Daten
Kommune
Wesseling
Größe
121 kB
Datum
25.01.2012
Erstellt
10.01.12, 06:40
Aktualisiert
26.01.12, 07:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.2
nextpark Wesseling
Begründung mit Umweltbericht
§ 2a BauGB
Stand: 22. Dezember 2011
Stadt Wesseling, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.2 „nextpark Wesseling“
Stand: § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, frühzeitige Beteiligung
Begründung
Inhalt
........................................................................................................................................................ Seite
A
Städtebaulicher Teil
1
Anlass, Ziel und Zweck der Planung, Planungserfordernis............................................................1
2
2.1
2.2
2.2.1
2.2.2
2.3
2.3.1
2.3.2
2.4
2.5
2.6
Bestand, Beschreibung des Plangebietes ........................................................................................2
Lage und Abgrenzung des Plangebietes...............................................................................................2
Städtebauliche Situation im Plangebiet und in der weiteren Umgebung...............................................3
Plangebiet ..............................................................................................................................................3
Die weitere Umgebung ..........................................................................................................................3
Erschließung ..........................................................................................................................................4
Verkehr ..................................................................................................................................................4
Stadttechnik, vorhandene Leitungstrassen ...........................................................................................4
Eignung des Plangebietes für gewerbliche Nutzung .............................................................................4
Baugrund / Gründung + Baufeldentwicklung .........................................................................................4
Altlasten .................................................................................................................................................5
3
3.1
3.2
3.3
3.3.1
3.3.2
3.3.3
3.3.4
Übergeordnete Planungen, Restriktionen.........................................................................................5
Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan - GEP).........................................................................5
Flächennutzungsplan (FNP) ..................................................................................................................5
Bebauungspläne ....................................................................................................................................6
Bebauungsplan Nr. 4/103 „Gewerbe-/Industriepark Eichholz-Süd“ ......................................................6
Geltendes Planungsrecht ......................................................................................................................6
Weitere benachbarte Bebauungspläne .................................................................................................6
Landschaftsplan.....................................................................................................................................7
4
Verfahren ..............................................................................................................................................7
5
5.1
5.1.1
5.1.2
5.1.3
5.1.4
5.2
5.2.1
5.2.2
5.3
5.3.1
5.3.2
5.3.3
5.4
Planung.................................................................................................................................................7
Beschreibung des Vorhabens................................................................................................................7
Baustruktur und Nutzung .......................................................................................................................7
Außenanlagen und Begrünung..............................................................................................................8
Verkehrserschließung............................................................................................................................8
Schmutzwasser und Regenwasser aus den Betriebsgeländen ............................................................8
Begründung der Planinhalte ..................................................................................................................9
Art der baulichen Nutzung .....................................................................................................................9
Maß der baulichen Nutzung...................................................................................................................9
Städtebauliche Auswirkungen ...............................................................................................................9
Schalltechnische Auswirkungen ............................................................................................................9
Verkehrliche Auswirkungen ...................................................................................................................9
Archäologie, Bodendenkmalpflege ......................................................................................................11
Flächenbilanz.......................................................................................................................................11
6
Umsetzung der Planung, Durchführungsvertrag, Kosten für die Stadt Wesseling....................11
B
Umweltbericht
Gutachten und Fachbeiträge im Rahmen der Bauleitplanung
1.
Im weiteren Verfahren erfolgt an diesem Ort die Nennung der erstellten Gutachten
Stadtplanung Zimmermann GmbH, Köln
im Auftrag der nextpark Wesseling GmbH & Co. KG, Dreieich
Stand 22.12.2011
Seite I
Stadt Wesseling, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.2 „nextpark Wesseling“
Stand: § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, frühzeitige Beteiligung
A
Städtebaulicher Teil
1
Anlass, Ziel und Zweck der Planung, Planungserfordernis
Begründung
Die Vorhabenträgerin, nextpark Wesseling GmbH & Co. KG, beabsichtigt die Errichtung eines Logistikzentrums zur Vorhaltung von zeitgemäßen Logistikflächen für Zulieferanten der produzierenden
Industrie, des Handels oder Mehrwertlogistiker. Der Standort Wesseling ist auf Grund seiner Lage im
Großraum Köln und der guten Verkehrsanbindung für die Ansiedlung von Logistikunternehmen geeignet.
Die nextparx Gruppe operiert Deutschland weit als Projektentwickler für Logistikimmobilien. Die Unternehmensgruppe entwickelt, baut und verwaltet über die komplette Wertschöpfungskette der Logistikimmobilie. Kern des Konzepts ist eine Philosophie, die maximale Flexibilität und Energieeffizienz mit Ressourcenschonung und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit verbindet. Mit dieser Philosophie
und der hohen Prozessqualität konnte sich die Gruppe nextparx bereits in der Vergangenheit gleichermaßen bei Nutzern und Investoren etablieren. Die Vorhabenträgerin weiß durch ihre Erfahrungen, die sie durch die Entwicklung von ca. 140.000 m² Fläche ohne Vorvermietung gewinnen konnte,
was best practice in Funktion und Wirtschaftlichkeit bedeutet:
Logistikflächen, die je nach Auftragslage kleinflächig aufzuteilen und im Energieverbrauch transparent abzurechnen und zu steuern sind. Mit den ressourcenschonenden Produktlinien nextpark flex,
nextpark fresh für die Kühlkette und dem individuellen nextpark client werden die Bedürfnisse der
Märkte abgedeckt: Die transparente Steuerung des Energieverbrauchs über Fußbodenheizungen
und Elektro-Bussysteme ermöglichen Einsparungen der Betriebskosten von bis zu 30%. Die nextparx Gruppe ist Mitglied im DGNB (Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen). Das im Oktober
errichtete Frischfischzentrum der Metro in Frankfurt wurde mit Silber zertifiziert.
Die nextparx Gruppe ist ein Eigentümer geführtes Unternehmen. Die drei Gesellschafter (Francisco
Bähr, Christiane Kühl und Oliver Schmitt) vereinen langjährige Erfahrungen in der Planung, Entwicklung und dem Bau von Logistikimmobilien. Francisco Bähr ist zudem durch sein Elternhaus mit dem
Standort Wesseling verbunden. Ein Großteil der Grundstücksflächen befindet sich im Besitz der Familie Bähr.
Ziel der Planung ist es, das Projekt vor Baubeginn mit ca. 50% der Flächen zu vermieten. Die restlichen Flächen sollen dem Markt ohne Vorvermietung zur Verfügung gestellt werden, damit die wachsende Nachfrage zeitnah bedient werden kann. Ein renommiertes Unternehmen aus der Non-FoodCatering-Branche, welches bereits Mieterin in einem Logistikzentrum in München ist, hat bereits Bedarf für ein Drittel der Fläche angemeldet.
