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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 32/2004)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25

Inhalt der Datei

/1 '- - - - S A S K A M P S TA RS S E 8-Pten br^. 06102 a Qop-tUetd, (gt.g) l"2a 1 1 RO _7 7459 7460 % fa: 3 115 k; bS BrBnvv^t V o RsC trltA A ) t: 5 o0 C ) o o C I C r a ) n GEMEIN DELEoPoI.osHöne 14.vereinfachte Anderungdes Bebauungsplanes Nr.06/02 (BlattB) ,,Leopoldshöhe-Nord" Planzeichnung TextlicheFestsetzu ngen Begründung Stand: Februar2005öffentlichkeitsbeteiIigung, Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger TrägeröffentlicherBelange _ 43- (BlattB) EntwurfFebruar2005 Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord" 14.ver.AnderungdesBebauungsplanes Inhalt """""4 Übersichtskarte " " " "" '."B " " Präambel """"" C Planzeichnung " " "'."D Planzeicheneiklärung............. """"' ' """ "E TextlicheFestsetzungen """"""' E I Art undMaßderbiulichenNutzung..'.........'..... .'"-""'E IIÜberbaubareundnichtüberbaub*iG.*d.tü.ktflächen""""""" """"""""""'E '. derBaukörper.......... III AußereGestaltung """""" F *d HOh"uott-Eittfri"d'.rng"n.' Gestaltung Mr! """"""" F V Freiflächen.... """"""'F ......'.......". VI Abfallsammelplatz """""" F Entwässerung.'..........'.. VII Ver-undEntsorgung/ " "" "".G Hinweise......... """""""G Bodenaushub.... """"--"'G Dachflächenwasserversickerung. """""""G Denkmalschutz. """"""'G "....'.... Te1ekorn............ Deutsche """"""'G WeserGmbH... E.ONWestfalen """""""H Gewässer.......... """""""""""""H ÖrtlicheBauvorschriften "" " " """ H Rechtsgrundlagen................. """""""' I Verfahänsvermerke............. """""""" 1 Begründung """""" 1 I Aägemeinäs.. I """.'""""".'""""""""""""""""' desBebauungsplanes 1.-Ziel,ZweckundNotwendigkeit 1 """"""""' bisherige/ künftigeDmstellrrng ausdemFlächennutzungsplan, 2. Entwicklung -an I und Landesplanung"""""""""""""""""""" 3. Anpassung die Ziele derRaumordnung I """""'-" desGeltungsbereiches'..'..'......'..' 4. Abgrenzung """""""" """2 Rahmenbädingungen ll Gege-nwärtigä '..--..2 und Bodenverhältnisse / Baugrund / G;ftindeverhältnisse t. iage im G:emeindegebiet """""""'""""""'2 Bestand........."...""""" / baulicher 2. nig-entumsstruictur """""2 :. N,it^"g I Io""issionsbelastung. """""""2 .."." Festsetzungen 4. Derzeitige 2 "" """"""""" Planung der lll WesentlicherInhaltund zu erwartendeAuswirkungen """"""""" 2 und derLandschaftspflege desNaturschutzes 1. BelangedesUmweltschutzes, """""'- 4+ 2. BelangedesVerkehrs/ derErschließung..."..... """"""""" !i 3. BelangederBaukultur/ desDenkmalschutzes.."""""""""" rurddes 4. Belangeder Ver- und Entsorgung'der Oberflächenentwässerung """"""" 4 '.. Wassers-hutzgebietes.............. Nutrung........'..'.'. 5. Zukünftige - I+- (BlattB) EntwurfFebruar2005 Nr. 06/02,leopoldshöhe-Nord* 14.ver.AnderungdesBebaurmgsplanes S--==i \ %/ 14.vereinfachte des Bebauungsplanes Nr.06/02 t'W r r r -ry,. \\ ä GrenzedesAnderungsgebietes 14. vereinfachte Anderung des Bebauungsplanes Nr.06/02,,Leopoldshöhe..Nord"(BlattB) Ubersichtskarte Ausschnitt aus der DGK 1:5000 (KreisLippe,19.12.2000, 40/00) Gemeinde Leopoldshöhe (BlattB) EntwurfFebruar2005 Nr. 06/02,,L€opoldshöhe-Nord" 14.ver.AnderungdesBebauungsplanes Präambel (BauGB)und$ 86 der des $ 1 Abs.3 unddes $ 10 desBaugesetzbuches Aufgrund (BauO NRW) i.V. mit $ 41 der Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen die 14. NRW(GONRW)hatder Ratder GemeindeLeopoldshöhe Gemeindeordnung (Blatt Nr. 06/02 Anderungdes Bebauungsplanes vereinfachte ,,Leopoldshöhe-Nord" sowieden und den textlichenFestsetzungen B), bestehendaus der Planzeichnung als Satzung beschlossen. örtlichenBauvorschriften, Leoooldshöhe. Bürgermeister B -,16- 14.ver.