Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
58 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
06.04.11, 15:37
Aktualisiert
06.04.11, 15:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Betriebsausschuss Stadtwerke am 01.03.2011
10
Änderung der Abwassersatzung der Stadt Erftstadt zum 01.01.2011 (578/2010)
Die Änderung der Abwassersatzung wird zur erneuten Vorberatung in den Betriebsausschuss
Stadtwerke verwiesen.
Die V 578/2010 wird vertagt.
§ 3 Abs. 1 der Satzung der Stadt Erftstadt zur Abänderung der Fristen bei der
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 – 7 LWG NRW wird
wie folgt geändert:
„Die erstmalige Dichtheitsprüfung bei
Geltungsbereicht dieser Satzung ist in
bestehenden
privaten
Abwasseranlagen
im
dem Teilgebiet 1. Erp bis zum 31.12.2015
dem Teilgebiet 2. Friesheim bis zum 31.12.2015
Teilgebiete 3. – 16. wie vorgeschlagen
spätestens durchzuführen.„
Die in der Anlage beigefügte Änderung der Abwassersatzung der Stadt Erftstadt wird zum
01.05.2011 beschlossen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)