Im Zuge der Planung und notwendiger Flächentausche zwischen der nextparx GmbH und der
Fruchthansa GmbH wird des Weiteren eine Erweiterung des Fruchthansa-Gebäudes angestrebt.
Gewerbe- und Industriestandort Eichholz
Seit 1995 ist es das Ziel der Stadt Wesseling, im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet
Eichholz weitere Gewerbe- und Industrieflächen südlich der Urfelder Straße zu schaffen. Mit der
36. Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahre 1995 wurde diese Entwicklung eingeleitet und
unter veränderten Rahmenbedingungen im Jahre 2002 mit der Einleitung des Bebauungsplanes Nr.
4/103 „Eichholz Süd“ fortgeführt. Die Entwicklung der Gewerbefläche konnte zuerst auf Grund der
zurückgegangenen Gewerbeflächennachfrage nicht in Angriff genommen werden.
Im Jahre 2008 hat die Stadt Wesseling den Ansiedlungswunsch der Fruchthansa GmbH zum Anlass
genommen, einen ersten Teilabschnitt des Gesamtkonzeptes „Gewerbe-/Industriepark Eichholz Süd“ zu verwirklichen. Das Vorhaben fügte sich in das städtebauliche Gesamtkonzept ein und stand
im Einklang mit der vorgenannten Zielsetzung einer schrittweisen Umsetzung des Gewerbe- und Industriegebietes.
Für die südlich der Fruchthansa GmbH gelegenen Grundstücke besteht nun ein Ansiedlungswunsch
der nextparx GmbH, der sich in das städtebauliche Gesamtkonzept einfügt. Die geplante Erweiterung der Fruchthansa GmbH steht dem Konzept ebenso nicht entgegen.
Stadtplanung Zimmermann GmbH, Köln
im Auftrag der nextpark Wesseling GmbH & Co. KG, Dreieich
Stand 22.12.2011
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Stadt Wesseling, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.2 „nextpark Wesseling“
Stand: § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, frühzeitige Beteiligung
Begründung
Ziel und Zweck der Planung, Erforderlichkeit
Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erstellung des „nextpark Wesseling“ mit den Gewerbeansiedlungen diverser Firmen in Wesseling geschaffen werden. Im Rahmen dieses Verfahrens soll des Weiteren auch die Erweiterung des Fruchthansagebäudes planungsrechtlich vorbereitet werden. Die Planungsziele sind im Einzelnen:
-
schrittweise Weiterentwicklung des Gewerbestandortes Eichholz im Einklang mit den übergeordneten Entwicklungszielen der Stadt Wesseling,
Gewerbeansiedlung auf dafür besonders geeigneten Flächen (verkehrsgünstige Lage, ausreichend Abstand zur Wohnbebauung, Nutzung bereits erheblich durch Verkehrslärm vorbelasteter
Flächen, geringer Eingriff in Natur und Landschaft),
bessere Auslastung vorhandener kommunaler Infrastruktur,
Bereitstellung von zusätzlichen Flächen zur Ansiedlung mittelständischer Unternehmen, Ausweitung und langfristige Sicherung eines vielschichtigen Arbeitsplatzangebotes im Stadtgebiet
Wesseling.
Das Plangebiet liegt größtenteils im Außenbereich. Weiterhin werden geringe Teile des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/103.1 „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ in die Planung mit einbezogen, um die Erweiterung des Fruchthansa-Gebäudes planungsrechtlich vorzubereiten. Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist zur Umsetzung der kommunalen Entwicklungsziele erforderlich.
2
Bestand, Beschreibung des Plangebietes
2.1
Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Das ca. 6,7 ha große Plangebiet des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Größe des Vorhabenund Erschließungsplan ca. 5,5 ha) liegt am südlichen Stadtrand von Wesseling, südlich der Urfelder
Straße:
-
unmittelbar östlich des Plangebietes, lediglich durch einen schmalen Wirtschaftsweg getrennt,
liegt die Autobahn A555
im Süden und Westen ist das Gelände von landwirtschaftlichen Flächen umgeben,
unmittelbar nördlich des Plangebietes befindet sich das Bestandsgebäude der Fruchthansa
GmbH, darüber hinaus befindet sich im Norden auch das Gewerbegebiet Eichholz mit ca. 20
mittelständischen Unternehmen.
Folgende Grundstücke befinden sich ganz oder teilweise (tlw.) im Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes:
Gemarkung
Flur
Fl.-St.Nr.
Erläuterungen zur gegenwärtigen Nutzung (Stand 12/2011)
Urfeld
„
„
„
„
„
„
„
19
„
„
„
„
„
„
„
145
148
151
154
157
160
163
234
„
„
255 tlw.
„
„
271 tlw.
Landwirtschaftlich genutzte Fläche; Acker
„
„
„
„
„
„
Unbefestigter Wirtschaftsweg entlang des Grundstücks der
Fruchthansa GmbH
Asphaltierter Wirtschaftsweg entlang der westlichen Grenze des
Plangebietes
tlw. asphaltiertes Grundstück der Fruchthansa GmbH, tlw. begrünt
durch Versickerung
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im Auftrag der nextpark Wesseling GmbH & Co. KG, Dreieich
Stand 22.12.2011
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Stadt Wesseling, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.2 „nextpark Wesseling“
Stand: § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, frühzeitige Beteiligung
Begründung
Die Flurstücknummern 148 und 151 sind im Besitz der Fruchthansa GmbH. Hier ist zwischen der
nextparx GmbH sowie der Fruchthansa GmbH ein Flächentausch vorgesehen, da die nextparx
GmbH diese Flächen für ihr Vorhaben benötigt. Im Gegenzug soll die Fruchthansa GmbH Teile des
Grundstücks 145 erhalten. Des Weiteren sieht die Fruchthansa GmbH den Erwerb des Grundstücks
Nr. 234 (städtisch) vor. Auf diesen Flächen soll im Zuge dieses Verfahren die Erweiterung der
Fruchthansa GmbH planungsrechtlich gesichert werden.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan umfasst ausschließlich die Grundstücke, welche für die Ansiedlung des nextparks Wesseling benötigt werden (145 tlw., 148, 151, 154, 157, 160 und 255 tlw.).
Die Flächen, welche für die Erweiterung des Fruchthansagebäudes benötigt werden, werden gemäß
§ 12 (4) BauGB mit in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen.
Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan (Anlage 1) bzw. dem Städtebaulichen Konzept (Anlage 2) zu
entnehmen.
2.2
Städtebauliche Situation im Plangebiet und in der weiteren Umgebung
2.2.1
Plangebiet
Das Plangebiet ist, bis auf den von Fruchthansa bereits genutzten Teil, unbebaut und wird intensiv
landwirtschaftlich genutzt. Der asphaltierte Weg im Westen des Plangebietes (Fl.St.Nr. 255) ist direkt
an die Urfelder Straße angeschlossen und im Bereich der Fruchthansa GmbH bereits als öffentliche
Straße ausgebaut. Für die weiter südlich gelegenen Ackerflächen dient dieser ebenfalls als Haupterschließung. Die Wirtschaftswege mit den Fl.St.Nrn. 234 (innerhalb des Plangebietes) sowie 236 (östlich des Plangebietes) sind nicht befestigt (Grünweg) und dienen zur Bewirtschaftung der angrenzenden Ackerflächen.
Unmittelbar östlich des Plangebietes schließt sich die sechsspurige Autobahn A 555 niveaugleich
an. Schallschutzeinrichtungen sind nicht vorhanden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist in dem
betrachteten Abschnitt nicht begrenzt. Von der Autobahn geht eine enorme Lärmbelastung aus.
Im Nordosten des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes verlaufen parallel zur Autobahn überregionale Versorgungsleitungen (Ferngasleitung Nr. 79 der E.ON Ruhrgas AG, DN 800; Ferngasgemeinschaftsleitung Nr. 3/23 der E.ON Ruhrgas AG 7 Thyssengas GmbH, DN 300), welche im Süden
zum Teil nach Westen abknicken.
2.2.2
Die weitere Umgebung
Im Westen und Süden schließen sich ausgedehnte landwirtschaftliche Flächen an. Im Westen wird
die offene Agrarlandschaft durch den Park des Bildungszentrums Schloss Eichholz der KonradAdenauer-Stiftung begrenzt. Die Straßenbäume entlang der L192 sowie die hofnahen Freiflächen
der landwirtschaftlichen Betriebe in diesem Bereich beleben die Kulturlandschaft.
Weiter südlich, an der Stadtgrenze zu Bornheim, liegt die Konzentrationszone für Windenergieanlagen „Urfeld - Domhüllenweg“. In diesem Bereich verlaufen auch drei Hochspannungsfreileitungen
der RWE Energie (110, 220, 380 KV).
Nördlich der Urfelder Straße befindet sich das Gewerbegebiet Eichholz, das an zwei Stellen an die
Urfelder Straße angeschlossen ist (Widdiger Straße, Herseler Straße). Das Gewerbegebiet ist vollständig erschlossen und vermarktet. Es haben sich ca. 20 mittelständische Unternehmen u.a. aus
folgenden Branchen angesiedelt:
-
Baugewerbe (Bedachungen, Baumaschinen, Schreinerei, Schlosserei, Heizung u. Sanitär),
Kunststofftechnologie, Kunststoffvertrieb, Textilien,
Maschinenbau und KFZ (Flurförderfahrzeuge, Reifen, Motorrad, Wohnmobile),
diverse, z.B. Großhandel für Schumacher- u. Schuhbedarf, Rohrleitungsbau, Druckerei, Gebäudereinigung, Wasseraufbereitung, Energietechnik, Werbeagentur.
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Begründung
Als Besonderheit ist die aufbereitete archäologische Fundstelle „Villa Rustica“ innerhalb des Gewerbegebietes zu erwähnen (Keller und gesicherte Fundamentierung, Teilrekonstruktion).
Unmittelbar östlich der Autobahn befinden sich das Vereinsgelände eines Schäferhundevereins
(Vereinsheim, Trainingsgelände) sowie eine ehemalige Kiessandabgrabung mit ausgedehnten Brachen und Wasserflächen. Der Teich unmittelbar südlich der Urfelder Straße wird vom Angelsportverein Früh-Auf-Wesseling 1960 e.V. genutzt.
Ca. 270 m nordöstlich des Plangebiets liegt das Neubaugebiet „Auf dem Radacker“, das auf der
Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 4/77 A „Auf dem Radacker“ seit 2002 schrittweise besiedelt
wird (Einfamilienhäuser).
2.3
Erschließung
2.3.1
Verkehr
Das Plangebiet soll über die öffentliche Haupterschließungsstraße der Fruchthansa GmbH, welche
an die Urfelder Straße (Gemeindestraße, zwei Fahrtrichtungsspuren, ca. 7 m Fahrbahnbreite, 50
km/h, separater ca. 2,25 m breiter Rad-/Gehweg auf der Südseite, Straßenbeleuchtung) angeschlossen ist, erschlossen werden. Die Urfelder Straße ist östlich der Herseler Straße in Richtung
Urfeld für LKW gesperrt. Damit soll verhindert werden, dass LKW aus dem Gewerbegebiet Eichholz
die in Teilen verkehrsberuhigte Ortslage Urfeld in Richtung L 300 befahren.
Das Plangebiet ist somit über die Urfelder Straße an das überregionale Verkehrswegenetz angebunden (L190 und L192 ca. 550 m westlich), ohne dass dadurch Wohngebiete belastet werden. Die
Autobahnanschlussstelle Wesseling (A 555) befindet sich ca. 800 m nordwestlich.
Unmittelbar am Plangebiet befindet sich die Bushaltestelle „Urfeld Herseler Straße“ der Linie 721
(Urfeld – Wesseling Stadtbahn). Die Haltestelle Urfeld der Stadtbahnlinie 16 liegt etwa 1 km östlich
des Plangebietes und kann über Rad-/Gehwege entlang der Urfelder Straße erreicht werden. Der
asphaltierte Wirtschaftsweg ist als überregionaler Radweg im Rahmen der Regionale 2010 gekennzeichnet (Erlebnisroute Rheinlandschaft).
2.3.2
Stadttechnik, vorhandene Leitungstrassen
Das Plangebiet kann aus vorhandenen Versorgungsleitungen in der Urfelder Straße mit Wasser (DN
300, DN 500), elektrischer Energie und Gas (GVG, Erdgasleitung DN 250) versorgt werden. Die
Löschwasserversorgung des Plangebietes ist gesichert. Weiter liegen im Einmündungsbereich Urfelder Straße/Herseler Straße Versorgungsleitungen der ish GmbH. Entlang der Urfelder Straße verlaufen Straßenbeleuchtungskabel.