ÄrderungdesBebauungsplanes (BlattB) Enfi,,vurf Nr. 06i02,,Leopoldshöhe-Nord" Februar2oo5 746a fa: HsNr 84/ 842 1404 7153 1 k; l . ' -A- iL-I' I -r \ U I 7 ^ /159 Flur 2GemarkungLeopoldshöhe, \ Planzeichnung 14. vereinfachteAnderung Nr. desBebauungsplanes 06l02,,Leopoldshöhe-Nord" (BlattB) B-Plan M 1:500 Entwurf Gemeinde Leopoldshöhe C'-rl]-n U : (BlattB) EntwurfFebruar2005 Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord" 14.ver.AnderungdesBebauungsplanes Planzeichenerklärung Festsetzungen Art der baulichenNuEung WA WR 2Wo AllgemeinesWohngebiet (8I (1)Nr.1 BauGB, 6 4 BauNVo) Beschränkung derZahlderWohnungen (SI (1)Nr.6 BaUGB) Maßder baulichenNuEung z.B.GRZ0,4 z.B. GFZ0,8 z.B.ll TH z.B.bis 4,5 m 1 BaucB, Grundflächenzahl (Sg (r)r.rr. S 16BauNVo) Geschoßflächenzahl (Se (1)Nr.1 BaucB, S16BauNVo) ZahlderVollgeschosse als Höchstmaß (AI (1)Nr. 1 BauGB. S 16BaUNVO) Höhebaulicher Anlagen Traufhöheals Höchstmaß (6 I (1) Nr. I BauGB.6 16 BaUNVO) Firsthöheals Höchstmaß FH z.B. bis 9.0 m (q (1) 9 Nr. 1 BauGB.S 16 BauNVo) baulicherAn Firstrichtung(Se(1)Nr.2BaucB) <----) Bauweise,Baulinie,Baugrenze o A ffi offene Bauweise (se (1)Nr.2 BauGB, s 22BauNVo) nur und Einzel- Doppelhäuser zulässig (SI (1) Nr. 2 BauGB,S22 BaUNVO) Baugrenze (sI (1)Nr.2 BauGB, s 22unds 23BauNVO) Verkehrsflächen Straßenverkeh rsflächen (SI (1)Nr.11und(6)) BereichohneEin-undAusfahrt (6 I f1) Nr.4.11 und(6)) SonstigePlanzeichen l'-l L.-J GV FU IR sD 35' - 45' der 1 4 . Grenze des räumlichenGeltungsbereiches Nr. 06t02 vereinfachten Anderungdes Bebauungsplanes (BlattB) (se(7)BaucB) ,,Leopoldshöhe-Nord" zu belastendeFlächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten (S9 (1)Nr.21und(6)BaUGB) NVr') von35' - 45" tseoBauo Satteldächer miteinerDachneiqunq D _,lg_ (BlattB) EntwurfFebruar2005 Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord" 14.ver.AnderungdesBebauungsplanes TextlicheFestsetzungen I Art und Maßder baulichenNutzung GFZ0'B GRZ0,4 ll o Wohngebiet Allgemeines istaufzweibeschränki' in Wohngebäuden oiä r'o"r'"ttunssigäzahl derWohnungen 300qm betragen($ 9(1)Nr' 3 BauGB)' mußmindestens DieGrundstücksgröße ll Überbaubareund nicht überbaubareGrundstücksflächen undZufahrten: Freiflächen,Stellplätze 1. Bodenbefestigung, wie Asphaltoder mit Materialien und Stell1ächen Oi" ü"r"ieg"fun-gvän Freiflächen nicht ist ein Betonunterbau Pflasterflächen Für anzulegende Beton ist rinzulässig. zulässig($ I (6) BauGB). werdenGaragen,carportsund Grundstücksflächen 2. Auf den nichtüberbaubaren gem. $ 14 BauNVozugelassen'Die Größe der si"ripiaüu sowie Nebenanlagen über 30 m3 ist auf 30 rtüä."tuinf,t]Ausnahmenfür liebenanlagen Nebenanlagen werden($ I (1)Nr' 2 undNr.4 BauGB)' könnenzugLlassen lll AußereGestaltungder Baukörper Dachaufbauten gem.S 86 BauONRW) (Festsetzung Vorausseizungen: Allgemeine flach abgedecktoder als Dathaufbautensind ab 35" - 45' Grad Dachneigung zulässig' Schleppgaube undAusführungsanforderungen: Gestaltungs1,50m betragen. vom Ortgangmußmindestens . Dei seitlicheGaubenabstand .ZwischenEinze|gaubensindmindestensl,50mAbstandeinzuha|ten. rDieHöhederDachgauben,gemessenvomDachaustrittbisUnterkante darfnichtgrößerals 1,50m sein' Gaubeneindeckung, zulässig' istmaximal1/3der Gebäudelänge . Als Gaubenlänge zwischenTraufeund Dachgaube zwei Dachziegelreihen . Es sind mindestens vorzusenen. . Es sind mindestens1,00 m Abstand zwischenDachfirstund oberem einzuhalten. Dachgaubenabschluß einschließlichihrer sind nur Fensterflächen . ln der Gaubenvorderfront konstruKiven Bauteile zulässig. Größere Wandflächen neben den sindnichtzulässig. Gaubenfenstern Traufhöhe 4'5 m' sind($ 9 (1) Nr. 1 BauGB,$ 16 und18 BauNVO) Festgese?t ";r maßgebend: Bezugspunkte folgende g.i der Traufhöhesind Berechn-ung' der mitder oberkante Dachhaut derAußenwände ooeräi euzrq"punktlschnittpunK Oberkäntedes natürlichanstehendenGeländesim Mitteldes Ü"t r*Effisp""kt Baufensters -R- (BlattB) Ent\aurfFebruar 2005 Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord" 14.ver.AnderungdesBebauungsplanes Firsthöhe 9,0m. sind($ 9 (1)Nr.1 BauGB,$ 16 und1BBauNVO) Festgesetzt Bezuqspunkt maßgebend: Bei der Berechnungder Firsthöheist folgertderunterer anstehenden Geländesim Mitteldes Baufensters des natürlich Oberkante lV Art, Gestaltungund Höhevon Einfriedungen gem.$ 86 BauONRW) (Festsetzung und Drahtzäune sindMauern,Holzzäune Straßenraumes lm Bereichdes öffentlichen undbiszu einerHöhevon 80 cm zulässig' innerhalblebenderHeckenvorzusehen sind Holzflechtzäune, An seitlichen und hinteren Grundstückseinfriedigungen sind an den seitlichen Bohlenwändeund Mauern unzulässig.Einfriedigungen vorzusehen. lebenderHecken innerhalb Grundstücksgrenzen V Freiflächen zu unterhalten. unddauerhaft anzulegen sindgärtnerisch Freiflächen Vl Abfallsammelplatz auf den Privatgrundstücken Der Abfall ist an den jeweiligenAbholungstagen bereitzustellen.Eine Lagerung oder Bereitstellungauf dem als öffentliche Flurstück1211 ist nichtzulässig. festgesetzten Verkehrsfläche Vll Ver- und Entsorgung/Entwässerung Die Entwässerungvon Flurstück 1409 ist vom Bauherren aufgrund des durchzuführen. eigenständig Bebauungsplanes (BlattB) EntwurfFebruar2005 14.ver.AnderungdesBebauungsplanes Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord" Hinweise Bodenaushub Gemäß$ 3a der SatzungüberdieAbfallentsorgung im KreisLippe(21.'1 1.1993)soll bei Baumaßnahmen unbelasteter Bodenaushub so ausgebaut, zwischengelagert und transportiert werden,daß Vermischungen mit Bauschutt,Baustellenabfällen und anderenAbfallstoffenunterbleiben.Soweit möglich,sollte daher Bodenaushub innerhalb des Plangebietes verbracht werden. Dachflächenwasserversickeru ng Aufgrunddes $ 51 a Abs. 1 Landeswassergesetzes ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden,vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässereinzuleiten,sofern dies unter Maßgabe der Bodenverhältnisse und ohne Beeinträchtigung des Wohlsder Allgemeinheit möglich ist. Diesbezüglich ist im EinzelfallRücksprache mit dem Abwasserwerk der Gemeinde Leopoldshöhezu führen und die Entwässerungssatzung der Gemeinde - insbesondere Leopoldshöhe / i.d. Fassungv. $ I Abs. 6 - (vom 14.12.1995 21.12.2001) zu berücksichtigen. Denkmalschutz Wennbei Erdarbeiten kultur-odererdgeschichtliche Bodenfunde oderBefunde(etwa Tonscherben, Metallfunde, dunkleBodenverfärbungen, Knochen,Fossilien) entdeckt werden, ist nach $$ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung unvezüglichder GemeindeoderdemAmtfür