Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
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8-Pten br^. 06102
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t: 5 o0
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GEMEIN
DELEoPoI.osHöne
14.vereinfachte
Anderungdes
Bebauungsplanes
Nr.06/02
(BlattB)
,,Leopoldshöhe-Nord"
Planzeichnung
TextlicheFestsetzu
ngen
Begründung
Stand: Februar2005öffentlichkeitsbeteiIigung,
Behördenbeteiligung
und Beteiligung
sonstiger
TrägeröffentlicherBelange
_ 43-
(BlattB) EntwurfFebruar2005
Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord"
14.ver.AnderungdesBebauungsplanes
Inhalt
"""""4
Übersichtskarte
"
"
"
"" '."B
"
"
Präambel
""""" C
Planzeichnung
"
" "'."D
Planzeicheneiklärung.............
""""' ' """ "E
TextlicheFestsetzungen
""""""' E
I Art undMaßderbiulichenNutzung..'.........'.....
.'"-""'E
IIÜberbaubareundnichtüberbaub*iG.*d.tü.ktflächen"""""""
""""""""""'E
'.
derBaukörper..........
III AußereGestaltung
"""""" F
*d HOh"uott-Eittfri"d'.rng"n.'
Gestaltung
Mr!
""""""" F
V Freiflächen....
""""""'F
......'.......".
VI Abfallsammelplatz
"""""" F
Entwässerung.'..........'..
VII Ver-undEntsorgung/
"
"" "".G
Hinweise.........
"""""""G
Bodenaushub....
""""--"'G
Dachflächenwasserversickerung.
"""""""G
Denkmalschutz.
""""""'G
"....'....
Te1ekorn............
Deutsche
""""""'G
WeserGmbH...
E.ONWestfalen
"""""""H
Gewässer..........
"""""""""""""H
ÖrtlicheBauvorschriften
"" " " """ H
Rechtsgrundlagen.................
"""""""' I
Verfahänsvermerke.............
"""""""" 1
Begründung
"""""" 1
I Aägemeinäs..
I
""".'""""".'""""""""""""""""'
desBebauungsplanes
1.-Ziel,ZweckundNotwendigkeit
1
""""""""'
bisherige/ künftigeDmstellrrng
ausdemFlächennutzungsplan,
2. Entwicklung
-an
I
und Landesplanung""""""""""""""""""""
3. Anpassung die Ziele derRaumordnung
I
"""""'-"
desGeltungsbereiches'..'..'......'..'
4. Abgrenzung
"""""""" """2
Rahmenbädingungen
ll Gege-nwärtigä
'..--..2
und
Bodenverhältnisse
/ Baugrund
/ G;ftindeverhältnisse
t. iage im G:emeindegebiet
"""""""'""""""'2
Bestand........."..."""""
/ baulicher
2. nig-entumsstruictur
"""""2
:. N,it^"g I Io""issionsbelastung.
"""""""2
.."."
Festsetzungen
4. Derzeitige
2
""
"""""""""
Planung
der
lll WesentlicherInhaltund zu erwartendeAuswirkungen
""""""""" 2
und derLandschaftspflege
desNaturschutzes
1. BelangedesUmweltschutzes,
"""""'- 4+
2. BelangedesVerkehrs/ derErschließung...".....
""""""""" !i
3. BelangederBaukultur/ desDenkmalschutzes..""""""""""
rurddes
4. Belangeder Ver- und Entsorgung'der Oberflächenentwässerung
""""""" 4
'..
Wassers-hutzgebietes..............
Nutrung........'..'.'.
5. Zukünftige
- I+-
(BlattB) EntwurfFebruar2005
Nr. 06/02,leopoldshöhe-Nord*
14.ver.AnderungdesBebaurmgsplanes
S--==i
\
%/
14.vereinfachte
des Bebauungsplanes
Nr.06/02
t'W
r
r
r
-ry,. \\
ä
GrenzedesAnderungsgebietes
14. vereinfachte
Anderung
des Bebauungsplanes
Nr.06/02,,Leopoldshöhe..Nord"(BlattB)
Ubersichtskarte
Ausschnitt
aus der DGK
1:5000
(KreisLippe,19.12.2000,
40/00)
Gemeinde
Leopoldshöhe
(BlattB) EntwurfFebruar2005
Nr. 06/02,,L€opoldshöhe-Nord"
14.ver.AnderungdesBebauungsplanes
Präambel
(BauGB)und$ 86 der
des $ 1 Abs.3 unddes $ 10 desBaugesetzbuches
Aufgrund
(BauO
NRW) i.V. mit $ 41 der
Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen
die 14.
NRW(GONRW)hatder Ratder GemeindeLeopoldshöhe
Gemeindeordnung
(Blatt
Nr.
