Daten
Kommune
Wesseling
Größe
119 kB
Datum
25.01.2012
Erstellt
10.01.12, 06:40
Aktualisiert
26.01.12, 07:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
299/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.2 "Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling"
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
23.12.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 299/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
23.12.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.2 "Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling"
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
Beschlussentwurf:
Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2 für das
Plangebiet „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling" wird zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung
mit Umweltbericht (§ 2 a BauGB) wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Stadt Wesseling verfolgt bereits seit einigen Jahren das Ziel, im Anschluss an das bestehende „Gewerbegebiet Eichholz“ weitere Gewerbe-/Industrieflächen südlich der Urfelder Straße zu schaffen. Die Gesamtfläche zwischen L 192 Siebengebirgsstraße, Urfelder Straße, Autobahn A 555 und der Windkraftkonzentrationszone ist im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln bereits als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ dargestellt, so dass die bauleitplanerische Entwicklung weiterer Gewerbe-/Industrieflächen südlich der Urfelder Straße mit den Zielen der Raumordnung im Einklang steht.
Mit der Schaffung des Planungsrechts für das „Gewerbegebiet Fruchthansa“ (52. FNP- Änderung, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.1, in Kraft getreten 2008) und der Ansiedlung des Gewerbebetriebes Fruchthansa ist ein erster Projektbaustein des neuen Gewerbestandortes südlich der Urfelder Straße
umgesetzt worden.
Das Unternehmen nextparx GmbH hat der Stadt Wesseling im Juni 2011 ein Konzept zur Errichtung eines
Logistikstandortes südlich der Urfelder Straße vorgestellt. Die geplanten Logistikhallen sollen sich südlich an
das Fruchthansa-Gelände anschließen. Im Osten wird der neue Standort durch die Autobahn A 555 begrenzt, im Süden und Westen befinden sich intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen.
Das Plangebiet ist planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling ist der Bereich noch als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Das
Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 8 „Rheinterrassen“. Der Landschaftsplan
enthält für die GIB- Flächen, wie auch für das Plangebiet, die Darstellung eines „temporären Landschaftsschutzgebietes“ (LSG Eichholz) mit der Rechtsfolge, dass nach Rechtskraft eines Bebauungsplanes die
Festsetzung des temporären Landschaftsschutzgebietes für dessen Geltungsbereich automatisch außer
Kraft treten wird.
Die Realisierung der „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“ erfordert die Schaffung von Planungsrecht
durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die Projektgesellschaft nextpark Wesseling GmbH + Co. KG hat einen Antrag auf Einleitung der Bauleitplanverfahren gestellt und wird als Vorhabenträgerin auftreten.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 21.7.2011 die Einleitung der
54. FNP- Änderung sowie die parallele Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2
„Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“ beschlossen (Vorlage 126/2011). Die Aufstellungsbeschlüsse
sind im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 24.8.2011 ortsüblich bekannt gemacht worden.
Die Vorhabenträgerin hat zwischenzeitlich den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
4/103.2 sowie den Vorentwurf der Begründung mit Umweltbericht (§ 2 a BauGB) erarbeitet. Hinsichtlich der
Ziele und Zwecke sowie des Inhaltes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2 „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“ wird auf die beiliegenden Vorentwürfe verwiesen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2 ist um zwei größere Flurstücke
in Richtung Süden erweitert worden. Dies ist durch zwischenzeitliche Veränderungen der Eigentumsverhältnisse bedingt, da das an der Urfelder Straße ansässige Unternehmen Fruchthansa selbst Planungen zur
Erweiterung seines Gewerbebetriebes verfolgt und einige Grundstücke im Süden des Bestandsbetriebes
erworben hat. Das Unternehmen Fruchthansa beabsichtigt zudem den Erwerb einer städtischen Wegeparzelle, die unmittelbar an den Bestandsbetrieb angrenzt, und steht dazu in Verhandlungen mit der Stadt Wesseling. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2 umfasst auch diese
geplanten Erweiterungsflächen.
Die geplante Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling nimmt demzufolge zwei weitere Flurstücke in Richtung Süden in Anspruch, die jedoch beide innerhalb des im Regionalplan dargestellten „Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ liegen. Die Erweiterung des Plangeltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2 steht mit den Zielen der Raumordnung im Einklang.
2. Lösung
Nach § 1 (3) BauGB besteht das Erfordernis zur Schaffung von Planungsrecht, dem durch die 54. FNPÄnderung und die parallele Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2 Rechnung
getragen werden soll.
Nach Erarbeitung der Vorentwürfe zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/103.2 ist als nächster
Verfahrensschritt der Bauleitplanung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß
§ 3 (1), 4 (1) Baugesetzbuch vorgesehen.
Es wird vorgeschlagen, den entsprechenden Beschluss durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling zu fassen.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die erforderliche Bauleitplanung sowie für die Realisierung der Gewerbeansiedlung Nextpark
werden von der Vorhabenträgerin nextpark Wesseling GmbH + Co. KG übernommen. Zur Sicherung der
Finanzierung, Erschließung und Durchführung des Vorhabens wird ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB)
zwischen der Stadt Wesseling und der Vorhabenträgerin abgeschlossen.
Die Stadt Wesseling kann durch die Veräußerung einer Wegeparzelle Einnahmen erzielen.
Anlagen:
- Karte - Geltungsbereiche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2 „Gewerbeansiedlung
Nextpark Wesseling“ und des Vorhaben- und Erschließungsplanes
- Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2 (DIN A 3)
- Vorentwurf der Begründung mit Umweltbericht