Daten
Kommune
Wesseling
Größe
103 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
06.12.11, 07:13
Aktualisiert
13.12.11, 07:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
292/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
14
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2011;
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
14
30.11.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 292/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Her Hummelsheim
30.11.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2011;
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Beschlussentwurf:
Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 50.000 € beim Produktsachkonto 11-111-05-5431302 – Prüfentgelte Wirtschaftsprüfer wird zustimmt.
Deckung bieten Mehrerträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Sachdarstellung:
1. Problem
In seiner Sitzung vom 15.11.2011 hat der Rechnungsprüfungsausschuss dem Vorschlag der Örtlichen
Rechnungsprüfung zugestimmt, sich noch für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2012 einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu bedienen und erst ab dem Jahresabschluss 2013 die Jahresabschlussprüfung selbst zu übernehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zugleich dem Rat empfohlen, die dafür
erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen. Auf die Vorlage 232/2011 wird verwiesen.
Haushaltsmittel für die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
stehen im Haushaltsplan 2011 nicht zur Verfügung.
2. Lösung
Der Kämmerer hat die Absicht, die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 50.000 € überplanmäßig bereitzustellen. Da die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erheblich i. S. des § 83 Absatz 2 Satz
1 GO NRW sind, bedarf es zuvor der Zustimmung des Rates.
Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bieten Mehrerträge und Mehreinzahlungen beim Einkommensteueranteil.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.