Daten
Kommune
Bedburg
Größe
552 kB
Datum
27.10.2015
Erstellt
14.10.15, 18:02
Aktualisiert
14.10.15, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Markterkundung
der Stadt Bedburg zur Breitbandversorgung
in der Ortschaft Pütz und im Weiler Hohenholz
Kommunale Gebietskörperschaft
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
Rathaus
Am Rathaus 1
50181 Bedburg
Rückfragen können gerichtet werden an:
Herrn Harald Schreier
Fachdienst 5: Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Am Rathaus 1
50181 Bedburg
Telefon: 02272 – 402 620
Telefax: 02272 – 402 400
Email: h.schreier@Bedburg.de
oder an den Berater der Stadt:
STZ-Consulting Group
Dr. Jürgen Kaack
Tel.: 0171 4070000
Email: kaack@stz-consulting.de
1.
Verfahrensgegenstand
Schaffung
einer
zuverlässigen,
erschwinglichen,
hochwertigen
und
zukunftssichernden
Breitbandinfrastruktur für die mit Breitband bislang unterversorgten Ortsteile (Übersichten über die
geographische Lage der beiden Bereiche entnehmen Sie bitte den Anlagen). Die Stadt Bedburg mit
22.846 Einwohnern (Stand 31.12.2013) im Rhein-Erft Kreis (Regierungsbezirk Köln) möchte die
Breitband-Versorgung in den nach derzeitigem Kenntnisstand mehrheitlich unterversorgten Ortsteilen
(laut Breitbandatlas des BMWi und den Ergebnissen der Befragung erkennbar unterversorgten
Ortsteilen) verbessern:
Vorwahl
Stadtteil
02272
02272
Pütz
Weiler Hohenholz
Einwohner
Gesamt-Anschlüsse
301
62
ca. 144
ca. 30
Total
ca. 174
Da der Weiler Hohenholz als Umsiedlungsort der Landwirte erschlossen wurde, finden sich hier ca. 13
landwirtschaftliche Betriebe und 1 Hotel. Pütz ist dagegen in erster Linie ein Wohnort mit ca. 3
landwirtschaftlichen Betrieben und einigen Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen.
Die Stadt bestitz keine Infrastrukturen im Umfeld von Pütz und Hohenholz, die zum Aufbau einer
Breitbandinfrastruktur genutzt werden können und es sind keine Infrastrukturen anderer Betreiber
bekannt.
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2.
2.1
Gegenstand der Dienstleistung
Bezeichnung der Ziele der Stadt Bedburg
Die Stadt Bedburg führt eine Markterkundung durch, zur Ermittlung von Breitbandnetzbetreibern, die in
der Lage sind und beabsichtigen in den nächsten 3 Jahren, ohne öffentliche Zuschüsse die oben
bezeichneten nicht oder unzureichend versorgten Ortsteilen Pütz und den zum Stadtteil
Königshoven gehörenden Weiler Hohenholz mit einer Breitbandinfrastruktur zu versorgen, die
eine Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 6 Mbit/s im Downstream möglichst großflächig
leistet.
Es handelt sich um ein nichtförmliches Markterkundungsverfahren in Anlehnung zu § 7 Abs. 2 BHO und
keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG. Es ist vorgesehen, die im
Markterkundungsverfahren eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als
Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung zu nutzen. Die Interessenten
werden über die Ergebnisse des Verfahrens unterrichtet.
Sofern in den nächsten 36 Monaten ein Breitband-Ausbau in einem unterversorgten Bereich ohne
finanzielle Beteiligung durch die Stadt unter marktüblichen Kundenkonditionen geplant ist, wird um
eine Information mit detaillierter Beschreibung des Vorhabens gebeten. Die Stadt Bedburg bittet
andernfalls um Abgabe einer Interessenbekundung mit einer konzeptionellen Beschreibung für die
Versorgung der unterversorgten Ortsteile. Die Stadt behält sich eine Entscheidung über die
anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens mit einer Anbieter- und Technologie-neutralen
Ausschreibung sowie den Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages vor.