06/02
Anderungdes Bebauungsplanes
vereinfachte
,,Leopoldshöhe-Nord"
sowieden
und den textlichenFestsetzungen
B), bestehendaus der Planzeichnung
als
Satzung
beschlossen.
örtlichenBauvorschriften,
Leoooldshöhe.
Bürgermeister
B
-,16-
14.ver.ÄrderungdesBebauungsplanes
(BlattB) Enfi,,vurf
Nr. 06i02,,Leopoldshöhe-Nord"
Februar2oo5
746a
fa:
HsNr
84/
842
1404
7153
1
k;
l . ' -A- iL-I' I
-r
\ U I
7 ^
/159
Flur 2GemarkungLeopoldshöhe,
\
Planzeichnung
14. vereinfachteAnderung
Nr.
desBebauungsplanes
06l02,,Leopoldshöhe-Nord"
(BlattB)
B-Plan
M 1:500
Entwurf
Gemeinde
Leopoldshöhe
C'-rl]-n
U
:
(BlattB) EntwurfFebruar2005
Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord"
14.ver.AnderungdesBebauungsplanes
Planzeichenerklärung
Festsetzungen
Art der baulichenNuEung
WA
WR
2Wo
AllgemeinesWohngebiet
(8I (1)Nr.1 BauGB,
6 4 BauNVo)
Beschränkung
derZahlderWohnungen
(SI (1)Nr.6 BaUGB)
Maßder baulichenNuEung
z.B.GRZ0,4
z.B. GFZ0,8
z.B.ll
TH z.B.bis 4,5 m
1 BaucB,
Grundflächenzahl (Sg (r)r.rr.
S 16BauNVo)
Geschoßflächenzahl (Se (1)Nr.1 BaucB,
S16BauNVo)
ZahlderVollgeschosse
als Höchstmaß
(AI (1)Nr. 1 BauGB.
S 16BaUNVO)
Höhebaulicher
Anlagen
Traufhöheals Höchstmaß
(6 I (1) Nr. I BauGB.6 16 BaUNVO)
Firsthöheals Höchstmaß
FH z.B. bis 9.0 m (q
(1)
9
Nr. 1 BauGB.S 16 BauNVo)
baulicherAn
Firstrichtung(Se(1)Nr.2BaucB)
<----)
Bauweise,Baulinie,Baugrenze
o
A
ffi
offene Bauweise (se (1)Nr.2 BauGB,
s 22BauNVo)
nur
und
Einzel-
Doppelhäuser
zulässig
(SI (1) Nr. 2 BauGB,S22 BaUNVO)
Baugrenze (sI (1)Nr.2 BauGB,
s 22unds 23BauNVO)
Verkehrsflächen
Straßenverkeh
rsflächen
(SI (1)Nr.11und(6))
BereichohneEin-undAusfahrt
(6 I f1) Nr.4.11
und(6))
SonstigePlanzeichen
l'-l
L.-J
GV FU IR
sD 35' - 45'
der 1 4 .
Grenze des räumlichenGeltungsbereiches
Nr. 06t02
vereinfachten
Anderungdes Bebauungsplanes
(BlattB) (se(7)BaucB)
,,Leopoldshöhe-Nord"
zu belastendeFlächen
mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten
(S9 (1)Nr.21und(6)BaUGB)
NVr')
von35' - 45" tseoBauo
Satteldächer
miteinerDachneiqunq
D
_,lg_
(BlattB) EntwurfFebruar2005
Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord"
14.ver.AnderungdesBebauungsplanes
TextlicheFestsetzungen
I Art und Maßder baulichenNutzung
GFZ0'B
GRZ0,4
ll o
Wohngebiet
Allgemeines
istaufzweibeschränki'
in Wohngebäuden
oiä r'o"r'"ttunssigäzahl derWohnungen
300qm betragen($ 9(1)Nr' 3 BauGB)'
mußmindestens
DieGrundstücksgröße
ll Überbaubareund nicht überbaubareGrundstücksflächen
undZufahrten:
Freiflächen,Stellplätze
1. Bodenbefestigung,
wie Asphaltoder
mit Materialien
und Stell1ächen
Oi" ü"r"ieg"fun-gvän Freiflächen
nicht
ist ein Betonunterbau
Pflasterflächen
Für anzulegende
Beton ist rinzulässig.
zulässig($ I (6) BauGB).
werdenGaragen,carportsund
Grundstücksflächen
2. Auf den nichtüberbaubaren
gem. $ 14 BauNVozugelassen'Die Größe der
si"ripiaüu sowie Nebenanlagen
über 30 m3
ist auf 30 rtüä."tuinf,t]Ausnahmenfür liebenanlagen
Nebenanlagen
werden($ I (1)Nr' 2 undNr.4 BauGB)'
könnenzugLlassen
lll AußereGestaltungder Baukörper
Dachaufbauten
gem.S 86 BauONRW)
(Festsetzung
Vorausseizungen:
Allgemeine
flach abgedecktoder als
Dathaufbautensind ab 35" - 45' Grad Dachneigung
zulässig'
Schleppgaube
undAusführungsanforderungen:
Gestaltungs1,50m betragen.