Bodendenkmalpflege, hier im Auftrag: LippischesLandesmuseumDetmold,Tel.: 05231/9925-0,anzuzeigenund die Entdeckungsstätte dreiWerKagein unverändertem Zustandzu belassen. DeutscheTelekom lm Planungsbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen TelekomAG. Zur Vermeidungvon Beschädigungen daß vor Tiefbauarbeiten ist es erforderlich, über oder in unmittelbarer Nähe unsererAnlagensich die Bauausführenden vom Bezirksbüro NetzeBielefeld,Beckhausstraße 36, in 33611Bielefeld, Telefon(05 21) 5 67 - 8124(Planausgabe) in die genaueLagederAnlageneinweisen lassen. Fürden rechtzeitigen AusbaudesTelekommunikationsnetzes undder Koordinierung mit dem Skaßenbauundden Baumaßnahmen der anderenVersorgungsträger ist es notwendig,daß Beginnund Ablaufder Erschließungsmaßnahmen im Planbereich unserem ProduktionsbüroBielefeld, Herforder Straße 14, 33602 Bielefeld, mindestens 3 Monatevor Baubeginn werden. schriftlich angezeigt E.ONWestfalenWeser GmbH Innerhalbdes Planungsgebietes befindensich Anlagender FirmaE.ONWestfalen WeserGmbH. Zur Vermeidungvon Beschädigungen dieserAnlagenist es erforderlich, sich vor Bauausführung in die LagedieserAnlageneinweisen zu lassen. hierfürist dasServiceCenterLage: lhrAnsprechpartner Pivitsheider Str.11,32791Lage,Tel:05232/9536-0 -zt- Nr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B) 14. ver. Anderung des Bebauungsplanes EntwurfFebruar 2005 Gewässer Innerhalbdes Plangebietesbefindensich keineunter-oder oberirdischenGewässer. örtticheBauvorschriften NRW (BauO NRW) werden mit einzelnen Gem. $ 86 Landesbauordnung erlassen.MitihrerAufnahmein den Bauvorschriften" im Text,,örtliche Festsetzungen Verstöße des Bebauungsplanes. werdensie zugleichBestandteile Bebauungsplan gem. gelten als Ordnungswidrigkeit $ 84 gegendie gestalterischen Festsetzungen BauONRW. Rechtsgrundlagen . vom (BauGB)in der Fassungder Bekanntmachung Baugesetzbuch ( B G B I . l S . 2 1 4 1 , 1 3 7 ) B G B I 1 . 9 9 8 l S . 27.08.1997 . Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassungder Bekanntmachung (BGBI. 1193) I S. vom25.Mäz2002 (GONRW)in der . Gemeindeordnung fürdas LandNordrhein-Westfalen (GV vom 14.07.1994 NWS. 666) Fassungder Bekanntmachung vom (BauNVO) o Baunutzungsverordnung in der Fassungder Bekanntmachung 2 3 . 0 1 . 1 9 9( B 0 G B II.S . 1 3 2 ) (BauONRW)in der Fassung . Bauordnung für das LandNordrhein-Westfalen (GVNW S. 256) vom01.03.2000 der Bekanntmachung (BGBI.1991| S. 58) . Planzeichenverordnung vom18.12.1990 - zz- (Blatt B) EntwurfFebruar2005 14.ver.AnderungdesBebauungsplanes Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord" Verfahrensvermerke d€s Es wird bescheinigt, daß Die Darstellung gegenwärtigen Zustandes die Festsetzungender stimmt mit den städtebaulichen Planung Katasterunterlagenüberein. geometrisch eindeutig ist. Die Planunterlagenfür den desPlanes Geltungsbereich aufder Grundlageder Flurkarte im dem M 1:1000entsprechen Standv. Der Landrat, Kreis Lippe Vermessunsund Kataster Satzunssbeschluß ist gem. DieserBebauungsplan Baugesetzbuches vom $ 10 des Rat der Gemeinde Leopoldshöheam als worden. Satzungbeschtossen und DieserPlan ist gemäßS 2 Der HochbaudesBaugesetzbuches der durch Planungsausschuß BeschlußdesHochbauhat in GemeindeLeopoldshöhe und PlanungsausschussesseinerSitzungam _ der Gemeinde dem Entwurf des Leopoldshöhe vom Bebauungsplaneszugestimmt 2004aufsestellt und öffentliche seine gem. worden. Auslegung 2 beschlossen. 