Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
59 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
06.04.11, 15:37
Aktualisiert
06.04.11, 15:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Betriebsausschuss Stadtwerke am 01.03.2011
9
Bebauungsplan-Nr. 160 A "Am Villehang"; Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß
§ 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt
(45/2011)
Da die Grundstücksvermarktung im Bebauungsplangebiet - Nr. 160 A in Liblar (Am Villehang) durch
den Eigenbetrieb Immobilien inklusive aller entstehenden Erschließungskosten erfolgen soll, werden
folgende Baukostenzuschüsse Kanal - getrennt nach Schmutzwasser und Oberflächenwasser – für
die Herstellung der Kanalisation verbindlich festgelegt.
Die Baukostenzuschüsse sind ein einmalig zu entrichtendes Entgelt für den Anschluss und die
Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage.
Im Plangebiet ist eine ein – bis zweigeschossige Wohnbebauung vorgesehen und zulässig. Hieraus
ergeben sich auf Basis der zu erwartenden Herstellungskosten und in Anwendung der sich aus den
Allgemeinen Entsorgungsbestimmungen der Stadtwerke ergebenden Verteilungskriterien folgende
Baukostenzuschüsse pro Quadratmeter Grundstücks- bzw. Veräußerungsfläche:
-
Baukostenzuschuss Kanal für die Schmutzwasserbeseitigung
- bei einer eingeschossigen Bebauung:
- bei einer zweigeschossigen Bebauung:
-
13,71 Euro
17,82 Euro
Baukostenzuschuss Kanal für die Oberflächenwasserbeseitigung
- bei einer eingeschossigen Bebauung:
- bei einer zweigeschossigen Bebauung:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
8,50 Euro
11,05 Euro