vom Ortgangmußmindestens
. Dei seitlicheGaubenabstand
.ZwischenEinze|gaubensindmindestensl,50mAbstandeinzuha|ten.
rDieHöhederDachgauben,gemessenvomDachaustrittbisUnterkante
darfnichtgrößerals 1,50m sein'
Gaubeneindeckung,
zulässig'
istmaximal1/3der Gebäudelänge
. Als Gaubenlänge
zwischenTraufeund Dachgaube
zwei Dachziegelreihen
. Es sind mindestens
vorzusenen.
. Es sind mindestens1,00 m Abstand zwischenDachfirstund oberem
einzuhalten.
Dachgaubenabschluß
einschließlichihrer
sind nur Fensterflächen
. ln der Gaubenvorderfront
konstruKiven Bauteile zulässig. Größere Wandflächen neben den
sindnichtzulässig.
Gaubenfenstern
Traufhöhe
4'5 m'
sind($ 9 (1) Nr. 1 BauGB,$ 16 und18 BauNVO)
Festgese?t
";r
maßgebend:
Bezugspunkte
folgende
g.i
der Traufhöhesind
Berechn-ung'
der
mitder oberkante Dachhaut
derAußenwände
ooeräi euzrq"punktlschnittpunK
Oberkäntedes natürlichanstehendenGeländesim Mitteldes
Ü"t r*Effisp""kt
Baufensters
-R-
(BlattB) Ent\aurfFebruar
2005
Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord"
14.ver.AnderungdesBebauungsplanes
Firsthöhe
9,0m.
sind($ 9 (1)Nr.1 BauGB,$ 16 und1BBauNVO)
Festgesetzt
Bezuqspunkt
maßgebend:
Bei der Berechnungder Firsthöheist folgertderunterer
anstehenden
Geländesim Mitteldes Baufensters
des natürlich
Oberkante
lV Art, Gestaltungund Höhevon Einfriedungen
gem.$ 86 BauONRW)
(Festsetzung
und Drahtzäune
sindMauern,Holzzäune
Straßenraumes
lm Bereichdes öffentlichen
undbiszu einerHöhevon 80 cm zulässig'
innerhalblebenderHeckenvorzusehen
sind Holzflechtzäune,
An seitlichen und hinteren Grundstückseinfriedigungen
sind an den seitlichen
Bohlenwändeund Mauern unzulässig.Einfriedigungen
vorzusehen.
lebenderHecken
innerhalb
Grundstücksgrenzen
V Freiflächen
zu unterhalten.
unddauerhaft
anzulegen
sindgärtnerisch
Freiflächen
Vl Abfallsammelplatz
auf den Privatgrundstücken
Der Abfall ist an den jeweiligenAbholungstagen
bereitzustellen.Eine Lagerung oder Bereitstellungauf dem als öffentliche
Flurstück1211 ist nichtzulässig.
festgesetzten
Verkehrsfläche
Vll Ver- und Entsorgung/Entwässerung
Die Entwässerungvon Flurstück 1409 ist vom Bauherren aufgrund des
durchzuführen.
eigenständig
Bebauungsplanes
(BlattB) EntwurfFebruar2005
14.ver.AnderungdesBebauungsplanes
Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord"
Hinweise
Bodenaushub
Gemäß$ 3a der SatzungüberdieAbfallentsorgung
im KreisLippe(21.'1
1.1993)soll
bei Baumaßnahmen
unbelasteter
Bodenaushub
so ausgebaut,
zwischengelagert
und
transportiert
werden,daß Vermischungen
mit Bauschutt,Baustellenabfällen
und
anderenAbfallstoffenunterbleiben.Soweit möglich,sollte daher Bodenaushub
innerhalb
des Plangebietes
verbracht
werden.
Dachflächenwasserversickeru
ng
Aufgrunddes $ 51 a Abs. 1 Landeswassergesetzes
ist Niederschlagswasser
von
Grundstücken,
die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an die
öffentliche
Kanalisation
angeschlossen
werden,vor Ort zu versickern,
zu verrieseln
oder ortsnah in ein Gewässereinzuleiten,sofern dies unter Maßgabe der
Bodenverhältnisse
und ohne Beeinträchtigung
des Wohlsder Allgemeinheit
möglich
ist.
