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Beschlussvorlage GB (K 34, von der K 36 bei Roderath bis zur L 206 in Pesch hier: Zustimmung zu den Erneuerungsmaßnahmen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
28.11.2011
Erstellt
27.10.11, 04:06
Aktualisiert
03.11.11, 04:12
Beschlussvorlage GB (K 34, von der K 36 bei Roderath bis zur L 206 in Pesch
hier: Zustimmung zu den Erneuerungsmaßnahmen) Beschlussvorlage GB (K 34, von der K 36 bei Roderath bis zur L 206 in Pesch
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 222/2011 07.10.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 09.11.2011 Kreisausschuss 28.11.2011 K 34, von der K 36 bei Roderath bis zur L 206 in Pesch hier: Zustimmung zu den Erneuerungsmaßnahmen Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 538 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: gez. Hessenius X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckung erfolgt über den Haushalt 2012, Zeile 25 Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt den Erneuerungsmaßnahmen an der K 34 zu und beschließt die Mittel für den Ausbau der K 34, von der K 36 bei Roderath bis zur L 206 in Pesch ab dem Haushaltsjahr 2012 einzuplanen. -2Begründung: Im Zuge der Zustandserfassung an Kreisstraßen wurde seitens der Fachabteilung bereits in 2010 festgestellt, dass die K 34, von der K 36 bei Roderath bis zur L 206 in Pesch im Bereich der Deckschicht einen auffällig schlechten Zustand aufweist. Gemäß der Zustandsstufe und in Abgleich mit der Funktion der Straße fand eine Einstufung in das Instandsetzungsprogramm für das Jahr 2012 statt. Die schadhafte Strecke umfasst den gesamten in Richtung Roderath gelegenen Außerortsbereich und die Ortslage Pesch. Das Schadensbild spiegelt sich in der Hauptsache in einem dichten Aufkommen von Netzrissen wieder. Stellenweise zeigen sich die Schwächen des Oberbaus in Längs- und Querrissen sowie Schlaglöchern. Hierdurch ist grundsätzlich ein hoher Unterhaltungsaufwand zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit gegeben. Da sich bei der Ursachenforschung zeigte, dass im Bereich der Ortsdurchfahrt noch eine teerpechhaltige Einstreudecke vorhanden ist, kommt dort als nachhaltiges Sanierungskonzept nur ein Vollausbau in Frage. Die Außerortsstrecke ist vor dem Aufbringen einer neuen Deckschicht aufgrund des Schadensbildes mindestens mit einer Binderschicht zu verstärken. Da es sich bei den notwendigen innerörtlichen Maßnahmen um eine Ausbaumaßnahme handelt, wurde seitens der Verwaltung die Möglichkeit zur kurzfristigen Aufnahme in das Förderprogramm zusammen mit der Bezirksregierung Köln geprüft. Hierbei wurde der außerorts gelegene Abschnitt unter dem Aspekt der Verstärkung des Straßenaufbaus durch eine Binderschicht mit einbezogen. Seitens des Fördergebers wurde für die Gesamtstrecke eine grundsätzliche Fördermöglichkeit signalisiert, wobei eine Aufnahme in das Förderprogramm erst nach Zustimmung des Landesministeriums erfolgen kann. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 3.130 m zuzüglich der verkehrsgerechten Anbindungen der Ortsstraßen und Wirtschaftswege. Hierbei hat die Ortsdurchfahrt eine Länge von ca. 320m. Die Straße ist mit einer Fahrbahnbreite von ca. 6,00 m ausgebaut. Innerorts ist die Straße durch Hochbord vor dem dort befindlichen Gehweg eingefasst. Außerorts schließt sich beidseitig ein Bankett von bis zu 1,50 m Breite an. Der gesamte Straßenabschnitt soll in Bezug auf den bituminösen Fahrbahnaufbau erneuert werden. Geplante Maßnahmen im Bereich der Orstdurchfahrt: Es ist beabsichtig die K 34 in der Ortsdurchfahrt Pesch mit einem Aufbau der Bauklasse IV nach RStO ´01 neu herzustellen. Da hierzu ein Erdkoffer bis in 70,0 cm Tiefe ausgehoben werden muss, sind in jedem Fall die Rinnen und Bordsteine zu erneuern und ein Teilbereich der Gehwege wiederherzustellen. Die Planung ist noch mit der Gemeinde Nettersheim abzustimmen. Der vorgesehene Straßenaufbau für den Bereich der Ortsdurchfahrt stellt sich wie folgt dar: Asphaltbeton bit. Tragschicht Frostschutzschicht Gesamtaufbau 4,0cm 14,0cm 52,0cm 70,0cm Geplante Maßnahmen im Bereich der Außerortsstrecke: Neben den Fahrbahnerneuerungen ist für den Außerortsbereich die Anpassung der Bankette sowie nach Erfordernis die Erneuerung von Straßenausstattung wie Schutzplanken und Verkehrszeichen vorgesehen. Der zukünftige Fahrbahnaufbau der Außerortsstrecke ist folgender Maßen geplant: Asphaltbeton Asphaltbinder auf vorhandenen Tragschichten 4,0cm 4,0cm -3- Anhand der Rissbilder sind Teilabschnitte zu erkennen, die auf Tragfähigkeitsprobleme bis den Untergrund schließen lassen. Dort ist voraussichtlich eine Erneuerung des Fahrbahnaufbaus bis in die ungebundenen Tragschichten notwendig. Einzelheiten in Bezug auf den Baugrund werden in einem Fachgutachten noch ergründet. Maßnahmen im Hinblick auf die Querschnittsgestaltung oder Trassierung sind generell nicht geplant. Hier sind allenfalls Anpassungen im Detail vorzunehmen. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen laut Kostenberechnungen 1.25 Mio. €. Gemäß der aktuellen Fördersätze ist bei Ausbaumaßnahmen mit einer Förderung von 60 % zu rechnen. Die Hauhaltsmittel sind in den Haushaltsplanentwurf 2012 aufzunehmen. Aufgrund der Submissionsergebnisse kann eine Deckung über Minderausgaben bei der Instandsetzung der K 74 und der K 24 erfolgen. Durch die Investition entstehen bei einer Nutzungsdauer von 45 Jahren und einem Eigenanteil von 40%, Folgekosten für jährliche Nettoabschreibungen in Höhe von ca. 11.111,- € und eine kalkulatorische Verzinsung des Anlagenkapitals in Höhe von 10.000 €. Vorsorglich wurde bereits ein Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den o.g. Erneuerungsmaßnahmen an der K 34 von der K 36 bei Roderath bis zur L 206 in Pesch zuzustimmen sowie die entsprechenden Haushaltsmittel einzuplanen, so dass die weitere Planung erfolgen kann und die Maßnahmen in 2012 umgesetzt werden können. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)