3 Abs. BauGB $ Der Aufstellungsb€schlußOrt und Dauer der öffetrtlichen wurde am Auslegungwurden ortsüblich am_ ortsüblich bekanntgemacht. bekanntgemacht Der Entwurf des und der Bebauungsplanes Begründunghabenvom bis gem.$ 3Abs.2 Detmold, Leopoldshöhe, BaUGB öffentlich ausgelegen. Kreis Lippe Im Auftrag Gemeinde Leopoldshöhe Leopoldshöhe, Gemeinde Leopoldshöhe Der Landrat, Kreis Lippe Vermessunsund Kataster IDkrafttreten (Schemmel) PlanYerfasser DieserBebauungsplan ist gemäß$ 10 (3) BauGBam Der Entwurfdes Bebauungsplanes ist vom Bauämtder Gemeind€ im Amtsblatt des Kreises Leopoldshöhe ausgearbeitet Lippe bekanntgemacbtworden. worden. Der Bebauungsplan ist damitam rechtsverbindlich geworden. Leopoldshöhe, Gemeinde Leopoldshöhe (Schemmel) (Bürgermeister) Leopoldshöhe, Leopoldshöhe, Gemeinde Leopoldshöhe Gemeinde Leopoldshöhe (Schemmel) (Bürgermeister) (Schemmel) (Bürgerm€ister) - 23- Begründung lAllgemeines des Bebauungsplanes1.Ziel,Zweckund Notwendigkeit des straßenabschnittes der K 5-Neu kann die Herabstufung Nach Fertigstellung zu südlichdeö Flurstlckes(K 5 innerortsLeopoldshöhe) einer Gemeindestraße von der Herforder zum einendie Erschließung erfolgen.Dieserumstandermöglicht wegen dem Lärmschutzwall einen Strade und zum anderenden Verzichtauf Rückgangder täglichenPl(A/-Anzahlund der künftigenVerkehrsb_eruhigung,der einer Flächefür einen Straßevor dem Flurstück1409.Die Festsetzung Herfo-rdei entlangder HerforderStraßekannso zukünftigentfallen'. Lärmschutzwall ist weiterhinhoch.Es ist zu des Gemeindegebietes Die BaulandnachfragJinnerhalb erwarten,daß diesJrTrend auch in den nächstenJahrenanhält.Die vorliegende schont PlanungschafftBaurechteauf dem Flurstück1409.DieseNachverdichtung FlächenimAußenbereich. bisherige/ künftige 2. Entwicklungaus dem Flächennutzungsplan, Darstellung vom 15.06'1971, der GemeindeLeopoldshöhe Der wirksamäFlächennutzungsplan als be_reits zuletzt geändertmit der 12. Anderung,stellt den Anderungsbereich des Darstellung Planungstimmtdahermit der dar. Die vorliegende Wohnba-uflache überein. wirksamenFlächennutzungsplanes an die Zieleder Raumordnungund Landesplanung 3. Anpassung ' Darstellungen des vorgesehene Planung entspricht den Die (GEP) (Stand O6t20O4),Teilabschnitt Oberbereich Gebietsentriicklungsplanes ' Bielefeld, der firr den Geltungsbereichder Anderung einen Allgemeinen darstellt.Die Inhalteder vorliegendenAnderungstehen daher Siedlungsbereich nichtentgegen. Zielsetzungen landesplanerischen 4. Abgrenzungdes Geltungsbereiches gitt tUr Oie Flursiücke1409 und 1211 in der Flur 2, Gemarkung Die An-derung wie folgtumgrenzt: wirdim einzelnen DerGeltungsbereich Leopoldshöhe. . . . o Straße entlangder Herforder im WestendurchdieWohngrundstücke an der Humboldtstraße im NordendurchdieWohnbebauung undGartenflächen im OstendurchWohnhäuser Straßeim Südendurchdie Herforder vonca' 2'138m2' umfaßteineFlächengröße DergesamteAnderungsbereich (DGK)ist auf seiteA beigefügt. Grundkarte der Deutschen Ein Planausschnitt -24- 14.ver.AnderungdesBebauungsplanes (BlattB) EntwurfFebruar2005 Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord" ll Gegenwärtige Rahmenbedingungen 1. Lageim Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrundund Bodenverhältnisse Das Anderungsgebiet befindetsich im OrtsteilLeopoldshöhe in unmittelbarer Nähe desOrtskernes, ca.300 m entferntvomMarktplatz. DasGeländeisteben. Die umgebungist geprägtdurchwohnbebauung. Vorherrschend sind freistehende Einfamilienhäuser undDoppelhäuser. 