Diesbezüglich
ist im EinzelfallRücksprache
mit dem Abwasserwerk
der Gemeinde
Leopoldshöhezu führen und die Entwässerungssatzung
der Gemeinde
- insbesondere
Leopoldshöhe
/ i.d. Fassungv.
$ I Abs. 6 - (vom 14.12.1995
21.12.2001)
zu berücksichtigen.
Denkmalschutz
Wennbei Erdarbeiten
kultur-odererdgeschichtliche
Bodenfunde
oderBefunde(etwa
Tonscherben,
Metallfunde,
dunkleBodenverfärbungen,
Knochen,Fossilien)
entdeckt
werden, ist nach $$ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes
die Entdeckung
unvezüglichder GemeindeoderdemAmtfür Bodendenkmalpflege,
hier im Auftrag:
LippischesLandesmuseumDetmold,Tel.: 05231/9925-0,anzuzeigenund die
Entdeckungsstätte
dreiWerKagein unverändertem
Zustandzu belassen.
DeutscheTelekom
lm Planungsbereich
befinden sich Telekommunikationsanlagen
der Deutschen
TelekomAG.
Zur Vermeidungvon Beschädigungen
daß vor Tiefbauarbeiten
ist es erforderlich,
über oder in unmittelbarer
Nähe unsererAnlagensich die Bauausführenden
vom
Bezirksbüro
NetzeBielefeld,Beckhausstraße
36, in 33611Bielefeld,
Telefon(05 21)
5 67 - 8124(Planausgabe)
in die genaueLagederAnlageneinweisen
lassen.
Fürden rechtzeitigen
AusbaudesTelekommunikationsnetzes
undder Koordinierung
mit dem Skaßenbauundden Baumaßnahmen
der anderenVersorgungsträger
ist es
notwendig,daß Beginnund Ablaufder Erschließungsmaßnahmen
im Planbereich
unserem ProduktionsbüroBielefeld, Herforder Straße 14, 33602 Bielefeld,
mindestens
3 Monatevor Baubeginn
werden.
schriftlich
angezeigt
E.ONWestfalenWeser GmbH
Innerhalbdes Planungsgebietes
befindensich Anlagender FirmaE.ONWestfalen
WeserGmbH.
Zur Vermeidungvon Beschädigungen
dieserAnlagenist es erforderlich,
sich vor
Bauausführung
in die LagedieserAnlageneinweisen
zu lassen.
hierfürist dasServiceCenterLage:
lhrAnsprechpartner
Pivitsheider
Str.11,32791Lage,Tel:05232/9536-0
-zt-
Nr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B)
14. ver. Anderung des Bebauungsplanes
EntwurfFebruar 2005
Gewässer
Innerhalbdes Plangebietesbefindensich keineunter-oder oberirdischenGewässer.
örtticheBauvorschriften
NRW (BauO NRW) werden mit einzelnen
Gem. $ 86 Landesbauordnung
erlassen.MitihrerAufnahmein den
Bauvorschriften"
im Text,,örtliche
Festsetzungen
Verstöße
des Bebauungsplanes.
werdensie zugleichBestandteile
Bebauungsplan
gem.
gelten
als Ordnungswidrigkeit $ 84
gegendie gestalterischen
Festsetzungen
BauONRW.
Rechtsgrundlagen
.
vom
(BauGB)in der Fassungder Bekanntmachung
Baugesetzbuch
(
B
G
B
I
.
l
S
.
2
1
4
1
,
1
3
7
)
B
G
B
I
1
.
9
9
8
l
S
.
27.08.1997
. Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
in der Fassungder Bekanntmachung
(BGBI.
1193)
I S.
vom25.Mäz2002
(GONRW)in der
. Gemeindeordnung
fürdas LandNordrhein-Westfalen
(GV
vom 14.07.1994 NWS. 666)
Fassungder Bekanntmachung
vom
(BauNVO)
o Baunutzungsverordnung
in der Fassungder Bekanntmachung
2 3 . 0 1 . 1 9 9( B
0 G B II.S . 1 3 2 )
(BauONRW)in der Fassung
. Bauordnung
für das LandNordrhein-Westfalen
(GVNW S. 256)
vom01.03.2000
der Bekanntmachung
(BGBI.1991| S. 58)
. Planzeichenverordnung
vom18.12.1990
- zz-
(Blatt B) EntwurfFebruar2005
14.ver.AnderungdesBebauungsplanes
Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord"
Verfahrensvermerke
d€s Es wird bescheinigt, daß
Die
Darstellung
gegenwärtigen Zustandes die Festsetzungender
stimmt
mit
den städtebaulichen Planung
Katasterunterlagenüberein. geometrisch eindeutig ist.
Die Planunterlagenfür den
desPlanes
Geltungsbereich
aufder Grundlageder
Flurkarte im
dem
M 1:1000entsprechen
Standv.