Parallel zur Autobahn (A 555) verlaufen Versorgungstrassen der Thyssengas und der e-on sowie ein
Mittelspannungskabel der Rheinenergie. Im nördlichen Randbereich der Urfelder Straße liegt ein
Abwasserkanal DN 1000 bzw. DN 2400 der Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling, der das
Mischwasser aus dem vorhandenen Gewerbegebiet Eichholz in östlicher Richtung, die Autobahn unterquerend Richtung Ortslage Urfeld und weiter zur Kläranlage Urfeld hin ableitet.
2.4
Eignung des Plangebietes für gewerbliche Nutzung
Die Stadt Wesseling hat bereits in der Vergangenheit im Rahmen der Flächennutzungsplanung diesen Standort als besonders geeignet zur weiteren Ansiedlung von Gewerbebetrieben erkannt und
entsprechende Bauleitplanungen vorbereitet. Insbesondere die günstige Verkehrsanbindung, die
ausreichenden Abstände zur Wohnbebauung und die geringe ökologische Bedeutung des Geländes
sprechen für eine Inanspruchnahme dieser Flächen.
2.5
Baugrund / Gründung + Baufeldentwicklung
Im Ergebnis der in der 48./49. KW 2011 in Teufen zwischen 6,0 bis 8,0 m niedergebrachten Bodenaufschlüsse (RKS 365-1 bis RKS 365-8 + DPH 365-1 bis DPH 365-8) wurden bindige Decklagen in
Stärken zwischen ca. 1,3 m bis 3,8 m in Form wechselnd feinsandiger bis toniger Schluffe in vorwie-
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Begründung
gend steifplastischer Konsistenz erschlossen. Die oberen 0,5 m sind durch die ackerbauliche Nutzung überprägt (organ. Anteile ca. 3-4 %).
Im Unterlager folgen als Übergang teils noch verlehmte, enggestufte Fein-/ Mittelsande (Stärken
zwischen ca. 0,5 bis 2,9 m) in teils lockerer, teils bereits mitteldichter Lagerung. Als Liegenschichtglieder folgen ab ca. 49,4 bis 52,6 NN+m durchgängig fluviatile, kiesigsandige Bildungen in mindestens mitteldichter bis dichter Lagerung.
Die Baufeld-/Höhenentwicklung der Fläche kann unproblematisch mit der Umlagerung und Verfestigung der anstehenden bindigen Decklagen erfolgen. Für die Gründung/Abtragung hoher, konzentrierter Lasten ist ein Absetzen der Fundamente über die gut tragfähigen, setzungsunempfindlichen
kiesig-sandigen Bildungen vorzusehen. Geringere Lasten sind bei mind. steifplastischer Ausbildung
auch über die Decklehme abzuleiten.
2.6
Altlasten
Nach Auswertung der Erkundungsbefunde wurden entsprechend der landwirtschaftlichen Flächennutzung keine sensorisch detektierbaren Belastungs-/Schadstoffbeeinträchtigungen festgestellt. Die
angetroffenen Böden zeigen – bis auf die landwirtschaftliche Bearbeitung der Decklagen – keine
sonstigen anthropogenen Überprägungen.
Die analytischen Überprüfungen der ackerbaulich überprägten Horizonte (bis 0,5 m) zeigen keine
bodenschutz-/altlastentechnisch relevanten Befunde, die Gefahren, eine Nutzungseinschränkung
oder sonstige Beschränkungsmaßnahmen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG)
bedingen.
3
Übergeordnete Planungen, Restriktionen
3.1
Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan - GEP)
Das Plangebiet ist im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln – Teilabschnitt Region Köln als
Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen dargestellt (GIB). Hier sollen vordringlich solche
Betriebe angesiedelt werden, die wegen ihres großen Flächenbedarfs oder ihrer Emissionen nicht in
den Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) integriert werden können.
Der Bebauungsplan entspricht dieser Vorgabe, indem er die Ansiedlung eines Logistikzentrums zur
Vorhaltung von zeitgemäßen Logistikflächen für Zulieferanten der produzierenden Industrie, des
Handels oder Mehrwertlogistiker sowie die Erweiterung eines Großhandelsunternehmens vorbereitet, welche schon auf Grund der gewerblichen Emissionen nicht in der Nähe bestehender Wohnnutzungen angesiedelt werden können (LKW- Verkehr, Betriebszeiten).
Der weiter südlich anschließende Freiraum an der Stadtgrenze zu Bornheim ist als „allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit spezialisierter Intensivnutzung“ sowie überlagernd als „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Diese Flächen außerhalb des GIB werden durch die Bauleitplanung nicht in Anspruch genommen.
3.2
Flächennutzungsplan (FNP)
Der Rat der Stadt Wesseling hat im Jahre 1995 die Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südlich der Urfelder Straße, zwischen der L192 und der A 555 beschlossen. Ziel der 36. Änderung war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Entwicklung eines ca. 35 ha großen „Gewerbe-/Industrieparks Eichholz-Süd“ im Anschluss an
das bestehende Gewerbegebiet Eichholz. Die Stadt Wesseling hat ihre mit der 36. FNP-Änderung
verfolgten Planungsziele in die seinerzeit eingeleiteten Verfahren zur Überarbeitung des Gebietsentwicklungsplanes sowie zur 8. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 8 „Rheinterrassen“ eingebracht. Die Anregungen sind im Rahmen dieser Planverfahren berücksichtigt worden (s.o. GIB). Die
Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 7.6.1995 bestätigt, dass die geplante Flächennutzungsplanänderung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist. Aufgrund veränderter gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen konnte dieser Ansatz nicht weiterverfolgt werden, das Verfahren ruht seitdem.
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Stadt Wesseling, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.2 „nextpark Wesseling“
Stand: § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, frühzeitige Beteiligung
Begründung
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling ist das Plangebiet größtenteils als „Fläche
für die Landwirtschaft“, überlagert mit der Kennzeichnung „Landschaftsschutzgebiet“ dargestellt. Das
Fruchthansa-Grundstück wird dagegen als „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Der Bereich um die
Konrad-Adenauer-Stiftung (ca. 500 m westlich) ist als Waldfläche, das ehemalige Kiesabbaugelände
östlich der A 555 als Waldfläche, überlagert mit der Kennzeichnung „Abgrabungsfläche“ dargestellt.
Östlich innerhalb des Plangebietes ist parallel zur Autobahn eine unterirdische Leitungstrasse dargestellt.