2.2
Beschreibung der angefragten Dienstleistung
Gewünscht werden im Rahmen einer Markterkundung Darstellungen zur Installation bzw. dem Ausbau
einer leitungsgebundenen und/oder nicht leitungsgebundenen Breitbandinfrastruktur für die mit
Breitband unterversorgten Ortsteile der Stadt Bedburg als Netzbetreiber und/oder Diensteanbieter von
Breitbandzugängen. Eine Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 6 Mbit/s im Downstream ist für
mindestens 95% aller Anschlüsse unter allen Nutzungsbedingungen zu gewährleisten.
Im Hinblick auf die Zukunftssicherung der Lösung sollte die verfügbare Bandbreite für die Mehrzahl
der Anschlüsse bei mindestens 50 MBit/s liegen, die der Zielsetzung der Bundesregierung für die
Versorgung von 100% der Haushalte in 2018 entspricht. Die Breitbandinfrastruktur sollte so beschaffen
sein, dass sie zuverlässig, erschwinglich und leistungsstark sowie nachhaltig ist. Die angebotene
Bandbreite soll auch bei hoher Last durch gleichzeitige Nutzung gewährleistet werden. Bei einer
Interessenbekundung sollte der Anbieter die technische Lösung detailliert darstellen und nach
Möglichkeit Angaben zur Wirtschaftlichkeit des Projekts machen. Hierzu zählen je Ortsteil u. a. Angaben
zu den Investitionskosten und auch den erwarteten laufenden Einnahmen. Darüberhinaus sollte der
Anbieter angeben, wie und zu welchen Zusatzkosten eine (möglicherweise erst später realisierte)
Erhöhung der Bandbreite auf 100 MBit/s realisiert werden kann,
Bei Berücksichtigung der in Deutschland durchschnittlichen Breitband-Durchdringung von über 59,2%
(laut (N)Onliner-Atlas 2014) ergibt sich ein statistisch ermitteltes Wechsler- oder Upgrader-Potenzial
in den beiden benachbarten Ortsteilen von ca. 103. Die genannten Werte dienen auf jeden Fall nur
als Anhaltspunkte für die Planung der Netzbetreiber, die Kommune garantiert einem Betreiber nicht das
Erreichen der angegebenen Kundenwerte.
3
Weiteres Verfahren
Sollte kein Netzbetreiber im Rahmen dieser Markterkundung einen Ausbau mit den geforderten
Leistungsmerkmalen innerhalb der nächsten 36 Monate ohne Zuwendungen garantieren, ist die Stadt
Bedburg auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der
Breitbandversorgung ländlicher Räume vom 04.05.2015 zum RdErl. des Ministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrheinwestfalen, Il-6.0228.22900
vom 15.08.2008 bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu
gewähren. Ausschlaggebend für die Auswahl eines Anbieters im Rahmen eines möglichen späteren
Auswahlverfahrens nach der Feststellung von Marktversagen sind z.B. die folgenden Punkte:
Markterkundung Bedburg
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• Aufgliederung der Kosten (Wirtschaftlichkeitslücke) für eine flächendeckende Versorgung von
mindestens 95% aller Anschlüsse mit Darstellung der Kosten für die Zuführung in die Ortschaft und
für die Verteilung zu den Kunden
• Angebotene Übertragungstechnologie(n)
• Angaben zu mittleren, realen Bandbreiten für Downstream-Rate (mindestens 6 Mbit/s für die
Mehrzahl der Haushalte)
• Angaben zu möglichen Restriktionen für den Anwender z.B. bei gleichzeitiger Nutzung an allen
Anschlüssen und bei bestimmten Nutzerverhalten
• Realisierung einer Verfügbarkeitsgarantie (> 97% im Jahresmittel)
• Angaben zur Gewährleistung einer Ausfallsicherheit (< 0,5%/Tag)
• Erläuterung zur Umsetzung einer für andere Anbieter für Vorprodukte offenen Netzplattform
• Zeitplan für den Netzausbau nach Vertragsunterzeichnung
• Mindestvertragslaufzeit für den Kunden
• Einmalige Kosten für den Kunden (Einrichtungskosten und Kosten für gegebenenfalls erforderliche