Der Landrat, Kreis Lippe
Vermessunsund Kataster
Satzunssbeschluß
ist gem.
DieserBebauungsplan
Baugesetzbuches
vom
$ 10 des
Rat der Gemeinde
Leopoldshöheam
als
worden.
Satzungbeschtossen
und
DieserPlan ist gemäßS 2
Der
HochbaudesBaugesetzbuches
der
durch Planungsausschuß
BeschlußdesHochbauhat in
GemeindeLeopoldshöhe
und PlanungsausschussesseinerSitzungam _
der Gemeinde
dem
Entwurf
des
Leopoldshöhe
vom
Bebauungsplaneszugestimmt
2004aufsestellt und
öffentliche
seine
gem.
worden.
Auslegung
2
beschlossen.
3
Abs.
BauGB
$
Der Aufstellungsb€schlußOrt und Dauer der öffetrtlichen
wurde
am Auslegungwurden ortsüblich
am_
ortsüblich
bekanntgemacht.
bekanntgemacht
Der Entwurf des
und der
Bebauungsplanes
Begründunghabenvom
bis
gem.$ 3Abs.2
Detmold,
Leopoldshöhe,
BaUGB öffentlich ausgelegen.
Kreis Lippe
Im Auftrag
Gemeinde Leopoldshöhe
Leopoldshöhe,
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Landrat, Kreis Lippe
Vermessunsund Kataster
IDkrafttreten
(Schemmel)
PlanYerfasser
DieserBebauungsplan
ist
gemäß$ 10 (3) BauGBam
Der Entwurfdes
Bebauungsplanes
ist vom
Bauämtder Gemeind€
im Amtsblatt des Kreises Leopoldshöhe
ausgearbeitet
Lippe
bekanntgemacbtworden.
worden.
Der Bebauungsplan
ist
damitam
rechtsverbindlich
geworden.
Leopoldshöhe,
Gemeinde Leopoldshöhe
(Schemmel)
(Bürgermeister)
Leopoldshöhe,
Leopoldshöhe,
Gemeinde Leopoldshöhe
Gemeinde Leopoldshöhe
(Schemmel)
(Bürgermeister)
(Schemmel)
(Bürgerm€ister)
- 23-
Begründung
lAllgemeines
des Bebauungsplanes1.Ziel,Zweckund Notwendigkeit
des straßenabschnittes
der K 5-Neu kann die Herabstufung
Nach Fertigstellung
zu
südlichdeö Flurstlckes(K 5 innerortsLeopoldshöhe) einer Gemeindestraße
von der Herforder
zum einendie Erschließung
erfolgen.Dieserumstandermöglicht
wegen dem
Lärmschutzwall
einen
Strade und zum anderenden Verzichtauf
Rückgangder täglichenPl(A/-Anzahlund der künftigenVerkehrsb_eruhigung,der
einer Flächefür einen
Straßevor dem Flurstück1409.Die Festsetzung
Herfo-rdei
entlangder HerforderStraßekannso zukünftigentfallen'. Lärmschutzwall
ist weiterhinhoch.Es ist zu
des Gemeindegebietes
Die BaulandnachfragJinnerhalb
erwarten,daß diesJrTrend auch in den nächstenJahrenanhält.Die vorliegende
schont
PlanungschafftBaurechteauf dem Flurstück1409.DieseNachverdichtung
FlächenimAußenbereich.
bisherige/ künftige
2. Entwicklungaus dem Flächennutzungsplan,
Darstellung
vom 15.06'1971,
der GemeindeLeopoldshöhe
Der wirksamäFlächennutzungsplan
als
be_reits
zuletzt geändertmit der 12. Anderung,stellt den Anderungsbereich
des
Darstellung
Planungstimmtdahermit der
dar. Die vorliegende
Wohnba-uflache
überein.
wirksamenFlächennutzungsplanes
an die Zieleder Raumordnungund Landesplanung
3. Anpassung
'
Darstellungen des
vorgesehene Planung entspricht den
Die
(GEP) (Stand O6t20O4),Teilabschnitt Oberbereich
Gebietsentriicklungsplanes
'
Bielefeld, der firr den Geltungsbereichder Anderung einen Allgemeinen
darstellt.Die Inhalteder vorliegendenAnderungstehen daher
Siedlungsbereich
nichtentgegen.
Zielsetzungen
landesplanerischen
4. Abgrenzungdes Geltungsbereiches
gitt tUr Oie Flursiücke1409 und 1211 in der Flur 2, Gemarkung
Die An-derung
wie folgtumgrenzt:
wirdim einzelnen
DerGeltungsbereich
Leopoldshöhe.
.
.
