3) BauNVO)
4.
5.1
Überdachte Stellplätze und Garagen müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen.
Überdachte Stellplätze, Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen und bis zu 2,00 m
hinter der rückwärtigen Baugrenze zulässig.
Pro Gebäude sind zwei unabhängig voneinander anfahrbare Stellplätze oder Garagen herzustellen. Dies gilt nicht
für Doppelhaushälften.
Im Bereich zwischen der Straßenbegrenzungslinie der Planstraße 1620
1 und der vorderen Baugrenze ist pro Gebäude
abweichend von 5.2 neben der Nutzung der Garagenzufahrt die Anlage eines weiteren offenen Stellplatzes möglich.
5.2
5.3
1,5 3,0
#
1,0
Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 (6) BauNVO)
5.4
# 6,0
28
3,0
26
0,4
24
0,4
Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB)
Die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist einzeilig mit einheimischen Heckenpflanzungen
3 Stck. / lfm, 2 x verpflanzt, 60 - 100 cm zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Folgende Pflanzungen sind zulässig:
MD II
-0,36
-0,36
MD II
370
6.
3,0
#
1,0
369
# 10,0
Hainbuche
Liguster
Eibe
ED
Carpinus betulus
Ligustrum vulgare
Taxus baccata
Rotbuche
Hasel
Feldahorn
0
57,5
20
A
325
A
311
291
1
#
3,0
# 12,5
Planstraße
372
# 12,5
#
3,0
# 6,5
8
-0,12
-0,12
6
14
4
3,5
r=4,0
J a h n stra ß e
BZP1
548
Baugrundverhältnisse
Der westliche Teilbereich des Plangebietes wird aufgrund der humosen Böden gemäß § 9 (5) Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung besondere bauliche Maßnahmen erforderlich
402sind.
17
92,6°
20,0
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauO NRW)
257
KD 83,34
KS 81,60
1.
7
393
16
Panne
381
10
8
11
Satzungsbeschluss
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10
BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am
________________ als Satzung beschlossen worden.
Bedburg, den _____________________
362
Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB
352
vom ____________ bis ____________
öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung
wurde am ______________ ortsüblich
bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom
______________ von der Auslegung
benachrichtigt.
Bedburg, den ____________________
Bedburg, den ____________________
Bedburg, den ____________________
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
_______________________________
(Bürgermeister)
_______________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
_______________________________
(Bürgermeister)
Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB
am _____________ vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg zur
Offenlage
beschlossen.
363
9a
Offenlage
353
Baugrundverhältnisse
Wegen der humosen Böden sind im gekennzeichneten Teilbereich bei der Bauwerksgründung ggf. besondere
Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 'Baugrund-Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau', der DIN 18196 'Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für
bautechnische Zwecke' sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
Grundwasserabsenkung
Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserstand wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen
ist der Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Die Vorschriften der DIN
18195 'Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten.
Hydrant unterirdisch
HY
G
W
Gully
1601
Art
und Maß der baulichen Nutzung
318
MD
Dorfgebiet
0,4
Grundflächenzahl
Maximale Zahl der Vollgeschosse
FH 10,00
1627
1630
1635
Verkehrsflächen
Maximale Firsthöhe in Meter über Bezugshöhe (BZH) (Regelung gemäß schriftl.
Festsetzungen unter 2.3)
1636
1646
F/R
1647
Der Satzungsbeschluss wurde am
_______________ ortsüblich bekanntgemacht.
6.
Erdbebengefährdung
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S gemäß der 'Karte der Erdbebenzonen und
geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland NRW', Juni 2006.
Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten.
1141
Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen
Bei Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen ist die Richtlinie GW 125 des Deutschen
Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) zu berücksichtigen.
Baugrenze
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
lbe
304
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fußgänger- und Fahrradverkehr)
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
Bezugshöhen (BZH)
BZP 1
Bezugspunkt 1 (BZP)
Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Plege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Sonstige Planzeichen
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
der 14. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 28/Kaster
Umgrenzung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen
erforderlich sind (siehe unter Kennzeichnungen)
A
oben
unten
Entwurf und Bearbeitung:
1142
Stand 13.10.2015
Vorgartenbereich
1569
Neigungsrichtung bei Pultdächern
Architektur Stadt und Umweltplanung
Wildschütz und Schnuis
Lütticher Straße 10-12
52064 Aachen
Sportanlage
341
232
Strassenbegrenzungslinie
Bauweise, Baugrenzen
323
Niederschlagswasser
Nichtbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen kann in Zisternen gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf zugeführt werden.
Öffentliche Strassenverkehrsfläche
-0,12
1634
Kampfmittel
Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten unverzüglich einzustellen und um229 oder der Kampfmittelbeseitungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf
gehend die nächste Polizeidienststelle
zu benachrichtigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc., wird eine
3 aSicherheitsdetektion empfohlen. Es wird auf die Beachtung des Merkblattes für Baugrundeingriffe gemäß der Internetseite
des Kampfmittelbeseitigungsdienstes verwiesen. Weitere Informationene unter:
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/index.jsp
5.
7.