Anschlussgeräte ohne Standard-Router)
• Monatliche Kosten je Anschluss für den Teilnehmer
• Höhe einer Flatrate für die Internet-Nutzung
• Angebot von weiteren Diensten wie Telefonie, Fax und/oder Voice-over-IP (VoIP)
• Kosten für Telefonie / Flatrate für nationale Gespräche
• Optionale Angebote für SDSL-Übertragung (oder vergleichbare Technologien) für gewerbliche
Nutzer einschl. verfügbarer Bandbreiten, Service-Levels (SLAs) und Konditionen
• Beschreibung eines Migrationskonzeptes für den Ausbau zu höheren Bandbreiten (> 50 MBit/s)
• Beschreibung des Sicherheitskonzeptes und der Umsetzung des Datenschutzes gemäß TKG
• Servicekonzept für Behebung von Störungen und Ausfällen (inklusive Benennung von möglichen
Service-Partnern vor Ort)
• Angaben zu einer Service-Hotline einschließlich Zeiten der Erreichbarkeit
Zusätzliche Angaben für Funkverbindungen:
• Genaue Standorte für Funkmasten, Antennen oder Umsetzer-Stationen (jeweils Geo-Daten oder
Straßenadressen)
• Genutzter Frequenzbereich
• Strahlenleistung
• Schutzabstände nach BImSchV
• Verfügbare Bandbreite bei gleichzeitiger Nutzung durch alle Kunden (Grad der Überbuchung der
Funk-Kanäle)
• Angaben zur Zukunftssicherheit bei Netzerweiterung durch steigende Teilnehmerzahlen oder
größeres Versorgungsgebiet
Zusätzliche Angaben zum Anbieter (falls das Unternehmen des Anbieters weniger als 10 Jahre Bestand
hat und/oder über weniger als 100.000 Euro Eigenkapital verfügt):
Angaben zu vergleichbaren Referenz-Projekten aus den letzten drei Jahren
Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter des Unternehmens
Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei Jahren
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Gesamt-Umsatz der letzten drei Jahre Angabe der Gesamtkundenzahl aufgeteilt nach privaten und
gewerblichen Kunden
• Die Förderrichtlinien verlangen den Betrieb über einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren,
daher ist auf gesondertes Verlangen ein Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu
erbringen (Bankauskunft und Finanzierungsnachweis für die Umsetzung). Die Stadt Bedburg behält
sich für den Fall, dass eine Beihilfe an einen Betreiber gewährt werden soll, die Forderung nach
einer Bankbürgschaft als Sicherheit vor.
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Markterkundung Bedburg
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Fristende für das Markterkundungsverfahren
Interessierte Netzbetreiber reichen ihre Planungen, Konzepte und Erläuterungen bitte bis spätestens
07. September 2015 an:
Stadt Bedburg
Herrn Harald Schreier
Fachdienst 5: Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Am Rathaus 1
50181 Bedburg
Telefon: 02272 – 402 620
Telefax: 02272 – 402 400
Email: h.schreier@Bedburg.de
Ein Aufwandsersatz für die Einreichung von Interessenbekundungen können im Rahmen des
Markterkundungsverfahrens nicht gewährt werden.
Bedburg, 06. August 2015
Sascha Solbach
Bürgermeister
Anlagen:
•
Anlage 1
Versorgungsübersichten der unterversorgten Ortsteile
Markterkundung Bedburg
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Anlage 1: Versorgungsübersicht der Ortschaft Pütz und des Weilers Hohenholz
mit einer Mindestbandbreite von 6 Mbit/s
Quelle: Breitbandatlas BMWi, 06.2015
Anmerkung: der im obigen Kartenausschnitt des Breitbandatlases ebenfalls als unterversorgt angezeigte
Teil von Königshoven wird im Rahmen einer derzeit laufenden Ausbaumaßnahme versorgt und ist daher
bei Planungsansätzen nicht mehr als unterversorgt zu betrachten!
Markterkundung Bedburg