.
o
Straße
entlangder Herforder
im WestendurchdieWohngrundstücke
an der Humboldtstraße
im NordendurchdieWohnbebauung
undGartenflächen
im OstendurchWohnhäuser
Straßeim Südendurchdie Herforder
vonca' 2'138m2'
umfaßteineFlächengröße
DergesamteAnderungsbereich
(DGK)ist auf seiteA beigefügt.
Grundkarte
der Deutschen
Ein Planausschnitt
-24-
14.ver.AnderungdesBebauungsplanes
(BlattB) EntwurfFebruar2005
Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord"
ll Gegenwärtige
Rahmenbedingungen
1. Lageim Gemeindegebiet
/ Geländeverhältnisse
/ Baugrundund
Bodenverhältnisse
Das Anderungsgebiet
befindetsich im OrtsteilLeopoldshöhe
in unmittelbarer
Nähe
desOrtskernes,
ca.300 m entferntvomMarktplatz.
DasGeländeisteben.
Die umgebungist geprägtdurchwohnbebauung.
Vorherrschend
sind freistehende
Einfamilienhäuser
undDoppelhäuser.
2. Eigentumsstruktur
/ baulicherBestand
DasFlurstück1409befindetsichin privatemEigentum.
DasFlurstück1211ist im Eigentum
der Gemeinde
Leopldshöhe.
BeideGrundstücke
sindderzeitunbebaut.
3. Nutzung/ lmmissionsbelastung
DasFlurstück
1409istunbebaut
undderzeit
ungenutzt.
NachdemdieWestumgehung
der K-5fertiggestellt
ist,kannder innerorts
verlaufende
Abschnitt dieser Straße auf eine Gemeindestraße
herabgestuftwerden. Die
HerforderStraßehat dann nur noch innerörtliche
Erschließungsfunktion.
Mit der 6.
Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 06/03,,Askamp"
ist bereitJeineFestsetzung
als
verkehrsberuhigte
Zoneerfolgt.
Die Lärmemmissionen
der HerforderStraßeund der umgebenden
Wohnbebauung
werdendaheralsverträglich
eingestuft.
'
4. DerzeitigeFestseEungen
Das Anderungsgebiet
befindetsich im Geltungsbereich
der 6. Anderungdes
Bebauungsplanes
Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord"
(BlattB). Das Flurstück1409 ist
alsWA ohneüberbaubare
Flächenfestgesetzt.
DasFlurstück
1211ist als Öffentliche
Verkehrsflächefestgesetä.
lllWesentlicher
Inhaltund zu envartende
Auswirkungen
der Planung
1. Belangedes Umweltschutzes,des Naturschutzesund der
Landschaftspflege
1.1Grundsätzliche
Aussagenzu einzelnenBelangen
Folgende
Schutzgüter
werdenbetrachtet:
. Tiere
o
.
.
.
.
o
.
r
Pflanzen
Boden
Wasser
Luft
Klima
dasWirkungsgefüge
derv.g.
Landschaft
Biologische
Vielfalt
- 25-
14. ver. Anderung des Bebauungsplanes
Nr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B)
Entwurf Februar 2005
Das Grundstück ist bereits bebaut. Eine anthropogeneüberformung der
planungbereitet
aufgeführten
schutzgüterist daherbereitserfolgt.Die vorliegende
zudemkeinegrößerenEingriffein Naturund Landschaft
vor als der rechtskräftige
Bebauungsplan.
Die umweltbezogenen
Auswirkungenauf den Menschenund seine Gesundheit
sowiedie Bevölkerung
insgesamt
(BauGBg1 (6) Nr.7 c), die die vorliegende
Planungauslöst,werdennachderzeitigen
Kenntnistand
alsveriräglich
eingestuft.
Die Auswirkungen
auf Kulturgüter
und sonstigeSachgüter(BauGB51 (6) Nr. 7 d)
werdenmitder vorliegenden
Planungals verträglich
eingestuft.
Der ursprüngliche
Bebauungsplan
Nr. 06/02 ,,Leopoldshöhe
Nord {Blatt B),, trat
bereitsim Jahr 1979 in Kraft.Die Eingriffein Natur und Landschaftwurden im
Rahmendesdamaligen
Verfahrens
bereitsabgewogen.
1.2 Eingriffsregelung
lm ur-Planund der 6. Anderungist das Flurstück1212(heutigeFlurstücke1404bis
1409) als WA mit einerGRZvon 0,4 festgesetzt
worden.Die vorliegendeplanung
gehtüberdieseszulässige
Maßan Bodenversiegelung
nichthinaus.
1.3 Sparsamerund schonenderUmgang mit Grund und Boden unter
Begrenzung der Bodenversiegelung,Wiedernutzbarmachungvon
Flächen, Beachtung der Aspekte zur Nachverdichtung und
Innenentwicklung, Aussagen zu Altlasten / BodenschuE / Bodenaushub
und Bodenentsorgung
EineBeanspruchung
des Bodensist grundsätzlich
bereitsmit der Genehmigung
des
Bebauungsplanes
Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord"
(BlattB)" erfolgt.Der vorliegende
Planverändertzum übeniviegenden
Teilnurdie Baumöglichkeiten.