54. Änderung des Flächennutzungsplanes, Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und
Landesplanung
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4/103.2 „nextpark Wesseling“ widerspricht zu größten
Teilen den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan wird
deshalb im Parallelverfahren geändert. Es ist vorgesehen, das noch nicht als „gewerbliche Baufläche“ dargestellte Plangebiet als ein solches darzustellen. Die geplante FNP-Änderung beschränkt
sich ausschließlich auf den Teilbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2
„nextpark Wesseling“, welcher derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist.
3.3
Bebauungspläne
3.3.1
Bebauungsplan Nr. 4/103 „Gewerbe-/Industriepark Eichholz-Süd“
(Gesamtkonzept für ein 35 ha großes Gewerbe- und Industriegebiet)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat im Jahre 2002 parallel zur 36. Änderung des FNP die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4/103 „Gewerbe-/ Industriepark Eichholz-Süd“ für den Bereich südlich der Urfelder Straße zwischen der L 192 und der A 555
beschlossen (Gesamtkonzept). Aufgrund veränderter gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen
konnte dieser Ansatz nicht weiterverfolgt werden, das Verfahren ruht seitdem. Der aufzustellende
Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4/103.2 „nextpark Wesseling“ konkretisiert die ursprüngliche
Planungsabsicht für einen Teilbereich.
3.3.2
Geltendes Planungsrecht
Das Plangebiet liegt größtenteils im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Für geringe Teile des nördlichen Geltungsbereichs existiert der Vorhabenbezogene Bebauungsplan
Nr. 4/103.1 „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“. Dieser setzt ein eingeschränktes Gewerbegebiet für
einen Obst- und Gemüsegroßhandel, Dienstleistung und Logistik fest. Die GRZ wird auf 0,65 und die
Gebäudehöhe auf 68,9 m üNHN (ca. 13 m) festgesetzt. Des Weiteren werden öffentliche wie private
Grünflächen festgesetzt. Auf Grund der geplanten Erweiterung des Fruchthansa-Gebäudes müssen
Teile des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan überplant werden.
3.3.3
Weitere benachbarte Bebauungspläne
Nördlich der Urfelder Straße schließt sich der Geltungsbereich des seit 1988 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4/79 „BAB, Urfelder Straße, Siebengebirgsstraße“ an. Der Bebauungsplan setzt
nördlich des Plangebietes ein „Gewerbegebiet Zone 2“ fest, in dem Anlagen und Betriebe der Abstandsklassen I (1.500 m) – VI (200 m) der Abstandsliste vom 9.7.1982 sowie Anlagen und Betriebe
mit ähnlichem Emissionsgrad nicht zulässig sind. Die baulichen Anlagen dürfen bis zu drei Vollgeschosse aufweisen, die GRZ ist mit 0,8, die GFZ mit 2,0 festgesetzt. Unmittelbar nördlich der Urfelder Straße ist ein schmaler Streifen Straßenbegleitgrün festgesetzt, der u.a. zur Aufnahme einer Kanaltrasse dient. Parallel zu Autobahn ist eine 40 m tiefe Anbauverbotszone nachrichtlich übernommen. Hier ist eine öffentliche Grünfläche festgesetzt (Landschaftsschutzgebiet), in der eine unterirdische Versorgungstrasse vorgesehen ist (Ferngasleitung).
270 m nordöstlich des Plangebiets schließt sich der ca. 1,8 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/77 A „Auf dem Radacker“ aus dem Jahr 2002 an. Auf der Grundlage dieses Bebauungsplanes wurde das bestehende Wohngebiet „Auf dem Radacker“ im Westen abgerundet. Ca.
34 Wohneinheiten in freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhäusern oder Hausgruppen sind hier
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Stadt Wesseling, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.2 „nextpark Wesseling“
Stand: § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, frühzeitige Beteiligung
Begründung
vorgesehen. Die Besiedelung der Fläche schreitet voran. Der größte Teil des Gebietes ist bereits
bebaut. Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet fest (WA), die Zahl der Vollgeschosse ist auf ein Vollgeschoss begrenzt (GRZ = 0,4, offene Bauweise).
3.3.4
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 8 „Rheinterrassen“ (8. Änderung, rechtskräftig seit dem 5.12.2006) des Rhein-Erft-Kreises.
Der Landschaftsplan enthält für die im GEP/Regionalplan als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ dargestellten Flächen südlich der Urfelder Straße die Festsetzung „temporäres Landschaftsschutzgebiet“ (Teilfläche des Landschaftsschutzgebietes 2.2-29 Eichholz) mit der Rechtsfolge, dass nach Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2 „nextpark Wesseling“ die Landschaftsschutzfestsetzung für den Geltungsbereich außer Kraft tritt (§ 29 Landschaftsgesetz NRW).
Für den landwirtschaftlich genutzten Freiraum am südlichen Stadtrand von Wesseling ist das Entwicklungsziel 2 „Anreicherung einer im ganzen erhaltenswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ festgesetzt. Hierfür ist u.a. vorgesehen, südlich der Urfelder Straße eine Baumreihe aus Stiel-Eichen zu pflanzen (Pflege- und Entwicklungsmaßnahme 5.2-200). Die Maßnahme wurde bereits umgesetzt.
Für die benachbarten Bereiche der ehemaligen Kiessand- Abgrabung östlich der A 555 ist das Entwicklungsziel 3 „Wiederherstellung einer in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder stark vernachlässigten Landschaft“ festgesetzt.
4
Verfahren
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung
am 21.07.2011 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2 „nextpark
Wesseling“ gemäß § 1 (3), § 2 (1) und § 12 BauGB beschlossen.
In der Ausschusssitzung am 25.01.2012 wird der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB angestrebt.
5
Planung
5.1
Beschreibung des Vorhabens
Vorhabenträgerin im Sinne des BauGB ist die nextpark Wesseling GmbH & Co. KG mit Sitz in Dreieich. Das Plangebiet unterteilt sich in die beiden Bereiche Ansiedlung nextpark (Vorhaben- und Erschließungsplan) sowie Erweiterung Fruchthansa.
5.1.1
Baustruktur und Nutzung
a) nextpark Wesseling
Auf dem zukünftigen ca. 5,5 ha großen Betriebsgelände des nextparks Wesseling sollen zwei, je
nach Auftragslage kleinflächig aufzuteilende und im Energieverbrauch transparent abzurechnende
Hallenkomplexe entstehen. Dabei soll die nördliche Halle eine Grundfläche von ca. 18.275 m² und
die südliche Halle von ca. 11.050 m² erhalten. Die Anlieferung der nördlichen Halle ist an den Ostund Westseiten, die Anlieferung der südlichen Halle an der Nordseite vorgesehen. Die nördliche Halle soll eine Höhe (OK Attika) von 13,7 m über OK FFB (Oberkante Fertigfußboden) erhalten, die südliche eine Höhe von 16,2 m über OK FFB.