2. Eigentumsstruktur / baulicherBestand DasFlurstück1409befindetsichin privatemEigentum. DasFlurstück1211ist im Eigentum der Gemeinde Leopldshöhe. BeideGrundstücke sindderzeitunbebaut. 3. Nutzung/ lmmissionsbelastung DasFlurstück 1409istunbebaut undderzeit ungenutzt. NachdemdieWestumgehung der K-5fertiggestellt ist,kannder innerorts verlaufende Abschnitt dieser Straße auf eine Gemeindestraße herabgestuftwerden. Die HerforderStraßehat dann nur noch innerörtliche Erschließungsfunktion. Mit der 6. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 06/03,,Askamp" ist bereitJeineFestsetzung als verkehrsberuhigte Zoneerfolgt. Die Lärmemmissionen der HerforderStraßeund der umgebenden Wohnbebauung werdendaheralsverträglich eingestuft. ' 4. DerzeitigeFestseEungen Das Anderungsgebiet befindetsich im Geltungsbereich der 6. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord" (BlattB). Das Flurstück1409 ist alsWA ohneüberbaubare Flächenfestgesetzt. DasFlurstück 1211ist als Öffentliche Verkehrsflächefestgesetä. lllWesentlicher Inhaltund zu envartende Auswirkungen der Planung 1. Belangedes Umweltschutzes,des Naturschutzesund der Landschaftspflege 1.1Grundsätzliche Aussagenzu einzelnenBelangen Folgende Schutzgüter werdenbetrachtet: . Tiere o . . . . o . r Pflanzen Boden Wasser Luft Klima dasWirkungsgefüge derv.g. Landschaft Biologische Vielfalt - 25- 14. ver. Anderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B) Entwurf Februar 2005 Das Grundstück ist bereits bebaut. Eine anthropogeneüberformung der planungbereitet aufgeführten schutzgüterist daherbereitserfolgt.Die vorliegende zudemkeinegrößerenEingriffein Naturund Landschaft vor als der rechtskräftige Bebauungsplan. Die umweltbezogenen Auswirkungenauf den Menschenund seine Gesundheit sowiedie Bevölkerung insgesamt (BauGBg1 (6) Nr.7 c), die die vorliegende Planungauslöst,werdennachderzeitigen Kenntnistand alsveriräglich eingestuft. Die Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstigeSachgüter(BauGB51 (6) Nr. 7 d) werdenmitder vorliegenden Planungals verträglich eingestuft. Der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 06/02 ,,Leopoldshöhe Nord {Blatt B),, trat bereitsim Jahr 1979 in Kraft.Die Eingriffein Natur und Landschaftwurden im Rahmendesdamaligen Verfahrens bereitsabgewogen. 1.2 Eingriffsregelung lm ur-Planund der 6. Anderungist das Flurstück1212(heutigeFlurstücke1404bis 1409) als WA mit einerGRZvon 0,4 festgesetzt worden.Die vorliegendeplanung gehtüberdieseszulässige Maßan Bodenversiegelung nichthinaus. 1.3 Sparsamerund schonenderUmgang mit Grund und Boden unter Begrenzung der Bodenversiegelung,Wiedernutzbarmachungvon Flächen, Beachtung der Aspekte zur Nachverdichtung und Innenentwicklung, Aussagen zu Altlasten / BodenschuE / Bodenaushub und Bodenentsorgung EineBeanspruchung des Bodensist grundsätzlich bereitsmit der Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord" (BlattB)" erfolgt.Der vorliegende Planverändertzum übeniviegenden Teilnurdie Baumöglichkeiten. Dem Grundsatz des schonenden Umgangs mit Grund und Boden (S 1a (2) BauGB)unterBegrenzungder Bodenversiegelung wird berücksichtigt, indem die Erschließungund die Grundflächenzahl auf das notwendiget\Iäß beschränktwurde und - von den Grundstückszufahrten abgesehen- keine zusätzlichen Erschließungsanlagen notwendig