Dem Grundsatz des schonenden Umgangs mit Grund und Boden
(S 1a (2) BauGB)unterBegrenzungder Bodenversiegelung
wird berücksichtigt,
indem die Erschließungund die Grundflächenzahl
auf das notwendiget\Iäß
beschränktwurde und - von den Grundstückszufahrten
abgesehen- keine
zusätzlichen
Erschließungsanlagen
notwendig
sind.
Mit der vorliegendenPlanungfördert die Gemeindedie lnnenenturicklungund
nimmteineNachverdichtung
vor.
Für den Geltungsbereichder Planung werden keine Flächen mit
Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.Innerhalbdes planungsbereiches
liegen keine lnformationen
über Altablagerungen
und Altlastenvor. Der Erhalt
schutzwürdigerBöden ist zu beachten.Die Bodenschutzbehörde
hat bisherkeine
schutzwürdigen
Bödenmitgeteilt.
lm Rahmender Vermeidungvon nachteiligenBodenveränderungen
wird i.V.m
3
a
Abs.
2
der
Satzung
über
die
Abfallentsorgung
im KreisLippeder Bodenaushub
$
innerhalbdes Plangebietes
verbracht,soweitdies technischmöglichist. Die Größe
undder Zuschnittdes Flurstückes
1409.bzw.desAnderungsbereiches
verdeuflichen
bereits, daß innerhalbdes Plangebieteskein räumlicherSpielraum für die
-26-
14.ver.AnderungdesBebauungsplanes
Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord"
(BlattB) EntwurfFebruar2005
unterbringung
des Bodenaushub
besteht.Der Bodenaushub
ist daher abzufanren
undentsprechend
zu entsorgen.
2. Belangedes Verkehrs/ der Erschließung
Die Herforderstraße ist ausreichend
dimensioniert,
um den enistehenden
verkehr
aufzunehmen.
Vor dem Anderungsgebiet
verläuftein Geh-/Radweg,der direktins
zentrum Leopoldshöhes
führt. Der ruhendeVerkehrkann auf den Grundstücken
untergebracht
werden.
Die Belangedes motorisierten
wie des fußläufigen
Verkehrssind so ausreichend
berücksichtigt.
3. Belangeder Baukultur/ des Denkmalschutzes
Innerhalb
desAnderungsgebietes
befindetsichkeinBaudenkmal.
Die gestalterischenFestsetzungenorientieren sich an der ortstypischen
Baugestaltung.
DieneuenBaukörper
erscheinen
deshalbnichtals Fremdkörper.
4. Belangeder Ver- und Entsorgung,der Oberflächenentwässerung
und des Wasserschutzgebietes
lm oder direkt am Plangebietist kein oberirdisches
Gewässeroder natürliches
Uberschwemmungsgebiet
bekannt.
Mit wild abfließendem
wasser von angrenzenden
landwirtschaftlichen
Flächenwird
aufgrundder topographischen
situationund den bisherigenErfahrungswerten
nicht
gerechnet.
Für dieAbwasserbeseitigung
kanndasvorhandene
Kanalnetz
(Trennsystem)
genutzt
werden, dieses ist ausreichenddimensioniert.Die Erweiterungkann an die
Schmutzwasserleitung
in der Humboldtstraße
angeschlossen
werden.Der Anschluß
des Flurstückes
1409zur Humboldtstraße
ist vom Bauherren
selbstvozunehmen.
Die Kläranlagein schuckenbaumist enisprechend
der gemeindlichen
Entwicklung
ausgebautundentspricht
denanerkannten
RegelnderTechnik.
Aufgrund des $ 51 a Landeswassergesetzes
ist Niederschlagswasser
von
Grundstücken,
die nachdem '1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an die
öffentlicheKanalisation
angeschlossen
werden,vor ort zu versickern,
zu verrieseln
oder ortsnahin ein Gewässereinzuleiten,
soferndies ohne Beeinträchtigung
des
WohlsderAllgemeinheit
möglichist.
Entsprechend
dieserVorgabeist zwar grundsätzlich
beabsichtigt,
eine dezentrale
Niederschlagswasserbeseitigung
vorzunehmen
und das oberflächenwasser
auf der
unversiegelten
Flächezur Versickerung
zu bringen.Die Prüfungdieservorgabehat
aber ergeben,daß eineVersickerung
im Anderungsgebiet
nichtfestgesetztwerden
Kann.