Schieber Gas / Wasser
Bodendenkmäler
Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16
DSchG NRW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bo3 als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkdenfunde oder Befunde ist die Gemeinde
malpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425 / 9039-0, Fax 02425 /
9039-199 unverzüglich zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fort322
gang der Arbeiten ist abzuwarten.
Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses
6
10
________________________________
(Bürgermeister)
388
9
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
8
_______________________________
(ÖbVI)
395
sse
Bedburg, den _____________________
4.
313
13
399
Offenlegungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss ist am
______________ ortsüblich bekanntgemacht worden.
246
Ha
Bedburg, den ____________________
11
Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB
durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom ______________ aufgestellt worden.
391
15
Es wird bescheinigt, dass die Darstellung
mit dem amtlichen Katasternachweis
übereinstimmt und die Festlegung der
städtebaulichen Planung geometrisch
eindeutig ist.
394
12
e
Aufstellungsbeschluss
385
396
Kanalschacht
ED
3.
17
ngass
Planunterlage
2.
397
398
Laterne
15 b
13
5b
5a
401
Höhe in Meter über NHN
15 a
9
245
400
83.48
15
19
Gebäude mit Hausnummer
79
II
Hinweise
65
Flurstücksnummer
19
22
358
50 m
Flurstücksgrenze
Für Hauptdächer der Hauptanlagen sind nur Sattel-, Walm-, Zelt- oder Pultdächer mit einer Dachneigung von 20 40° zugelassen. Untergeordnete Dachteile wie Zwerchgiebrel, Gauben sowie Anbauten bis zu einer Fläche von
1/3 der Gesamtgebäudegrundfläche sowie Nebenanlagen und Garagen dürfen auch mit einer geringeren Dachneigung oder als Flachdach ausgeführt werden.
258
7.2 Die Summe der Zwerchgiebel, Gauben, sonstigen Dachaufbauten und Dacheinschnitte darf zwei Drittel der jeweiligen Trauflänge nicht überschreiten.
7.3 Die Dacheindeckungen sind in den Farbtönen der RAL-Skala 'dunkelbraun' bis 'schwarz' oder 'grau' bis 'schwarz'
zulässig. Andere Farbtöne können als Ausnahme zugelassen werden.
7.4 Solar- und Fotovoltaikanlagen sind zulässig, sofern sie in die Dachkonstruktion und die Dacheindeckung integriert
werden. Eine zusätzliche Aufständerung ist nicht zulässig.
7.5 Grundstückseinfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen im in der Planzeichnung dargestellten Vorgartenbereich
sind ausschließlich aus standorttypischen einheimischen Heckenpflanzungen in maximal 0,90 m Höhe vorzuse292
hen. An der südlichen Plangrenze sind zur bestehenden Jahnstraße ausnahmsweise Einfriedungen als offene
Zaunkonstruktionen bis zu 2,00 m Höhe zulässig. Als offene Zaunkonstruktionen gelten solche mit einem Lochanteil von mindestens 50 % pro m² Zaunfläche.
7.6 Stützmauern zum Ausgleich von Geländeunterschieden dürfen die Höhe von 1,00 m nicht überschreiten.
7.7 Nicht überbaute Bereiche zwischen den Verkehrsflächen (Planstraße
403 1 und Jahnstraße) und den parallel liegenden rückwärtigen Baugrenzen sind bis auf die Höhe der jeweiligen Bezugshöhe BZH niveaugleich aufzuschütten.
7.8 Flächen zwischen den überbaubaren Flächen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen sind mindestens bis zu
1,00 m unterhalb der jeweiligen Bezugshöhe (BZH), maximal bis zur Bezugshöhe anzuschütten.
2
Kennzeichnungen
-0,24
-0,24
40
Flurgrenze
Fagus sylavatica
Corylus avellana
Acer campestre
7.1
314
FH 10,00
20
32
315
FH 10,00
10
Kartengrundlage
30
371
5
ZEICHENERKLÄRUNG
ED
7.
Kaster
6
Maßstab 1:500
1
Straße
5.
3,0
#
1,0
Gemarkung:
Flur:
21
334
#
1,0
#
2,0
135,0°
-0,47 -0,47
#
# 5,5
3,0
30
368
#
2,0
#
2,0
#
1,0
367
1622
Innerhalb des Dorfgebietes sind maximal 2 Wohnungen (Wohneinheiten) je Gebäude zulässig.
Die Doppelhaushälfte gilt dabei als ein Gebäude.
F/R
#
1,0
Beschränkung der Zahl der Wohnungen (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB)
3
34
Die rückwärtigen Baugrenzen der überbaubaren Flächen dürfen für Terrassenüberdachungen und für verglaste
Wintergärten um maximal 2,00 m überschritten werden.
Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Abstandflächen bleiben davon unberührt.
Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474).
Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548).
Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496).
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991
(BGBl. I S. 58).
50
32
2.4
-Kaster-
48
2.3
Bebauungsplan Nr. 28, 14. Änd.
46
2.2
1339
44
1.3
40 42
1.2
36 38
ENTWURF
K
1.
h
c
ir