sind. Mit der vorliegendenPlanungfördert die Gemeindedie lnnenenturicklungund nimmteineNachverdichtung vor. Für den Geltungsbereichder Planung werden keine Flächen mit Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.Innerhalbdes planungsbereiches liegen keine lnformationen über Altablagerungen und Altlastenvor. Der Erhalt schutzwürdigerBöden ist zu beachten.Die Bodenschutzbehörde hat bisherkeine schutzwürdigen Bödenmitgeteilt. lm Rahmender Vermeidungvon nachteiligenBodenveränderungen wird i.V.m 3 a Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung im KreisLippeder Bodenaushub $ innerhalbdes Plangebietes verbracht,soweitdies technischmöglichist. Die Größe undder Zuschnittdes Flurstückes 1409.bzw.desAnderungsbereiches verdeuflichen bereits, daß innerhalbdes Plangebieteskein räumlicherSpielraum für die -26- 14.ver.AnderungdesBebauungsplanes Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord" (BlattB) EntwurfFebruar2005 unterbringung des Bodenaushub besteht.Der Bodenaushub ist daher abzufanren undentsprechend zu entsorgen. 2. Belangedes Verkehrs/ der Erschließung Die Herforderstraße ist ausreichend dimensioniert, um den enistehenden verkehr aufzunehmen. Vor dem Anderungsgebiet verläuftein Geh-/Radweg,der direktins zentrum Leopoldshöhes führt. Der ruhendeVerkehrkann auf den Grundstücken untergebracht werden. Die Belangedes motorisierten wie des fußläufigen Verkehrssind so ausreichend berücksichtigt. 3. Belangeder Baukultur/ des Denkmalschutzes Innerhalb desAnderungsgebietes befindetsichkeinBaudenkmal. Die gestalterischenFestsetzungenorientieren sich an der ortstypischen Baugestaltung. DieneuenBaukörper erscheinen deshalbnichtals Fremdkörper. 4. Belangeder Ver- und Entsorgung,der Oberflächenentwässerung und des Wasserschutzgebietes lm oder direkt am Plangebietist kein oberirdisches Gewässeroder natürliches Uberschwemmungsgebiet bekannt. Mit wild abfließendem wasser von angrenzenden landwirtschaftlichen Flächenwird aufgrundder topographischen situationund den bisherigenErfahrungswerten nicht gerechnet. Für dieAbwasserbeseitigung kanndasvorhandene Kanalnetz (Trennsystem) genutzt werden, dieses ist ausreichenddimensioniert.Die Erweiterungkann an die Schmutzwasserleitung in der Humboldtstraße angeschlossen werden.Der Anschluß des Flurstückes 1409zur Humboldtstraße ist vom Bauherren selbstvozunehmen. Die Kläranlagein schuckenbaumist enisprechend der gemeindlichen Entwicklung ausgebautundentspricht denanerkannten RegelnderTechnik. Aufgrund des $ 51 a Landeswassergesetzes ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nachdem '1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an die öffentlicheKanalisation angeschlossen werden,vor ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnahin ein Gewässereinzuleiten, soferndies ohne Beeinträchtigung des WohlsderAllgemeinheit möglichist. Entsprechend dieserVorgabeist zwar grundsätzlich beabsichtigt, eine dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung vorzunehmen und das oberflächenwasser auf der unversiegelten Flächezur Versickerung zu bringen.Die Prüfungdieservorgabehat aber ergeben,daß eineVersickerung im Anderungsgebiet nichtfestgesetztwerden Kann. Durch verschiedeneBodengutachten, im Auftrage des Abwassenrverkes der GemeindeLeopoldshöheist festgestelltworden, daß die im Gemeindegebiet anstehenden Bodengpeneinen hohenLehmanteil aufweisen.Damitverbundenist ein ungünstiger Durchlässiqkeitsbeiwert. Weiterhin wird aufgrund des Grundstückszuschnittes und der damit verbundenen Ausnutzbarkeiteine umfangreiche Versiegelung erwartet. Es ist daherdavonauszugehen, daß eine Versickerung auf den Baugrundstücken nichtrealisierbar ist. _ z?