Durch verschiedeneBodengutachten,
im Auftrage des Abwassenrverkes
der
GemeindeLeopoldshöheist festgestelltworden, daß die im Gemeindegebiet
anstehenden
Bodengpeneinen hohenLehmanteil
aufweisen.Damitverbundenist
ein ungünstiger Durchlässiqkeitsbeiwert.
Weiterhin wird aufgrund des
Grundstückszuschnittes
und der damit verbundenen Ausnutzbarkeiteine
umfangreiche
Versiegelung
erwartet.
Es ist daherdavonauszugehen,
daß eine Versickerung
auf den Baugrundstücken
nichtrealisierbar
ist.
_ z?_
14.ver.AnderungdesBebauungsplanes
(BlattB) EntwurfFebruar2005
Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord,.
Das
Plangebiet befindet
Heilquellenschutzgebiet.
sich
in
keinem
Wasserschutzoebiet I
Die Frischwasserversorgung
ist für das Plangebietals gesichertanzusehen.Die
Leitungen
sindtechnischeinwandfrei
undausreichend
dimensioniert.
Die technischeAnbindungdes Plangebietesan die Versorgungssysteme
für
Elektrizität
undTelekommunikation
(sieheHinweise)ist möglich.
5. ZukünftigeNutzung
5.1Städtebauliches
Konzept
Die vorliegendePlanungschafftBaurechtefür Einfamilienund Doppelhäuser.
Die
Entsorgungerfolgtprivat.Der ruhendeVerkehrwird auf den Hausgrundstücken
untergebracht.
5.2Erläuterung
der Festsetzungen
Die Festsetzungder privaten Entwässerungist notwendig,um eine schnelle
Realisierbarkeit
der Bauwünsche
zu gewährleisten.
Eineöffenfliche
Entsorgungoes
Grundsiückes bedeutet zum derzeitigen Zeitpunkt sehr hohe finanzielle
Auflruendungen.
Privateschmutz- und Regenwasserkanäle
sind in unmittelbarer
Nähedes Flurstückes
1409bereitsauf dem Flurstück1159vorhanden.Die private
Entwässerung
ist vom Grundeigentümer
bereitsvorgesehen
undeineprivatrechfliche
slcherungder Anschlußmöglichkeit
erfolgt.um den notwendigen
Leitungsverlauf
zu
sichernist im nördlichen
Teildes Flurstückes
1409ein Leitungsrecht
festgesetä
Der Lärmschutzwall
ist nichtmehr erforderlich,
da durchden Bau der K 5-neuunq
der L 751-neueine Entlastung
des ortskernesvom Durchgangsverkehr
stattfindet.
lm Bebauungsplan
Nr. 06/03 ,,Askamp"ist bereitseine Verkehrsberuhigung
der
Herforder
Straßevorgesehen.
Die Festsetzung
des Flurstückes12'l1 als öffentlicheVerkehrsfläche
bleibt.Diese
Flächewirdgegebenenfalls
für eineUmgestaltung
des Straßenraumes
benötigt.
Die Festsetzungen
für dasArt und Maßder baulichenNutzungermöglichen
den Bau
von Einfamilienund Doppelhäusern.
sie orientieren
sichan denender Grundstücke
in der umgebung.Die neueBebauung
fügt sichso in den Bestandder unmittelbaren
Umgebung
ein.
Die auf 300 qm festgesetzteMindestgrundstücksgröße
verhinderteine zu dichte
Bebauungder Fläche.Die Grundstücksgrößen
bewegensich in dem Rahmen,den
die kleinsten
Grundstücke
der Umgebung
vorgeben.
Die Festseizung
der Traufhöhe
von 4, 5 m ermöglicht
daszweiteVollgeschoßnur im
Dachraum.Gebäudemit einer höherenTraufeerscheinenaufgrundder Lage der
zusätzlichenBaufensterim süden der bereits bestehendenBebauung nicht
angebracht.
Eine starkeBeschattung
der Ruhezonender nördlichen
Anliegerkann
so ausgeschlossenwerden. Weiterhin halten die Baugrenzenden von der
Landesbauordnung
vorgegebenenMindestabstandein und gehen über die
Forderung
von mindestens
3 m nochhinaus.
- zg-
(BlattB) EntwurfFebruar2005
14.ver.AnderungdesBebauungsplanes
Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord"
Das Verbot der Ein- und Ausfahrtenist notwendig,um den Verkehrsflußim
(ln der 6. Anderungdes Bebauungsplanes
Knotenpunkt
Nr. 06/02,,LeopoldshöheNord"(BlattB) vorgesehen)
durchdie Grundstückszufah
rtennichtzu beeinträchtigen.
Von besonderemInteresse ist hierbei der Schutz der Fußgänger,die zur
Überquerung
der Herforder
StraßeeineQuerungshilfe
benötigen.
- zq-