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Beschlusstext (Bebauungsplan-Nr. 160 A "Am Villehang"; Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
59 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
06.04.11, 15:37
Aktualisiert
06.04.11, 15:37
Beschlusstext (Bebauungsplan-Nr. 160 A "Am Villehang"; Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt)

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Beschluss der Sitzung des Betriebsausschuss Stadtwerke am 01.03.2011 9 Bebauungsplan-Nr. 160 A "Am Villehang"; Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt (45/2011) Da die Grundstücksvermarktung im Bebauungsplangebiet - Nr. 160 A in Liblar (Am Villehang) durch den Eigenbetrieb Immobilien inklusive aller entstehenden Erschließungskosten erfolgen soll, werden folgende Baukostenzuschüsse Kanal - getrennt nach Schmutzwasser und Oberflächenwasser – für die Herstellung der Kanalisation verbindlich festgelegt. Die Baukostenzuschüsse sind ein einmalig zu entrichtendes Entgelt für den Anschluss und die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage. Im Plangebiet ist eine ein – bis zweigeschossige Wohnbebauung vorgesehen und zulässig. Hieraus ergeben sich auf Basis der zu erwartenden Herstellungskosten und in Anwendung der sich aus den Allgemeinen Entsorgungsbestimmungen der Stadtwerke ergebenden Verteilungskriterien folgende Baukostenzuschüsse pro Quadratmeter Grundstücks- bzw. Veräußerungsfläche: - Baukostenzuschuss Kanal für die Schmutzwasserbeseitigung - bei einer eingeschossigen Bebauung: - bei einer zweigeschossigen Bebauung: - 13,71 Euro 17,82 Euro Baukostenzuschuss Kanal für die Oberflächenwasserbeseitigung - bei einer eingeschossigen Bebauung: - bei einer zweigeschossigen Bebauung: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 8,50 Euro 11,05 Euro