Die jeweilige Nutzung der Hallenkomplexe ist abhängig von den Mietern (Zulieferanten der produzierenden Industrie, Handel oder Mehrwertlogistiker).
Stadtplanung Zimmermann GmbH, Köln
im Auftrag der nextpark Wesseling GmbH & Co. KG, Dreieich
Stand 22.12.2011
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Stadt Wesseling, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.2 „nextpark Wesseling“
Stand: § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, frühzeitige Beteiligung
Begründung
b) Erweiterung Fruchthansa
Auf der zukünftigen Erweiterungsfläche für Fruchthansa (ca. 1,1 ha) soll eine Möglichkeit geschaffen
werden, den bereits bestehenden Gewerbebau zu vergrößern. Im Bereich der Erweiterungsfläche
müssten bei Planumsetzung die bestehende Umfahrt, einige Stellplätze und die Anlieferung neu organisiert werden.
Die Erweiterung des Fruchthansa-Gebäudes ist in der Planung als Grenzbebauung vorgesehen.
Über Baulasten etc. sollen die nach BauO NRW notwendigen Abstandsflächen auf dem Grundstück
des nextparks Wesseling gesichert werden. Das Einverständnis der Vorhabenträgerin liegt hierfür
vor.
5.1.2
Außenanlagen und Begrünung
a) nextpark Wesseling
Die Vorhabenträgerin sieht eine Begrünung des Plangebietes zur Autobahn und zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen vor. Zwischen den Gebieten nextpark und Fruchthansa ist keine
Begrünung vorgesehen. Das Baugrundstück selbst soll mit mehreren Bäumen begrünt werden. Die
Anzahl der Bäume, mögliche Baumarten, die Qualität der genannten Grünflächen etc. werden im
weiteren Verfahren näher definiert.
b) Erweiterung Fruchthansa
Im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen muss die private Grünfläche 3 (Versickerungsbecken)
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/103.1 „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ angepasst
werden, da die Erschließungsstraße verbreitert werden muss. Die Ersatzflächen für das Versickerungsbecken stehen auf dem Erweiterungsgrundstück zur Verfügung. Im weiteren Verfahren werden
die notwendigen Flächen mit den Fachgutachtern abgestimmt und planungsrechtlich festgesetzt.
5.1.3
Verkehrserschließung
Das Plangebiet soll über die Urfelder Straße und der bestehenden öffentlichen Erschließungsstraße
von Fruchthansa erschlossen werden. Die Erschließungsstraße trifft ca. 60 m östlich der Herseler
Straße auf die Urfelder Straße.
Für die Erschließungsstraße werden ca. 300 m² der privaten Grünfläche 3 (Versickerungsbecken)
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.1 „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ benötigt.
Die Ersatzflächen für das Versickerungsbecken stehen auf dem Erweiterungsgrundstück zur Verfügung. Die planungsrechtlichen Regelungen sollen gemäß § 12 (4) BauGB (einzelne Flächen außerhalb des Bereichs des Vorhaben- und Erschließungsplanes können in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen werden) getroffen werden.
Die bereits bestehende Anbindung des Fruchthansagrundstücks war im Bebauungsplanverfahren
Nr. 4/103.1 „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ als vorläufige Erschließungsmaßnahme bis zur Umsetzung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes südlich der Urfelder Straße anzusehen (Provisorium). Die Erschließung des nextparks Wesseling soll über diese Straße erfolgen. In Abhängigkeit von
der weiteren Entwicklung der westlichen benachbarten Flächen ist weiterhin ein späterer Rückbau
der Anbindung bzw. die Umwandlung in eine private Gewerbefläche vorstellbar.
Die erforderlichen Stellplätze werden sowohl für den nextpark Wesseling wie für den Erweiterungsbau der Fruchthansa auf dem eigenem Grundstück vorgesehen.
5.1.4
Schmutzwasser und Regenwasser aus den Betriebsgeländen
Bei einem abzuschätzenden Grundwasserflurabstand von ≥ 8 m und ab ca. 2 bis 4 m unter Gelände
anstehenden gut durchlässigen Sande/Kiesen (k-Werte 1 x 10-5 - Bodengruppe n. DIN 18196 SE/SU
// 4 x 10-4 m/s Bodengruppe GI) liegen gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138 – Planung, Bau und Betrieb
von Anlage zur Versickerung von Niederschlagswasser gute bis sehr gute Randbedingungen vor.
Für die Versickerung können sowohl Versickerungsmulden/-becken als auch Rigolensysteme (Rohrrigolen, Füllkörperrigolen) oder deren Kombination ausgeführt werden.
Stadtplanung Zimmermann GmbH, Köln
im Auftrag der nextpark Wesseling GmbH & Co. KG, Dreieich
Stand 22.12.2011
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Stadt Wesseling, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.2 „nextpark Wesseling“
Stand: § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, frühzeitige Beteiligung
Begründung
Im weiteren Verfahren wird ein Entwässerungskonzept für Schmutz- und Regenwasser aus den Betriebsgeländen sowie für die öffentliche Straße erstellt.
5.2
Begründung der Planinhalte
wird im weiteren Verfahren nach Erstellung der Planzeichnung ergänzt
5.2.1
Art der baulichen Nutzung
Es ist vorgesehen, dass der Vorhabenbezogene Bebauungsplan zwei eingeschränkte Gewerbegebiet analog § 8 BauNVO (Erweiterungsfläche Fruchthansa und nextpark Wesseling) festsetzen wird.
Weitere Regelungen und die Begründung erfolgen bis zur Offenlage.
5.2.2
Maß der baulichen Nutzung
Sowohl für den Erweiterungsbereich Fruchthansa wie für den nextpark Wesseling ist vorgesehen,
die GRZ auf 0,65 mit einer Überschreitungsmöglichkeit der festgesetzten GRZ durch Nebenanlagen
bis auf GRZ = 1,0 festzusetzen. Weitere Regelungen und die Begründung erfolgen bis zur Offenlage.