_ 14.ver.AnderungdesBebauungsplanes (BlattB) EntwurfFebruar2005 Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord,. Das Plangebiet befindet Heilquellenschutzgebiet. sich in keinem Wasserschutzoebiet I Die Frischwasserversorgung ist für das Plangebietals gesichertanzusehen.Die Leitungen sindtechnischeinwandfrei undausreichend dimensioniert. Die technischeAnbindungdes Plangebietesan die Versorgungssysteme für Elektrizität undTelekommunikation (sieheHinweise)ist möglich. 5. ZukünftigeNutzung 5.1Städtebauliches Konzept Die vorliegendePlanungschafftBaurechtefür Einfamilienund Doppelhäuser. Die Entsorgungerfolgtprivat.Der ruhendeVerkehrwird auf den Hausgrundstücken untergebracht. 5.2Erläuterung der Festsetzungen Die Festsetzungder privaten Entwässerungist notwendig,um eine schnelle Realisierbarkeit der Bauwünsche zu gewährleisten. Eineöffenfliche Entsorgungoes Grundsiückes bedeutet zum derzeitigen Zeitpunkt sehr hohe finanzielle Auflruendungen. Privateschmutz- und Regenwasserkanäle sind in unmittelbarer Nähedes Flurstückes 1409bereitsauf dem Flurstück1159vorhanden.Die private Entwässerung ist vom Grundeigentümer bereitsvorgesehen undeineprivatrechfliche slcherungder Anschlußmöglichkeit erfolgt.um den notwendigen Leitungsverlauf zu sichernist im nördlichen Teildes Flurstückes 1409ein Leitungsrecht festgesetä Der Lärmschutzwall ist nichtmehr erforderlich, da durchden Bau der K 5-neuunq der L 751-neueine Entlastung des ortskernesvom Durchgangsverkehr stattfindet. lm Bebauungsplan Nr. 06/03 ,,Askamp"ist bereitseine Verkehrsberuhigung der Herforder Straßevorgesehen. Die Festsetzung des Flurstückes12'l1 als öffentlicheVerkehrsfläche bleibt.Diese Flächewirdgegebenenfalls für eineUmgestaltung des Straßenraumes benötigt. Die Festsetzungen für dasArt und Maßder baulichenNutzungermöglichen den Bau von Einfamilienund Doppelhäusern. sie orientieren sichan denender Grundstücke in der umgebung.Die neueBebauung fügt sichso in den Bestandder unmittelbaren Umgebung ein. Die auf 300 qm festgesetzteMindestgrundstücksgröße verhinderteine zu dichte Bebauungder Fläche.Die Grundstücksgrößen bewegensich in dem Rahmen,den die kleinsten Grundstücke der Umgebung vorgeben. Die Festseizung der Traufhöhe von 4, 5 m ermöglicht daszweiteVollgeschoßnur im Dachraum.Gebäudemit einer höherenTraufeerscheinenaufgrundder Lage der zusätzlichenBaufensterim süden der bereits bestehendenBebauung nicht angebracht. Eine starkeBeschattung der Ruhezonender nördlichen Anliegerkann so ausgeschlossenwerden. Weiterhin halten die Baugrenzenden von der Landesbauordnung vorgegebenenMindestabstandein und gehen über die Forderung von mindestens 3 m nochhinaus. - zg- (BlattB) EntwurfFebruar2005 14.ver.AnderungdesBebauungsplanes Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord" Das Verbot der Ein- und Ausfahrtenist notwendig,um den Verkehrsflußim (ln der 6. Anderungdes Bebauungsplanes Knotenpunkt Nr. 06/02,,LeopoldshöheNord"(BlattB) vorgesehen) durchdie Grundstückszufah rtennichtzu beeinträchtigen. Von besonderemInteresse ist hierbei der Schutz der Fußgänger,die zur Überquerung der Herforder StraßeeineQuerungshilfe benötigen. - zq-