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Beschlusstext (Änderung der Abwassersatzung der Stadt Erftstadt zum 01.01.2011)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
58 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
06.04.11, 15:37
Aktualisiert
06.04.11, 15:37
Beschlusstext (Änderung der Abwassersatzung der Stadt Erftstadt zum 01.01.2011)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Betriebsausschuss Stadtwerke am 01.03.2011 10 Änderung der Abwassersatzung der Stadt Erftstadt zum 01.01.2011 (578/2010) Die Änderung der Abwassersatzung wird zur erneuten Vorberatung in den Betriebsausschuss Stadtwerke verwiesen. Die V 578/2010 wird vertagt. § 3 Abs. 1 der Satzung der Stadt Erftstadt zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 – 7 LWG NRW wird wie folgt geändert: „Die erstmalige Dichtheitsprüfung bei Geltungsbereicht dieser Satzung ist in bestehenden privaten Abwasseranlagen im dem Teilgebiet 1. Erp bis zum 31.12.2015 dem Teilgebiet 2. Friesheim bis zum 31.12.2015 Teilgebiete 3. – 16. wie vorgeschlagen spätestens durchzuführen.„ Die in der Anlage beigefügte Änderung der Abwassersatzung der Stadt Erftstadt wird zum 01.05.2011 beschlossen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)