5.3
Städtebauliche Auswirkungen
5.3.1
Schalltechnische Auswirkungen
Im Rahmen einer Schallimmissionsprognose sollen im weiteren Verfahren die Geräuscheinwirkungen durch das geplante Bauvorhaben „nextpark Wesseling“ an der umliegenden schützenswerten
Bebauung untersucht und anhand der Immissionsrichtwerte der TA Lärm bewertet werden. Als
schützenswerte Bebauung sind die vorhandenen und geplanten Wohngebiete nordwestlich und
nordöstlich des Plangebiets, die Wohnnutzungen im Außenbereich westlich des Plangebiets sowie
die gewerblichen Nutzungen nördlich des Plangebiets untersuchungsrelevant. Dabei ist die vorhandene Geräuschvorbelastung der sich im Untersuchungsraum befindenden gewerblichen Nutzungen
zu berücksichtigen.
Als schalltechnisch relevante Vorgänge sind die Fahrbewegungen, Rangier- und Verladevorgänge
von Lkw und Pkw, sowie ggf. Lüftungsanlagen, Klimageräte und Kälteanlagen innerhalb des Bebauungsplangebiets zu betrachten.
Ggf. sind im Rahmen der Untersuchungen Schallschutzmaßnahmen zu prüfen und zu dimensionieren, wie bauliche Maßnahmen (z. B. Lärmschutzwände) sowie technische Maßnahmen (z.B. Begrenzung der Schallabstrahlung von haustechnischen Anlagen) und organisatorische Maßnahmen.
Im Nachtzeitraum (22-6 Uhr) gelten nach der TA Lärm erhöhte schalltechnische Anforderungen an
Wohnnutzungen. Daher ist zu erwarten, dass die Nacht den kritischeren Zeitraum darstellt.
Des Weiteren ist nach TA Lärm zu untersuchen, ob die durch das Bauvorhaben entstehenden zusätzlichen Verkehre auf den öffentlichen Erschließungsstraßen zu einer relevanten Erhöhung der
Verkehrsgeräusche an den vorhandenen schützenswerten Nutzungen führen.
Neben den schalltechnischen Auswirkungen sind die Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet
durch einwirkenden Verkehrslärm insbesondere der angrenzenden Autobahn zu untersuchen und
anhand der DIN 18005 zu bewerten. Zudem erfolgt die Ermittlung der Lärmpegelbereiche nach DIN
4109 als Grundlage für die Dimensionierung des baulichen Schallschutzes für schutzbedürftige Büroräume.
5.3.2
Verkehrliche Auswirkungen
Analysefall (Verkehrserhebung am 17.11.2011)
Am Donnerstag, den 17.11.2011, wurde eine Verkehrserhebung, der an das Plangebiet angrenzenden Knotenpunkte,
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im Auftrag der nextpark Wesseling GmbH & Co. KG, Dreieich
Stand 22.12.2011
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Stadt Wesseling, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.2 „nextpark Wesseling“
Stand: § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, frühzeitige Beteiligung
-
Begründung
L190 (Urfelder Straße) / L 192 (Siebengebirgsstraße)
L190 (Urfelder Straße) / K31 (Eichholzer Straße)
L190 (Urfelder Straße) / Widdinger Straße
L190 (Urfelder Straße) / Herseler Straße
L190 (Urfelder Straße) / Fruchthansa
in der Zeit von 06:00 bis 10:00 Uhr und 15:00 bis 19:00 Uhr durchgeführt. Das Verkehrsaufkommen
wurde mittels Videotechnik erfasst und im Nachgang, differenziert nach PKW und LKW (ab 3,5 t)
ausgewertet und auf den durchschnittlichen täglichen Verkehr nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen hochgerechnet [Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen 2001/05].
Analysefall 1.1 (bereinigt)
Aufgrund der Jahreszeit zum Zeitpunkt der Verkehrserhebung, sowie der Tatsache, dass im Zeitraum der Erhebung Straßenbauarbeiten an der L281 und der L118 im südlich angrenzenden Bornheim durchgeführt wurden, mussten die erhobenen Verkehrsdaten sachlogisch angepasst werden.
Dies betrifft die Verkehrsströme in Nord-Süd- und Süd-Nordrichtung auf der L192 am Knotenpunkt
mit der L190, da diese Fahrbeziehung, zum Erhebungszeitpunkt eine Ausweichroute zwischen
Bornheim und der BAB 555 bildete. Zur Anpassung der Verkehrsstärke an eine plausible Knotenstrombelastung, wie sie ohne Bauarbeiten an der L118 (Verbindungsstraße zur Anschlussstelle 5b
der BAB 555 in Bornheim) zur erwarten gewesen wäre, wurde auf Querschnittsdaten aus der Bundesverkehrswegezählung (BVWZ) 2000, 2005 und 2010, Straßen NRW, sowie auf eigene Daten der
Knotenströme im Zuge der K31/L190/L192 aus dem Jahr 2008 zurückgegriffen.
Zur Bereinigung der im November 2011 erhobenen Daten wurden die Verkehrsmengen aller Knotenpunktströme am KP1 ohne den Nord-Süd und Süd-Nord Strom zusammengefasst und den gleichen Strömen aus der Erhebung von 2008 gegenübergestellt. Die so ermittelte relative Veränderung
der Knotenstrombelastung wurde der erhobenen Verkehrsstärke des Nord-Süd und Süd-Nord
Stroms aus der Erhebung 2008 hinzugefügt und als bereinigte Verkehrsnachfrage in Nord-Süd-/SüdNord-Richtung für das Jahr 2011 eingestellt. Vor dem Hintergrund der saisonalen, jahreszeitlichen
Veränderungen in der Verkehrsnachfrage, passen die so ermittelten Verkehrsstärken am Querschnitt der L192 südlich und nördlich des KP1 in die Chronologie der Zählergebnisse von Straßen
NRW. Die Differenz zur tatsächlich erhobenen Verkehrsstärke entspricht mit rd. 3.700 Kfz/d damit
dem täglichen Ausweichverkehr in Folge der Baumaßnahmen in Bornheim und wird als plausibel
eingeschätzt.
Prognosefall
Die Daten aus dem bereinigten Analysefall 1.1 werden mit der Verkehrsnachfrage, die durch die
Entwicklung des Plangebiets entsteht, superpositioniert.
Die Verkehrsnachfrage des Plangebiets wurde mittels gängiger Verfahren [Heft 42, Integration von
Verkehrsplanung und räumlicher Planung, Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung] und Parametern sowie über die Erfahrungswerte des Bauherrn bemessen.
Als Eingangsparameter dienen hierbei die geplanten Bruttogeschossflächen und die vorgesehenen
Nutzungen. Diese Daten wurden von der Vorhabenträgerin für den nextpark Wesseling wie folgt vorgegeben:
-
30.000 m² BG-Lagerfläche
4.300 m² BG-Bürofläche
Die prognostizierte Verkehrsmenge für den nextpark Wesseling wurde zu 1.285 KFZ-Fahrten/24h
ermittelt. Davon entfallen 672 KFZ-Fahrten auf den PKW-Verkehr und 612 KFZ-Fahrten auf den
LKW-Verkehr.
Im weiteren Verfahren erfolgt darüber hinaus eine Prognose des Verkehrs, der durch die Erweiterung des Fruchthansa-Gebäudes hervorgerufen wird. Dieser wird ebenfalls in das Verkehrsgutachten einfließen.
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Stadt Wesseling, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.2 „nextpark Wesseling“
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Begründung
Weiteres Vorgehen
Das weitere Vorgehen besteht darin, die ermittelten Verkehrsmengen im Analysefall, im Analysefall
1.1 und im Prognosefall anhand von gängigen Verfahren nach dem Handbuch für die Bemessung
von Straßenverkehrsanlagen zu beurteilen. Dazu wird die Verkehrsqualität aller untersuchten Knotenpunkte in allen Fällen (Analyse-, Analsyefall 1.1 und Prognosefall) bestimmt und gegenübergestellt.
Bei erheblicher Veränderung der Verkehrsqualität, insbesondere bei einer Verschlechterung, werden
Potenziale zur Erhaltung bzw. zur Verbesserung der Verkehrsqualität erarbeitet und aufgezeigt.
Grundsätzlich werden die Engpässe einer leistungsfähigen Verkehrsabwicklung im Bereich des Knotens der L190/L192/Urfelder Straße gesehen. Dieses insbesondere deswegen, weil der westlich vorgelagerte Kreisverkehr im Zuge der K31/L192 aufgrund seiner räumlichen Nähe eine komplexe Verkehrsabwicklung darstellt. In den allgemeinen Spitzenstunden werden bereits jetzt punktuell die Leistungsfähigkeitsgrenzen erreicht.
Ausgehend von der Analyse der seit rd. 10 Jahren rückläufigen Verkehrsnachfrage der Hauptverkehrsströme im Zuge der L192 und der bedarfsgesteuerten Signalisierung am Knotenpunkt wird derzeit davon ausgegangen, dass das zusätzliche, tägliche Verkehrsaufkommen aus dem Bauvorhaben
ebenfalls über den Knotenpunkt, mit geringfügigen Veränderungen in den Qualitätsstufen abgewickelt werden kann.
Hierbei stützt sich der Gutachter auf den Rückgang der bestehenden Verkehrsnachfrage sowie auf
die Angaben des Bauherrn, wonach große Teile der täglichen Verkehrsnachfrage des LogistikBetriebes vor oder nach der morgendlichen, bzw. nachmittäglichen Spitzenstunde auftreten werden.
Zu diesen Zeitpunkten bestehen noch Kapazitätsreserven am Knoten L190/L192.
5.3.3
Archäologie, Bodendenkmalpflege
Aus den Erkenntnissen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/103.1 „Gewerbeansiedlung Fruchthansa“ ist im Plangebiet mit Bodenfunden aus verschiedenen Epochen zu rechnen. Im weiteren Verfahren werden in Abstimmung mit dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege geeignete Untersuchungen durchgeführt.
5.4
Flächenbilanz
wird im weiteren Verfahren nach Erstellung der Planzeichnung ergänzt
6
Umsetzung der Planung, Durchführungsvertrag, Kosten für die Stadt Wesseling
Die Vorhabenträgerin ist bereit und in der Lage, das geplante Vorhaben fristgerecht umzusetzen. Sie
schließt mit der Stadt Wesseling einen Durchführungsvertrag inkl. Erschließungsregelungen ab. Die
Vorhabenträgerin sichert sich durch geeignete vertragliche Vereinbarungen die Verfügbarkeit der
Grundstücke im Plangebiet. Eine formelle Bodenordnung nach BauGB ist nicht erforderlich.
Die Vorhabenträgerin veranlasst alle erforderlichen Planungen, übernimmt die Planungskosten und
stellt die Erschließungsanlagen her. Für die Stadt Wesseling entstehen keine Kosten.
Die Vorhabenträgerin schließt mit der Stadt Wesseling einen Durchführungsvertrag ab. Die Regelungen werden im weiteren Verfahren konkretisiert.
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B
Begründung
Umweltbericht
wird erstellt durch Smeets Landschaftsarchitekten, Erftstadt
Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Ermittlung der
abwägungsrelevanten Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen. Hierfür erfolgen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine Ermittlung der Grundlagen einschließlich Biotoptypenkartierung und die Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen.
Im Umweltbericht erfolgt die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen unter Verwendung der Ergebnisse sonstiger Fachgutachten (z.B. Schall, Verkehr, Archäologie). Die Ausarbeitung
erfolgt auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfs zum Bebauungsplan. Der Umweltbericht
wird die in der Anlage 1 zu § 2 (4) und §§ 2a und 4c BauGB benannten Inhalte berücksichtigen.
Des Weiteren wird eine Eingriffsregelung entsprechend §§ 14-16 BNatSchG unter Verwendung der
Grundlagen der Umweltprüfung und des Umweltberichtes erstellt. Zur Herleitung des erforderlichen
landschaftspflegerischen Maßnahmenumfangs durch den Eingriff wird unterstützend eine Berechnung des Bestands- und Ausgleichswertes durchgeführt. Dies erfolgt gemäß Verfahren "Numerische
Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung NRW (LANUV). Ggf. erfolgt eine vertiefte Betrachtung des Landschaftsbildes. Dies wird im Scoping abgestimmt.
Im Scoping wird des Weiteren abgestimmt, ob bei der Grundlagenerfassung ggf. eine faunistische
Kartierung des Feldhamsters und der Vögel erfolgen muss.
Die Artenschutzbelange müssen vor dem Hintergrund des 2009 novellierten BNatSchG beim Bauleitplanverfahren beachtet werden. Hierfür wird eine Artenschutzprüfung (ASP) durchgeführt. Bei der
ASP im Zusammenhang mit Bauleitverfahren beschränkt sich der Prüfumfang auf die europäisch
geschützten Arten und die europäischen Vogelarten, während gem. § 44 (Abs.5 Satz 5) BNatSchG
die „nur“ national geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsverfahren freigestellt sind. Der Artenschutzbeitrag wird gemäß der gemeinsamen Handlungsempfehlung zum „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von
Vorhaben“ des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW erstellt.
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im Auftrag der nextpark Wesseling GmbH & Co. KG, Dreieich
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